Anwalt Baurecht und Architektenrecht Saarbrücken – Fachanwälte finden!

Rechtsanwalt in Saarbrücken
Anwalt Baurecht und Architektenrecht Saarbrücken (© Petair - Fotolia.com)

Das Baurecht ist ein extrem schwieriges Rechtsgebiet. Im deutschen Recht wird eine Aufteilung zwischen öffentlichem und privatem Baurecht vorgenommen. Das öffentliche Baurecht ist ein Teil des Verwaltungsrechts. Es befasst sich mit sämtlichen Rechtsvorschriften, welche sich mit der Veränderung oder der Beseitigung eines Gebäudes befassen, wie z.B.: Ordnung, Zulässigkeit von Grenzen, Förderung des baulichen Bodens. In den Bereich des öffentlichen Baurechts fallen das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht. Die wesentlichsten Gesetze des Bauplanungsrechts sind im Baugesetzbuch (BauGB) normiert. Das private Baurecht normiert die Rechtsbeziehungen all derer, die an einem Bauprojekt beteiligt sind. Im Bürgerlichen Gesetzbuch sind die allermeisten gesetzlichen Regelungen des privaten Baurechts festgelegt. Es kommen hier unter anderem das Nachbarschaftsrecht, das Werkvertragsrecht, das Architektenrecht, das Grundstücksrecht, das Erbbaurecht sowie das Bauvertragsrecht zum Tragen.

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Rechtstipps zum Thema Anwalt Baurecht Architektenrecht Saarbrücken


Baurecht und Architektenrecht Im Wohngebiet auch keine kleine Nebenerwerbs-Werkstatt
Mainz (jur). In einem allgemeinen Wohngebiet ist eine Autowerkstatt generell unzulässig. Das gilt auch für eine ganz kleine Werkstatt, die im Nebenerwerb nur an einem Tag in der Woche betrieben werden soll, wie das Verwaltungsgericht Mainz in einem am Donnerstag, 2. Februar 2023, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 3 K 121/22.MZ).  Der Kläger hatte eine Baugenehmigung für die Nutzungsänderung seiner sechs mal 15 Meter großen Garage beantragt. Dort wollte er eine kleine Autowerkstatt mit Hebebühne einrichten. Diese wolle er nebenberuflich nur einen Tag in der Woche betreiben.  Die Bauaufsichtsbehörde lehnte dies ab. Ein Kfz-Betrieb sei in einem allgemeinen Wohngebiet generell unzulässig.  Ohne Erfolg meinte der Kläger, dass eine kleine Werkstatt durchaus in die dörfliche Struktur ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht Windenergie vor Vogelschutz
Köln (jur). Nach aktuellem Recht muss der Vogelschutz gegenüber der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien im Zweifel zurückstehen. Ein Windpark ist danach auch in einem Vogelschutzgebiet möglich, wie am Donnerstag, 19. Januar 2023, das Verwaltungsgericht Köln entschied (Az.: 14 L 387/22). Es wies damit einen Eilantrag des Naturschutzbunds (NABU) zum Windpark Butendiek ab.  Der Windpark mit 80 Windrädern wurde bereits 2002 genehmigt, aber erst in den Jahren 2014 und 2015 gebaut. Er liegt 35 Kilometer vor der Insel Sylt in der Nordsee und innerhalb des 2005 ausgewiesenen Europäischen Vogelschutzgebietes Östliche Deutsche Bucht.  Aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse zu den Seetauchern gelangte das Bundesamt für Naturschutz im November 2020 zu der Auffassung, dass der Windpark – anders als ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht Windräder im Wald dürfen Bundesländer nicht generell verbieten
Karlsruhe. Windräder in Waldgebieten dürfen Bundesländer nicht generell verbieten, da ihnen diesbezüglich die Gesetzgebungskompetenz fehlt, wie das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe in einem Beschluss Urteil gegen den Freistaat Thüringen am Donnerstag, 10. November 2022 (Az.: 1 BvR 2661/21) entschieden hat. Das Land greife in unzulässiger Weise in die Eigentumsrechte der Waldbesitzer ein. Die Errichtung von Windkraftanlagen in Waldgebieten kann nach Thüringer Landesrecht nicht genehmigt werden. Im Freistaat sind rund 34 Prozent der Fläche bewaldet. Vom Verbot seien auch sogenannte Kalamitätsflächen umfasst, in denen eine forstwirtschaftliche Nutzung aufgrund von Waldschäden wegen Stürmen oder Schädlingsbefall momentan ohnehin kaum möglich ist. Hier sind Eigentümer derartiger Waldflächen ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Baurecht Architektenrecht in Saarbrücken

Fachanwalt Baurecht Architektenrecht Saarbrücken
Fachanwalt Baurecht Architektenrecht Saarbrücken (© Petair - Fotolia.com)
... Grundstückskauf über die Baugenehmigung hin zur Bauabnahme

Schneller als manchem Bauherren lieb ist, ist man bei einem Hausbau mit Rechtsproblemen konfrontiert. Als Bauherr steht mit Sicherheit zunächst der Grundstückskauf an. Will man ein Grundstück erwerben, dann sollte auf jeden Fall unbedingt abgeklärt werden, ob es Wegerechte gibt und wie es mit dem Grenzabstand aussieht. Ferner zu beachten: der Stand der Erschließung des Grundstücks. Mit Erschließung sind alle Maßnahmen gemeint, die erforderlich sind, um ein Grundstück gemäß baurechtlicher Vorschriften nutzen zu können. Den Bebauungsplan einzusehen ist ein weiterer Punkt, der unbedingt durchgeführt werden sollte. Ein Bebauungsplan regelt in der BRD die Art und Weise der möglichen Bebauung von Grundstücken und deren Nutzung. Scheint das Grundstück optimal, um den Bau umzusetzen, dann kann es gekauft werden. Bevor es ans Bauen geht, muss dann die Vormerkung im Grundbuch eingetragen sein. Im Folgenden steht die Beantragung einer Baugenehmigung an. Ist das Bauvorhaben im allerbesten Fall genehmigt, erhält man einen schriftlichen Bescheid von der Bauaufsichtsbehörde. Übrigens kann mit einem Bauvorbescheid auf Antrag schon vor dem Einreichen des Bauantrags über einzelne baurechtliche Fragen entschieden werden. Darauf hinzuweisen ist, dass in etlichen Landesbauordnungen gerade das Errichten von kleineren Wohngebäuden von einer Genehmigung freigestellt ist. Verhält sich dem so, muss der geplante Bau lediglich dem Amt angezeigt werden. Es wird nun ein Architekt beauftragt, einen Plan für das neuen Haus zu erstellen. Von immenser Bedeutung ist hier der Architektenvertrag. Führt man den Bau nicht selbst durch, dann wird meist ein Bauvertrag mit einem Bauträger abgeschlossen oder auch mit einem Bauunternehmen. Es ist hier wichtig, bereits im Vorfeld die diversen Bauleistungen exakt abzuklären. Sich auf Schwarzarbeit einzulassen, das sollte unbedingt vermieden werden. Bei vielen Bauherren besteht nach wie vor die Ansicht, dass sich so sparen ließe. In nicht wenigen Fällen ist genau das Gegenteil der Fall. Mit Schwarzarbeit zahlen Bauherren in vielen Fällen drauf. Primär, wenn es zu Mängeln am Bau kommt, sind rechtliche Probleme keine Seltenheit.

Baumängel kommen bei der Bauabnahme ans Tageslicht!

Ist der Hausbau vollendet, steht die Bauabnahme an. Von der Bauabnahme betroffen sind sowohl der innere Bereich des Hauses als auch der Außenbereich. Hier werden nun bestehende Baumängel offensichtlich. Es ist keine Ausnahme, dass sich Bauunternehmen weigern, bestimmte Mängel zu beseitigen. Es ist in einem solchen Fall dringend angeraten, sich an einen Anwalt zu wenden. In Saarbrücken haben sich etliche Anwälte zum Baurecht niedergelassen. Es wird somit keine Schwierigkeit darstellen, schnell eine Anwaltskanzlei für Baurecht in Saarbrücken zu finden. Der Rechtsanwalt im Baurecht aus Saarbrücken kann nicht nur dabei helfen, zeitintensive Prozesse zu verhindern, wie sie gerade auch bei Baumängeln keine Seltenheit darstellen. Der Anwalt im Baurecht wird ferner auch seinen Klienten während des gesamten Bauprojekts betreuen und beraten. Der Bauanwalt wird darüber hinaus, falls nötig, eine Abrissverfügung anfechten oder auch rechtlich klären, ob eine Ersatzvornahme angebracht ist. Der Anwalt für Baurecht kennt sich zudem mit allen rechtlichen Aspekten den Bau betreffend bestens aus. Anzuführen sei hier das Architektenrecht oder auch das Erbbaurecht. Ebenfalls ist der Rechtsanwalt zum Baurecht der ideale Ansprechpartner, wenn es zu einer Nutzungsuntersagung gekommen ist.

Wann zu einem Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht?

Allerdings ist es nicht nur als Bauherr sinnvoll, sich von einem Rechtsanwalt zum Baurecht in Saarbrücken rechtlich unterstützen zu lassen. Auch wenn ein Immobilienverkauf oder ein Immobilienankauf ansteht, ist ein Rechtsanwalt ein unentbehrlicher Partner an der Seite. Er wird den gesamten Vorgang des Ankaufs bzw. Verkaufs mit rechtlichem Rat begleiten. Darauf hinzuweisen ist an dieser Stelle, dass, gerade wenn es sich um eine schwierige Fallgestaltung handelt, es immer angebracht ist, sich sofort an einen Fachanwalt zum Baurecht und Architektenrecht zu halten. Denn ein Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht verfügt sowohl in der Theorie als auch der Praxis über ein überdurchschnittliches Fachwissen. Ein Rechtsanwalt darf sich nur dann Fachanwalt nennen, wenn er bestimmte Voraussetzungen erfüllt, das schreibt die Fachanwaltsordnung vor. Zumindest achtzig Fälle, die auf das Baurecht / Architektenrecht bezogen waren, müssen so in den vergangenen 3 Jahren bearbeitet worden sein. Der Anwalt muss zudem an einem speziellen Fachlehrgang partizipiert haben. Er muss daneben entweder jährlich auf seinem Fachgebiet wissenschaftlich publizieren oder an zumindest einer fachbezogenen Weiterbildung teilnehmen. Keine Frage also, dass man bei baurechtlichen Problemen bei einem Fachanwalt oder einer Fachanwältin für Baurecht und Architektenrecht in den besten Händen ist.

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