Das Baurecht ist ein hoch komplexes Rechtsgebiet und nicht selten steht für beide Vertragsparteien einiges auf dem Spiel. Im dt. Recht unterscheidet man zwischen dem privaten Baurecht und dem öffentlichen Baurecht. Das öffentliche Baurecht ist ein Teil des Verwaltungsrechts. Es befasst sich mit allen rechtlichen Vorschriften, die sich mit der Veränderung oder der Beseitigung eines Gebäudes befassen, wie z.B.: Ordnung, Zulässigkeit von Grenzen, Förderung des baulichen Bodens. Von großer Bedeutung im öffentlichen Baurecht sind das Bauordnungsrecht ud das Bauplanungsrecht. Die wichtigsten Gesetze des Bauplanungsrechts sind im Baugesetzbuch (BauGB) normiert. Das private Baurecht dagegen normiert die Beziehungen zwischen denen, die an einem Bauprojekt teilhaben. Die gesetzlichen Regelungen des privaten Baurechts finden sich zum Großteil im BGB. Es kommen hier u.a. das Nachbarschaftsrecht, ...
Beim Turm Luxemburg 25, 54296 Trier
Zum Themenbereich Baurecht und Architektenrecht erhalten Sie rechtliche Beratung von Rechtsanwalt Dr. Gerrit Binz (Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht) aus Trier.
Ostallee 19-21 , 54290 Trier
Fachanwalt Günther Schmitz mit Anwaltskanzlei in Trier bietet anwaltliche Hilfe und erörtert Fragen im Anwaltsschwerpunkt Baurecht und Architektenrecht.
Steigern Sie Ihre Sichtbarkeit mit einem Premium-Profil und gewinnen Sie mehr Mandate!
Jetzt Profil anlegen
In der Olk 25-26 , 54290 Trier
Rechtsanwältin Stephanie Lang mit Fachanwaltsbüro in Trier unterstützt Mandanten kompetent bei juristischen Auseinandersetzungen aus dem Fachbereich Baurecht und Architektenrecht.
Porta-Nigra-Platz 7 , 54292 Trier
Zum Fachbereich Baurecht und Architektenrecht berät Sie kompetent Rechtsanwalt Frank Schulze (Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht) mit Fachanwaltsbüro in Trier.
In der Olk 25-26 , 54290 Trier
Zum Themenbereich Baurecht und Architektenrecht unterstützt Sie Rechtsanwältin Silvia Sommer-Radke (Fachanwältin für Baurecht und Architektenrecht) aus der Stadt Trier.

Schildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.
Sofortantwort 24/7
Nachfragemöglichkeit
Kostenlos!Einen Monat kostenlos testen: Maximieren Sie Ihre Online-Präsenz durch fachanwalt.de
Jetzt Profil anlegen
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG, Az. 6 A 1/24 ) entschied am 19. August 2025, dass private Eigentümer keinen Anspruch auf weitergehenden Schallschutz ihres Neubaus in Flughafennähe haben. Neubau ohne rechtzeitigen Antrag: Erstattung begrenzt Die Kläger hatten in den Jahren 2018/2019 ein Einfamilienhaus in Eigenbewohnung errichtet, ohne zunächst einen Antrag auf passive Schallschutzmaßnahmen bei der Flughafengesellschaft BER einzureichen. Erst nach Abschluss des Bauvorhabens beantragten sie Kostenübernahme. Daraufhin stellte das Unternehmen einen Erstattungsanspruch von rund 27.000 Euro brutto für bestimmte Wohnbereiche fest. Die Gesamtkosten zur Erreichung des Standards des Planfeststellungsbeschlusses BER hätten sich zwar auf etwa 56.000 Euro summiert. Erstattet wurden jedoch nur die...
weiter lesen
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (Az. 4 L 691/25.KS ) hat mit Beschluss vom 21.08.2025 die Beschwerde eines Grundstückseigentümers abgewiesen. Dieser wollte die Untersagung der Nutzung von Wohn- und Zirkuswagen zu Wohnzwecken auf seinem Areal verhindern. Damit bleibt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Kassel bestehen. Eigentümer kämpft gegen Nutzungsverbot für Bauwagen Der Antragsteller wehrte sich gegen eine Nutzungsuntersagung der Stadt Kassel vom 5. Februar 2025. Mit dieser hatte die Behörde nicht nur die Nutzung sämtlicher Wohn- und Zirkuswagen auf dem Grundstück des Antragstellers untersagt, sondern zugleich die Vermietung als Stellplatz für weitere bauliche Anlagen verboten und die sofortige Vollziehung angeordnet. Hintergrund war, dass die Stadt bereits im Mai 2022 einen Antrag des...
weiter lesen
Das Oberverwaltungsgericht Münster (Az. 10 D 39/23.NE, 10 D 17/24.NE ) hat die Normenkontrollanträge gegen den Bebauungsplan für ein Krematorium in Ochtrup abgewiesen. Stadt plant Krematorium am Rand des Gewerbegebiets Die Stadt Ochtrup hatte mit dem Bebauungsplan Nr. 42 L „Nordöstliche Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebietes Am Langenhorster Bahnhof“, 3. Änderung, die Grundlage für ein neues Krematorium geschaffen. Geplant ist die Anlage ohne Abschiedsraum auf einem bisher als Industriefläche ausgewiesenen Areal am Rand des bestehenden Gewerbegebiets. Die Fläche wurde dafür als Sondergebiet mit dem ausdrücklichen Zweck „Krematorium“ neu festgesetzt. Gegen diesen Beschluss klagten sowohl eine Anwohnerin mit gemischt genutztem Grundstück (Wohnen und Gewerbe) als auch ein benachbartes...
weiter lesen
Bei einem Bauvorhaben mit rechtlichen Fragen und Problemen konfrontiert zu sein, das passiert vielen Bauherren oft schneller als sie glauben. Als Bauherr steht mit Sicherheit zunächst der Kauf eines Grundstücks an. Hat man ein Grundstück gefunden, das den persönlichen Vorstellungen entspricht, sollte in jedem Fall geklärt werden, wie es mit dem Grenzabstand aussieht und ob es irgendwelche Wegerechte gibt. Ebenso von immenser Wichtigkeit: die Erschließung. Unter der Erschließung eines Grundstücks sind alle baulichen Maßnahmen zu verstehen, die für eine Bebauung erforderlich sind. Den Bebauungsplan einzusehen ist ein weiterer Punkt, der unbedingt durchgeführt werden sollte. Ein Bebauungsplan regelt in der BRD die Art und Weise der möglichen Bebauung von Grundstücken und deren Nutzung. Scheint das Grundstück passend, um das Bauvorhaben umzusetzen, dann kann es gekauft werden. Ist man als Käufer des Grundstücks in das Grundbuch eingetragen, dann kann der Bau in die nächste Stufe gehen. Es muss nun eine Baugenehmigung eingeholt werden. Ist das Bauvorhaben im allerbesten Fall genehmigt, erhält man einen schriftlichen Bescheid von der Bauaufsichtsbehörde. Im Übrigen kann mit einem Bauvorbescheid auf Antrag schon vor der Einreichung des Bauantrags über einzelne baurechtliche Fragestellungen entschieden werden. Anzumerken ist überdies, dass spezielle bauliche Vorhaben wie zum Beispiel kleinere Wohngebäude von einer Genehmigung freigestellt sind, zumindest in manchen Landesbauordnungen. Hier genügt es, den Bau dem Amt anzuzeigen. Für den Bau eines neuen Hauses wird dann ein Architekt beauftragt, den Plan zu erstellen. Von immenser Bedeutung ist hier der Architektenvertrag. Führt man den Bau nicht in Eigenregie durch, dann wird meist ein Bauvertrag mit einem Bauträger abgeschlossen oder auch mit einem Bauunternehmen. Es ist hierbei wichtig, bereits im Voraus die diversen Bauleistungen genau abzuklären. In jedem Fall vermieden werden sollte es, sich auf Schwarzarbeit einzulassen, d.h., ohne Rechnung arbeiten zu lassen. Viele Bauherren denken, dass sie mit Schwarzarbeit sparen können. Das Gegenteil ist richtig. Mit Schwarzarbeit zahlen Bauherren in vielen Fällen drauf. Primär, wenn es zu Mängeln am Bau kommt, sind Rechtsprobleme keine Seltenheit.
Ist der Bau vollendet, steht die Bauabnahme an. Dies sowohl im Außenbereich als auch im Inneren des Gebäudes. Mängel am Bau - sie werden nun offensichtlich. Werden Baumängel festgestellt, dann ist jetzt spätestens der Zeitpunkt, an dem man sich unbedingt an einen Anwalt wenden sollte. Denn, dass sich Bauunternehmen weigern, Mängel zu beheben, das ist keine Ausnahme. In Trier sind etliche Bauanwälte mit einer Kanzlei vertreten. Es wird somit kein Problem darstellen, schnell eine Anwaltskanzlei für Baurecht in Trier zu finden. Der Rechtsanwalt im Baurecht aus Trier kann nicht nur dabei helfen, langdauernde Prozesse zu verhindern, wie sie gerade auch bei Mängeln am Bau keine Ausnahme darstellen. Der Rechtsanwalt für Baurecht wird vielmehr auch seinen Mandanten während des vollständigen Bauprojekts betreuen und beraten. Der Bauanwalt wird ferner, falls nötig, eine Abrissverfügung anfechten oder auch rechtlich klären, ob eine Ersatzvornahme angebracht ist. Der Jurist kennt sich ferner mit anderen rechtlichen Aspekten Bauvorhaben betreffend optimal aus wie dem Bauordnungsrecht oder auch dem Bauvertragsrecht oder dem Erbbaurecht. Darüber hinaus ist der Jurist der beste Ansprechpartner, wenn es zum Beispiel zu einer Nutzungsuntersagung gekommen ist.
Allerdings ist es nicht nur als Bauherr sinnvoll, sich von einem Anwalt im Baurecht aus Trier rechtlich helfen zu lassen. Auch wenn ein Immobilienverkauf ansteht oder ein Wohnungsverkauf geplant sein sollte genauso wie ein Wohnungskauf oder ein Hauskauf beziehungsweise ein allgemeiner Immobilienkauf, dann kann der Rechtsanwalt nicht bloß die unterschiedlichen Verträge prüfen, sondern auch als kompetenter Partner den Verkauf / Ankauf begleiten. Angemerkt sei an dieser Stelle, dass, gerade wenn es sich um eine schwierige Fallgestaltung handelt, es immer angebracht ist, sich umgehend an einen Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht zu halten. Warum? Ein Fachanwalt im Baurecht und Architektenrecht besitzt ein über dem Durchschnitt liegendes Fachwissen, und dies sowohl in der Theorie als auch in der Praxis. Damit ein Anwalt den Fachanwaltstitel führen darf, ist von der Fachanwaltsordnung vorgeschrieben, dass besondere Erfahrungen in der Theorie als auch in der Praxis vorgewiesen werden müssen. Wenigstens achtzig Fälle, die auf das Baurecht / Architektenrecht bezogen waren, müssen so in den letzten 3 Jahren bearbeitet worden sein. Ferner ist gefordert, dass der Anwalt einen speziellen Fachanwaltslehrgang besucht hat. Er muss zudem mind. einmal pro Jahr an einer Fortbildungsveranstaltung teilnehmen oder wissenschaftlich publizieren. Es ist damit keine Frage, dass man bei komplexeren baurechtlichen Problemstellungen bei einem Fachanwalt optimal aufgehoben ist.