Anwalt Baurecht und Architektenrecht Nidda – Fachanwälte finden!
Das Baurecht ist in seinen möglichen Ausgestaltungen mannigfaltig. Im deutschen Recht wird eine Aufteilung zwischen öffentlichem und privatem Baurecht vorgenommen. Das öffentliche Baurecht: es ist ein Teil des Verwaltungsrechts und setzt sich mit allen rechtlichen Vorschriften auseinander, die die Veränderung oder die Beseitigung eines Gebäudes betreffen. Als Beispiel aufzuführen sind hierbei: die Förderung des baulichen Bodens oder auch die Zulässigkeit von Grenzen. Von großer Bedeutung im öffentlichen Baurecht sind das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht. Das Baugesetzbuch (BauGB) ist das wichtigste Gesetz des Bauplanungsrechts. Das private Baurecht hingegen regelt die Beziehungen zwischen denen, die an einem Bauprojekt partizipieren. Im BGB sind die allermeisten Gesetze des privaten Baurechts festgelegt. Von großer Bedeutung im privaten Baurecht sind das Grundstücksrecht, das Bauvertragsrecht, das Architektenrecht oder auch das Erbbaurecht.
Rechtliche Probleme, die bei einem Hausbau auftreten können, sind mannigfaltig
Bei einem Hausbau mit rechtlichen Fragen und Problemen konfrontiert zu sein, das passiert vielen Bauherren oft schneller als sie glauben. Der Kauf eines Grundstücks steht in den allermeisten Fällen an erster Stelle, bevor das Bauvorhaben beginnen kann. Vorausgesetzt man besitzt nicht schon ein eigenes Grundstück. Möchte man ein Grundstück kaufen, dann sollte zunächst unbedingt abgeklärt werden, ob es Wegerechte gibt und wie es mit dem Grenzabstand bzw. der Grenzbebauung aussieht. Ebenfalls von immenser Wichtigkeit: Ist das Grundstück nicht erschlossen, teilerschlossen, erschlossen. Unter der Erschließung eines Grundstücks sind alle baulichen Maßnahmen zu verstehen, die für eine Bebauung von Nöten sind. Den Bebauungsplan einzusehen ist ein weiterer Punkt, der unbedingt durchgeführt werden sollte. In diesem legt eine Gemeinde fest, welche Nutzungen auf einer bestimmten Gemeindefläche zulässig sind. Ist das Grundstück augenscheinlich geeignet, um einen Bau durchzuführen, und stimmt der Preis, dann kann das Grundstück erworben werden. Bevor es ans Bauen geht, muss dann die Vormerkung im Grundbuch eingetragen sein. Als nächstes gilt es eine Baugenehmigung zu beantragen. Der schriftliche Bescheid wird von der Bauaufsichtsbehörde übermittelt. Im Übrigen besteht die Möglichkeit mit einem Bauvorbescheid auf Antrag schon bevor der eigentliche Bauantrag gestellt wird über bestimmte baurechtliche Fragen entscheiden zu lassen. Bemerkt werden muss ferner, dass die Errichtung bestimmter baulicher Anlagen wie kleinerer Wohngebäude in manchen Landesbauordnungen von der Genehmigung befreit ist. Ist dies so, muss der geplante Bau lediglich dem Amt angezeigt werden. Nun wird ein Architekt beauftragt, einen Plan für das Bauvorhaben zu erstellen. Von immenser Bedeutung ist hierbei der Architektenvertrag. Werden die Bauarbeiten nicht in Eigenregie durchgeführt, wird in vielen Fällen ein Bauvertrag mit einem Bauunternehmen / Bauträger abgeschlossen. Es ist hierbei wichtig, schon im Voraus die unterschiedlichen Bauleistungen exakt abzuklären. Anzumerken ist, dass Schwarzarbeit, also ein Arbeiten ohne eine offizielle Rechnungsstellung, unbedingt vermieden werden sollte. Bei vielen Bauherren besteht nach wie vor die Ansicht, dass sich damit sparen ließe. Das Gegenteil ist richtig. Mit Schwarzarbeit zahlen Bauherren in vielen Fällen drauf. Gerade im Falle von Mängeln sind Rechtsprobleme vorprogrammiert.
Ein Bauanwalt ist der optimale Ansprechpartner bei sämtlichen rechtlichen Schwierigkeiten rund um ein Bauprojekt
Die Bauabnahme steht an, wenn der Bau beendet ist. Eine Bauabnahme wird sowohl im äußeren Bereich als auch im Innenbereich getätigt. Hier werden nun etwaige Mängel am Bau offensichtlich. Liegt ein Mangel am Bau wie z.B. eine fehlerhafte Wärmedämmung vor und der Bauunternehmer lehnt es ab, eine Beseitigung des Mangels durchzuführen, ist genau dies der Zeitpunkt für Bauherren, anwaltlichen Beistand einzuholen. In Nidda sind einige Rechtsanwälte im Baurecht mit einer Anwaltskanzlei vertreten. Es wird als kein großes Problem darstellen, einen kompetenten Anwalt zum Baurecht in Nidda zu finden. Der Anwalt im Baurecht aus Nidda kann nicht nur dabei helfen, zeitintensive Prozesse abzuwenden, wie sie gerade auch bei Baumängeln keine Seltenheit darstellen. Der Anwalt im Baurecht wird auch alle Verträge, die während eines Baus zum Abschluss kommen, rechtlich prüfen und seinem Mandanten während des gesamten Bauvorhabens mit Rat und Tat zur Seite stehen. Der Bauanwalt wird darüber hinaus, sollte es nötig sein, eine Abrissverfügung anfechten oder auch rechtlich klären, ob eine Ersatzvornahme zu empfehlen ist. Der Jurist kennt sich zudem mit anderen rechtlichen Aspekten Bauvorhaben betreffend bestens aus wie dem Bauordnungsrecht oder auch dem Bauvertragsrecht oder dem Erbbaurecht. Auch bei einer Nutzungsuntersagung oder Nutzungsänderung ist der Rechtsanwalt im Baurecht der beste Ansprechpartner.
Mit einem Fachanwalt zum Baurecht und Architektenrecht an der Seite haben Sie die ideale Basis, um Ihr Recht durchzusetzen
Doch nicht nur, wenn man Bauherr ist, macht es Sinn, die Hilfe eines Anwalts für Baurecht in Nidda in Anspruch zu nehmen. Auch wenn ein Immobilienverkauf oder ein Immobilienankauf ansteht, ist ein Anwalt ein unentbehrlicher Partner an der Seite. Er wird den gesamten Vorgang des Verkaufs bzw. Ankaufs mit rechtlichem Rat begleiten. Darauf hinzuweisen ist, dass es vor allem bei schwierigeren baurechtlichen Fällen sinnvoll ist, sich an einen Fachanwalt im Baurecht und Architektenrecht zu wenden. Warum? Ein Fachanwalt im Baurecht und Architektenrecht besitzt ein über dem Durchschnitt liegendes fachliches Know-how, und dies sowohl in der Theorie als auch in der Praxis. Damit ein Anwalt den Fachanwaltstitel führen darf, ist von der Fachanwaltsordnung vorgeschrieben, dass besondere Erfahrungen in der Praxis als auch in der Theorie vorgewiesen werden müssen. Zumindest achtzig Fälle, die auf das Architektenrecht / Baurecht bezogen waren, müssen so in den letzten 3 Jahren bearbeitet worden sein. Außerdem ist gefordert, dass der Rechtsanwalt einen speziellen Fachanwaltslehrgang besucht hat. Er muss daneben entweder einmal im Jahr auf seinem Fachgebiet wissenschaftlich publizieren oder an wenigstens einer fachbezogenen Weiterbildung teilnehmen. Es besteht wohl kein Zweifel, dass man bei einem solchen fundierten fachlichen Know-how gerade bei einem Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht optimal aufgehoben ist.