Anwalt Baurecht und Architektenrecht Rosenheim – Fachanwälte finden!
Das Baurecht ist ein hoch komplexes Rechtsgebiet und nicht selten steht für beide Parteien einiges auf dem Spiel. Im dt. Recht unterscheidet man zwischen dem privaten Baurecht und dem öffentlichen Baurecht. Das öffentliche Baurecht ist ein Teil des Verwaltungsrechts. Es befasst sich mit allen rechtlichen Vorschriften, die sich mit der Veränderung oder der Beseitigung eines Baus befassen, wie z.B.: Zulässigkeit, Ordnung von Grenzen, Förderung des baulichen Bodens. In den Bereich des öffentlichen Baurechts fallen das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht. Im Baugesetzbuch (BauGB) finden sich die wesentlichsten Gesetze des Bauplanungsrechts geregelt. Das private Baurecht normiert die Rechtsbeziehungen all derer, die an einem Bauprojekt beteiligt sind. Die gesetzlichen Regelungen des privaten Baurechts finden sich zum Großteil im Bürgerlichen Gesetzbuch. Von großer Bedeutung im privaten Baurecht sind das Grundstücksrecht, das Bauvertragsrecht, das Architektenrecht oder auch das Erbbaurecht.
Der Bau eines Hauses - rechtliche Probleme ...
Rechtstipps zum Thema Anwalt Baurecht Architektenrecht Rosenheim
Über Fachanwälte für Baurecht Architektenrecht in Rosenheim
Bei einem Bauvorhaben mit rechtlichen Fragen und rechtlichen Problemen konfrontiert zu sein, das passiert vielen Bauherren oft schneller als sie glauben. Der Grundstückskauf steht in den allermeisten Fällen an vorderster Stelle, bevor der Bau beginnen kann. Vorausgesetzt man besitzt nicht schon ein eigenes Grundstück. Hat man ein Grundstück gefunden, das den eigenen Wünschen entspricht, sollte in jedem Fall geklärt werden, wie es mit dem Grenzabstand aussieht und ob es irgendwelche Wegerechte gibt. Ebenso von großer Bedeutung: der Stand der Erschließung des Grundstücks. Unter der Erschließung eines Grundstücks sind alle baulichen Maßnahmen zu verstehen, die für eine Bebauung erforderlich sind. Den Bebauungsplan einzusehen ist ein weiterer Punkt, der in jedem Fall durchgeführt werden sollte. Im Bebauungsplan legt eine Gemeinde fest, welche Nutzungen auf einer bestimmten Gemeindefläche erlaubt sind. Scheint das Grundstück für den geplanten Hausbau geeignet und sämtliche anderen Gegebenheiten wie der Preis stimmen, dann kann es gekauft werden. Ist man als Besitzer des Grundstücks in das Grundbuch eingetragen, dann kann das Bauvorhaben beginnen. Es muss nun eine Baugenehmigung eingeholt werden. Der schriftliche Bescheid wird von der Bauaufsichtsbehörde übermittelt. Übrigens kann mit einem Bauvorbescheid auf Antrag bereits vor dem Einreichen des Bauantrags über bestimmte baurechtliche Fragestellungen entschieden werden. Bemerkt werden muss zudem, dass die Errichtung bestimmter baulicher Anlagen wie kleinerer Wohngebäude in bestimmten Landesbauordnungen von der Genehmigung befreit ist. Hier reicht es aus, den Bau der Behörde anzuzeigen. Nun wird ein Architekt beauftragt, einen Plan für das Bauvorhaben zu erstellen. Von Bedeutung ist hier der Architektenvertrag. Führt man den Bau nicht selbst durch, dann wird meist ein Bauvertrag mit einem Bauträger abgeschlossen oder auch mit einem Bauunternehmen. Oberste Priorität sollte es hier haben, sämtliche Leistungen am Bau präzise abzuklären. Unbedingt vermieden werden sollte es, sich auf Schwarzarbeit einzulassen, d.h., ohne Rechnung arbeiten zu lassen. Viele Bauherren denken, dass sie so sparen können. Es ist keine Seltenheit, dass es sich genau gegenteilig verhält. Schwarzarbeit kann für den Bauherrn teuer werden. Gerade im Falle von Mängeln sind Rechtsprobleme vorprogrammiert.
Mängel am Bau sind nur ein Grund von etlichen, bei denen ein Rechtsanwalt im Baurecht helfen kann
Ist der Hausbau vollendet, steht die Bauabnahme an. Von der Bauabnahme betroffen sind sowohl der Innenbereich als auch der Außenbereich. Baumängel - sie werden nun offensichtlich. Werden Baumängel festgestellt, dann ist jetzt spätestens der Zeitpunkt, an dem man sich dringend an einen Anwalt wenden sollte. Denn, dass sich Bauunternehmen weigern, Mängel zu beheben, das ist keine Seltenheit. In Rosenheim haben sich etliche Rechtsanwälte und Fachanwälte im Baurecht niedergelassen. Man wird somit zügig einen fachkompetenten Rechtsanwalt im Baurecht aus Rosenheim finden. Der Rechtsanwalt im Baurecht in Rosenheim wird nicht nur dabei helfen, langwierige Prozesse, wie sie gerade bei Baumängeln oft der Fall sind, zu umgehen. Der Rechtsanwalt für Baurecht wird auch alle Verträge, die während eines Baus zum Abschluss kommen, rechtlich prüfen und seinem Mandanten während des gesamten Bauvorhabens mit Rat und Tat zur Seite stehen. Er wird außerdem darüber aufklären, ob z.B. eine Ersatzvornahme angebracht ist und auch im Bedarfsfall zum Beispiel eine Abrissverfügung anfechten. Der Bauanwalt kennt sich überdies mit sämtlichen rechtlichen Aspekten den Bau betreffend bestens aus. Zu nennen sei hier das Architektenrecht oder auch das Erbbaurecht. Darüber hinaus ist der Jurist der optimale Ansprechpartner, wenn es z.B. zu einer Nutzungsuntersagung gekommen ist.
Wann zu einem Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht?
Allerdings ist es nicht nur als Bauherr angebracht, sich von einem Anwalt zum Baurecht aus Rosenheim rechtlich helfen zu lassen. Auch wenn ein Immobilienverkauf oder ein Immobilienankauf ansteht, ist ein Anwalt ein unentbehrlicher Partner an der Seite. Er wird den gesamten Vorgang des Ankaufs bzw. Verkaufs mit rechtlichem Rat begleiten. Anzumerken ist, dass es gerade bei schwierigeren baurechtlichen Fällen sinnvoll ist, sich an einen Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht zu wenden. Weshalb? Ein Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht kann ein überdurchschnittliches theoretisches als auch praktisches Fachwissen vorweisen. Um den Fachanwaltstitel tragen zu dürfen, schreibt die Fachanwaltsordnung besondere theoretische als auch praktische Erfahrungen im Baurecht und Architektenrecht vor. Wenigstens achtzig Fälle, die auf das Baurecht / Architektenrecht bezogen waren, müssen so in den letzten drei Jahren bearbeitet worden sein. Der Anwalt muss außerdem an einem besonderen Fachlehrgang partizipiert haben. Überdies muss er jedes Jahr an einer fachbezogenen Fortbildungsveranstaltung teilnehmen oder jährlich auf dem Gebiet des Baurechts wissenschaftlich publizieren. Es besteht wohl kein Zweifel, dass man bei einem solchen fundierten Fachwissen gerade bei einem Fachanwalt zum Baurecht und Architektenrecht bestens aufgehoben ist.