Das Baurecht ist extrem diffizil. Grundsätzlich wird im deutschen Recht unterschieden zwischen dem öffentlichen und dem privaten Baurecht. Das öffentliche Baurecht: es ist ein Teil des Verwaltungsrechts und setzt sich mit allen rechtlichen Vorschriften auseinander, die die Veränderung oder die Beseitigung eines Gebäudes betreffen. Als Beispiel aufzuführen sind hier: die Förderung des baulichen Bodens oder auch die Zulässigkeit von Grenzen. Das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht fallen hierbei in den Bereich des öffentlichen Baurechts. Das BauGB ist das wichtigste Gesetz des Bauplanungsrechts. Die Beziehungen zwischen all denen, die in ein Bauprojekt involviert sind, finden sich im privaten Baurecht geregelt. Im BGB finden sich die meisten Regelungen das private Baurecht betreffend. Eine wichtige Rolle im privaten Baurecht spielen das das Grundstücksrecht, das Bauvertragsrecht, das Erbbaurecht oder auch das Architektenrecht. Ein Hausbau ist ein anspruchsvolles Projekt, das nicht selten mit Rechtsstreitigkeiten einhergeht Schneller als manchem Bauherren ...
Gartenstraße 33, 49477 Ibbenbüren
Fachanwalt Stephan Schmitz mit Anwaltskanzlei in Ibbenbüren berät Mandanten bei juristischen Streitigkeiten im Anwaltsschwerpunkt Baurecht und Architektenrecht.
Ledder Straße 13, 49477 Ibbenbüren
Zum Fachgebiet Baurecht und Architektenrecht unterstützt Sie Rechtsanwalt Dr. Norbert Grolle (Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht) aus dem Ort Ibbenbüren.
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Mehr Wohnraum durch eine Aufstockung klingt naheliegend, besonders bei einem bestehenden Mehrfamilienhaus. Doch bei älteren Hamburger Baustufenplänen kann schon die Frage, was rechtlich als Vollgeschoss zählt, über das gesamte Vorhaben entscheiden. Ein Souterrain oder ein Staffelgeschoss kann dabei anders bewertet werden, als viele Bauherren erwarten. Für Eigentümer, Architekten und Projektentwickler ist die Entscheidung wichtig, weil ein Vorbescheid zu einzelnen Fragen eines Vorhabens nur positiv zu erteilen ist, wenn dem Vorhaben insoweit keine im bauaufsichtlichen Verfahren zu prüfenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Das Verwaltungsgericht Hamburg hat die Klage einer Grundstückseigentümerin abgewiesen, die einen positiven Bauvorbescheid für den Aus- und Umbau eines Mehrfamilienhauses erreichen...
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Wenn ein Wohnhaus in der Nachbarschaft zu einer gewerblichen Unterkunft für Monteure umgebaut werden soll, befürchten Anwohner oft mehr Lärm, mehr Verkehr und eine spürbare Belastung im Alltag. Viele glauben, schon solche Befürchtungen müssten ausreichen, um eine Baugenehmigung zu kippen. Die Entscheidung zeigt jedoch: Wer als Nachbar gegen eine Baugenehmigung vorgeht, muss eine konkrete Verletzung eigener nachbarschützender Rechte darlegen. Allgemeine Kritik an Lärm, Stellplätzen oder baulichen Fragen genügt nicht. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat den Antrag einer Nachbarin auf Zulassung der Berufung abgelehnt. Damit bleibt es bei der Abweisung ihrer Klage gegen die Baugenehmigung für den Um- und Ausbau sowie die Nutzungsänderung eines Wohnhauses zu gewerblichen Unterkünften für Monteure mit...
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Wer sich durch ein neues Bauvorhaben in der Umgebung beeinträchtigt fühlt, kann nicht automatisch einen Baustopp erreichen. Entscheidend ist, ob das Vorhaben gerade nachbarschützende Vorschriften verletzt. Ein bloß dominierender Eindruck reicht dafür nach dem Beschluss nicht aus. Im konkreten Fall wollte ein Nachbar erreichen, dass die aufschiebende Wirkung seiner Klage gegen eine genehmigte Gewächshausanlage mit Bürogebäude und Mehrzweckhalle angeordnet wird. Das Oberverwaltungsgericht NRW wies seine Beschwerde zurück. Das Wichtigste in Kürze Ein Nachbar scheiterte mit dem Versuch, die aufschiebende Wirkung seiner Klage gegen eine Baugenehmigung anordnen zu lassen. Das Gericht sah nach summarischer Prüfung keine Verletzung nachbarschützender Vorschriften . Eine erdrückende Wirkung...
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Die Bauabnahme steht an, wenn der Hausbau beendet ist. Von der Bauabnahme betroffen sind sowohl der Innenbereich als auch der Außenbereich. Bestehen Mängel am Bau, dann kommen diese nun ans Tageslicht. Werden Mängel am Bau festgestellt, dann ist jetzt spätestens der Zeitpunkt, an dem man sich dringend an einen Anwalt wenden sollte. Denn, dass sich Bauunternehmen weigern, Mängel zu beseitigen, das ist keine Seltenheit. In Ibbenbüren sind eine ganze Reihe an Bauanwälten mit einer Kanzlei vertreten. Es wird als kein großes Problem darstellen, einen kompetenten Anwalt im Baurecht aus Ibbenbüren zu finden. Der Rechtsanwalt im Baurecht aus Ibbenbüren kann nicht nur dabei helfen, zeitintensive Prozesse zu verhindern, wie sie gerade auch bei Baumängeln keine Ausnahme darstellen. Der Anwalt zum Baurecht wird ebenso sämtliche Verträge, die während eines Bauprojekts zum Abschluss kommen, rechtlich prüfen und seinem Klienten während des gesamten Bauprojekts mit Rat und Tat zur Seite stehen. Er wird überdies darüber aufklären, ob z.B. eine Ersatzvornahme angebracht ist und auch im Bedarfsfall z.B. eine Abrissverfügung anfechten. Der Jurist kennt sich ferner mit anderen rechtlichen Aspekten Bauvorhaben betreffend optimal aus wie dem Bauvertragsrecht oder dem Bauordnungsrecht oder dem Erbbaurecht. Auch bei einer Nutzungsuntersagung oder Nutzungsänderung ist der Rechtsanwalt zum Baurecht der richtige Ansprechpartner.
Aber nicht nur, wenn man Bauherr ist, ist es sinnvoll, die Dienste eines Rechtsanwalts zum Baurecht in Ibbenbüren in Anspruch zu nehmen. Auch wenn ein Immobilienankauf oder Immobilienverkauf ansteht, ist ein Rechtsanwalt ein wertvoller Partner an der Seite. Er wird den gesamten Vorgang des Ankaufs bzw. Verkaufs mit rechtlichem Rat begleiten. Darauf hinzuweisen ist, dass es gerade bei schwierigeren baurechtlichen Fällen sinnvoll ist, sich an einen Fachanwalt zum Baurecht und Architektenrecht zu wenden. Weshalb? Ein Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht kann ein überdurchschnittliches theoretisches als auch praktisches Fachwissen vorweisen. Ein Rechtsanwalt darf sich nur dann Fachanwalt nennen, wenn er bestimmte Voraussetzungen erfüllt, das schreibt die Fachanwaltsordnung vor. Zumindest achtzig Fälle, die auf das Architektenrecht / Baurecht bezogen waren, müssen so in den letzten drei Jahren bearbeitet worden sein. Ferner muss der Anwalt einen Fachanwaltslehrgang hinter sich gebracht haben. Daneben muss er mind. 1 x im Jahr an einer Fortbildungsveranstaltung partizipieren oder wissenschaftlich publizieren. Es besteht also kein Zweifel, dass man bei baurechtlichen Problemen bei einem Fachanwalt oder einer Fachanwältin im Baurecht und Architektenrecht in den allerbesten Händen ist.