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Anwalt Baurecht und Architektenrecht Limburg (© pure-life-pictures - Fotolia.com)

Das Baurecht ist ein Rechtsgebiet, das oft in seiner Komplexität unterschätzt wird. Im deutschen Recht wird eine Aufteilung zwischen öffentlichem und privatem Baurecht vorgenommen. Das öffentliche Baurecht: es ist ein Teil des Verwaltungsrechts und setzt sich mit allen rechtlichen Vorschriften auseinander, die die Veränderung oder die Beseitigung eines Gebäudes betreffen. Als Beispiel anzuführen sind hierbei: die Förderung des baulichen Bodens oder auch die Zulässigkeit von Grenzen. Von großer Bedeutung im öffentlichen Baurecht sind das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht. Die wesentlichsten Gesetze des Bauplanungsrechts sind im BauGB normiert. Die Beziehungen zwischen denjenigen, die in ein Bauprojekt involviert sind, finden sich im privaten Baurecht geregelt. Im BGB sind die meisten Gesetze des privaten Baurechts festgelegt. Von großer Bedeutung im privaten Baurecht sind das Grundstücksrecht, das Bauvertragsrecht, das Architektenrecht oder auch das Erbbaurecht.

Rechtsprobleme, die bei einem Bauprojekt ...

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Rechtstipps zum Thema Anwalt Baurecht Architektenrecht Limburg


Baurecht und Architektenrecht Seniorenheimbewohner erhalten selten nachts Besuch
Karlsruhe (jur). Ein Bebauungsplan für ein Pflegeheim muss zwar die Zahl der geplanten Parkplätze festlegen, nicht aber zusätzlich zeitliche Beschränkungen für deren Nutzung. Denn eine starke Nutzung nachts nach 22 Uhr sei ohnehin nicht zu erwarten, wie das Verwaltungsgericht Karlsruhe in einem am Freitag, 29. Dezember 2023, bekanntgegebenen Beschluss vom Vortag betont (Az.: 2 K 2792/23).  Es billigte damit den Neubau eines Seniorenpflegeheims in Helmstadt-Bargen. Es soll über 66 Betten, sechs barrierefreie Wohnungen und vier Mitarbeiterwohnungen verfügen, zudem eine Cafeteria, ein Friseur und eine Fußpflegepraxis.  Gegen das Seniorenheim hatten sich benachbarte Landwirte gewandt. Sie rügten unter anderem, der Bebauungsplan der Gemeinde Helmstadt-Bargen sei zu unbestimmt. Denn er enthalte keine ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht Seniorenheimbewohner erhalten selten nachts Besuch
Karlsruhe (jur). Ein Bebauungsplan für ein Pflegeheim muss zwar die Zahl der geplanten Parkplätze festlegen, nicht aber zusätzlich zeitliche Beschränkungen für deren Nutzung. Denn eine starke Nutzung nachts nach 22 Uhr sei ohnehin nicht zu erwarten, wie das Verwaltungsgericht Karlsruhe in einem am Freitag, 29. Dezember 2023, bekanntgegebenen Beschluss vom Vortag betont (Az.: 2 K 2792/23).  Es billigte damit den Neubau eines Seniorenpflegeheims in Helmstadt-Bargen. Es soll über 66 Betten, sechs barrierefreie Wohnungen und vier Mitarbeiterwohnungen verfügen, zudem eine Cafeteria, ein Friseur und eine Fußpflegepraxis.  Gegen das Seniorenheim hatten sich benachbarte Landwirte gewandt. Sie rügten unter anderem, der Bebauungsplan der Gemeinde Helmstadt-Bargen sei zu unbestimmt. Denn er enthalte keine ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht Solardach auch in denkmalgeschützter Siedlung
Düsseldorf (jur). Auch in einer denkmalgeschützten Siedlung dürfen Hauseigentümer in der Regel eine Fotovoltaikanlage auf ihr Dach setzen. Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz hat der Denkmalschutz „nur noch in atypischen Fällen“ Vorrang, urteilte am Donnerstag, 30. November 2023, das Verwaltungsgericht Düsseldorf zur „Golzheimer Siedlung“ in der Landeshauptstadt (Az.: 28 K 8865/22).  Die Siedlung wurde 1935 bis 1937 gebaut und nach dem Zweiten Weltkrieg angepasst erweitert. Sie gilt als Mustersiedlung aus der Zeit des Nationalsozialismus und wurde 2014 mit einer sogenannten Denkmalbereichssatzung unter Schutz gestellt.  Die Eigentümerin eines Einfamilienhauses im Geltungsbereich der Satzung will sich ein Solardach bauen. Die Denkmalbehörde der Stadt Düsseldorf verweigerte die hierfür ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Baurecht Architektenrecht in Limburg

Fachanwalt Baurecht Architektenrecht Limburg
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... auftreten können, sind zahlreich

Bei einem Hausbau mit Rechtsfragen und Problemen konfrontiert zu sein, das passiert vielen Bauherren oft schneller als sie glauben. Der Kauf eines Grundstücks steht in den allermeisten Fällen an vorderster Stelle, bevor das Bauvorhaben beginnen kann. Vorausgesetzt man besitzt nicht schon ein eigenes Grundstück. Bevor man das Grundstück erwirbt, sollte unbedingt geklärt werden, wie es mit einem etwaigen Wegerecht aussieht, was für Vorschriften es für Abstandsflächen und die Grenzbebauung gibt. Ferner zu beachten: die Erschließung. Unter der Erschließung eines Grundstücks sind alle baulichen Handlungsweisen zu verstehen, die für eine Bebauung erforderlich sind. Ferner von großer Wichtigkeit ist es, den Bebauungsplan einzusehen. Im Bebauungsplan legt eine Gemeinde fest, welche Nutzungen auf einer bestimmten Gemeindefläche erlaubt sind. Ist das Grundstück offensichtlich geeignet, um einen Bau durchzuführen, und stimmt der Preis, dann kann das Grundstück erworben werden. Bevor es ans Bauen geht, muss dann die Vormerkung im Grundbuch eingetragen sein. Es muss nun eine Baugenehmigung eingeholt werden. Der schriftliche Bescheid wird von der Bauaufsichtsbehörde übersandt. Übrigens wird mit einem Bauvorbescheid auf Antrag schon vor dem Einreichen des Bauantrags über einzelne baurechtliche Fragen des Bauvorhabens entschieden. Bemerkt werden muss zudem, dass die Errichtung bestimmter baulicher Anlagen wie kleinerer Wohngebäude in bestimmten Landesbauordnungen von der Genehmigung freigestellt ist. Ist dies so, muss der geplante Bau lnur der Behörde angezeigt werden. Für den Bau eines neuen Hauses wird dann ein Architekt beauftragt, den Plan zu erstellen. Von Bedeutung ist hier der Architektenvertrag. Werden die Bauarbeiten nicht selbst durchgeführt, wird in vielen Fällen ein Bauvertrag mit einem Bauträger oder einem Bauunternehmen abgeschlossen. Oberste Priorität sollte es hier haben, sämtliche Bauleistungen präzise abzuklären. Darauf hinzuweisen ist, dass Schwarzarbeit, also ein Arbeiten „ohne Rechnung“, unbedingt vermieden werden sollte. Etliche Bauherren vertreten die Meinung, dass sie so sparen können. Nicht selten ist genau das Gegenteil der Fall. Mit Schwarzarbeit zahlen Bauherren in nicht wenigen Fällen drauf. Gerade im Falle von Mängeln sind rechtliche Probleme vorprogrammiert.

En Anwalt für Baurecht ist der richtige Ansprechpartner bei Mängeln am Bau

Die Bauabnahme steht an, wenn der Hausbau abgeschlossen ist. Von der Bauabnahme betroffen sind sowohl der innere Bereich des Hauses als auch der äußere Bereich. Bestehen Mängel am Bau, dann kommen diese nun ans Tageslicht. Werden Mängel am Bau offenkundig, dann ist nun spätestens der Zeitpunkt, an dem man sich dringend an einen Rechtsanwalt wenden sollte. Denn, dass sich Bauunternehmen weigern, Mängel zu beheben, das ist keine Ausnahme. In Limburg haben sich etliche Rechtsanwälte und Fachanwälte zum Baurecht niedergelassen. Es wird somit keine Schwierigkeit darstellen, schnell eine Anwaltskanzlei für Baurecht in Limburg zu finden. Der Rechtsanwalt zum Baurecht in Limburg wird nicht nur dabei helfen, langwierige Prozesse, wie sie gerade bei Baumängeln oft der Fall sind, zu umgehen. Der Rechtsanwalt für Baurecht wird vielmehr auch seinen Klienten während des vollständigen Bauvorhabens betreuen und beraten. Der Anwalt zum Baurecht wird überdies auch Schreiben von Behörden auf ihren Bestand hin prüfen und bei Bedarf handeln. Der Anwalt für Baurecht kennt sich zudem mit allen rechtlichen Aspekten den Bau betreffend optimal aus. Anzuführen sei hier das Erbbaurecht oder das Architektenrecht. Außerdem ist der Anwalt zum Baurecht der optimale Ansprechpartner, wenn es zu einer Nutzungsuntersagung gekommen ist.

Wann zu einem Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht?

Doch nicht nur als Bauherr sollte man die Unterstützung eines Rechtsanwalts für Baurecht in Limburg nutzen. Ebenfalls, wenn ein Hausverkauf oder ein Hauskauf ansteht, ist ein Rechtsanwalt eine unentbehrliche Hilfe. Er wird alle Verträge überprüfen und den gesamten Prozess rechtlich begleiten. Anzumerken ist an dieser Stelle, dass es primär bei baurechtlichen Problemen und Fragen, die diffiziler sind, sinnvoll ist, direkt einen Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht zu kontaktieren. Weshalb? Ein Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht kann ein überdurchschnittliches theoretisches als auch praktisches Fachwissen vorweisen. Damit ein Rechtsanwalt den Fachanwaltstitel tragen darf, ist von der Fachanwaltsordnung vorgeschrieben, dass besondere Erfahrungen in der Praxis als auch in der Theorie vorgewiesen werden müssen. So müssen in den vergangenen drei Jahren mindestens achtzig Fälle aus dem Bereich Architektenrecht / Baurecht bearbeitet worden sein. Außerdem muss der Rechtsanwalt einen Fachanwaltslehrgang hinter sich gebracht haben. Überdies muss er jedes Jahr an einer fachbezogenen Fortbildungsveranstaltung partizipieren oder jährlich auf dem Gebiet des Baurechts wissenschaftlich publizieren. Es besteht also kein Zweifel, dass man bei Problemen im Baurecht bei einem Fachanwalt oder einer Fachanwältin für Baurecht und Architektenrecht in den besten Händen ist.

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