Anwalt Baurecht und Architektenrecht Marl – Fachanwälte finden!

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Anwalt Baurecht und Architektenrecht Marl (© kamasigns - Fotolia.com)

Das Baurecht ist ein sehr schwieriges Rechtsgebiet. Grundsätzlich wird im deutschen Recht unterschieden zwischen dem öffentlichen und dem privaten Baurecht. Das öffentliche Baurecht, das ein Teil des Verwaltungsrechts ist, befasst sich mit den Rechtsvorschriften, die die Förderung des baulichen Bodens, Ordnung, Grenzen sowie Zulässigkeit und Grenzen betreffen, die die Veränderung oder Beseitigung eines Gebäudes betreffen. Das Bauordnungsrecht und das Bauplanungsrecht fallen hierbei in den Bereich des öffentlichen Baurechts. Das Baugesetzbuch (BauGB) ist das wichtigste Gesetz des Bauplanungsrechts. Die Beziehungen zwischen all denen, die in ein Bauprojekt involviert sind, finden sich im privaten Baurecht normiert. Die gesetzlichen Regelungen des privaten Baurechts finden sich im Wesentlichen im BGB. Von großer Bedeutung im privaten Baurecht sind das Grundstücksrecht, das Bauvertragsrecht, das Architektenrecht oder auch das Erbbaurecht.

Ein Bauprojekt fordert von Bauherren so einiges

Bei einem Hausbau mit Rechtsfragen und ...

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Rechtstipps zum Thema Anwalt Baurecht Architektenrecht Marl


Baurecht und Architektenrecht Seniorenheimbewohner erhalten selten nachts Besuch
Karlsruhe (jur). Ein Bebauungsplan für ein Pflegeheim muss zwar die Zahl der geplanten Parkplätze festlegen, nicht aber zusätzlich zeitliche Beschränkungen für deren Nutzung. Denn eine starke Nutzung nachts nach 22 Uhr sei ohnehin nicht zu erwarten, wie das Verwaltungsgericht Karlsruhe in einem am Freitag, 29. Dezember 2023, bekanntgegebenen Beschluss vom Vortag betont (Az.: 2 K 2792/23).  Es billigte damit den Neubau eines Seniorenpflegeheims in Helmstadt-Bargen. Es soll über 66 Betten, sechs barrierefreie Wohnungen und vier Mitarbeiterwohnungen verfügen, zudem eine Cafeteria, ein Friseur und eine Fußpflegepraxis.  Gegen das Seniorenheim hatten sich benachbarte Landwirte gewandt. Sie rügten unter anderem, der Bebauungsplan der Gemeinde Helmstadt-Bargen sei zu unbestimmt. Denn er enthalte keine ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht Seniorenheimbewohner erhalten selten nachts Besuch
Karlsruhe (jur). Ein Bebauungsplan für ein Pflegeheim muss zwar die Zahl der geplanten Parkplätze festlegen, nicht aber zusätzlich zeitliche Beschränkungen für deren Nutzung. Denn eine starke Nutzung nachts nach 22 Uhr sei ohnehin nicht zu erwarten, wie das Verwaltungsgericht Karlsruhe in einem am Freitag, 29. Dezember 2023, bekanntgegebenen Beschluss vom Vortag betont (Az.: 2 K 2792/23).  Es billigte damit den Neubau eines Seniorenpflegeheims in Helmstadt-Bargen. Es soll über 66 Betten, sechs barrierefreie Wohnungen und vier Mitarbeiterwohnungen verfügen, zudem eine Cafeteria, ein Friseur und eine Fußpflegepraxis.  Gegen das Seniorenheim hatten sich benachbarte Landwirte gewandt. Sie rügten unter anderem, der Bebauungsplan der Gemeinde Helmstadt-Bargen sei zu unbestimmt. Denn er enthalte keine ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht Solardach auch in denkmalgeschützter Siedlung
Düsseldorf (jur). Auch in einer denkmalgeschützten Siedlung dürfen Hauseigentümer in der Regel eine Fotovoltaikanlage auf ihr Dach setzen. Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz hat der Denkmalschutz „nur noch in atypischen Fällen“ Vorrang, urteilte am Donnerstag, 30. November 2023, das Verwaltungsgericht Düsseldorf zur „Golzheimer Siedlung“ in der Landeshauptstadt (Az.: 28 K 8865/22).  Die Siedlung wurde 1935 bis 1937 gebaut und nach dem Zweiten Weltkrieg angepasst erweitert. Sie gilt als Mustersiedlung aus der Zeit des Nationalsozialismus und wurde 2014 mit einer sogenannten Denkmalbereichssatzung unter Schutz gestellt.  Die Eigentümerin eines Einfamilienhauses im Geltungsbereich der Satzung will sich ein Solardach bauen. Die Denkmalbehörde der Stadt Düsseldorf verweigerte die hierfür ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Baurecht Architektenrecht in Marl

... Problemen konfrontiert zu sein, das passiert vielen Bauherren oft schneller als sie glauben. Der erste Punkt, der für viele Bauherrn an erster Stelle steht und der zu rechtlichen Problemen führen kann, ist der Grundstückskauf. Hat man ein Grundstück gefunden, das den persönlichen Wünschen entspricht, sollte unbedingt abgeklärt werden, wie es mit dem Grenzabstand aussieht und ob es irgendwelche Wegerechte gibt. Ebenfalls von immenser Bedeutung: die Erschließung. Damit sind sämtliche Handlungsweisen gemeint, die von Nöten sind, um eine Baufläche den baurechtlichen Vorschriften gemäß nutzen zu können. Den Bebauungsplan einzusehen ist ein zusätzlicher Punkt, der unbedingt durchgeführt werden sollte. In Deutschland regelt der Bebauungsplan, auf welche Weise und wie Grundstücke bebaut und genutzt werden dürfen. Scheint das Grundstück für den geplanten Bau eines Hauses geeignet und alle anderen Umstände wie der Preis stimmen, dann kann es erworben werden. Ist man als Käufer des Grundstücks in das Grundbuch eingetragen, dann kann das Bauvorhaben in die nächste Stufe gehen. Es muss nun eine Baugenehmigung eingeholt werden. Ist das Bauvorhaben im allerbesten Fall genehmigt, bekommt man einen schriftlichen Bescheid von der Bauaufsichtsbehörde. Im Übrigen wird mit einem Bauvorbescheid auf Antrag schon vor Einreichung des Bauantrags über bestimmte baurechtliche Fragen des Bauvorhabens entschieden. Angemerkt werden muss ferner, dass die Errichtung bestimmter baulicher Anlagen wie kleinerer Wohngebäude in bestimmten Landesbauordnungen von der Genehmigung freigestellt ist. Hier genügt es, das Bauvorhaben dem Amt anzuzeigen. Für den Hausbau wird dann ein Architekt beauftragt, den Plan zu erstellen. Wichtig ist hier der Architektenvertrag. Werden die Bauarbeiten nicht selbst durchgeführt, wird in vielen Fällen ein Bauvertrag mit einem Bauunternehmen / Bauträger abgeschlossen. Hier ist es von großer Wichtigkeit schon im Voraus abzuklären, welche Bauleistungen genau übernommen werden. In jedem Fall vermieden werden sollte es, sich auf Schwarzarbeit einzulassen, das heißt, ohne Rechnung arbeiten zu lassen. Einige Bauherren glauben, dass sie mit Schwarzarbeit billiger bauen können. Nicht selten ist genau das Gegenteil der Fall. Schwarzarbeit kann den Bauherrn teuer zu stehen kommen. Primär, wenn es zu Mängeln am Bau kommt, sind Rechtsprobleme keine Seltenheit.

Schwierigkeiten beim Bau? Dann sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt für Baurecht wenden!

Ist der Hausbau beendet, steht die Bauabnahme an. Von der Bauabnahme betroffen sind sowohl der Innenbereich als auch der äußere Bereich. Hier werden nun etwaige Mängel am Bau offensichtlich. Es ist keine Ausnahme, dass sich Bauunternehmen weigern, bestimmte Mängel zu beseitigen. Es ist in einem solchen Fall dringend empfohlen, sich an einen Anwalt zu wenden. In Marl sind einige Anwälte für Baurecht mit einer Kanzlei ansässig. Man wird somit zügig einen fachkompetenten Rechtsanwalt für Baurecht in Marl finden. Der Rechtsanwalt für Baurecht aus Marl kann nicht nur dabei helfen, langdauernde Prozesse zu verhindern, wie sie gerade auch bei Baumängeln keine Seltenheit darstellen. Der Anwalt zum Baurecht wird auch eine baubegleitende Betreuung übernehmen und vor Vertragsabschlüssen wie einem Grundstückskaufvertrag beratend tätig werden. Der Bauanwalt wird ferner, sollte es nötig sein, eine Abrissverfügung anfechten oder auch rechtlich klären, ob eine Ersatzvornahme angebracht ist. Der Bauanwalt kennt sich zudem mit sämtlichen rechtlichen Aspekten den Bau betreffend optimal aus. Anzuführen sei hier das Architektenrecht oder auch das Erbbaurecht. Ferner ist der Jurist der beste Ansprechpartner, wenn es z.B. zu einer Nutzungsuntersagung gekommen ist.

Mit einem Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht schaffen Sie die perfekte Basis, um zu Ihrem Recht zu kommen

Doch nicht nur als Bauherr sollte man die Unterstützung eines Rechtsanwalts im Baurecht aus Marl nutzen. Auch wenn ein Immobilienverkauf oder ein Immobilienankauf ansteht, ist ein Anwalt ein wertvoller Partner an der Seite. Er wird den gesamten Vorgang des Verkaufs bzw. Ankaufs mit rechtlichem Rat begleiten. Anzumerken ist an dieser Stelle, dass es gerade bei baurechtlichen Problemen und Fragen, die diffiziler sind, angebracht ist, direkt einen Fachanwalt im Baurecht und Architektenrecht zu kontaktieren. Denn ein Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht verfügt sowohl in der Theorie als auch der Praxis über ein überdurchschnittliches Fachwissen. Damit ein Anwalt den Fachanwaltstitel tragen darf, ist von der Fachanwaltsordnung vorgeschrieben, dass spezielle Erfahrungen in der Theorie als auch in der Praxis vorgewiesen werden müssen. So müssen in den letzten drei Jahren wenigstens 80 Fälle aus dem Bereich Architektenrecht / Baurecht bearbeitet worden sein. Ferner ist gefordert, dass der Anwalt einen speziellen Fachanwaltslehrgang besucht hat. Er muss zudem mindestens einmal pro Jahr an einer Fortbildungsveranstaltung partizipieren oder wissenschaftlich publizieren. Es ist damit wohl keine Frage, dass man bei einem solchen umfassenden Fachwissen gerade bei einem Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht optimal aufgehoben ist.

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