Das Baurecht ist mit all seinen Ausnahmen und der Rechtsprechung sehr komplex. Im deutschen Recht unterscheidet man zwischen dem privaten Baurecht und dem öffentlichen Baurecht. Das öffentliche Baurecht: es ist ein Teil des Verwaltungsrechts und setzt sich mit allen rechtlichen Vorschriften auseinander, welche die Veränderung oder die Beseitigung eines Gebäudes betreffen. Als Beispiel anzuführen sind hier: die Förderung des baulichen Bodens oder auch die Zulässigkeit von Grenzen. Das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht fallen dabei in den Bereich des öffentlichen Baurechts. Im Baugesetzbuch (BauGB) finden sich die wichtigsten Gesetze des Bauplanungsrechts geregelt. Das private Baurecht dagegen normiert die Beziehungen zwischen denjenigen, die an einem Bauprojekt partizipieren. Im Bürgerlichen Gesetzbuch finden sich die meisten Regelungen das private Baurecht betreffend. Eine große Rolle im privaten Baurecht spielen das Bauvertragsrechts, das ...
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Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG, Az. 6 A 1/24 ) entschied am 19. August 2025, dass private Eigentümer keinen Anspruch auf weitergehenden Schallschutz ihres Neubaus in Flughafennähe haben. Neubau ohne rechtzeitigen Antrag: Erstattung begrenzt Die Kläger hatten in den Jahren 2018/2019 ein Einfamilienhaus in Eigenbewohnung errichtet, ohne zunächst einen Antrag auf passive Schallschutzmaßnahmen bei der Flughafengesellschaft BER einzureichen. Erst nach Abschluss des Bauvorhabens beantragten sie Kostenübernahme. Daraufhin stellte das Unternehmen einen Erstattungsanspruch von rund 27.000 Euro brutto für bestimmte Wohnbereiche fest. Die Gesamtkosten zur Erreichung des Standards des Planfeststellungsbeschlusses BER hätten sich zwar auf etwa 56.000 Euro summiert. Erstattet wurden jedoch nur die...
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Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (Az. 4 L 691/25.KS ) hat mit Beschluss vom 21.08.2025 die Beschwerde eines Grundstückseigentümers abgewiesen. Dieser wollte die Untersagung der Nutzung von Wohn- und Zirkuswagen zu Wohnzwecken auf seinem Areal verhindern. Damit bleibt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Kassel bestehen. Eigentümer kämpft gegen Nutzungsverbot für Bauwagen Der Antragsteller wehrte sich gegen eine Nutzungsuntersagung der Stadt Kassel vom 5. Februar 2025. Mit dieser hatte die Behörde nicht nur die Nutzung sämtlicher Wohn- und Zirkuswagen auf dem Grundstück des Antragstellers untersagt, sondern zugleich die Vermietung als Stellplatz für weitere bauliche Anlagen verboten und die sofortige Vollziehung angeordnet. Hintergrund war, dass die Stadt bereits im Mai 2022 einen Antrag des...
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Das Oberverwaltungsgericht Münster (Az. 10 D 39/23.NE, 10 D 17/24.NE ) hat die Normenkontrollanträge gegen den Bebauungsplan für ein Krematorium in Ochtrup abgewiesen. Stadt plant Krematorium am Rand des Gewerbegebiets Die Stadt Ochtrup hatte mit dem Bebauungsplan Nr. 42 L „Nordöstliche Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebietes Am Langenhorster Bahnhof“, 3. Änderung, die Grundlage für ein neues Krematorium geschaffen. Geplant ist die Anlage ohne Abschiedsraum auf einem bisher als Industriefläche ausgewiesenen Areal am Rand des bestehenden Gewerbegebiets. Die Fläche wurde dafür als Sondergebiet mit dem ausdrücklichen Zweck „Krematorium“ neu festgesetzt. Gegen diesen Beschluss klagten sowohl eine Anwohnerin mit gemischt genutztem Grundstück (Wohnen und Gewerbe) als auch ein benachbartes...
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Ist der Bau eines Hauses geplant, dann sind Bauherren schnell mit Rechtsfragen und Problemstellungen rund um das Bauvorhaben konfrontiert. Als Bauherr steht mit Sicherheit zunächst der Grundstückskauf an. Hat man ein Grundstück gefunden, das den eigenen Wünschen entspricht, sollte in jedem Fall geklärt werden, wie es mit dem Grenzabstand aussieht und ob es besondere Wegerechte gibt. Ebenfalls von immenser Wichtigkeit: die Erschließung. Unter der Erschließung eines Grundstücks sind sämtliche baulichen Handlungsweisen zu verstehen, die für eine Bebauung von Nöten sind. Den Bebauungsplan einzusehen ist ein zusätzlicher Punkt, der in jedem Fall durchgeführt werden sollte. In Deutschland regelt der Bebauungsplan, auf welche Weise und wie Grundstücke bebaut und genutzt werden dürfen. Scheint das Grundstück passend, um den Bau umzusetzen, dann kann es gekauft werden. Ist man als Besitzer des Grundstücks in das Grundbuch eingetragen, dann kann das Bauvorhaben beginnen. In der Folge gilt es eine Baugenehmigung zu beantragen. Ist der Bau genehmigt, dann wird dies durch einen schriftlichen Bescheid von der Bauaufsichtsbehörde mitgeteilt. Übrigens wird mit einem Bauvorbescheid auf Antrag schon vor Einreichung des Bauantrags über bestimmte baurechtliche Fragen des Bauvorhabens entschieden. Anzumerken ist, dass in zahlreichen Landesbauordnungen vor allem das Errichten von kleineren Wohngebäuden von einer Genehmigung freigestellt ist. Hier genügt es, den Bau der Behörde anzuzeigen. Für den Hausbau wird dann ein Architekt beauftragt, den Plan zu erstellen. Von immenser Wichtigkeit ist hierbei der Architektenvertrag. Führt man den Bau nicht in Eigenregie durch, dann wird zumeist ein Bauvertrag mit einem Bauträger abgeschlossen oder auch mit einem Bauunternehmen. Hier ist es von großer Wichtigkeit schon im Voraus abzuklären, was für Bauleistungen genau durchgeführt werden. Darauf hinzuweisen ist, dass Schwarzarbeit, also ein Arbeiten ohne eine offizielle Rechnungsstellung, in jedem Fall vermieden werden sollte. Viele Bauherren glauben, dass sie mit Schwarzarbeit billiger bauen können. Nicht selten ist genau das Gegenteil der Fall. Schwarzarbeit kann den Bauherrn teuer zu stehen kommen. Primär, wenn es zu Mängeln am Bau kommt, sind Rechtsprobleme an der Tagesordnung.
Ist der Bau abgeschlossen, steht die Bauabnahme an. Von der Bauabnahme betroffen sind sowohl der Innenbereich als auch der äußere Bereich. Baumängel - sie werden nun offenkundig. Liegt ein Baumangel wie z.B. eine fehlerhafte Wärmedämmung vor und der Bauunternehmer weigert sich, eine Beseitigung des Mangels vorzunehmen, ist genau dies der Zeitpunkt für Bauherren, anwaltlichen Beistand einzuholen. In Kaiserslautern sind eine ganze Reihe an Bauanwälten ansässig. Es wird somit kein Problem darstellen, schnell eine Anwaltskanzlei für Baurecht in Kaiserslautern zu finden. Der Rechtsanwalt im Baurecht aus Kaiserslautern ist nicht nur der optimale Ansprechpartner, um zeitintensive Prozesse, wie sie bei Mängeln am Bau keine Seltenheit sind, zu vermeiden. Der Anwalt zum Baurecht wird vielmehr auch seinen Mandanten während des vollständigen Bauprojekts betreuen und beraten. Der Anwalt für Baurecht wird überdies auch Schreiben von Behörden auf ihren Bestand hin prüfen und bei Bedarf dagegen vorgehen. Der Anwalt kennt sich mit der Architektenhaftung, dem Rücksichtnahmegebot und dem Bestandsschutz ebenso aus wie mit der Grundschuld oder der Erbpacht. Ebenfalls ist der Anwalt im Baurecht der ideale Ansprechpartner, wenn es zu einer Nutzungsuntersagung gekommen ist.
Aber nicht nur, wenn man Bauherr ist, ist es sinnvoll, die Hilfe eines Fachanwalts für Baurecht aus Kaiserslautern in Anspruch zu nehmen. Auch wenn ein Immobilienverkauf oder ein Immobilienankauf ansteht, ist ein Anwalt ein unentbehrlicher Partner an der Seite. Er wird den gesamten Vorgang des Verkaufs bzw. Ankaufs mit rechtlichem Rat begleiten. Darauf hinzuweisen ist, dass es gerade bei komplexeren baurechtlichen Fällen angebracht ist, sich an einen Fachanwalt im Baurecht und Architektenrecht zu wenden. Denn ein Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht verfügt sowohl in der Theorie als auch der Praxis über ein überdurchschnittliches Fachwissen. Damit ein Anwalt den Fachanwaltstitel führen darf, ist von der Fachanwaltsordnung vorgeschrieben, dass spezielle Erfahrungen in der Praxis als auch in der Theorie vorgewiesen werden müssen. So ist es Pflicht, dass in den vergangenen drei Jahren zumindest 80 Fälle aus dem Baurecht bzw. Architektenrecht bearbeiten wurden. Ferner muss der Rechtsanwalt einen Fachanwaltslehrgang absolviert haben. Überdies muss er jedes Jahr an einer fachbezogenen Fortbildungsveranstaltung partizipieren oder jährlich auf dem Gebiet des Baurechts wissenschaftlich publizieren. Es ist somit keine Frage, dass man bei schwierigeren baurechtlichen Problemen bei einem Fachanwalt bestens aufgehoben ist.