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Dr. Werner Pfeil
Pfeil, Jentgens & Kollegen
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Baurecht Architektenrecht
Fachanwalt für Baurecht Architektenrecht
Rathausstraße 16a
52222 Stolberg (Rhld.)
Zum Fachgebiet Baurecht und Architektenrecht erhalten Sie Rechtsberatung von Rechtsanwalt Dr. Werner Pfeil (Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht) aus der Stadt Stolberg (Rhld.).
Rechtstipps zum Thema Anwalt Baurecht Architektenrecht Stolberg (Rhld.)
Baurecht und Architektenrecht
KEINE VERDACHTSKÜNDIGUNG WEGEN „SCHLECHTER PRESSE“!
Negative Erfahrungsberichte anderer Bauherren über einen Unternehmer oder Handwerker rechtfertigen keine fristlose Kündigung, auch wenn diese das Vertrauen des Bauherren erschüttern. Sie bieten insofern kein Recht zur Kündigung, als für den Bauherrn nicht deutlich wird, dass die Werkleistung einen strukturellen, nicht behebbaren Mangel hat.
Der Fall:
Ein Grundeigentümer hatte im Juli 2007 die Lieferung und Errichtung eines Fertighauses beauftragt. Die Baugenehmigung lag vor. Im Februar 2008 hatte der Unternehmer noch nicht mit der Errichtung des Hauses begonnen. Der Grundeigentümer kündigte den Vertrag außerordentlich unter anderem wegen negativer Erfahrungsberichte anderer Bauherren über den Auftragnehmer.
Die Entscheidung: ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht
SCHÄTZUNG DER MÄNGELBESEITIGUNGSKOSTEN
Der Fall:
Der Bauherr beauftragte den Unternehmer mit der schlüsselfertigen Errichtung eines Wohnhauses. Der Unternehmer ließ die Fassadenarbeiten durch einen Nachunternehmer ausführen; dieser arbeitete mangelhaft. Nachdem der Bauherr den Unternehmer erfolglos zur Mangelbeseitigung aufgefordert hatte, ließ er ein Privatgutachten erstellen und holte Kostenvoranschläge ein, die Mangelbeseitigungskosten in Höhe von circa 24.000,00 € ergaben. Diesen Betrag hat der Bauherr als Kostenvorschuss gerichtlich geltend gemacht. Nach Beweisaufnahme vor dem Landgericht gelangte der beauftragte Sachverständige zu Kosten der Mangelbeseitigung in Höhe von lediglich 5.000,00 €. Da das Landgericht ihm nur jenen Betrag zugesprochen hat, hat der Bauherr Berufung eingelegt und auch ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht
ENERGIEEINSPARNACHWEIS MANGELHAFT: WELCHEN SCHADEN MUSS DER PLANER ERSETZEN?
Der Fall:
Der Bauherr lässt ein Bauvorhaben errichten, für das der Berater einen fehlerhaften Energieeinsparnachweis (EnEV-Nachweis) erstellt. Der Bauherr hat auf Grundlage des EnEV-Nachweises eine nicht ausreichende Wärmepumpen-Heizung eingebaut; die Anlage wird durch Elektro-Heizungen ergänzt. Der Bauherr macht geltend, er müsse die Heizung umbauen und zusätzlich einen Kaminofen einbauen; den notwendigen Betrag beziffert er mit circa 10.000 €, den er als „Vorschuss“ geltend macht. Nach Abweisung der Klage durch das Landgericht verfolgt der Bauherr seinen Anspruch in der Berufung weiter.
Die Entscheidung:
Das OLG Frankfurt verneint eine zurechenbare Verursachung des Schadens durch den Berater!
Zweifellos hatte der Berater einen fehlerhaften ... weiter lesen