Das Baurecht ist mit allen seinen Ausnahmen und der Rechtsprechung außerordentlich komplex. Im deutschen Recht wird eine Aufteilung zwischen öffentlichem und privatem Baurecht vorgenommen. Das öffentliche Baurecht, das ein Teil des Verwaltungsrechts ist, befasst sich mit den Rechtsvorschriften, die die Förderung des baulichen Bodens, Ordnung, Grenzen sowie Zulässigkeit und Grenzen betreffen, die die Veränderung oder Beseitigung eines Baus betreffen. Das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht fallen hierbei in den Bereich des öffentlichen Baurechts. Im Baugesetzbuch (BauGB) finden sich die wichtigsten Gesetze des Bauplanungsrechts geregelt. Das private Baurecht hingegen regelt die Beziehungen zwischen denjenigen, die an einem Bauprojekt teilhaben. Im Bürgerlichen Gesetzbuch sind die meisten gesetzlichen Regelungen des privaten Baurechts festgelegt. Es kommen hier u.a. das Nachbarschaftsrecht, das Werkvertragsrecht, das ...
Aktuelle Rechtsfragen zum Fachgebiet Baurecht und Architektenrecht werden betreut von Rechtsanwalt Stephan Hertel (Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht) aus Remscheid.
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Jetzt Profil anlegenWird eine Immobilie verkauft, so hat der Verkäufer die Pflicht, den Käufer über alle ihm bekannten Sach- und Rechtsmängel vollumfassend zu informieren. Dadurch wird der Käufer geschützt, und es wird verhindert, dass später unvorhergesehene Kosten entstehen oder die Immobilie nicht wie vom Käufer vorgesehen genutzt werden kann. Erfahren Sie jetzt, welche Aspekte unter die Offenbarungspflicht fallen und welche Sanktionen bei einer Verletzung dieser Pflicht drohen. Wofür genau gilt die Offenbarungspflicht? Die Offenbarungspflicht beim Verkauf von Immobilien bezieht sich auf zwei wesentliche Themenfelder: Sachmängel: Bei einem Sachmangel handelt es sich um einen physischen Defekt, der die Funktion oder den Wert der Immobilie beeinträchtigt. Derartige Mängel können sowohl bei Neubauten als auch bei...
weiter lesenDas Verwaltungsgericht Berlin (Az. VG 19 K 329/20 ) entschied, dass eine Lagerhalle trotz Außenbereichslage als Bordell genutzt werden darf. Bordellplanung auf bisheriger Lagerfläche Die Betreiber eines bekannten Berliner Bordells erwarben ein Grundstück im Stadtteil Halensee, auf dem eine ehemalige Lagerhalle eines Weinhandels steht. Die Lage des Grundstücks ist geprägt durch Bahngleise und Straßenverkehr, wobei sich in der Nachbarschaft eine Autowerkstatt befindet. Im November 2019 beantragten die Eigentümer eine Baugenehmigung für den Umbau der Halle in ein Bordell. Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf lehnte den Antrag im April 2020 ab. Es argumentierte, dass sich das Grundstück im baurechtlichen Außenbereich befinde, wo nur privilegierte Bauprojekte zulässig seien, und eine Genehmigung zu einer...
weiter lesenDas Verwaltungsgericht Koblenz (Az. 4 K 282/24.KO ) entschied, dass ein Portalrahmen eines Landwirts im Außenbereich keine Baugenehmigung erhält. Portalrahmen als Zugangstor errichtet Ein im Nebenerwerb tätiger Landwirt hatte auf seinem Grundstück im Außenbereich einen sogenannten Portalrahmen errichtet. Das Bauwerk besteht aus zwei 3,53 Meter hohen Sandsteinsäulen, die ein schmiedeeisernes, doppelflügeliges Tor tragen. Auf den Säulen befinden sich Metallskulpturen, und das gesamte Bauwerk ist fünf Meter breit. Die Konstruktion ist fest mit dem Boden verankert. Der Landkreis Bad Kreuznach lehnte den Antrag auf Baugenehmigung ab, da das Vorhaben nicht als privilegiertes Bauvorhaben im Außenbereich zulässig sei. Der Kläger argumentierte, das Tor diene seinem landwirtschaftlichen Betrieb, indem es Zugang...
weiter lesenIst der Bau eines Gebäudes geplant, dann sind Bauherren schnell mit rechtlichen Fragen und Problemstellungen rund um das Bauvorhaben konfrontiert. Als Bauherr steht sicherlich zunächst der Grundstückskauf an. Hat man ein Grundstück gefunden, das den persönlichen Vorstellungen entspricht, sollte unbedingt abgeklärt werden, wie es mit dem Grenzabstand aussieht und ob es irgendwelche Wegerechte gibt. Auch wichtig: der Stand der Erschließung des Grundstücks. Unter der Erschließung eines Grundstücks sind alle baulichen Handlungsweisen zu verstehen, die für eine Bebauung erforderlich sind. Ebenfalls von immenser Bedeutung ist es, den Bebauungsplan einzusehen. In Deutschland regelt der Bebauungsplan, auf welche Weise und wie Grundstücke genutzt und bebaut werden dürfen. Scheint das Grundstück passend, um den Bau umzusetzen, dann kann es erworben werden. Ist man als Käufer des Grundstücks in das Grundbuch eingetragen, dann kann der Bau in die nächste Stufe gehen. Es muss nun eine Baugenehmigung eingeholt werden. Ist der Hausbau genehmigt, dann wird das durch einen schriftlichen Bescheid von der Bauaufsichtsbehörde mitgeteilt. Im Übrigen besteht die Option mit einem Bauvorbescheid auf Antrag schon bevor der eigentliche Bauantrag gestellt wird über bestimmte baurechtliche Fragen entscheiden zu lassen. Bemerkt werden muss ferner, dass die Errichtung bestimmter baulicher Anlagen wie kleinerer Wohngebäude in bestimmten Landesbauordnungen von der Genehmigung freigestellt ist. Hier reicht es aus, das Bauvorhaben dem Amt anzuzeigen. Nun wird ein Architekt beauftragt, einen Plan für das Bauvorhaben zu erstellen. Hier ist der Architektenvertrag von sehr großer Bedeutung. Werden die Bauarbeiten nicht selbst durchgeführt, wird in den meisten Fällen ein Bauvertrag mit einem Bauunternehmen / Bauträger abgeschlossen. Hier ist es von großer Wichtigkeit schon im Voraus abzuklären, was für Bauleistungen genau durchgeführt werden. Unbedingt vermieden werden sollte es, sich auf Schwarzarbeit einzulassen, das heißt, ohne Rechnung arbeiten zu lassen. Viele Bauherren glauben, dass sie mit Schwarzarbeit billiger bauen können. In nicht wenigen Fällen ist genau das Gegenteil der Fall. Schwarzarbeit kann für den Bauherrn teuer werden. Vor allem im Falle von Mängeln sind Rechtsprobleme vorprogrammiert.
Ist der Bau vollendet, steht die Bauabnahme an. Das sowohl im äußeren Bereich als auch im Inneren des Gebäudes. Hier werden nun etwaige Mängel am Bau offensichtlich. Werden Mängel am Bau festgestellt, dann ist jetzt spätestens der Zeitpunkt, an dem man sich unbedingt an einen Rechtsanwalt wenden sollte. Denn, dass sich Handwerker weigern, Mängel zu beseitigen, das ist keine Ausnahme. In Remscheid haben sich etliche Anwälte für Baurecht niedergelassen. Es wird als kein großes Problem darstellen, einen kompetenten Anwalt für Baurecht in Remscheid zu finden. Der Anwalt im Baurecht in Remscheid ist nicht bloß der ideale Ansprechpartner, um langwierige Prozesse, wie sie bei Mängeln am Bau keine Seltenheit sind, zu umgehen. Der Rechtsanwalt zum Baurecht wird auch eine baubegleitende Betreuung übernehmen und vor Vertragsabschlüssen wie einem Grundstückskaufvertrag beratend tätig werden. Er wird überdies darüber aufklären, ob zum Beispiel eine Ersatzvornahme angebracht ist und auch im Bedarfsfall z.B. eine Abrissverfügung anfechten. Der Bauanwalt kennt sich zudem mit sämtlichen rechtlichen Aspekten den Bau betreffend bestens aus. Anzuführen sei hier das Erbbaurecht oder das Architektenrecht. Darüber hinaus ist der Jurist der beste Ansprechpartner, wenn es z.B. zu einer Nutzungsuntersagung gekommen ist.
Doch nicht nur, wenn man Bauherr ist, ist es sinnvoll, die Dienste eines Fachanwalts für Baurecht aus Remscheid in Anspruch zu nehmen. Ebenso, wenn ein Hauskauf oder ein Hausverkauf ansteht, ist ein Rechtsanwalt eine unentbehrliche Hilfe. Er wird etwaige Verträge überprüfen und den gesamten Prozess rechtlich begleiten. Zu bemerken ist an dieser Stelle, dass es gerade bei baurechtlichen Fragestellungen oder Problemen, die diffiziler sind, sinnvoll ist, direkt einen Fachanwalt zum Baurecht und Architektenrecht zu kontaktieren. Warum? Ein Fachanwalt im Baurecht und Architektenrecht besitzt ein über dem Durchschnitt liegendes Fachwissen, und dies sowohl in der Theorie als auch in der Praxis. Um den Titel "Fachanwalt" tragen zu dürfen, schreibt die Fachanwaltsordnung besondere praktische als auch theoretische Erfahrungen im Baurecht und Architektenrecht vor. So müssen in den letzten drei Jahren wenigstens 80 Fälle aus dem Bereich Architektenrecht / Baurecht bearbeitet worden sein. Ferner muss der Rechtsanwalt einen Fachanwaltslehrgang hinter sich gebracht haben. Daneben muss er jedes Jahr an einer fachbezogenen Fortbildung teilnehmen oder jährlich auf dem Gebiet des Baurechts wissenschaftlich publizieren. Keine Frage also, dass man bei baurechtlichen Problemen bei einem Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht in den besten Händen ist.