Das Baurecht ist mit allen seinen Ausnahmen und der Rechtsprechung außerordentlich komplex. Im deutschen Recht wird eine Aufteilung zwischen öffentlichem und privatem Baurecht vorgenommen. Das öffentliche Baurecht, das ein Teil des Verwaltungsrechts ist, befasst sich mit den Rechtsvorschriften, die die Förderung des baulichen Bodens, Ordnung, Grenzen sowie Zulässigkeit und Grenzen betreffen, die die Veränderung oder Beseitigung eines Baus betreffen. Das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht fallen hierbei in den Bereich des öffentlichen Baurechts. Im Baugesetzbuch (BauGB) finden sich die wichtigsten Gesetze des Bauplanungsrechts geregelt. Das private Baurecht hingegen regelt die Beziehungen zwischen denjenigen, die an einem Bauprojekt teilhaben. Im Bürgerlichen Gesetzbuch sind die meisten gesetzlichen Regelungen des privaten Baurechts festgelegt. Es kommen hier u.a. das Nachbarschaftsrecht, das Werkvertragsrecht, das ...
Luisenstr. 7 , 42853 Remscheid
Aktuelle Rechtsfragen zum Fachgebiet Baurecht und Architektenrecht werden betreut von Rechtsanwalt Stephan Hertel (Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht) aus Remscheid.

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Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG, Az. 6 A 1/24 ) entschied am 19. August 2025, dass private Eigentümer keinen Anspruch auf weitergehenden Schallschutz ihres Neubaus in Flughafennähe haben. Neubau ohne rechtzeitigen Antrag: Erstattung begrenzt Die Kläger hatten in den Jahren 2018/2019 ein Einfamilienhaus in Eigenbewohnung errichtet, ohne zunächst einen Antrag auf passive Schallschutzmaßnahmen bei der Flughafengesellschaft BER einzureichen. Erst nach Abschluss des Bauvorhabens beantragten sie Kostenübernahme. Daraufhin stellte das Unternehmen einen Erstattungsanspruch von rund 27.000 Euro brutto für bestimmte Wohnbereiche fest. Die Gesamtkosten zur Erreichung des Standards des Planfeststellungsbeschlusses BER hätten sich zwar auf etwa 56.000 Euro summiert. Erstattet wurden jedoch nur die...
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Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (Az. 4 L 691/25.KS ) hat mit Beschluss vom 21.08.2025 die Beschwerde eines Grundstückseigentümers abgewiesen. Dieser wollte die Untersagung der Nutzung von Wohn- und Zirkuswagen zu Wohnzwecken auf seinem Areal verhindern. Damit bleibt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Kassel bestehen. Eigentümer kämpft gegen Nutzungsverbot für Bauwagen Der Antragsteller wehrte sich gegen eine Nutzungsuntersagung der Stadt Kassel vom 5. Februar 2025. Mit dieser hatte die Behörde nicht nur die Nutzung sämtlicher Wohn- und Zirkuswagen auf dem Grundstück des Antragstellers untersagt, sondern zugleich die Vermietung als Stellplatz für weitere bauliche Anlagen verboten und die sofortige Vollziehung angeordnet. Hintergrund war, dass die Stadt bereits im Mai 2022 einen Antrag des...
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Das Oberverwaltungsgericht Münster (Az. 10 D 39/23.NE, 10 D 17/24.NE ) hat die Normenkontrollanträge gegen den Bebauungsplan für ein Krematorium in Ochtrup abgewiesen. Stadt plant Krematorium am Rand des Gewerbegebiets Die Stadt Ochtrup hatte mit dem Bebauungsplan Nr. 42 L „Nordöstliche Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebietes Am Langenhorster Bahnhof“, 3. Änderung, die Grundlage für ein neues Krematorium geschaffen. Geplant ist die Anlage ohne Abschiedsraum auf einem bisher als Industriefläche ausgewiesenen Areal am Rand des bestehenden Gewerbegebiets. Die Fläche wurde dafür als Sondergebiet mit dem ausdrücklichen Zweck „Krematorium“ neu festgesetzt. Gegen diesen Beschluss klagten sowohl eine Anwohnerin mit gemischt genutztem Grundstück (Wohnen und Gewerbe) als auch ein benachbartes...
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Ist der Bau eines Gebäudes geplant, dann sind Bauherren schnell mit rechtlichen Fragen und Problemstellungen rund um das Bauvorhaben konfrontiert. Als Bauherr steht sicherlich zunächst der Grundstückskauf an. Hat man ein Grundstück gefunden, das den persönlichen Vorstellungen entspricht, sollte unbedingt abgeklärt werden, wie es mit dem Grenzabstand aussieht und ob es irgendwelche Wegerechte gibt. Auch wichtig: der Stand der Erschließung des Grundstücks. Unter der Erschließung eines Grundstücks sind alle baulichen Handlungsweisen zu verstehen, die für eine Bebauung erforderlich sind. Ebenfalls von immenser Bedeutung ist es, den Bebauungsplan einzusehen. In Deutschland regelt der Bebauungsplan, auf welche Weise und wie Grundstücke genutzt und bebaut werden dürfen. Scheint das Grundstück passend, um den Bau umzusetzen, dann kann es erworben werden. Ist man als Käufer des Grundstücks in das Grundbuch eingetragen, dann kann der Bau in die nächste Stufe gehen. Es muss nun eine Baugenehmigung eingeholt werden. Ist der Hausbau genehmigt, dann wird das durch einen schriftlichen Bescheid von der Bauaufsichtsbehörde mitgeteilt. Im Übrigen besteht die Option mit einem Bauvorbescheid auf Antrag schon bevor der eigentliche Bauantrag gestellt wird über bestimmte baurechtliche Fragen entscheiden zu lassen. Bemerkt werden muss ferner, dass die Errichtung bestimmter baulicher Anlagen wie kleinerer Wohngebäude in bestimmten Landesbauordnungen von der Genehmigung freigestellt ist. Hier reicht es aus, das Bauvorhaben dem Amt anzuzeigen. Nun wird ein Architekt beauftragt, einen Plan für das Bauvorhaben zu erstellen. Hier ist der Architektenvertrag von sehr großer Bedeutung. Werden die Bauarbeiten nicht selbst durchgeführt, wird in den meisten Fällen ein Bauvertrag mit einem Bauunternehmen / Bauträger abgeschlossen. Hier ist es von großer Wichtigkeit schon im Voraus abzuklären, was für Bauleistungen genau durchgeführt werden. Unbedingt vermieden werden sollte es, sich auf Schwarzarbeit einzulassen, das heißt, ohne Rechnung arbeiten zu lassen. Viele Bauherren glauben, dass sie mit Schwarzarbeit billiger bauen können. In nicht wenigen Fällen ist genau das Gegenteil der Fall. Schwarzarbeit kann für den Bauherrn teuer werden. Vor allem im Falle von Mängeln sind Rechtsprobleme vorprogrammiert.
Ist der Bau vollendet, steht die Bauabnahme an. Das sowohl im äußeren Bereich als auch im Inneren des Gebäudes. Hier werden nun etwaige Mängel am Bau offensichtlich. Werden Mängel am Bau festgestellt, dann ist jetzt spätestens der Zeitpunkt, an dem man sich unbedingt an einen Rechtsanwalt wenden sollte. Denn, dass sich Handwerker weigern, Mängel zu beseitigen, das ist keine Ausnahme. In Remscheid haben sich etliche Anwälte für Baurecht niedergelassen. Es wird als kein großes Problem darstellen, einen kompetenten Anwalt für Baurecht in Remscheid zu finden. Der Anwalt im Baurecht in Remscheid ist nicht bloß der ideale Ansprechpartner, um langwierige Prozesse, wie sie bei Mängeln am Bau keine Seltenheit sind, zu umgehen. Der Rechtsanwalt zum Baurecht wird auch eine baubegleitende Betreuung übernehmen und vor Vertragsabschlüssen wie einem Grundstückskaufvertrag beratend tätig werden. Er wird überdies darüber aufklären, ob zum Beispiel eine Ersatzvornahme angebracht ist und auch im Bedarfsfall z.B. eine Abrissverfügung anfechten. Der Bauanwalt kennt sich zudem mit sämtlichen rechtlichen Aspekten den Bau betreffend bestens aus. Anzuführen sei hier das Erbbaurecht oder das Architektenrecht. Darüber hinaus ist der Jurist der beste Ansprechpartner, wenn es z.B. zu einer Nutzungsuntersagung gekommen ist.
Doch nicht nur, wenn man Bauherr ist, ist es sinnvoll, die Dienste eines Fachanwalts für Baurecht aus Remscheid in Anspruch zu nehmen. Ebenso, wenn ein Hauskauf oder ein Hausverkauf ansteht, ist ein Rechtsanwalt eine unentbehrliche Hilfe. Er wird etwaige Verträge überprüfen und den gesamten Prozess rechtlich begleiten. Zu bemerken ist an dieser Stelle, dass es gerade bei baurechtlichen Fragestellungen oder Problemen, die diffiziler sind, sinnvoll ist, direkt einen Fachanwalt zum Baurecht und Architektenrecht zu kontaktieren. Warum? Ein Fachanwalt im Baurecht und Architektenrecht besitzt ein über dem Durchschnitt liegendes Fachwissen, und dies sowohl in der Theorie als auch in der Praxis. Um den Titel "Fachanwalt" tragen zu dürfen, schreibt die Fachanwaltsordnung besondere praktische als auch theoretische Erfahrungen im Baurecht und Architektenrecht vor. So müssen in den letzten drei Jahren wenigstens 80 Fälle aus dem Bereich Architektenrecht / Baurecht bearbeitet worden sein. Ferner muss der Rechtsanwalt einen Fachanwaltslehrgang hinter sich gebracht haben. Daneben muss er jedes Jahr an einer fachbezogenen Fortbildung teilnehmen oder jährlich auf dem Gebiet des Baurechts wissenschaftlich publizieren. Keine Frage also, dass man bei baurechtlichen Problemen bei einem Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht in den besten Händen ist.