Das Baurecht ist in seinen möglichen Ausgestaltungen vielfältig. Grundsätzlich wird im deutschen Recht unterschieden zwischen dem öffentlichen und dem privaten Baurecht. Das öffentliche Baurecht, das ein Teil des Verwaltungsrechts ist, befasst sich mit den Rechtsvorschriften, die die Förderung des baulichen Bodens, Grenzen, Ordnung sowie Zulässigkeit und Grenzen betreffen, welche die Beseitigung oder Veränderung eines Baus betreffen. Wichtig im öffentlichen Baurecht sind das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht. Die wesentlichsten Gesetze des Bauplanungsrechts sind im BauGB normiert. Das private Baurecht normiert die rechtlichen Beziehungen all derer, die an einem Bauprojekt beteiligt sind. Im Bürgerlichen Gesetzbuch sind die meisten Gesetze des privaten Baurechts festgelegt. Eine große Rolle im privaten Baurecht spielen das Bauvertragsrechts, das Grundstücksrecht, das Erbbaurecht oder auch das Architektenrecht. Der Hausbau - Rechtsprobleme sind an der Tagesordnung Schneller als manchem ...
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Rechtsanwalt Dr. Reinhard Werner mit Kanzlei in Weimar betreut Mandanten persönlich bei Rechtsangelegenheiten aus dem Fachbereich Baurecht und Architektenrecht.
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Rechtsanwalt Stefan Vasters mit Fachkanzlei in Weimar hilft als Rechtsanwalt Mandanten engagiert bei juristischen Auseinandersetzungen zum Rechtsgebiet Baurecht und Architektenrecht.
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Aktuelle Rechtsfragen aus dem Fachgebiet Baurecht und Architektenrecht beantwortet Rechtsanwalt Michael Hanke (Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht) aus der Gegend von Weimar.
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Zum juristischen Thema Baurecht und Architektenrecht erhalten Sie Rechtsrat von Rechtsanwalt Christian Meier (Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht) mit Fachanwaltssitz in Weimar.
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Wer sein Haus sanieren oder umbauen will, plant oft zuerst mit einem festen Budget. Wird die spätere Architektenplanung dann deutlich teurer als besprochen, stellt sich eine heikle Frage: Muss der Bauherr trotzdem ein Honorar zahlen, obwohl er sich die Planung so gar nicht leisten kann? Genau darum ging es in einem Verfahren vor dem Oberlandesgericht Celle. Eine Architektin verlangte eine Abschlagszahlung , obwohl ihre Planung die aus Sicht des Gerichts vereinbarte Baukostenobergrenze um mehr als 50 Prozent überschritt. Für private Bauherren ist die Entscheidung wichtig, weil sie zeigt: Ein Kostenrahmen ist nicht bloß eine unverbindliche Zahl, wenn er erkennbar Grundlage des Auftrags ist. Das Wichtigste in Kürze Das OLG Celle hat die Berufung der Architektin zurückgewiesen; die Klage wurde auch...
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Wenn neben einer Wohnung deutlich höhere Gebäude planerisch ermöglicht werden, geht es nicht nur um Aussicht und Stadtbild. Für Eigentümer kann entscheidend sein, wie viel Sonne auf Terrasse, Balkon oder Wohnräume künftig noch ankommt. Das Baurecht verlangt nicht, jeden zusätzlichen Schatten zu verhindern. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht stellt aber klar: In besonderen Lagen darf eine Gemeinde den Schattenwurf nicht nur grob betrachten. Die Entscheidung betrifft vor allem Wohnungseigentümer, Nachbarn von Bauprojekten und Gemeinden, die Bebauungspläne für bereits bebaute Lagen aufstellen. Im konkreten Fall wurde der Bebauungsplan D 146, III. Abschnitt „Am Eisenbahndock/Neuer Delft“ für unwirksam erklärt, weil die Auswirkungen der zugelassenen Bebauung auf die Verschattung nicht ausreichend ermittelt...
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Wer ein größeres Bauprojekt mit Tiefgarage neben einem ebenfalls bauenden Nachbarn plant, braucht klare technische und rechtliche Absprachen. Viele Bauherren glauben, Schadensersatzansprüche könnten erst verjähren, wenn sie sicher wissen, wer einen Fehler gemacht hat. Diese Annahme kann riskant sein. In dem Hamburger Fall scheiterte eine Klage über mehr als 700.000 Euro , weil mögliche Ansprüche gegen den Projektsteuerer nach Auffassung des Gerichts bereits verjährt waren. Betroffen sind vor allem Bauherren, Projektentwickler, Architekten, Projektsteuerer und Unternehmen , die Bauprojekte mit mehreren Beteiligten koordinieren. Die Entscheidung zeigt: Auch Management- und Koordinierungsleistungen können rechtlich als Werkvertrag eingeordnet werden, wenn sie auf einen konkreten Erfolg gerichtet sind. Das...
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Ist der Bau fertiggestellt, steht die Bauabnahme an. Dies sowohl im Außenbereich als auch im Innenbereich. Baumängel - sie werden nun offensichtlich. Werden Baumängel festgestellt, dann ist jetzt spätestens der Zeitpunkt, an dem man sich unbedingt an einen Rechtsanwalt wenden sollte. Denn, dass sich Handwerker weigern, Mängel zu beheben, das ist keine Ausnahme. In Weimar sind etliche Bauanwälte mit einer Kanzlei vertreten. Man wird also zügig einen fachkompetenten Anwalt für Baurecht in Weimar finden. Der Rechtsanwalt im Baurecht in Weimar kann nicht nur dabei helfen, zeitintensive Prozesse zu verhindern, wie sie gerade auch bei Mängeln am Bau keine Seltenheit darstellen. Der Anwalt zum Baurecht wird auch eine baubegleitende Betreuung übernehmen und vor Vertragsabschlüssen wie einem Grundstückskaufvertrag beratend tätig werden. Der Rechtsanwalt im Baurecht wird überdies auch Behördenschreiben auf ihren Bestand hin prüfen und bei Bedarf dagegen vorgehen. Der Anwalt kennt sich mit der Architektenhaftung, dem Rücksichtnahmegebot und dem Bestandsschutz ebenso aus wie mit der Erbpacht oder der Grundschuld. Außerdem ist der Rechtsanwalt für Baurecht der optimale Ansprechpartner, wenn es zu einer Nutzungsuntersagung gekommen ist.
Allerdings ist es nicht bloß als Bauherr angebracht, sich von einem Fachanwalt im Baurecht in Weimar rechtlich helfen zu lassen. Ebenfalls, wenn ein Hauskauf oder ein Hausverkauf ansteht, ist ein Anwalt eine große Unterstützung. Er wird etwaige Verträge überprüfen und den gesamten Prozess rechtlich begleiten. Zu bemerken ist an dieser Stelle, dass es primär bei baurechtlichen Fragestellungen oder Problemen, die komplexer sind, sinnvoll ist, direkt einen Fachanwalt zum Baurecht und Architektenrecht zu kontaktieren. Denn ein Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht verfügt sowohl in der Theorie als auch der Praxis über ein überdurchschnittliches Fachwissen. Ein Anwalt darf sich nur dann Fachanwalt nennen, wenn er besondere Voraussetzungen erfüllt, dies schreibt die Fachanwaltsordnung vor. So müssen in den vergangenen 3 Jahren wenigstens 80 Fälle aus dem Bereich Baurecht / Architektenrecht bearbeitet worden sein. Ferner ist gefordert, dass der Rechtsanwalt einen speziellen Fachanwaltslehrgang besucht hat. Daneben muss er jedes Jahr an einer fachbezogenen Fortbildungsveranstaltung teilnehmen oder jährlich auf dem Gebiet des Baurechts wissenschaftlich publizieren. Keine Frage also, dass man bei baurechtlichen Problemen bei einem Fachanwalt oder einer Fachanwältin für Baurecht und Architektenrecht in den allerbesten Händen ist.