Anwalt Baurecht und Architektenrecht Neumünster – Fachanwälte finden!
Das Baurecht ist in seinen möglichen Ausgestaltungen mannigfaltig. Im deutschen Recht unterscheidet man zwischen dem privaten Baurecht und dem öffentlichen Baurecht. Das öffentliche Baurecht: es ist ein Teil des Verwaltungsrechts und setzt sich mit allen Rechtsvorschriften auseinander, die die Veränderung oder die Beseitigung eines Gebäudes betreffen. Als Beispiel aufzuführen sind hier: die Förderung des baulichen Bodens oder auch die Zulässigkeit von Grenzen. In den Bereich des öffentlichen Baurechts fallen das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht. Im Baugesetzbuch finden sich die wichtigsten Gesetze des Bauplanungsrechts geregelt. Das private Baurecht hingegen normiert die Beziehungen zwischen denjenigen, die an einem Bauprojekt partizipieren. Im Bürgerlichen Gesetzbuch finden sich die meisten Regelungen das private Baurecht betreffend. Es kommen hier u.a. das Werksvertragsrecht, das Nachbarschaftsrecht, das Architektenrecht, das Grundstücksrecht, das Erbbaurecht sowie das Bauvertragsrecht zum Tragen.
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Fachanwalt für Baurecht Architektenrecht
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Rechtstipps zum Thema Anwalt Baurecht Architektenrecht Neumünster
Über Fachanwälte für Baurecht Architektenrecht in Neumünster
Rechtsstreitigkeiten beim Hausbau sind keine Ausnahme
Bei einem Hausbau mit rechtlichen Fragen und rechtlichen Problemen konfrontiert zu sein, das passiert vielen Bauherren oft schneller als sie glauben. Der erste Punkt, der für viele Bauherrn an erster Stelle steht und der zu rechtlichen Problemen führen kann, ist der Grundstückskauf. Will man ein Grundstück erwerben, dann sollte zunächst unbedingt abgeklärt werden, ob es Wegerechte gibt und wie es mit dem Grenzabstand bzw. der Grenzbebauung aussieht. Ebenfalls von großer Bedeutung: die Erschließung. Mit Erschließung sind alle Maßnahmen gemeint, die nötig sind, um ein Grundstück gemäß baurechtlicher Vorschriften nutzen zu können. Ferner von großer Wichtigkeit ist es, den Bebauungsplan einzusehen. Ein Bebauungsplan regelt in der BRD die Art und Weise der möglichen Bebauung von Grundstücken und deren Nutzung. Scheint das Grundstück für den geplanten Bau eines Hauses geeignet und sämtliche anderen Umstände wie der Preis stimmen, dann kann es gekauft werden. Ist man als Besitzer des Grundstücks in das Grundbuch eingetragen, dann kann das Bauvorhaben beginnen. Es muss nun eine Baugenehmigung eingeholt werden. Der schriftliche Bescheid wird von der Bauaufsichtsbehörde übermittelt. Übrigens wird mit einem Bauvorbescheid auf Antrag schon vor Einreichung des Bauantrags über einzelne baurechtliche Fragen des Bauvorhabens entschieden. Zu erwähnen ist außerdem, dass bestimmte bauliche Vorhaben wie z.B. kleinere Wohngebäude von einer Genehmigung freigestellt sind, wenigstens in einigen Landesbauordnungen. In diesen Fällen genügt es, der Behörde das Bauvorhaben anzuzeigen. Es wird nun ein Architekt beauftragt, einen Plan für das neuen Haus zu erstellen. Von Bedeutung ist hier der Architektenvertrag. Werden die Bauarbeiten nicht in Eigenregie durchgeführt, wird in vielen Fällen ein Bauvertrag mit einem Bauträger oder einem Bauunternehmen abgeschlossen. Hier ist es von großer Wichtigkeit schon im Voraus abzuklären, was für Bauleistungen genau durchgeführt werden. Darauf hinzuweisen ist, dass Schwarzarbeit, also ein Arbeiten „ohne Rechnung“, in jedem Fall vermieden werden sollte. Etliche Bauherren vertreten die Meinung, dass sie so sparen können. Das Gegenteil ist richtig. Bauherrn kann Schwarzarbeit teuer zu stehen können. Vor allem im Falle von Mängeln sind Rechtsprobleme vorprogrammiert.
Baumängel kommen bei der Bauabnahme ans Tageslicht!
Die Bauabnahme steht an, wenn der Hausbau beendet ist. Eine Bauabnahme wird sowohl im äußeren Bereich als auch im Innenbereich getätigt. Hier werden nun bestehende Mängel am Bau offensichtlich. Liegt ein Baumangel wie beispielsweise eine fehlerhafte Wärmedämmung vor und der Bauträger lehnt es ab, eine Mängelbeseitigung vorzunehmen, ist genau dies der Zeitpunkt für Bauherren, anwaltlichen Beistand einzuholen. In Neumünster sind einige Anwälte im Baurecht mit einer Kanzlei vertreten. Es wird also kein Problem darstellen, schnell eine Anwaltskanzlei für Baurecht in Neumünster zu finden. Der Anwalt im Baurecht in Neumünster ist nicht bloß der ideale Ansprechpartner, um zeitintensive Prozesse, wie sie bei Mängeln am Bau keine Seltenheit sind, zu vermeiden. Der Rechtsanwalt zum Baurecht wird ferner auch seinen Klienten während des vollständigen Bauvorhabens betreuen und beraten. Der Bauanwalt wird darüber hinaus, sollte es nötig sein, eine Abrissverfügung anfechten oder auch rechtlich klären, ob eine Ersatzvornahme angebracht ist. Der Bauanwalt kennt sich überdies mit sämtlichen rechtlichen Aspekten den Bau betreffend bestens aus. Zu nennen sei hier das Architektenrecht oder auch das Erbbaurecht. Ebenfalls ist der Anwalt zum Baurecht der optimale Ansprechpartner, wenn es zu einer Nutzungsuntersagung gekommen ist.
Wann sollten Sie einen Fachanwalt im Baurecht und Architektenrecht kontaktieren?
Doch nicht bloß als Bauherr sollte man die Unterstützung eines Anwalts für Baurecht in Neumünster nutzen. Auch wenn ein Immobilienverkauf ansteht oder ein Wohnungsverkauf geplant sein sollte genauso wie ein Wohnungskauf oder ein Hauskauf bzw. ein genereller Immobilienkauf, dann kann der Rechtsanwalt nicht nur die diversen Verträge prüfen, sondern auch als kompetenter Partner den Verkauf / Ankauf begleiten. Darauf hinzuweisen ist, dass es vor allem bei komplexeren baurechtlichen Fällen angebracht ist, sich an einen Fachanwalt zum Baurecht und Architektenrecht zu wenden. Denn ein Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht verfügt sowohl in der Theorie als auch der Praxis über ein überdurchschnittliches Fachwissen. Damit ein Rechtsanwalt den Fachanwaltstitel tragen darf, ist von der Fachanwaltsordnung vorgeschrieben, dass spezielle Erfahrungen in der Praxis als auch in der Theorie vorgewiesen werden müssen. So ist es Pflicht, dass in den letzten 3 Jahren zumindest achtzig Fälle aus dem Baurecht bzw. Architektenrecht bearbeiten wurden. Der Anwalt muss außerdem an einem besonderen Fachlehrgang teilgenommen haben. Daneben muss er jedes Jahr an einer fachbezogenen Fortbildung teilnehmen oder jährlich auf dem Gebiet des Baurechts wissenschaftlich publizieren. Es besteht wohl kein Zweifel, dass man bei einem solchen fundierten fachlichen Know-how gerade bei einem Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht optimal aufgehoben ist.