Anwalt Baurecht und Architektenrecht Lüdenscheid – Fachanwälte finden!
Das Baurecht ist ein Rechtsgebiet, das oftmals in seiner Komplexität unterschätzt wird. Grundsätzlich wird im dt. Recht unterschieden zwischen dem öffentlichen und dem privaten Baurecht. Das öffentliche Baurecht: es ist ein Teil des Verwaltungsrechts und setzt sich mit allen Rechtsvorschriften auseinander, welche die Veränderung oder die Beseitigung eines Gebäudes betreffen. Als Beispiel aufzuführen sind hier: die Förderung des baulichen Bodens oder auch die Zulässigkeit von Grenzen. Wichtig im öffentlichen Baurecht sind das Bauordnungsrecht ud das Bauplanungsrecht. Die wesentlichsten Gesetze des Bauplanungsrechts sind im Baugesetzbuch (BauGB) normiert. Das private Baurecht hingegen normiert die Beziehungen zwischen denjenigen, die an einem Bauprojekt partizipieren. Im Bürgerlichen Gesetzbuch sind die meisten gesetzlichen Regelungen des privaten Baurechts festgelegt. Es kommen hier u.a. das Werksvertragsrecht, das ...
Rechtstipps zum Thema Anwalt Baurecht Architektenrecht Lüdenscheid
Über Fachanwälte für Baurecht Architektenrecht in Lüdenscheid
Bei einem Bauprojekt kann vieles nicht nach Plan laufen - rechtliche Schwierigkeiten sind keine Seltenheit
Ist der Bau eines Gebäudes geplant, dann sind Bauherren schnell mit rechtlichen Fragen und Problemstellungen rund um das Bauvorhaben konfrontiert. Der erste Punkt, der für viele Bauherrn an erster Stelle steht und der zu rechtlichen Problemen führen kann, ist der Grundstückskauf. Hat man ein Grundstück gefunden, das den persönlichen Wünschen entspricht, sollte in jedem Fall geklärt werden, wie es mit dem Grenzabstand aussieht und ob es besondere Wegerechte gibt. Ebenfalls von großer Bedeutung: der Stand der Erschließung des Grundstücks. Mit Erschließung sind sämtliche Handlungsweisen gemeint, die erforderlich sind, um ein Grundstück gemäß baurechtlicher Vorschriften nutzen zu können. Den Bebauungsplan einzusehen ist ein weiterer Punkt, der in jedem Fall durchgeführt werden sollte. Im Bebauungsplan legt eine Gemeinde fest, welche Nutzungen auf einer bestimmten Gemeindefläche erlaubt sind. Ist das Grundstück offensichtlich geeignet, um einen Hausbau durchzuführen, und stimmt der Preis, dann kann das Grundstück erworben werden. Ist man als Käufer des Grundstücks in das Grundbuch eingetragen, dann kann der Bau in die nächste Stufe gehen. Als nächstes gilt es eine Baugenehmigung zu beantragen. Ist der Bau genehmigt, dann wird das durch einen schriftlichen Bescheid von der Bauaufsichtsbehörde mitgeteilt. Übrigens wird mit einem Bauvorbescheid auf Antrag schon vor dem Einreichen des Bauantrags über bestimmte baurechtliche Fragen des Bauvorhabens entschieden. Anzumerken ist außerdem, dass bestimmte Bauvorhaben wie zum Beispiel kleinere Wohngebäude von einer Genehmigung freigestellt sind, zumindest in einigen Landesbauordnungen. Hier reicht es aus, den Bau dem Amt anzuzeigen. Es wird nun ein Architekt beauftragt, einen Plan für das neuen Haus zu erstellen. Von immenser Wichtigkeit ist hierbei der Architektenvertrag. Werden die Bauarbeiten nicht selbst durchgeführt, wird in den meisten Fällen ein Bauvertrag mit einem Bauträger oder einem Bauunternehmen abgeschlossen. Oberste Priorität sollte es hierbei haben, sämtliche Leistungen am Bau genauestens abzuklären. Unbedingt vermieden werden sollte es, sich auf Schwarzarbeit einzulassen, d.h., ohne Rechnung arbeiten zu lassen. Einige Bauherren glauben, dass sie mit Schwarzarbeit günstiger bauen können. Das Gegenteil ist richtig. Mit Schwarzarbeit zahlen Bauherren in nicht wenigen Fällen drauf. Primär, wenn es zu Mängeln am Bau kommt, sind rechtliche Probleme keine Seltenheit.
Baumängel? Probleme am Bau? Dann sollten Sie einen Rechtsanwalt im Baurecht konsultieren
Ist der Bau fertiggestellt, steht die Bauabnahme an. Von der Bauabnahme betroffen sind sowohl der innere Bereich des Hauses als auch der Außenbereich. Baumängel - sie werden nun offensichtlich. Es ist keine Seltenheit, dass sich Handwerker weigern, bestimmte Mängel zu beseitigen. Es ist in einem solchen Fall unbedingt angeraten, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden. In Lüdenscheid sind eine ganze Reihe an Bauanwälten mit einer Kanzlei vertreten. Man wird somit zügig einen fachkundigen Rechtsanwalt zum Baurecht in Lüdenscheid finden. Der Rechtsanwalt zum Baurecht in Lüdenscheid kann nicht nur dabei helfen, zeitintensive Prozesse abzuwenden, wie sie gerade auch bei Mängeln am Bau keine Seltenheit darstellen. Der Rechtsanwalt zum Baurecht wird ferner auch seinen Klienten während des gesamten Bauprojekts betreuen und beraten. Der Bauanwalt wird darüber hinaus, falls nötig, eine Abrissverfügung anfechten oder auch rechtlich klären, ob eine Ersatzvornahme angebracht ist. Der Anwalt kennt sich mit der Architektenhaftung, dem Rücksichtnahmegebot und dem Bestandsschutz ebenso aus wie mit der Grundschuld oder der Erbpacht. Auch bei einer Nutzungsuntersagung oder Nutzungsänderung ist der Anwalt für Baurecht der beste Ansprechpartner.
Wann sollten Sie einen Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht kontaktieren?
Jedoch ist es nicht bloß als Bauherr angebracht, sich von einem Anwalt zum Baurecht aus Lüdenscheid rechtlich helfen zu lassen. Auch wenn ein Immobilienverkauf ansteht oder ein Wohnungsverkauf geplant sein sollte genauso wie ein Wohnungskauf oder ein Hauskauf bzw. ein genereller Immobilienkauf, dann kann der Anwalt nicht bloß die unterschiedlichen Verträge prüfen, sondern auch als kompetenter Partner den Verkauf / Ankauf begleiten. Angemerkt sei an dieser Stelle, dass, gerade wenn es sich um eine schwierige Fallgestaltung handelt, es immer angebracht ist, sich umgehend an einen Fachanwalt im Baurecht und Architektenrecht zu halten. Denn ein Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht verfügt sowohl in der Theorie als auch der Praxis über ein überdurchschnittliches Fachwissen. Damit ein Anwalt den Fachanwaltstitel führen darf, ist von der Fachanwaltsordnung vorgeschrieben, dass spezielle Erfahrungen in der Theorie als auch in der Praxis vorgewiesen werden müssen. So ist es Pflicht, dass in den letzten drei Jahren wenigstens 80 Fälle aus dem Baurecht bzw. Architektenrecht bearbeiten wurden. Außerdem muss der Anwalt einen Fachanwaltslehrgang absolviert haben. Daneben muss er mind. einmal pro Jahr an einer Fortbildungsveranstaltung teilnehmen oder wissenschaftlich publizieren. Es besteht also kein Zweifel, dass man bei Problemen im Baurecht bei einem Fachanwalt oder einer Fachanwältin für Baurecht und Architektenrecht in den besten Händen ist.