Anwalt Baurecht und Architektenrecht Kreuztal – Fachanwälte finden!

Ortstitel Kreuztal
Anwalt Baurecht und Architektenrecht Kreuztal (© qualitystock - Fotolia.com)

Das Baurecht ist in seinen möglichen Ausgestaltungen mannigfaltig. Im deutschen Recht wird eine Aufteilung zwischen öffentlichem und privatem Baurecht vorgenommen. Das öffentliche Baurecht ist ein Teil des Verwaltungsrechts. Es befasst sich mit sämtlichen rechtlichen Vorschriften, die sich mit der Veränderung oder der Beseitigung eines Gebäudes befassen, wie zum Beispiel: Ordnung, Zulässigkeit von Grenzen, Förderung des baulichen Bodens. Das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht fallen hierbei in den Bereich des öffentlichen Baurechts. Das Baugesetzbuch (BauGB) ist das wichtigste Gesetz des Bauplanungsrechts. Das private Baurecht hingegen normiert die Beziehungen zwischen denen, die an einem Bauprojekt teilhaben. Im BGB sind die meisten gesetzlichen Regelungen des privaten Baurechts festgelegt. Eine wichtige Rolle im privaten Baurecht spielen das Bauvertragsrechts, das Grundstücksrecht, das Erbbaurecht oder auch das Architektenrecht.

Vom Grundstückskauf über die Baugenehmigung hin zur ...

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Rechtstipps zum Thema Anwalt Baurecht Architektenrecht Kreuztal


Baurecht und Architektenrecht Seniorenheimbewohner erhalten selten nachts Besuch
Karlsruhe (jur). Ein Bebauungsplan für ein Pflegeheim muss zwar die Zahl der geplanten Parkplätze festlegen, nicht aber zusätzlich zeitliche Beschränkungen für deren Nutzung. Denn eine starke Nutzung nachts nach 22 Uhr sei ohnehin nicht zu erwarten, wie das Verwaltungsgericht Karlsruhe in einem am Freitag, 29. Dezember 2023, bekanntgegebenen Beschluss vom Vortag betont (Az.: 2 K 2792/23).  Es billigte damit den Neubau eines Seniorenpflegeheims in Helmstadt-Bargen. Es soll über 66 Betten, sechs barrierefreie Wohnungen und vier Mitarbeiterwohnungen verfügen, zudem eine Cafeteria, ein Friseur und eine Fußpflegepraxis.  Gegen das Seniorenheim hatten sich benachbarte Landwirte gewandt. Sie rügten unter anderem, der Bebauungsplan der Gemeinde Helmstadt-Bargen sei zu unbestimmt. Denn er enthalte keine ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht Seniorenheimbewohner erhalten selten nachts Besuch
Karlsruhe (jur). Ein Bebauungsplan für ein Pflegeheim muss zwar die Zahl der geplanten Parkplätze festlegen, nicht aber zusätzlich zeitliche Beschränkungen für deren Nutzung. Denn eine starke Nutzung nachts nach 22 Uhr sei ohnehin nicht zu erwarten, wie das Verwaltungsgericht Karlsruhe in einem am Freitag, 29. Dezember 2023, bekanntgegebenen Beschluss vom Vortag betont (Az.: 2 K 2792/23).  Es billigte damit den Neubau eines Seniorenpflegeheims in Helmstadt-Bargen. Es soll über 66 Betten, sechs barrierefreie Wohnungen und vier Mitarbeiterwohnungen verfügen, zudem eine Cafeteria, ein Friseur und eine Fußpflegepraxis.  Gegen das Seniorenheim hatten sich benachbarte Landwirte gewandt. Sie rügten unter anderem, der Bebauungsplan der Gemeinde Helmstadt-Bargen sei zu unbestimmt. Denn er enthalte keine ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht Solardach auch in denkmalgeschützter Siedlung
Düsseldorf (jur). Auch in einer denkmalgeschützten Siedlung dürfen Hauseigentümer in der Regel eine Fotovoltaikanlage auf ihr Dach setzen. Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz hat der Denkmalschutz „nur noch in atypischen Fällen“ Vorrang, urteilte am Donnerstag, 30. November 2023, das Verwaltungsgericht Düsseldorf zur „Golzheimer Siedlung“ in der Landeshauptstadt (Az.: 28 K 8865/22).  Die Siedlung wurde 1935 bis 1937 gebaut und nach dem Zweiten Weltkrieg angepasst erweitert. Sie gilt als Mustersiedlung aus der Zeit des Nationalsozialismus und wurde 2014 mit einer sogenannten Denkmalbereichssatzung unter Schutz gestellt.  Die Eigentümerin eines Einfamilienhauses im Geltungsbereich der Satzung will sich ein Solardach bauen. Die Denkmalbehörde der Stadt Düsseldorf verweigerte die hierfür ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Baurecht Architektenrecht in Kreuztal

... Bauabnahme

Ist der Bau eines Gebäudes geplant, dann sind Bauherren schnell mit rechtlichen Fragen und Problemen rund um das Bauvorhaben konfrontiert. Der Kauf eines Grundstücks steht in den allermeisten Fällen an erster Stelle, bevor der Bau beginnen kann. Vorausgesetzt man besitzt nicht schon ein eigenes Grundstück. Will man ein Grundstück erwerben, dann sollte auf jeden Fall unbedingt abgeklärt werden, ob es Wegerechte gibt und wie es mit dem Grenzabstand aussieht. Ferner zu beachten: Ist das Grundstück nicht erschlossen, teilerschlossen, erschlossen. Unter der Erschließung eines Grundstücks sind alle baulichen Maßnahmen zu verstehen, die für eine Bebauung erforderlich sind. Außerdem sollte unbedingt der Bebauungsplan eingesehen werden. In der BRD regelt der Bebauungsplan, wie und auf welche Weise Grundstücke bebaut und genutzt werden dürfen. Ist das Grundstück augenscheinlich passend, um einen Bau durchzuführen, und stimmt der Preis, dann kann das Grundstück gekauft werden. Bevor es an den Hausbau geht, muss dann die Vormerkung im Grundbuch eingetragen sein. Im Folgenden steht die Beantragung einer Baugenehmigung an. Ist der Hausbau genehmigt, dann wird dies durch einen schriftlichen Bescheid von der Bauaufsichtsbehörde mitgeteilt. Im Übrigen kann mit einem Bauvorbescheid auf Antrag schon vor der Einreichung des Bauantrags über einzelne baurechtliche Fragen entschieden werden. Anzumerken ist außerdem, dass bestimmte Bauvorhaben wie z.B. kleinere Wohngebäude von einer Genehmigung befreit sind, zumindest in manchen Landesbauordnungen. In diesen Fällen genügt es, dem Amt das Bauvorhaben anzuzeigen. Es wird nun ein Architekt beauftragt, einen Plan für das neuen Haus zu erstellen. Von Bedeutung ist hier der Architektenvertrag. Werden die Bauarbeiten nicht mit eigenen Händen durchgeführt, dann wird oftmals ein Bauvertrag abgeschlossen. Meist mit einem Bauunternehmen oder einem Bauträger. Es ist hierbei wichtig, bereits im Voraus die unterschiedlichen Bauleistungen exakt abzuklären. Sich auf Schwarzarbeit einzulassen, das sollte unbedingt vermieden werden. Bei etlichen Bauherren besteht nach wie vor die Ansicht, dass sich damit sparen ließe. Es ist keine Seltenheit, dass es sich genau gegenteilig verhält. Bauherrn kann Schwarzarbeit teuer zu stehen können. Vor allem, wenn es zu Mängeln am Bau kommt, sind Rechtsprobleme keine Seltenheit.

En Anwalt zum Baurecht ist der optimale Ansprechpartner bei Baumängeln

Ist der Bau fertiggestellt, steht die Bauabnahme an. Von der Bauabnahme betroffen sind sowohl der Innenbereich als auch der äußere Bereich. Hier werden nun bestehende Baumängel offenkundig. Es ist keine Seltenheit, dass sich Bauunternehmen weigern, bestimmte Mängel zu beheben. Es ist in einem solchen Fall unbedingt empfohlen, sich an einen Anwalt zu wenden. In Kreuztal sind etliche Rechtsanwälte und Rechtanwältinnen im Baurecht mit einer Kanzlei ansässig. Man wird also schnell einen fachkompetenten Anwalt für Baurecht aus Kreuztal finden. Der Fachanwalt im Baurecht in Kreuztal wird nicht nur dabei helfen, lange dauernde Prozesse, wie sie gerade bei Mängeln am Bau oftmals der Fall sind, zu umgehen. Der Rechtsanwalt im Baurecht wird ebenso alle Verträge, die während eines Bauprojekts zum Abschluss kommen, rechtlich prüfen und seinem Klienten während des gesamten Bauvorhabens unterstützend zur Seite stehen. Der Bauanwalt wird darüber hinaus, falls nötig, eine Abrissverfügung anfechten oder auch rechtlich klären, ob eine Ersatzvornahme zu empfehlen ist. Der Anwalt für Baurecht kennt sich überdies mit allen rechtlichen Aspekten den Bau betreffend bestens aus. Anzuführen sei hier das Architektenrecht oder auch das Erbbaurecht. Auch bei einer Nutzungsänderung oder einer Nutzungsuntersagung ist der Rechtsanwalt im Baurecht der richtige Ansprechpartner.

Ein Fachanwalt zum Baurecht und Architektenrecht verfügt über ein überdurchschnittliches fachliches Wissen in Praxis und Theorie

Jedoch ist es nicht nur als Bauherr sinnvoll, sich von einem Fachanwalt zum Baurecht in Kreuztal rechtlich helfen zu lassen. Ebenfalls, wenn ein Hausverkauf oder ein Hauskauf ansteht, ist ein Anwalt eine große Unterstützung. Er wird etwaige Verträge überprüfen und den gesamten Prozess rechtlich begleiten. Anzumerken ist an dieser Stelle, dass es gerade bei baurechtlichen Fragestellungen oder Problemen, die diffiziler sind, sinnvoll ist, direkt einen Fachanwalt zum Baurecht und Architektenrecht zu kontaktieren. Warum? Ein Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht besitzt ein über dem Durchschnitt liegendes Fachwissen, und dies sowohl in der Theorie als auch in der Praxis. Um den Fachanwaltstitel tragen zu dürfen, schreibt die Fachanwaltsordnung besondere praktische als auch theoretische Erfahrungen im Baurecht und Architektenrecht vor. So ist es Pflicht, dass in den letzten drei Jahren wenigstens achtzig Fälle aus dem Baurecht bzw. Architektenrecht bearbeiten wurden. Außerdem muss der Rechtsanwalt einen Fachanwaltslehrgang hinter sich gebracht haben. Daneben muss er jedes Jahr an einer fachbezogenen Fortbildung teilnehmen oder jährlich auf dem Gebiet des Baurechts wissenschaftlich publizieren. Es ist damit wohl keine Frage, dass man bei einem solchen umfassenden Fachwissen gerade bei einem Fachanwalt zum Baurecht und Architektenrecht bestens aufgehoben ist.

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