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Anwalt Baurecht und Architektenrecht Ulm – Fachanwälte finden!

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Anwalt Baurecht und Architektenrecht Ulm (© Manuel Schönfeld - Fotolia.com)

Das Baurecht ist ein Rechtsgebiet, das oft in seiner Komplexität unterschätzt wird. Grundsätzlich wird im dt. Recht unterschieden zwischen dem öffentlichen und dem privaten Baurecht. Das öffentliche Baurecht, das ein Teil des Verwaltungsrechts ist, befasst sich mit den Rechtsvorschriften, welche die Förderung des baulichen Bodens, Grenzen, Ordnung sowie Zulässigkeit und Grenzen betreffen, welche die Beseitigung oder Veränderung eines Baus betreffen. Das Bauordnungsrecht und das Bauplanungsrecht fallen hierbei in den Bereich des öffentlichen Baurechts. Das Baugesetzbuch (BauGB) ist das wichtigste Gesetz des Bauplanungsrechts. Das private Baurecht regelt die Rechtsbeziehungen all derer, die an einem Bauprojekt teilhaben. Im BGB sind die meisten Gesetze des privaten Baurechts festgelegt. Eine wichtige Rolle im privaten Baurecht spielen das das Grundstücksrecht, das Bauvertragsrecht, das Erbbaurecht oder auch das Architektenrecht. Welche rechtlichen Probleme können beim Hausbau auftreten? Schneller als manchem Bauherren lieb ist, ist man bei einem ...

Anwalt Baurecht und Architektenrecht Ulm (© Manuel Schönfeld - Fotolia.com)
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Rechtsanwalt • Fachanwalt für Baurecht Architektenrecht
Joachim Maus Doppstadt & Kollegen Rechtsanwälte
Adresse Icon Neue Straße 42, 89073 Ulm

Fachanwalt Joachim Maus mit Kanzlei in Ulm berät Mandanten und vertritt Sie in Gerichtsprozessen im Themenbereich Baurecht und Architektenrecht.

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Rechtstipps zum Thema Anwalt Baurecht Architektenrecht Ulm


OVG Berlin-Brandenburg: Kein zusätzlicher Schallschutz für Neubau am BER
05.09.2025Redaktion fachanwalt.deBaurecht und Architektenrecht
OVG Berlin-Brandenburg: Kein zusätzlicher Schallschutz für Neubau am BER

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG, Az. 6 A 1/24 ) entschied am 19. August 2025, dass private Eigentümer keinen Anspruch auf weitergehenden Schallschutz ihres Neubaus in Flughafennähe haben. Neubau ohne rechtzeitigen Antrag: Erstattung begrenzt Die Kläger hatten in den Jahren 2018/2019 ein Einfamilienhaus in Eigenbewohnung errichtet, ohne zunächst einen Antrag auf passive Schallschutzmaßnahmen bei der Flughafengesellschaft BER einzureichen. Erst nach Abschluss des Bauvorhabens beantragten sie Kostenübernahme. Daraufhin stellte das Unternehmen einen Erstattungsanspruch von rund 27.000 Euro brutto für bestimmte Wohnbereiche fest. Die Gesamtkosten zur Erreichung des Standards des Planfeststellungsbeschlusses BER hätten sich zwar auf etwa 56.000 Euro summiert. Erstattet wurden jedoch nur die...

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Hessischer VGH bestätigt Nutzungsverbot für Bauwagen
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(2 Bewertungen)21.08.2025Redaktion fachanwalt.deBaurecht und Architektenrecht
Hessischer VGH bestätigt Nutzungsverbot für Bauwagen

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (Az. 4 L 691/25.KS ) hat mit Beschluss vom 21.08.2025 die Beschwerde eines Grundstückseigentümers abgewiesen. Dieser wollte die Untersagung der Nutzung von Wohn- und Zirkuswagen zu Wohnzwecken auf seinem Areal verhindern. Damit bleibt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Kassel bestehen. Eigentümer kämpft gegen Nutzungsverbot für Bauwagen Der Antragsteller wehrte sich gegen eine Nutzungsuntersagung der Stadt Kassel vom 5. Februar 2025. Mit dieser hatte die Behörde nicht nur die Nutzung sämtlicher Wohn- und Zirkuswagen auf dem Grundstück des Antragstellers untersagt, sondern zugleich die Vermietung als Stellplatz für weitere bauliche Anlagen verboten und die sofortige Vollziehung angeordnet. Hintergrund war, dass die Stadt bereits im Mai 2022 einen Antrag des...

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OVG Münster bestätigt Krematorium im Industriegebiet
21.07.2025Redaktion fachanwalt.deBaurecht und Architektenrecht
OVG Münster bestätigt Krematorium im Industriegebiet

Das Oberverwaltungsgericht Münster (Az. 10 D 39/23.NE, 10 D 17/24.NE ) hat die Normenkontrollanträge gegen den Bebauungsplan für ein Krematorium in Ochtrup abgewiesen. Stadt plant Krematorium am Rand des Gewerbegebiets Die Stadt Ochtrup hatte mit dem Bebauungsplan Nr. 42 L „Nordöstliche Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebietes Am Langenhorster Bahnhof“, 3. Änderung, die Grundlage für ein neues Krematorium geschaffen. Geplant ist die Anlage ohne Abschiedsraum auf einem bisher als Industriefläche ausgewiesenen Areal am Rand des bestehenden Gewerbegebiets. Die Fläche wurde dafür als Sondergebiet mit dem ausdrücklichen Zweck „Krematorium“ neu festgesetzt. Gegen diesen Beschluss klagten sowohl eine Anwohnerin mit gemischt genutztem Grundstück (Wohnen und Gewerbe) als auch ein benachbartes...

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Über Fachanwälte für Baurecht Architektenrecht in Ulm

Fachanwalt Baurecht Architektenrecht Ulm
Fachanwalt Baurecht Architektenrecht Ulm (© Manuel Schönfeld - Fotolia.com)
... Hausbau mit rechtlichen Problemstellungen konfrontiert. Der Grundstückskauf steht in den meisten Fällen an erster Stelle, bevor das Bauvorhaben beginnen kann. Vorausgesetzt man besitzt nicht schon ein eigenes Grundstück. Hat man ein Grundstück gefunden, das den eigenen Wünschen entspricht, sollte unbedingt geklärt werden, wie es mit dem Grenzabstand aussieht und ob es irgendwelche Wegerechte gibt. Ferner zu beachten: Ist das Grundstück nicht erschlossen, teilerschlossen, erschlossen. Damit sind alle Maßnahmen gemeint, die nötig sind, um eine Baufläche den baurechtlichen Vorschriften gemäß nutzen zu können. Ferner von großer Wichtigkeit ist es, den Bebauungsplan einzusehen. Ein Bebauungsplan regelt in der BRD die Art und Weise der möglichen Bebauung von Grundstücken und deren Nutzung. Scheint das Grundstück optimal, um das Bauvorhaben umzusetzen, dann kann es erworben werden. Ist man als Käufer des Grundstücks in das Grundbuch eingetragen, dann kann der Bau in die nächste Stufe gehen. In der Folge gilt es eine Baugenehmigung zu beantragen. Der schriftliche Bescheid wird von der Bauaufsichtsbehörde übermittelt. Übrigens besteht die Möglichkeit mit einem Bauvorbescheid auf Antrag schon bevor der eigentliche Bauantrag gestellt wird über einzelne baurechtliche Fragestellungen entscheiden zu lassen. Darauf hinzuweisen ist, dass in etlichen Landesbauordnungen gerade das Errichten von kleineren Wohngebäuden von einer Genehmigung freigestellt ist. In diesen Fällen genügt es, dem Amt das Bauvorhaben anzuzeigen. Es wird nun ein Architekt beauftragt, einen Plan für das neuen Haus zu erstellen. Von großer Wichtigkeit ist hier der Architektenvertrag. Werden die Bauarbeiten nicht in Eigenregie durchgeführt, dann wird oftmals ein Bauvertrag abgeschlossen. Meist mit einem Bauträger oder mit einem Bauunternehmen. Oberste Priorität sollte es hier haben, sämtliche Bauleistungen präzise abzuklären. Darauf hinzuweisen ist, dass Schwarzarbeit, also ein Arbeiten ohne eine offizielle Rechnungsstellung, in jedem Fall vermieden werden sollte. Einige Bauherren meinen, dass sie mit Schwarzarbeit billiger bauen können. Das Gegenteil ist richtig. Mit Schwarzarbeit zahlen Bauherren in vielen Fällen drauf. Vor allem Mängel am Bau sind es, die dann nicht selten zu rechtlichen Problemfällen werden.

Sollte man bei Baumängeln einen Anwalt für Baurecht hinzuziehen?

Ist der Bau abgeschlossen, steht die Bauabnahme an. Dies sowohl im Außenbereich als auch im Innenbereich. Gibt es Baumängel, dann kommen diese nun ans Tageslicht. Liegt ein Mangel am Bau wie beispielsweise eine mangelhafte Wärmedämmung vor und der Bauunternehmer weigert sich, eine Beseitigung des Mangels durchzuführen, ist genau das der Zeitpunkt für Bauherren, anwaltlichen Beistand einzuholen. In Ulm sind etliche Bauanwälte ansässig. Man wird also zügig einen fachkundigen Rechtsanwalt im Baurecht aus Ulm finden. Der Anwalt im Baurecht aus Ulm ist nicht bloß der optimale Ansprechpartner, um langwierige Prozesse, wie sie bei Mängeln am Bau keine Seltenheit sind, zu vermeiden. Der Anwalt für Baurecht wird auch sämtliche Verträge, die während eines Bauprojekts zum Abschluss kommen, rechtlich prüfen und seinem Mandanten während des gesamten Bauvorhabens unterstützend zur Seite stehen. Der Bauanwalt wird darüber hinaus, falls nötig, eine Abrissverfügung anfechten oder auch rechtlich klären, ob eine Ersatzvornahme zu empfehlen ist. Der Bauanwalt kennt sich zudem mit sämtlichen rechtlichen Aspekten den Bau betreffend bestens aus. Zu nennen sei hier das Erbbaurecht oder das Architektenrecht. Ferner ist der Jurist der beste Ansprechpartner, wenn es z.B. zu einer Nutzungsuntersagung gekommen ist.

Wann ist ein Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht notwendig?

Doch nicht bloß als Bauherr sollte man die Unterstützung eines Fachanwalts im Baurecht aus Ulm nutzen. Auch wenn ein Immobilienverkauf oder ein Immobilienankauf ansteht, ist ein Rechtsanwalt ein wertvoller Partner an der Seite. Er wird den gesamten Vorgang des Verkaufs bzw. Ankaufs mit rechtlichem Rat begleiten. Darauf hinzuweisen ist an dieser Stelle, dass, gerade wenn es sich um eine komplexe Fallgestaltung handelt, es stets angebracht ist, sich sofort an einen Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht zu halten. Warum? Ein Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht besitzt ein über dem Durchschnitt liegendes fachliches Know-how, und dies sowohl in der Theorie als auch in der Praxis. Um den Titel "Fachanwalt" tragen zu dürfen, schreibt die Fachanwaltsordnung spezielle theoretische als auch praktische Erfahrungen im Baurecht und Architektenrecht vor. So ist es Pflicht, dass in den letzten drei Jahren wenigstens achtzig Fälle aus dem Baurecht bzw. Architektenrecht bearbeiten wurden. Außerdem ist gefordert, dass der Rechtsanwalt einen speziellen Fachanwaltslehrgang besucht hat. Er muss daneben entweder einmal im Jahr auf seinem Fachgebiet wissenschaftlich publizieren oder an wenigstens einer fachbezogenen Weiterbildung teilnehmen. Es ist somit offensichtlich, dass man bei komplexeren baurechtlichen Problemstellungen bei einem Fachanwalt bestens aufgehoben ist.

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