Anwalt Baurecht und Architektenrecht Landshut – Fachanwälte finden!
Das Baurecht ist ein hoch komplexes Rechtsgebiet und häufig steht für beide Parteien viel auf dem Spiel. Im deutschen Recht wird eine Aufteilung zwischen öffentlichem und privatem Baurecht vorgenommen. Das öffentliche Baurecht ist ein Teil des Verwaltungsrechts. Es befasst sich mit sämtlichen rechtlichen Vorschriften, welche sich mit der Veränderung oder der Beseitigung eines Baus befassen, wie z.B.: Zulässigkeit, Ordnung von Grenzen, Förderung des baulichen Bodens. In den Bereich des öffentlichen Baurechts fallen das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht. Die wesentlichsten Gesetze des Bauplanungsrechts sind im BauGB hinterlegt. Die Beziehungen zwischen denjenigen, die in ein Bauprojekt involviert sind, finden sich im privaten Baurecht normiert. Die gesetzlichen Regelungen des privaten Baurechts finden sich zum Großteil im BGB. Von tragender Bedeutung im privaten Baurecht sind das Bauvertragsrecht, das Grundstücksrecht, das Architektenrecht oder auch das Erbbaurecht.
Streitigkeiten beim Hausbau? Das ist keine ...
Rechtstipps zum Thema Anwalt Baurecht Architektenrecht Landshut
Über Fachanwälte für Baurecht Architektenrecht in Landshut
Bei einem Bauvorhaben mit Rechtsfragen und rechtlichen Problemen konfrontiert zu sein, das passiert vielen Bauherren oft schneller als sie glauben. Der Kauf eines Grundstücks steht in den allermeisten Fällen an erster Stelle, bevor der Bau beginnen kann. Vorausgesetzt man besitzt nicht schon ein eigenes Grundstück. Möchte man ein Grundstück kaufen, dann sollte auf jeden Fall unbedingt abgeklärt werden, ob es Wegerechte gibt und wie es mit dem Grenzabstand aussieht. Auch wichtig: der Stand der Erschließung des Grundstücks. Damit sind alle Maßnahmen gemeint, die nötig sind, um eine Baufläche den baurechtlichen Vorschriften gemäß nutzen zu können. Ebenfalls von großer Bedeutung ist es, den Bebauungsplan einzusehen. Ein Bebauungsplan regelt in Deutschland die Art und Weise der möglichen Bebauung von Grundstücken und deren Nutzung. Ist das Grundstück augenscheinlich passend, um einen Bau durchzuführen, und stimmt der Preis, dann kann das Grundstück gekauft werden. Ist man als Besitzer des Grundstücks in das Grundbuch eingetragen, dann kann das Bauvorhaben beginnen. Es muss nun eine Baugenehmigung eingeholt werden. Ist das Bauvorhaben im allerbesten Fall genehmigt, bekommt man einen schriftlichen Bescheid von der Bauaufsichtsbehörde. Übrigens wird mit einem Bauvorbescheid auf Antrag schon vor dem Einreichen des Bauantrags über bestimmte baurechtliche Fragen des Bauvorhabens entschieden. Zu erwähnen ist überdies, dass bestimmte bauliche Vorhaben wie z.B. kleinere Wohngebäude von einer Genehmigung freigestellt sind, zumindest in einigen Landesbauordnungen. In diesen Fällen reicht es aus, dem Amt das Bauvorhaben anzuzeigen. Für den Hausbau wird dann ein Architekt beauftragt, den Plan zu erstellen. Von großer Bedeutung ist hierbei der Architektenvertrag. Führt man den Bau nicht in Eigenregie durch, dann wird zumeist ein Bauvertrag mit einem Bauträger abgeschlossen oder auch mit einem Bauunternehmen. Hier ist es von großer Bedeutung schon im Vorfeld abzuklären, was für Bauleistungen genau durchgeführt werden. Darauf hinzuweisen ist, dass Schwarzarbeit, also ein Arbeiten „ohne Rechnung“, unbedingt vermieden werden sollte. Viele Bauherren denken, dass sie mit Schwarzarbeit sparen können. Nicht selten ist genau das Gegenteil der Fall. Bauherrn kann Schwarzarbeit teuer zu stehen können. Vor allem Mängel am Bau sind es, die dann nicht selten zu Rechtsproblemen werden.
Probleme beim Bau? Dann sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt im Baurecht wenden!
Die Bauabnahme steht an, wenn der Bau beendet ist. Das sowohl im äußeren Bereich als auch im Innenbereich. Hier werden nun bestehende Baumängel offenkundig. Liegt ein Baumangel wie beispielsweise eine mangelhafte Wärmedämmung vor und der Bauträger lehnt es ab, eine Mängelbeseitigung vorzunehmen, ist genau das der Zeitpunkt für Bauherren, anwaltliche Hilfe einzuholen. In Landshut sind eine ganze Reihe an Bauanwälten mit einer Kanzlei vertreten. Es wird somit keine Schwierigkeit darstellen, schnell eine Anwaltskanzlei für Baurecht in Landshut zu finden. Der Anwalt für Baurecht aus Landshut wird nicht nur dabei helfen, langwierige Prozesse, wie sie gerade bei Baumängeln oftmals der Fall sind, zu umgehen. Der Rechtsanwalt im Baurecht wird ebenso sämtliche Verträge, die während eines Baus zum Abschluss kommen, rechtlich prüfen und seinem Mandanten während des gesamten Bauvorhabens mit Rat und Tat zur Seite stehen. Der Anwalt für Baurecht wird überdies auch Behördenschreiben auf ihren Bestand hin prüfen und bei Bedarf handeln. Der Anwalt kennt sich mit der Architektenhaftung, dem Bestandsschutz und dem Rücksichtnahmegebot ebenso aus wie mit der Grundschuld oder der Erbpacht. Außerdem ist der Anwalt für Baurecht der optimale Ansprechpartner, wenn es zu einer Nutzungsuntersagung gekommen ist.
Mit einem Fachanwalt zum Baurecht und Architektenrecht schaffen Sie die perfekte Basis, um Ihr Recht durchzusetzen
Doch nicht bloß, wenn man Bauherr ist, ist es sinnvoll, die Hilfe eines Rechtsanwalts zum Baurecht in Landshut in Anspruch zu nehmen. Auch wenn ein Immobilienverkauf ansteht oder ein Wohnungsverkauf geplant sein sollte genauso wie ein Wohnungskauf oder ein Hauskauf bzw. ein allgemeiner Immobilienkauf, dann kann der Anwalt nicht nur die diversen Verträge prüfen, sondern auch als kompetenter Partner den Ankauf / Verkauf begleiten. Darauf hinzuweisen ist an dieser Stelle, dass, gerade wenn es sich um eine schwierige Fallgestaltung handelt, es stets angebracht ist, sich sofort an einen Fachanwalt im Baurecht und Architektenrecht zu halten. Warum? Ein Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht besitzt ein über dem Durchschnitt liegendes Fachwissen, und dies sowohl in der Theorie als auch in der Praxis. Damit ein Rechtsanwalt den Fachanwaltstitel tragen darf, ist von der Fachanwaltsordnung vorgeschrieben, dass besondere Erfahrungen in der Praxis als auch in der Theorie vorgewiesen werden müssen. Wenigstens achtzig Fälle, die auf das Architektenrecht / Baurecht bezogen waren, müssen so in den letzten drei Jahren bearbeitet worden sein. Der Anwalt muss zudem an einem besonderen Fachlehrgang teilgenommen haben. Er muss überdies hinaus entweder jährlich auf seinem Fachgebiet wissenschaftlich publizieren oder an wenigstens einer fachbezogenen Fortbildung teilnehmen. Es ist damit wohl keine Frage, dass man bei einem solchen umfassenden fachlichen Know-how gerade bei einem Fachanwalt zum Baurecht und Architektenrecht bestens aufgehoben ist.