Das Baurecht ist in seinen möglichen Ausgestaltungen mannigfaltig. Im deutschen Recht unterscheidet man zwischen dem privaten Baurecht und dem öffentlichen Baurecht. Das öffentliche Baurecht, das ein Teil des Verwaltungsrechts ist, befasst sich mit den Rechtsvorschriften, die die Förderung des baulichen Bodens, Grenzen, Ordnung sowie Zulässigkeit und Grenzen betreffen, die die Veränderung oder Beseitigung eines Gebäudes betreffen. Von großer Bedeutung im öffentlichen Baurecht sind das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht. Im Baugesetzbuch finden sich die wichtigsten Gesetze des Bauplanungsrechts geregelt. Das private Baurecht hingegen regelt die Beziehungen zwischen denjenigen, die an einem Bauprojekt partizipieren. Die gesetzlichen Regelungen des privaten Baurechts finden sich zum Großteil im Bürgerlichen Gesetzbuch. Von tragender Bedeutung im privaten Baurecht sind das Bauvertragsrecht, das Grundstücksrecht, das Architektenrecht oder auch das Erbbaurecht. Ein Hausbau ist ein aufwändiges Projekt, ...
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Zum Fachbereich Baurecht und Architektenrecht unterstützt Sie gern Rechtsanwalt Gunthart Nittner (Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht) aus dem Ort Marburg.

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Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG, Az. 6 A 1/24 ) entschied am 19. August 2025, dass private Eigentümer keinen Anspruch auf weitergehenden Schallschutz ihres Neubaus in Flughafennähe haben. Neubau ohne rechtzeitigen Antrag: Erstattung begrenzt Die Kläger hatten in den Jahren 2018/2019 ein Einfamilienhaus in Eigenbewohnung errichtet, ohne zunächst einen Antrag auf passive Schallschutzmaßnahmen bei der Flughafengesellschaft BER einzureichen. Erst nach Abschluss des Bauvorhabens beantragten sie Kostenübernahme. Daraufhin stellte das Unternehmen einen Erstattungsanspruch von rund 27.000 Euro brutto für bestimmte Wohnbereiche fest. Die Gesamtkosten zur Erreichung des Standards des Planfeststellungsbeschlusses BER hätten sich zwar auf etwa 56.000 Euro summiert. Erstattet wurden jedoch nur die...
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Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (Az. 4 L 691/25.KS ) hat mit Beschluss vom 21.08.2025 die Beschwerde eines Grundstückseigentümers abgewiesen. Dieser wollte die Untersagung der Nutzung von Wohn- und Zirkuswagen zu Wohnzwecken auf seinem Areal verhindern. Damit bleibt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Kassel bestehen. Eigentümer kämpft gegen Nutzungsverbot für Bauwagen Der Antragsteller wehrte sich gegen eine Nutzungsuntersagung der Stadt Kassel vom 5. Februar 2025. Mit dieser hatte die Behörde nicht nur die Nutzung sämtlicher Wohn- und Zirkuswagen auf dem Grundstück des Antragstellers untersagt, sondern zugleich die Vermietung als Stellplatz für weitere bauliche Anlagen verboten und die sofortige Vollziehung angeordnet. Hintergrund war, dass die Stadt bereits im Mai 2022 einen Antrag des...
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Das Oberverwaltungsgericht Münster (Az. 10 D 39/23.NE, 10 D 17/24.NE ) hat die Normenkontrollanträge gegen den Bebauungsplan für ein Krematorium in Ochtrup abgewiesen. Stadt plant Krematorium am Rand des Gewerbegebiets Die Stadt Ochtrup hatte mit dem Bebauungsplan Nr. 42 L „Nordöstliche Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebietes Am Langenhorster Bahnhof“, 3. Änderung, die Grundlage für ein neues Krematorium geschaffen. Geplant ist die Anlage ohne Abschiedsraum auf einem bisher als Industriefläche ausgewiesenen Areal am Rand des bestehenden Gewerbegebiets. Die Fläche wurde dafür als Sondergebiet mit dem ausdrücklichen Zweck „Krematorium“ neu festgesetzt. Gegen diesen Beschluss klagten sowohl eine Anwohnerin mit gemischt genutztem Grundstück (Wohnen und Gewerbe) als auch ein benachbartes...
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Ist der Bau eines Hauses geplant, dann sind Bauherren schnell mit Rechtsfragen und Problemstellungen rund um das Bauvorhaben konfrontiert. Der Kauf eines Grundstücks steht in den allermeisten Fällen an erster Stelle, bevor der Bau beginnen kann. Vorausgesetzt man besitzt nicht schon ein eigenes Grundstück. Hat man ein Grundstück gefunden, das den persönlichen Wünschen entspricht, sollte unbedingt geklärt werden, wie es mit dem Grenzabstand aussieht und ob es irgendwelche Wegerechte gibt. Auch wichtig: der Stand der Erschließung des Grundstücks. Unter der Erschließung eines Grundstücks sind sämtliche baulichen Maßnahmen zu verstehen, die für eine Bebauung erforderlich sind. Ferner von immenser Bedeutung ist es, den Bebauungsplan einzusehen. In diesem legt eine Gemeinde fest, welche Nutzungen auf einer bestimmten Gemeindefläche zulässig sind. Scheint das Grundstück für den geplanten Hausbau passend und alle anderen Gegebenheiten wie der Preis stimmen, dann kann es gekauft werden. Ist man als Besitzer des Grundstücks in das Grundbuch eingetragen, dann kann das Bauvorhaben beginnen. Im Folgenden steht die Beantragung einer Baugenehmigung an. Ist das Bauvorhaben im allerbesten Fall genehmigt, erhält man einen schriftlichen Bescheid von der Bauaufsichtsbehörde. Übrigens kann mit einem Bauvorbescheid auf Antrag schon vor der Einreichung des Bauantrags über bestimmte baurechtliche Fragen entschieden werden. Anzumerken ist außerdem, dass bestimmte bauliche Vorhaben wie z.B. kleinere Wohngebäude von einer Genehmigung freigestellt sind, zumindest in einigen Landesbauordnungen. In diesen Fällen reicht es aus, dem Amt das Bauvorhaben anzuzeigen. Für den Bau eines neuen Hauses wird dann ein Architekt beauftragt, den Plan zu erstellen. Von Bedeutung ist hier der Architektenvertrag. Werden die Bauarbeiten nicht in Eigenregie durchgeführt, wird in vielen Fällen ein Bauvertrag mit einem Bauunternehmen / Bauträger abgeschlossen. Oberste Priorität sollte es hierbei haben, alle Bauleistungen genauestens abzuklären. Sich auf Schwarzarbeit einzulassen, das sollte in jedem Fall vermieden werden. Bei etlichen Bauherren besteht nach wie vor die Ansicht, dass sich so sparen ließe. Nicht selten ist genau das Gegenteil der Fall. Mit Schwarzarbeit zahlen Bauherren in vielen Fällen drauf. Vor allem im Falle von Mängeln sind rechtliche Probleme vorprogrammiert.
Ist das Bauvorhaben abgeschlossen, steht die Bauabnahme an. Eine Bauabnahme wird sowohl im Außenbereich als auch im Innenbereich getätigt. Hier werden nun etwaige Baumängel offenkundig. Liegt ein Mangel am Bau wie beispielsweise eine fehlerhafte Wärmedämmung vor und der Bauträger lehnt es ab, eine Beseitigung des Mangels durchzuführen, ist genau das der Zeitpunkt für Bauherren, anwaltlichen Beistand einzuholen. In Marburg sind eine ganze Reihe an Bauanwälten ansässig. Es wird als kein großes Problem darstellen, einen fachkundigen Rechtsanwalt zum Baurecht in Marburg zu finden. Der Anwalt im Baurecht aus Marburg wird nicht nur dabei helfen, lange dauernde Prozesse, wie sie gerade bei Baumängeln oftmals der Fall sind, zu umgehen. Der Anwalt im Baurecht wird auch eine baubegleitende Betreuung übernehmen und vor Vertragsabschlüssen wie einem Grundstückskaufvertrag beratend tätig werden. Der Anwalt im Baurecht wird überdies auch Behördenschreiben auf ihren Bestand hin prüfen und bei Bedarf dagegen vorgehen. Der Bauanwalt kennt sich zudem mit sämtlichen rechtlichen Aspekten den Bau betreffend bestens aus. Zu nennen sei hier das Architektenrecht oder auch das Erbbaurecht. Ferner ist der Bauanwalt der optimale Ansprechpartner, wenn es zum Beispiel zu einer Nutzungsuntersagung gekommen ist.
Doch nicht bloß als Bauherr sollte man die Hilfe eines Fachanwalts zum Baurecht aus Marburg nutzen. Auch wenn ein Immobilienverkauf ansteht oder ein Wohnungsverkauf geplant sein sollte genauso wie ein Wohnungskauf oder ein Hauskauf beziehungsweise ein genereller Immobilienkauf, dann kann der Anwalt nicht nur die diversen Verträge prüfen, sondern auch als kompetenter Partner den Ankauf / Verkauf begleiten. Anzumerken ist, dass es vor allem bei komplexeren baurechtlichen Fällen sinnvoll ist, sich an einen Fachanwalt zum Baurecht und Architektenrecht zu wenden. Denn ein Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht verfügt sowohl in der Theorie als auch der Praxis über ein überdurchschnittliches Fachwissen. Ein Anwalt darf sich nur dann Fachanwalt nennen, wenn er bestimmte Voraussetzungen erfüllt, dies schreibt die Fachanwaltsordnung vor. Wenigstens achtzig Fälle, die auf das Baurecht / Architektenrecht bezogen waren, müssen so in den vergangenen 3 Jahren bearbeitet worden sein. Ferner ist gefordert, dass der Anwalt einen besonderen Fachanwaltslehrgang besucht hat. Er muss überdies hinaus entweder jährlich auf seinem Fachgebiet wissenschaftlich publizieren oder an zumindest einer fachbezogenen Weiterbildung teilnehmen. Es besteht wohl kein Zweifel, dass man bei einem solchen fundierten fachlichen Know-how gerade bei einem Fachanwalt zum Baurecht und Architektenrecht bestens aufgehoben ist.