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Anwalt Baurecht und Architektenrecht Lörrach (© lucazzitto - Fotolia.com)

Das Baurecht ist sehr diffizil. Im dt. Recht wird eine Aufteilung zwischen öffentlichem und privatem Baurecht vorgenommen. Das öffentliche Baurecht, das ein Teil des Verwaltungsrechts ist, befasst sich mit den Rechtsvorschriften, die die Förderung des baulichen Bodens, Ordnung, Grenzen sowie Zulässigkeit und Grenzen betreffen, welche die Beseitigung oder Veränderung eines Baus betreffen. Das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht fallen hierbei in den Bereich des öffentlichen Baurechts. Das BauGB ist das wichtigste Gesetz des Bauplanungsrechts. Die Beziehungen zwischen all denen, die in ein Bauprojekt involviert sind, finden sich im privaten Baurecht normiert. Im BGB sind die allermeisten gesetzlichen Regelungen des privaten Baurechts festgelegt. Von tragender Bedeutung im privaten Baurecht sind das Grundstücksrecht, das Bauvertragsrecht, das Architektenrecht oder auch das Erbbaurecht.

Rechtsprobleme beim Hausbau sind keine Seltenheit

Ist der Bau eines Hauses geplant, dann ...

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Rechtstipps zum Thema Anwalt Baurecht Architektenrecht Lörrach


Baurecht und Architektenrecht Im Wohngebiet auch keine kleine Nebenerwerbs-Werkstatt
Mainz (jur). In einem allgemeinen Wohngebiet ist eine Autowerkstatt generell unzulässig. Das gilt auch für eine ganz kleine Werkstatt, die im Nebenerwerb nur an einem Tag in der Woche betrieben werden soll, wie das Verwaltungsgericht Mainz in einem am Donnerstag, 2. Februar 2023, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 3 K 121/22.MZ).  Der Kläger hatte eine Baugenehmigung für die Nutzungsänderung seiner sechs mal 15 Meter großen Garage beantragt. Dort wollte er eine kleine Autowerkstatt mit Hebebühne einrichten. Diese wolle er nebenberuflich nur einen Tag in der Woche betreiben.  Die Bauaufsichtsbehörde lehnte dies ab. Ein Kfz-Betrieb sei in einem allgemeinen Wohngebiet generell unzulässig.  Ohne Erfolg meinte der Kläger, dass eine kleine Werkstatt durchaus in die dörfliche Struktur ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht Windenergie vor Vogelschutz
Köln (jur). Nach aktuellem Recht muss der Vogelschutz gegenüber der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien im Zweifel zurückstehen. Ein Windpark ist danach auch in einem Vogelschutzgebiet möglich, wie am Donnerstag, 19. Januar 2023, das Verwaltungsgericht Köln entschied (Az.: 14 L 387/22). Es wies damit einen Eilantrag des Naturschutzbunds (NABU) zum Windpark Butendiek ab.  Der Windpark mit 80 Windrädern wurde bereits 2002 genehmigt, aber erst in den Jahren 2014 und 2015 gebaut. Er liegt 35 Kilometer vor der Insel Sylt in der Nordsee und innerhalb des 2005 ausgewiesenen Europäischen Vogelschutzgebietes Östliche Deutsche Bucht.  Aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse zu den Seetauchern gelangte das Bundesamt für Naturschutz im November 2020 zu der Auffassung, dass der Windpark – anders als ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht Windräder im Wald dürfen Bundesländer nicht generell verbieten
Karlsruhe. Windräder in Waldgebieten dürfen Bundesländer nicht generell verbieten, da ihnen diesbezüglich die Gesetzgebungskompetenz fehlt, wie das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe in einem Beschluss Urteil gegen den Freistaat Thüringen am Donnerstag, 10. November 2022 (Az.: 1 BvR 2661/21) entschieden hat. Das Land greife in unzulässiger Weise in die Eigentumsrechte der Waldbesitzer ein. Die Errichtung von Windkraftanlagen in Waldgebieten kann nach Thüringer Landesrecht nicht genehmigt werden. Im Freistaat sind rund 34 Prozent der Fläche bewaldet. Vom Verbot seien auch sogenannte Kalamitätsflächen umfasst, in denen eine forstwirtschaftliche Nutzung aufgrund von Waldschäden wegen Stürmen oder Schädlingsbefall momentan ohnehin kaum möglich ist. Hier sind Eigentümer derartiger Waldflächen ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Baurecht Architektenrecht in Lörrach

Fachanwalt Baurecht Architektenrecht Lörrach
Fachanwalt Baurecht Architektenrecht Lörrach (© lucazzitto - Fotolia.com)
... sind Bauherren schnell mit rechtlichen Fragen und Problemen rund um das Bauvorhaben konfrontiert. Als Bauherr steht sicherlich zunächst der Grundstückskauf an. Möchte man ein Grundstück erwerben, dann sollte auf jeden Fall unbedingt abgeklärt werden, ob es Wegerechte gibt und wie es mit dem Grenzabstand bzw. der Grenzbebauung aussieht. Ferner zu beachten: die Erschließung. Unter der Erschließung eines Grundstücks sind sämtliche baulichen Maßnahmen zu verstehen, die für eine Bebauung von Nöten sind. Den Bebauungsplan einzusehen ist ein zusätzlicher Punkt, der in jedem Fall durchgeführt werden sollte. In Deutschland regelt der Bebauungsplan, wie und auf welche Weise Grundstücke bebaut und genutzt werden dürfen. Erscheint das Grundstück optimal, um das Bauvorhaben umzusetzen, dann kann es erworben werden. Bevor es an den Hausbau geht, muss dann die Vormerkung im Grundbuch eingetragen sein. In einem nächsten Schritt steht die Beantragung einer Baugenehmigung an. Ist das Bauvorhaben im besten Fall genehmigt, bekommt man einen schriftlichen Bescheid von der Bauaufsichtsbehörde. Im Übrigen kann mit einem Bauvorbescheid auf Antrag schon vor dem Einreichen des Bauantrags über einzelne baurechtliche Fragestellungen entschieden werden. Darauf hinzuweisen ist, dass in etlichen Landesbauordnungen gerade das Errichten von kleineren Wohngebäuden von einer Genehmigung freigestellt ist. In diesen Fällen reicht es aus, der Behörde das Bauvorhaben anzuzeigen. Nun wird ein Architekt beauftragt, einen Plan für das Bauvorhaben zu erstellen. Von Bedeutung ist hier der Architektenvertrag. Werden die Bauarbeiten nicht in Eigenregie durchgeführt, dann wird oft ein Bauvertrag abgeschlossen. Meist mit einem Bauunternehmen oder einem Bauträger. Hier ist es von großer Bedeutung schon im Vorfeld abzuklären, welche Bauleistungen genau übernommen werden. Darauf hinzuweisen ist, dass Schwarzarbeit, also ein Arbeiten „ohne Rechnung“, unbedingt vermieden werden sollte. Viele Bauherren vertreten die Meinung, dass sie mit Schwarzarbeit sparen können. Es ist keine Seltenheit, dass es sich genau gegenteilig verhält. Bauherrn kann Schwarzarbeit teuer zu stehen können. Gerade im Falle von Mängeln sind Rechtsprobleme vorprogrammiert.

Ein Anwalt im Baurecht hilft nicht nur bei Baumängeln

Die Bauabnahme steht an, wenn der Bau abgeschlossen ist. Dies sowohl im Außenbereich als auch im Innenbereich. Hier werden nun etwaige Mängel am Bau offenkundig. Es ist keine Ausnahme, dass sich Bauunternehmen weigern, bestimmte Mängel zu beseitigen. Es ist in einem derartigen Fall dringend angeraten, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden. In Lörrach sind etliche Bauanwälte ansässig. Es wird somit kein Problem darstellen, schnell eine Anwaltskanzlei für Baurecht in Lörrach zu finden. Der Anwalt für Baurecht in Lörrach kann nicht nur dabei helfen, langdauernde Prozesse abzuwenden, wie sie gerade auch bei Mängeln am Bau keine Seltenheit darstellen. Der Anwalt zum Baurecht wird ferner auch seinen Mandanten während des gesamten Bauvorhabens beraten und betreuen. Der Bauanwalt wird darüber hinaus, falls nötig, eine Abrissverfügung anfechten oder auch rechtlich klären, ob eine Ersatzvornahme zu empfehlen ist. Der Anwalt kennt sich mit der Architektenhaftung, dem Bestandsschutz und dem Rücksichtnahmegebot ebenso aus wie mit der Grundschuld oder der Erbpacht. Außerdem ist der Anwalt für Baurecht der optimale Ansprechpartner, wenn es zu einer Nutzungsuntersagung gekommen ist.

Mit einem Fachanwalt zum Baurecht und Architektenrecht schaffen Sie die optimale Grundlage, um zu Ihrem Recht zu kommen

Doch nicht nur, wenn man Bauherr ist, macht es Sinn, die Dienste eines Fachanwalts im Baurecht aus Lörrach in Anspruch zu nehmen. Auch wenn ein Immobilienverkauf ansteht oder ein Wohnungsverkauf geplant sein sollte genauso wie ein Wohnungskauf oder ein Hauskauf beziehungsweise ein allgemeiner Immobilienkauf, dann kann der Rechtsanwalt nicht bloß die diversen Verträge prüfen, sondern auch als kompetenter Partner den Ankauf / Verkauf begleiten. Darauf hinzuweisen ist, dass es vor allem bei komplexeren baurechtlichen Fällen angebracht ist, sich an einen Fachanwalt im Baurecht und Architektenrecht zu wenden. Weshalb? Ein Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht kann ein überdurchschnittliches theoretisches als auch praktisches fachliches Know-how vorweisen. Damit ein Anwalt den Fachanwaltstitel tragen darf, ist von der Fachanwaltsordnung vorgeschrieben, dass spezielle Erfahrungen in der Theorie als auch in der Praxis vorgewiesen werden müssen. So müssen in den vergangenen 3 Jahren mindestens 80 Fälle aus dem Bereich Architektenrecht / Baurecht bearbeitet worden sein. Der Rechtsanwalt muss außerdem an einem besonderen Fachlehrgang partizipiert haben. Überdies muss er jedes Jahr an einer fachbezogenen Fortbildungsveranstaltung teilnehmen oder jährlich auf dem Gebiet des Baurechts wissenschaftlich publizieren. Es besteht wohl kein Zweifel, dass man bei einem derartig umfassenden Fachwissen gerade bei einem Fachanwalt zum Baurecht und Architektenrecht bestens aufgehoben ist.

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