Das Baurecht ist ein sehr schwieriges Rechtsgebiet. Im dt. Recht wird eine Aufteilung zwischen öffentlichem und privatem Baurecht vorgenommen. Das öffentliche Baurecht, das ein Teil des Verwaltungsrechts ist, befasst sich mit den Rechtsvorschriften, welche die Förderung des baulichen Bodens, Grenzen, Ordnung sowie Zulässigkeit und Grenzen betreffen, die die Beseitigung oder Veränderung eines Gebäudes betreffen. In den Bereich des öffentlichen Baurechts fallen das Bauordnungsrecht und das Bauplanungsrecht. Das BauGB ist das wichtigste Gesetz des Bauplanungsrechts. Das private Baurecht normiert die Rechtsbeziehungen all derer, die an einem Bauprojekt beteiligt sind. Im BGB sind die allermeisten gesetzlichen Regelungen des privaten Baurechts festgelegt. Von großer Bedeutung im privaten Baurecht sind das Grundstücksrecht, das Bauvertragsrecht, das Architektenrecht oder auch das Erbbaurecht. Welche rechtlichen Probleme können ...
Prüfeninger Str. 20 Parkside Office , 93049 Regensburg
Rechtsanwalt Karl Abt mit Fachanwaltskanzlei in Regensburg betreut Fälle jederzeit gern bei rechtlichen Fragen im Fachbereich Baurecht und Architektenrecht.
Hoppestr. 7 , 93049 Regensburg
Nicht einfache Rechtsangelegenheiten aus dem Themengebiet Baurecht und Architektenrecht werden betreut von Rechtsanwalt Agilolf Babl (Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht) in Regensburg.
Steigern Sie Ihre Sichtbarkeit mit einem Premium-Profil und gewinnen Sie mehr Mandate!
Jetzt Profil anlegen
Weißenburgstr. 29 , 93055 Regensburg
Rechtsanwalt Rüdiger Franke mit Fachanwaltskanzlei in Regensburg hilft Ratsuchenden engagiert bei aktuellen Rechtsproblemen zum Schwerpunkt Baurecht und Architektenrecht.
Heinkelstraße 1, 93049 Regensburg
Fachanwältin Dr. Margarete Spiecker mit Fachanwaltskanzlei in Regensburg bietet anwaltliche Beratung und vertritt Sie vor Gericht im Rechtsgebiet Baurecht und Architektenrecht.
D.-Martin-Luther-Str. 8 , 93047 Regensburg
Fachanwalt Gerhard Lippl mit Kanzlei in Regensburg bietet anwaltliche Hilfe bei rechtlichen Fragen im Anwaltsschwerpunkt Baurecht und Architektenrecht.
D.-Martin-Luther-Str. 8 , 93047 Regensburg
Rechtsanwalt Michael Betz mit Fachanwaltskanzlei in Regensburg bearbeitet Rechtsfälle fachmännisch bei rechtlichen Fragen zum Rechtsgebiet Baurecht und Architektenrecht.
Hoppestr. 7 , 93049 Regensburg
Juristische Probleme rund um das Fachgebiet Baurecht und Architektenrecht löst Rechtsanwalt Wolfgang Straube (Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht) aus Regensburg.
Margaretenstr. 11 , 93047 Regensburg
Rechtsanwalt Karl Straube mit Kanzleiniederlassung in Regensburg hilft Ratsuchenden kompetent bei juristischen Auseinandersetzungen zum Fachbereich Baurecht und Architektenrecht.
Hoppestr. 7 , 93049 Regensburg
Rechtsanwältin Dr. Annette Birke-Rauch mit Fachkanzlei in Regensburg unterstützt Mandanten persönlich bei aktuellen Rechtsproblemen aus dem Fachgebiet Baurecht und Architektenrecht.
Weißgerbergraben 13 , 93047 Regensburg
Zum Rechtsgebiet Baurecht und Architektenrecht erhalten Sie Rat von Rechtsanwalt Martin Krebs (Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht) mit Fachanwaltssitz in Regensburg.

Schildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.
Sofortantwort 24/7
Nachfragemöglichkeit
Kostenlos!Einen Monat kostenlos testen: Maximieren Sie Ihre Online-Präsenz durch fachanwalt.de
Jetzt Profil anlegen
Wer ein größeres Bauprojekt mit Tiefgarage neben einem ebenfalls bauenden Nachbarn plant, braucht klare technische und rechtliche Absprachen. Viele Bauherren glauben, Schadensersatzansprüche könnten erst verjähren, wenn sie sicher wissen, wer einen Fehler gemacht hat. Diese Annahme kann riskant sein. In dem Hamburger Fall scheiterte eine Klage über mehr als 700.000 Euro , weil mögliche Ansprüche gegen den Projektsteuerer nach Auffassung des Gerichts bereits verjährt waren. Betroffen sind vor allem Bauherren, Projektentwickler, Architekten, Projektsteuerer und Unternehmen , die Bauprojekte mit mehreren Beteiligten koordinieren. Die Entscheidung zeigt: Auch Management- und Koordinierungsleistungen können rechtlich als Werkvertrag eingeordnet werden, wenn sie auf einen konkreten Erfolg gerichtet sind. Das...
weiter lesen
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG, Az. 6 A 1/24 ) entschied am 19. August 2025, dass private Eigentümer keinen Anspruch auf weitergehenden Schallschutz ihres Neubaus in Flughafennähe haben. Neubau ohne rechtzeitigen Antrag: Erstattung begrenzt Die Kläger hatten in den Jahren 2018/2019 ein Einfamilienhaus in Eigenbewohnung errichtet, ohne zunächst einen Antrag auf passive Schallschutzmaßnahmen bei der Flughafengesellschaft BER einzureichen. Erst nach Abschluss des Bauvorhabens beantragten sie Kostenübernahme. Daraufhin stellte das Unternehmen einen Erstattungsanspruch von rund 27.000 Euro brutto für bestimmte Wohnbereiche fest. Die Gesamtkosten zur Erreichung des Standards des Planfeststellungsbeschlusses BER hätten sich zwar auf etwa 56.000 Euro summiert. Erstattet wurden jedoch nur die...
weiter lesen
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (Az. 4 L 691/25.KS ) hat mit Beschluss vom 21.08.2025 die Beschwerde eines Grundstückseigentümers abgewiesen. Dieser wollte die Untersagung der Nutzung von Wohn- und Zirkuswagen zu Wohnzwecken auf seinem Areal verhindern. Damit bleibt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Kassel bestehen. Eigentümer kämpft gegen Nutzungsverbot für Bauwagen Der Antragsteller wehrte sich gegen eine Nutzungsuntersagung der Stadt Kassel vom 5. Februar 2025. Mit dieser hatte die Behörde nicht nur die Nutzung sämtlicher Wohn- und Zirkuswagen auf dem Grundstück des Antragstellers untersagt, sondern zugleich die Vermietung als Stellplatz für weitere bauliche Anlagen verboten und die sofortige Vollziehung angeordnet. Hintergrund war, dass die Stadt bereits im Mai 2022 einen Antrag des...
weiter lesen
Bei einem Bauvorhaben mit rechtlichen Fragen und rechtlichen Problemen konfrontiert zu sein, das passiert vielen Bauherren oft schneller als sie glauben. Der erste Punkt, der für viele Bauherrn an erster Stelle steht und der zu rechtlichen Problemen führen kann, ist der Grundstückskauf. Hat man ein Grundstück gefunden, das den eigenen Wünschen entspricht, sollte unbedingt geklärt werden, wie es mit dem Grenzabstand aussieht und ob es besondere Wegerechte gibt. Außerdem zu beachten: der Stand der Erschließung des Grundstücks. Unter der Erschließung eines Grundstücks sind sämtliche baulichen Handlungsweisen zu verstehen, die für eine Bebauung von Nöten sind. Ebenso sollte unbedingt der Bebauungsplan eingesehen werden. Im Bebauungsplan legt eine Gemeinde fest, welche Nutzungen auf einer bestimmten Gemeindefläche erlaubt sind. Ist das Grundstück offensichtlich geeignet, um einen Bau durchzuführen, und stimmt der Preis, dann kann das Grundstück erworben werden. Ist man als Käufer des Grundstücks in das Grundbuch eingetragen, dann kann der Bau in die nächste Stufe gehen. Als nächstes gilt es eine Baugenehmigung zu beantragen. Der schriftliche Bescheid wird von der Bauaufsichtsbehörde übermittelt. Im Übrigen wird mit einem Bauvorbescheid auf Antrag schon vor dem Einreichen des Bauantrags über bestimmte baurechtliche Fragen des Bauvorhabens entschieden. Anzumerken ist, dass in zahlreichen Landesbauordnungen vor allem das Errichten von kleineren Wohngebäuden von einer Genehmigung freigestellt ist. Ist dies so, muss der geplante Bau lediglich dem Amt angezeigt werden. Es wird nun ein Architekt beauftragt, einen Plan für das neuen Haus zu erstellen. Wichtig ist hier der Architektenvertrag. Werden die Bauarbeiten nicht in Eigenregie durchgeführt, dann wird oftmals ein Bauvertrag abgeschlossen. Meist mit einem Bauunternehmen oder einem Bauträger. Es ist hierbei wichtig, schon im Vorfeld die diversen Bauleistungen exakt abzuklären. Sich auf Schwarzarbeit einzulassen, das sollte unbedingt vermieden werden. Einige Bauherren meinen, dass sie mit Schwarzarbeit billiger bauen können. Das Gegenteil ist richtig. Bauherrn kann Schwarzarbeit teuer zu stehen können. Primär, wenn es zu Mängeln am Bau kommt, sind rechtliche Probleme an der Tagesordnung.
Ist der Bau fertiggestellt, steht die Bauabnahme an. Eine Bauabnahme wird sowohl im äußeren Bereich als auch im inneren Bereich des Hauses getätigt. Hier werden nun bestehende Baumängel offenkundig. Liegt ein Mangel am Bau wie z.B. eine mangelhafte Wärmedämmung vor und der Bauunternehmer weigert sich, eine Beseitigung des Mangels durchzuführen, ist genau das der Zeitpunkt für Bauherren, anwaltlichen Beistand einzuholen. In Regensburg sind etliche Bauanwälte ansässig. Man wird also zügig einen fachkompetenten Anwalt für Baurecht aus Regensburg finden. Der Rechtsanwalt zum Baurecht aus Regensburg wird nicht nur dabei helfen, lange dauernde Prozesse, wie sie gerade bei Mängeln am Bau oft der Fall sind, zu vermeiden. Der Rechtsanwalt zum Baurecht wird vielmehr auch seinen Mandanten während des vollständigen Bauprojekts beraten und betreuen. Der Anwalt im Baurecht wird außerdem auch Schreiben von Behörden auf ihren Bestand hin prüfen und bei Bedarf handeln. Der Bauanwalt kennt sich zudem mit anderen rechtlichen Aspekten Bauvorhaben betreffend bestens aus wie dem Bauvertragsrecht oder dem Bauordnungsrecht oder dem Erbbaurecht. Auch bei einer Nutzungsänderung oder einer Nutzungsuntersagung ist der Fachanwalt im Baurecht der richtige Ansprechpartner.
Doch nicht bloß als Bauherr sollte man die Hilfe eines Fachanwalts zum Baurecht aus Regensburg nutzen. Auch wenn ein Immobilienverkauf ansteht oder ein Wohnungsverkauf geplant sein sollte genauso wie ein Wohnungskauf oder ein Hauskauf bzw. ein allgemeiner Immobilienkauf, dann kann der Rechtsanwalt nicht nur die diversen Verträge prüfen, sondern auch als kompetenter Partner den Verkauf / Ankauf begleiten. Anzumerken ist an dieser Stelle, dass es primär bei baurechtlichen Problemen und Fragen, die komplexer sind, sinnvoll ist, direkt einen Fachanwalt zum Baurecht und Architektenrecht zu kontaktieren. Warum? Ein Fachanwalt im Baurecht und Architektenrecht kann ein überdurchschnittliches theoretisches als auch praktisches Fachwissen vorweisen. Ein Anwalt darf sich nur dann Fachanwalt nennen, wenn er bestimmte Voraussetzungen erfüllt, das schreibt die Fachanwaltsordnung vor. So müssen in den vergangenen 3 Jahren wenigstens 80 Fälle aus dem Bereich Baurecht / Architektenrecht bearbeitet worden sein. Ferner muss der Rechtsanwalt einen Fachanwaltslehrgang absolviert haben. Überdies muss er jedes Jahr an einer fachbezogenen Fortbildungsveranstaltung teilnehmen oder jährlich auf dem Gebiet des Baurechts wissenschaftlich publizieren. Es ist damit wohl keine Frage, dass man bei einem solchen umfassenden Fachwissen gerade bei einem Fachanwalt zum Baurecht und Architektenrecht bestens aufgehoben ist.