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Das Baurecht ist ein Rechtsgebiet, das oft in seiner Komplexität unterschätzt wird. Im deutschen Recht wird eine Aufteilung zwischen öffentlichem und privatem Baurecht vorgenommen. Das öffentliche Baurecht: es ist ein Teil des Verwaltungsrechts und setzt sich mit allen rechtlichen Vorschriften auseinander, die die Veränderung oder die Beseitigung eines Gebäudes betreffen. Als Beispiel anzuführen sind hierbei: die Förderung des baulichen Bodens oder auch die Zulässigkeit von Grenzen. Von großer Bedeutung im öffentlichen Baurecht sind das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht. Die wesentlichsten Gesetze des Bauplanungsrechts sind im BauGB normiert. Die Beziehungen zwischen denjenigen, die in ein Bauprojekt involviert sind, finden sich im privaten Baurecht geregelt. Im BGB sind die meisten Gesetze des privaten Baurechts festgelegt. Von großer Bedeutung im privaten Baurecht sind das Grundstücksrecht, das Bauvertragsrecht, das Architektenrecht oder auch das Erbbaurecht.

Rechtsprobleme, die bei einem Bauprojekt ...

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Rechtstipps zum Thema Anwalt Baurecht Architektenrecht Limburg


Baurecht und Architektenrecht Im Wohngebiet auch keine kleine Nebenerwerbs-Werkstatt
Mainz (jur). In einem allgemeinen Wohngebiet ist eine Autowerkstatt generell unzulässig. Das gilt auch für eine ganz kleine Werkstatt, die im Nebenerwerb nur an einem Tag in der Woche betrieben werden soll, wie das Verwaltungsgericht Mainz in einem am Donnerstag, 2. Februar 2023, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 3 K 121/22.MZ).  Der Kläger hatte eine Baugenehmigung für die Nutzungsänderung seiner sechs mal 15 Meter großen Garage beantragt. Dort wollte er eine kleine Autowerkstatt mit Hebebühne einrichten. Diese wolle er nebenberuflich nur einen Tag in der Woche betreiben.  Die Bauaufsichtsbehörde lehnte dies ab. Ein Kfz-Betrieb sei in einem allgemeinen Wohngebiet generell unzulässig.  Ohne Erfolg meinte der Kläger, dass eine kleine Werkstatt durchaus in die dörfliche Struktur ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht Windenergie vor Vogelschutz
Köln (jur). Nach aktuellem Recht muss der Vogelschutz gegenüber der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien im Zweifel zurückstehen. Ein Windpark ist danach auch in einem Vogelschutzgebiet möglich, wie am Donnerstag, 19. Januar 2023, das Verwaltungsgericht Köln entschied (Az.: 14 L 387/22). Es wies damit einen Eilantrag des Naturschutzbunds (NABU) zum Windpark Butendiek ab.  Der Windpark mit 80 Windrädern wurde bereits 2002 genehmigt, aber erst in den Jahren 2014 und 2015 gebaut. Er liegt 35 Kilometer vor der Insel Sylt in der Nordsee und innerhalb des 2005 ausgewiesenen Europäischen Vogelschutzgebietes Östliche Deutsche Bucht.  Aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse zu den Seetauchern gelangte das Bundesamt für Naturschutz im November 2020 zu der Auffassung, dass der Windpark – anders als ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht Windräder im Wald dürfen Bundesländer nicht generell verbieten
Karlsruhe. Windräder in Waldgebieten dürfen Bundesländer nicht generell verbieten, da ihnen diesbezüglich die Gesetzgebungskompetenz fehlt, wie das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe in einem Beschluss Urteil gegen den Freistaat Thüringen am Donnerstag, 10. November 2022 (Az.: 1 BvR 2661/21) entschieden hat. Das Land greife in unzulässiger Weise in die Eigentumsrechte der Waldbesitzer ein. Die Errichtung von Windkraftanlagen in Waldgebieten kann nach Thüringer Landesrecht nicht genehmigt werden. Im Freistaat sind rund 34 Prozent der Fläche bewaldet. Vom Verbot seien auch sogenannte Kalamitätsflächen umfasst, in denen eine forstwirtschaftliche Nutzung aufgrund von Waldschäden wegen Stürmen oder Schädlingsbefall momentan ohnehin kaum möglich ist. Hier sind Eigentümer derartiger Waldflächen ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Baurecht Architektenrecht in Limburg

Fachanwalt Baurecht Architektenrecht Limburg
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... auftreten können, sind zahlreich

Bei einem Hausbau mit Rechtsfragen und Problemen konfrontiert zu sein, das passiert vielen Bauherren oft schneller als sie glauben. Der Kauf eines Grundstücks steht in den allermeisten Fällen an vorderster Stelle, bevor das Bauvorhaben beginnen kann. Vorausgesetzt man besitzt nicht schon ein eigenes Grundstück. Bevor man das Grundstück erwirbt, sollte unbedingt geklärt werden, wie es mit einem etwaigen Wegerecht aussieht, was für Vorschriften es für Abstandsflächen und die Grenzbebauung gibt. Ferner zu beachten: die Erschließung. Unter der Erschließung eines Grundstücks sind alle baulichen Handlungsweisen zu verstehen, die für eine Bebauung erforderlich sind. Ferner von großer Wichtigkeit ist es, den Bebauungsplan einzusehen. Im Bebauungsplan legt eine Gemeinde fest, welche Nutzungen auf einer bestimmten Gemeindefläche erlaubt sind. Ist das Grundstück offensichtlich geeignet, um einen Bau durchzuführen, und stimmt der Preis, dann kann das Grundstück erworben werden. Bevor es ans Bauen geht, muss dann die Vormerkung im Grundbuch eingetragen sein. Es muss nun eine Baugenehmigung eingeholt werden. Der schriftliche Bescheid wird von der Bauaufsichtsbehörde übersandt. Übrigens wird mit einem Bauvorbescheid auf Antrag schon vor dem Einreichen des Bauantrags über einzelne baurechtliche Fragen des Bauvorhabens entschieden. Bemerkt werden muss zudem, dass die Errichtung bestimmter baulicher Anlagen wie kleinerer Wohngebäude in bestimmten Landesbauordnungen von der Genehmigung freigestellt ist. Ist dies so, muss der geplante Bau lnur der Behörde angezeigt werden. Für den Bau eines neuen Hauses wird dann ein Architekt beauftragt, den Plan zu erstellen. Von Bedeutung ist hier der Architektenvertrag. Werden die Bauarbeiten nicht selbst durchgeführt, wird in vielen Fällen ein Bauvertrag mit einem Bauträger oder einem Bauunternehmen abgeschlossen. Oberste Priorität sollte es hier haben, sämtliche Bauleistungen präzise abzuklären. Darauf hinzuweisen ist, dass Schwarzarbeit, also ein Arbeiten „ohne Rechnung“, unbedingt vermieden werden sollte. Etliche Bauherren vertreten die Meinung, dass sie so sparen können. Nicht selten ist genau das Gegenteil der Fall. Mit Schwarzarbeit zahlen Bauherren in nicht wenigen Fällen drauf. Gerade im Falle von Mängeln sind rechtliche Probleme vorprogrammiert.

En Anwalt für Baurecht ist der richtige Ansprechpartner bei Mängeln am Bau

Die Bauabnahme steht an, wenn der Hausbau abgeschlossen ist. Von der Bauabnahme betroffen sind sowohl der innere Bereich des Hauses als auch der äußere Bereich. Bestehen Mängel am Bau, dann kommen diese nun ans Tageslicht. Werden Mängel am Bau offenkundig, dann ist nun spätestens der Zeitpunkt, an dem man sich dringend an einen Rechtsanwalt wenden sollte. Denn, dass sich Bauunternehmen weigern, Mängel zu beheben, das ist keine Ausnahme. In Limburg haben sich etliche Rechtsanwälte und Fachanwälte zum Baurecht niedergelassen. Es wird somit keine Schwierigkeit darstellen, schnell eine Anwaltskanzlei für Baurecht in Limburg zu finden. Der Rechtsanwalt zum Baurecht in Limburg wird nicht nur dabei helfen, langwierige Prozesse, wie sie gerade bei Baumängeln oft der Fall sind, zu umgehen. Der Rechtsanwalt für Baurecht wird vielmehr auch seinen Klienten während des vollständigen Bauvorhabens betreuen und beraten. Der Anwalt zum Baurecht wird überdies auch Schreiben von Behörden auf ihren Bestand hin prüfen und bei Bedarf handeln. Der Anwalt für Baurecht kennt sich zudem mit allen rechtlichen Aspekten den Bau betreffend optimal aus. Anzuführen sei hier das Erbbaurecht oder das Architektenrecht. Außerdem ist der Anwalt zum Baurecht der optimale Ansprechpartner, wenn es zu einer Nutzungsuntersagung gekommen ist.

Wann zu einem Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht?

Doch nicht nur als Bauherr sollte man die Unterstützung eines Rechtsanwalts für Baurecht in Limburg nutzen. Ebenfalls, wenn ein Hausverkauf oder ein Hauskauf ansteht, ist ein Rechtsanwalt eine unentbehrliche Hilfe. Er wird alle Verträge überprüfen und den gesamten Prozess rechtlich begleiten. Anzumerken ist an dieser Stelle, dass es primär bei baurechtlichen Problemen und Fragen, die diffiziler sind, sinnvoll ist, direkt einen Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht zu kontaktieren. Weshalb? Ein Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht kann ein überdurchschnittliches theoretisches als auch praktisches Fachwissen vorweisen. Damit ein Rechtsanwalt den Fachanwaltstitel tragen darf, ist von der Fachanwaltsordnung vorgeschrieben, dass besondere Erfahrungen in der Praxis als auch in der Theorie vorgewiesen werden müssen. So müssen in den vergangenen drei Jahren mindestens achtzig Fälle aus dem Bereich Architektenrecht / Baurecht bearbeitet worden sein. Außerdem muss der Rechtsanwalt einen Fachanwaltslehrgang hinter sich gebracht haben. Überdies muss er jedes Jahr an einer fachbezogenen Fortbildungsveranstaltung partizipieren oder jährlich auf dem Gebiet des Baurechts wissenschaftlich publizieren. Es besteht also kein Zweifel, dass man bei Problemen im Baurecht bei einem Fachanwalt oder einer Fachanwältin für Baurecht und Architektenrecht in den besten Händen ist.

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