Anwalt Baurecht und Architektenrecht Langenfeld – Fachanwälte finden!

Das Baurecht ist ein Rechtsgebiet, das oft in seiner Komplexität unterschätzt wird. Im dt. Recht wird eine Aufteilung zwischen öffentlichem und privatem Baurecht vorgenommen. Das öffentliche Baurecht: es ist ein Teil des Verwaltungsrechts und setzt sich mit sämtlichen Rechtsvorschriften auseinander, die die Veränderung oder die Beseitigung eines Gebäudes betreffen. Als Beispiel anzuführen sind hier: die Förderung des baulichen Bodens oder auch die Zulässigkeit von Grenzen. Das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht fallen dabei in den Bereich des öffentlichen Baurechts. Die wichtigsten Gesetze des Bauplanungsrechts sind im Baugesetzbuch (BauGB) hinterlegt. Das private Baurecht regelt die rechtlichen Beziehungen all derer, die an einem Bauprojekt beteiligt sind. Im BGB sind die meisten Gesetze des privaten Baurechts festgelegt. Eine große Rolle im privaten Baurecht spielen das das Grundstücksrecht, das Bauvertragsrecht, das Erbbaurecht oder auch das Architektenrecht.

Bei einem Hausbau kann so einiges schiefgehen - rechtliche Probleme sind keine Ausnahme

Schneller als manchem Bauherren lieb ist, ist man bei einem Hausbau mit rechtlichen Problemstellungen konfrontiert. Als Bauherr steht mit Sicherheit zunächst der Grundstückskauf an. Möchte man ein Grundstück erwerben, dann sollte auf jeden Fall unbedingt abgeklärt werden, ob es Wegerechte gibt und wie es mit dem Grenzabstand aussieht. Ebenso von großer Wichtigkeit: der Stand der Erschließung des Grundstücks. Unter der Erschließung eines Grundstücks sind alle baulichen Handlungsweisen zu verstehen, die für eine Bebauung erforderlich sind. Außerdem sollte in jedem Fall der Bebauungsplan eingesehen werden. Im Bebauungsplan legt eine Gemeinde fest, welche Nutzungen auf einer bestimmten Gemeindefläche zulässig sind. Ist das Grundstück augenscheinlich geeignet, um einen Hausbau durchzuführen, und stimmt der Preis, dann kann das Grundstück erworben werden. Ist man als Besitzer des Grundstücks in das Grundbuch eingetragen, dann kann der Hausbau beginnen. Es muss nun eine Baugenehmigung eingeholt werden. Ist der Hausbau genehmigt, dann wird dies durch einen schriftlichen Bescheid von der Bauaufsichtsbehörde mitgeteilt. Übrigens kann mit einem Bauvorbescheid auf Antrag schon vor dem Einreichen des Bauantrags über einzelne baurechtliche Fragestellungen entschieden werden. Darauf hinzuweisen ist, dass in etlichen Landesbauordnungen vor allem das Errichten von kleineren Wohngebäuden von einer Genehmigung befreit ist. In diesen Fällen genügt es, der Behörde das Bauvorhaben anzuzeigen. Für den Hausbau wird dann ein Architekt beauftragt, den Plan zu erstellen. Hier ist der Architektenvertrag von großer Wichtigkeit. Führt man den Bau nicht selbst durch, dann wird zumeist ein Bauvertrag mit einem Bauträger abgeschlossen oder auch mit einem Bauunternehmen. Es ist hier wichtig, bereits im Voraus die unterschiedlichen Bauleistungen genau abzuklären. Anzumerken ist, dass Schwarzarbeit, also ein Arbeiten ohne eine offizielle Rechnungsstellung, unbedingt vermieden werden sollte. Etliche Bauherren denken, dass sie mit Schwarzarbeit sparen können. Das Gegenteil ist richtig. Bauherrn kann Schwarzarbeit teuer zu stehen können. Vor allem, wenn es zu Mängeln am Bau kommt, sind Rechtsprobleme an der Tagesordnung.

Mängel am Bau? Probleme am Bau? Dann sollten Sie einen Anwalt für Baurecht kontaktieren

Die Bauabnahme steht an, wenn der Bau beendet ist. Dies sowohl im Außenbereich als auch im Inneren des Gebäudes. Hier werden nun bestehende Baumängel offensichtlich. Es ist keine Seltenheit, dass sich Bauunternehmen weigern, bestimmte Mängel zu beseitigen. Es ist in einem solchen Fall dringend angeraten, sich an einen Anwalt zu wenden. In Langenfeld haben sich etliche Rechtsanwälte und Fachanwälte für Baurecht niedergelassen. Es wird somit kein Problem darstellen, schnell eine Anwaltskanzlei für Baurecht in Langenfeld zu finden. Der Rechtsanwalt für Baurecht in Langenfeld wird nicht nur dabei helfen, lange dauernde Prozesse, wie sie gerade bei Mängeln am Bau oft der Fall sind, zu umgehen. Der Anwalt zum Baurecht wird vielmehr auch seinen Mandanten während des gesamten Bauprojekts beraten und betreuen. Der Rechtsanwalt zum Baurecht wird außerdem auch Behördenschreiben auf ihren Bestand hin prüfen und bei Bedarf handeln. Der Bauanwalt kennt sich zudem mit sämtlichen rechtlichen Aspekten den Bau betreffend optimal aus. Zu nennen sei hier das Architektenrecht oder auch das Erbbaurecht. Darüber hinaus ist der Jurist der beste Ansprechpartner, wenn es z.B. zu einer Nutzungsuntersagung gekommen ist.

Mit einem Fachanwalt zum Baurecht und Architektenrecht schaffen Sie die ideale Grundlage, um Ihr Recht durchzusetzen

Doch nicht nur, wenn man Bauherr ist, ist es sinnvoll, die Dienste eines Anwalts für Baurecht aus Langenfeld in Anspruch zu nehmen. Auch wenn ein Immobilienverkauf ansteht oder ein Wohnungsverkauf geplant sein sollte genauso wie ein Wohnungskauf oder ein Hauskauf bzw. ein allgemeiner Immobilienkauf, dann kann der Anwalt nicht bloß die unterschiedlichen Verträge prüfen, sondern auch als kompetenter Partner den Ankauf / Verkauf begleiten. Anzumerken ist, dass es vor allem bei schwierigeren baurechtlichen Fällen angebracht ist, sich an einen Fachanwalt zum Baurecht und Architektenrecht zu wenden. Weshalb? Ein Fachanwalt zum Baurecht und Architektenrecht kann ein überdurchschnittliches theoretisches als auch praktisches fachliches Know-how vorweisen. Ein Anwalt darf sich nur dann Fachanwalt nennen, wenn er bestimmte Voraussetzungen erfüllt, dies schreibt die Fachanwaltsordnung vor. So ist es Pflicht, dass in den vergangenen 3 Jahren zumindest achtzig Fälle aus dem Architektenrecht bzw. Baurecht bearbeiten wurden. Ferner muss der Anwalt einen Fachanwaltslehrgang absolviert haben. Er muss daneben entweder jährlich auf seinem Fachgebiet wissenschaftlich publizieren oder an zumindest einer fachbezogenen Weiterbildung teilnehmen. Es ist damit wohl keine Frage, dass man bei einem solchen umfassenden fachlichen Know-how gerade bei einem Fachanwalt zum Baurecht und Architektenrecht optimal aufgehoben ist.


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