Das Baurecht ist mit allen seinen Ausnahmen und der Rechtsprechung außerordentlich diffizil. Im deutschen Recht wird eine Aufteilung zwischen öffentlichem und privatem Baurecht vorgenommen. Das öffentliche Baurecht, das ein Teil des Verwaltungsrechts ist, befasst sich mit den Rechtsvorschriften, die die Förderung des baulichen Bodens, Ordnung, Grenzen sowie Zulässigkeit und Grenzen betreffen, welche die Beseitigung oder Veränderung eines Gebäudes betreffen. Wichtig im öffentlichen Baurecht sind das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht. Im Baugesetzbuch finden sich die wesentlichsten Gesetze des Bauplanungsrechts geregelt. Das private Baurecht regelt die rechtlichen Beziehungen all derer, die an einem Bauprojekt beteiligt sind. Die gesetzlichen Regelungen des privaten Baurechts finden sich im Wesentlichen im BGB. Von tragender Bedeutung im privaten Baurecht sind das Bauvertragsrecht, das Grundstücksrecht, das Architektenrecht oder auch das Erbbaurecht. Welche rechtliche Probleme können ...
Zum Rechtsgebiet Baurecht und Architektenrecht berät Sie engagiert Rechtsanwalt Dr. Jürgen Maus (Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht) in Magdeburg.
Nicht einfache Rechtsangelegenheiten aus dem Fachgebiet Baurecht und Architektenrecht werden betreut von Rechtsanwalt Dirk Bömelburg (Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht) aus Magdeburg.
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Nicht einfache Rechtsangelegenheiten aus dem Schwerpunkt Baurecht und Architektenrecht bearbeitet Rechtsanwalt Dr. Hagen Hoffmann (Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht) in Magdeburg.
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Jetzt Profil anlegenMit Urteil vom 14. März 2025 (Az. V ZR 79/24 ) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass das Notwegrecht eines Eigentümers eines sogenannten gefangenen Grundstücks grundsätzlich auch die Zufahrt mit Kraftfahrzeugen zum Zwecke des Parkens auf dem eigenen Grundstück umfasst. Hintergrund des Rechtsstreits zum Notwegerecht Die Parteien sind Nachbarn zweier Grundstücke, die durch Teilung eines vormals einheitlichen Grundstücks entstanden sind. Das Grundstück der Beklagten liegt in zweiter Reihe und ist nicht direkt an eine öffentliche Straße angebunden – es ist somit „ gefangen “. Die Kläger – Eigentümer des vorderliegenden Grundstücks – duldeten ein Notwegrecht , verweigerten jedoch die Nutzung ihres Grundstücks für das Befahren zum Zwecke des Parkens . Sie klagten auf...
weiter lesenMit Urteil vom 12. März 2025 (Az. XII ZR 76/24 ) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass ein Nutzungsvertrag über landwirtschaftlich genutzte Flächen für den Betrieb von Windenergieanlagen in der Phase vor Baubeginn nicht ordentlich kündbar ist, wenn die Parteien konkludent eine feste Vertragsbindung bis zum Eintritt bestimmter Bedingungen vereinbart haben. Hintergrund des Falls Die Klägerin – Betreiberin von Windenergieanlagen – schloss mit der Rechtsvorgängerin des beklagten Grundstückseigentümers einen Nutzungsvertrag über eine Fläche in Sachsen-Anhalt. Der Vertrag war auf 20 Jahre ab der Inbetriebnahme der letzten geplanten Windenergieanlage angelegt. Er sollte bereits mit Unterzeichnung wirksam werden, sah aber vor, dass die Nutzung des Grundstücks erst mit Baubeginn erfolgen...
weiter lesenWird eine Immobilie verkauft, so hat der Verkäufer die Pflicht, den Käufer über alle ihm bekannten Sach- und Rechtsmängel vollumfassend zu informieren. Dadurch wird der Käufer geschützt, und es wird verhindert, dass später unvorhergesehene Kosten entstehen oder die Immobilie nicht wie vom Käufer vorgesehen genutzt werden kann. Erfahren Sie jetzt, welche Aspekte unter die Offenbarungspflicht fallen und welche Sanktionen bei einer Verletzung dieser Pflicht drohen. Wofür genau gilt die Offenbarungspflicht? Die Offenbarungspflicht beim Verkauf von Immobilien bezieht sich auf zwei wesentliche Themenfelder: Sachmängel: Bei einem Sachmangel handelt es sich um einen physischen Defekt, der die Funktion oder den Wert der Immobilie beeinträchtigt. Derartige Mängel können sowohl bei Neubauten als auch bei...
weiter lesenIst der Bau eines Hauses geplant, dann sind Bauherren schnell mit Rechtsfragen und Problemen rund um das Bauvorhaben konfrontiert. Der Kauf eines Grundstücks steht in den meisten Fällen an vorderster Stelle, bevor das Bauvorhaben beginnen kann. Vorausgesetzt man besitzt nicht schon ein eigenes Grundstück. Will man ein Grundstück kaufen, dann sollte auf jeden Fall unbedingt abgeklärt werden, ob es Wegerechte gibt und wie es mit dem Grenzabstand aussieht. Auch wichtig: die Erschließung. Damit sind sämtliche Handlungsweisen gemeint, die nötig sind, um eine Baufläche den baurechtlichen Vorschriften gemäß nutzen zu können. Außerdem sollte in jedem Fall der Bebauungsplan eingesehen werden. In Deutschland regelt der Bebauungsplan, auf welche Weise und wie Grundstücke bebaut und genutzt werden dürfen. Scheint das Grundstück für den geplanten Hausbau passend und sämtliche anderen Umstände wie der Preis stimmen, dann kann es erworben werden. Bevor es ans Bauen geht, muss dann die Vormerkung im Grundbuch eingetragen sein. Es muss nun eine Baugenehmigung eingeholt werden. Ist der Hausbau genehmigt, dann wird das durch einen schriftlichen Bescheid von der Bauaufsichtsbehörde mitgeteilt. Übrigens besteht die Option mit einem Bauvorbescheid auf Antrag schon bevor der eigentliche Bauantrag gestellt wird über einzelne baurechtliche Fragen entscheiden zu lassen. Zu erwähnen ist außerdem, dass spezielle Bauvorhaben wie z.B. kleinere Wohngebäude von einer Genehmigung freigestellt sind, wenigstens in einigen Landesbauordnungen. Hier reicht es aus, den Bau der Behörde anzuzeigen. Für den Hausbau wird dann ein Architekt beauftragt, den Plan zu erstellen. Von immenser Bedeutung ist hierbei der Architektenvertrag. Werden die Bauarbeiten nicht in Eigenregie durchgeführt, wird in vielen Fällen ein Bauvertrag mit einem Bauunternehmen / Bauträger abgeschlossen. Es ist hier wichtig, schon im Voraus die unterschiedlichen Bauleistungen exakt abzuklären. Darauf hinzuweisen ist, dass Schwarzarbeit, also ein Arbeiten ohne eine offizielle Rechnungsstellung, in jedem Fall vermieden werden sollte. Etliche Bauherren vertreten die Meinung, dass sie mit Schwarzarbeit sparen können. Nicht selten ist genau das Gegenteil der Fall. Bauherrn kann Schwarzarbeit teuer zu stehen können. Gerade Mängel am Bau sind es, die dann oft zu Rechtsproblemen werden.
Ist der Bau vollendet, steht die Bauabnahme an. Das sowohl im äußeren Bereich als auch im Inneren des Gebäudes. Hier werden nun bestehende Baumängel offenkundig. Liegt ein Baumangel wie beispielsweise eine mangelhafte Wärmedämmung vor und der Bauträger lehnt es ab, eine Mängelbeseitigung durchzuführen, ist genau dies der Zeitpunkt für Bauherren, anwaltliche Hilfe einzuholen. In Magdeburg sind etliche Anwälte im Baurecht mit einer Kanzlei ansässig. Es wird als kein großes Problem darstellen, einen fachkundigen Anwalt für Baurecht aus Magdeburg zu finden. Der Rechtsanwalt zum Baurecht in Magdeburg kann nicht nur dabei helfen, langdauernde Prozesse zu verhindern, wie sie gerade auch bei Baumängeln keine Ausnahme darstellen. Der Rechtsanwalt für Baurecht wird auch eine baubegleitende Betreuung übernehmen und vor dem Abschluss von Verträgen wie einem Grundstückskaufvertrag beratend tätig werden. Er wird außerdem darüber aufklären, ob zum Beispiel eine Ersatzvornahme angebracht ist und auch im Bedarfsfall z.B. eine Abrissverfügung anfechten. Der Rechtsanwalt kennt sich mit der Architektenhaftung, dem Rücksichtnahmegebot und dem Bestandsschutz ebenso aus wie mit der Erbpacht oder der Grundschuld. Auch bei einer Nutzungsänderung oder einer Nutzungsuntersagung ist der Fachanwalt für Baurecht der beste Ansprechpartner.
Doch nicht bloß, wenn man Bauherr ist, macht es Sinn, die Dienste eines Anwalts zum Baurecht in Magdeburg in Anspruch zu nehmen. Ebenfalls, wenn ein Hauskauf oder ein Hausverkauf ansteht, ist ein Rechtsanwalt eine unentbehrliche Hilfe. Er wird etwaige Verträge überprüfen und den gesamten Prozess rechtlich begleiten. Angemerkt sei an dieser Stelle, dass, gerade wenn es sich um eine schwierige Fallgestaltung handelt, es immer angebracht ist, sich sofort an einen Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht zu halten. Denn ein Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht verfügt sowohl in der Theorie als auch der Praxis über ein überdurchschnittliches Fachwissen. Ein Rechtsanwalt darf sich nur dann Fachanwalt nennen, wenn er bestimmte Voraussetzungen erfüllt, dies schreibt die Fachanwaltsordnung vor. So müssen in den letzten 3 Jahren mindestens achtzig Fälle aus dem Bereich Baurecht / Architektenrecht bearbeitet worden sein. Außerdem muss der Rechtsanwalt einen Fachanwaltslehrgang hinter sich gebracht haben. Überdies muss er jedes Jahr an einer fachbezogenen Fortbildungsveranstaltung partizipieren oder jährlich auf dem Gebiet des Baurechts wissenschaftlich publizieren. Es besteht wohl kein Zweifel, dass man bei einem derartig umfassenden fachlichen Know-how gerade bei einem Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht optimal aufgehoben ist.