Anwalt Baurecht und Architektenrecht Wesel – Fachanwälte finden!
Das Baurecht ist ein außerordentlich schwieriges Rechtsgebiet und häufig steht für beide Parteien einiges auf dem Spiel. Im dt. Recht wird eine Aufteilung zwischen öffentlichem und privatem Baurecht vorgenommen. Das öffentliche Baurecht ist ein Teil des Verwaltungsrechts. Es befasst sich mit allen Rechtsvorschriften, die sich mit der Veränderung oder der Beseitigung eines Gebäudes befassen, wie z.B.: Ordnung, Zulässigkeit von Grenzen, Förderung des baulichen Bodens. Von großer Bedeutung im öffentlichen Baurecht sind das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht. Im Baugesetzbuch (BauGB) finden sich die wesentlichsten Gesetze des Bauplanungsrechts geregelt. Die Beziehungen zwischen denjenigen, die in ein Bauprojekt involviert sind, finden sich im privaten Baurecht normiert. Die gesetzlichen Regelungen des privaten Baurechts finden sich im Wesentlichen im Bürgerlichen Gesetzbuch. Es kommen hier u.a. das Werksvertragsrecht, ...
Fachanwalt für Baurecht Architektenrecht
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Rechtstipps zum Thema Anwalt Baurecht Architektenrecht Wesel
Über Fachanwälte für Baurecht Architektenrecht in Wesel
Rechtliche Probleme beim Hausbau sind keine Ausnahme
Bei einem Bauvorhaben mit rechtlichen Fragen und rechtlichen Problemen konfrontiert zu sein, das passiert vielen Bauherren oft schneller als sie denken. Der Kauf eines Grundstücks steht in den allermeisten Fällen an vorderster Stelle, bevor das Bauvorhaben beginnen kann. Vorausgesetzt man besitzt nicht schon ein eigenes Grundstück. Bevor man das Grundstück kauft, sollte unbedingt geklärt werden, wie es mit einem bestehenden Wegerecht aussieht, was für Vorschriften es für Abstandsflächen und die Grenzbebauung bzw. den Grenzabstand gibt. Ferner zu beachten: Ist das Grundstück nicht erschlossen, teilerschlossen, erschlossen. Mit Erschließung sind alle Handlungsweisen gemeint, die erforderlich sind, um ein Grundstück gemäß baurechtlicher Vorschriften nutzen zu können. Den Bebauungsplan einzusehen ist ein zusätzlicher Punkt, der unbedingt durchgeführt werden sollte. Ein Bebauungsplan regelt in der BRD die Art und Weise der möglichen Bebauung von Grundstücken und deren Nutzung. Scheint das Grundstück optimal, um das Bauvorhaben umzusetzen, dann kann es erworben werden. Ist man als Käufer des Grundstücks in das Grundbuch eingetragen, dann kann der Bau in die nächste Stufe gehen. Als nächstes gilt es eine Baugenehmigung zu beantragen. Ist das Bauvorhaben im allerbesten Fall genehmigt, bekommt man einen schriftlichen Bescheid von der Bauaufsichtsbehörde. Übrigens kann mit einem Bauvorbescheid auf Antrag schon vor dem Einreichen des Bauantrags über bestimmte baurechtliche Fragestellungen entschieden werden. Angemerkt werden muss zudem, dass die Errichtung bestimmter baulicher Anlagen wie kleinerer Wohngebäude in bestimmten Landesbauordnungen von der Genehmigung freigestellt ist. Hier genügt es, das Bauvorhaben dem Amt anzuzeigen. Für den Hausbau wird dann ein Architekt beauftragt, den Plan zu erstellen. Hier ist der Architektenvertrag von großer Bedeutung. Führt man den Bau nicht selbst durch, dann wird meist ein Bauvertrag mit einem Bauträger abgeschlossen oder auch mit einem Bauunternehmen. Es ist hierbei wichtig, bereits im Voraus die diversen Bauleistungen exakt abzuklären. Unbedingt vermieden werden sollte es, sich auf Schwarzarbeit einzulassen, das heißt, ohne Rechnung arbeiten zu lassen. Etliche Bauherren vertreten die Meinung, dass sie mit Schwarzarbeit sparen können. Das Gegenteil ist richtig. Schwarzarbeit kann den Bauherrn teuer zu stehen kommen. Vor allem im Falle von Mängeln sind rechtliche Probleme vorprogrammiert.
En Anwalt zum Baurecht ist der optimale Ansprechpartner bei Mängeln am Bau
Ist der Hausbau vollendet, steht die Bauabnahme an. Eine Bauabnahme wird sowohl im Außenbereich als auch im inneren Bereich des Hauses getätigt. Baumängel - sie werden nun offensichtlich. Werden Mängel am Bau festgestellt, dann ist nun spätestens der Zeitpunkt, an dem man sich dringend an einen Rechtsanwalt wenden sollte. Denn, dass sich Bauunternehmen weigern, Mängel zu beheben, das ist keine Seltenheit. In Wesel haben sich etliche Anwälte für Baurecht niedergelassen. Es wird somit keine Schwierigkeit darstellen, schnell eine Anwaltskanzlei für Baurecht in Wesel zu finden. Der Anwalt zum Baurecht in Wesel kann nicht nur dabei helfen, zeitintensive Prozesse zu verhindern, wie sie gerade auch bei Baumängeln keine Seltenheit darstellen. Der Anwalt für Baurecht wird auch eine baubegleitende Betreuung übernehmen und vor Vertragsabschlüssen wie einem Grundstückskaufvertrag beratend tätig werden. Der Bauanwalt wird darüber hinaus, sollte es nötig sein, eine Abrissverfügung anfechten oder auch rechtlich klären, ob eine Ersatzvornahme zu empfehlen ist. Der Anwalt kennt sich mit der Architektenhaftung, dem Rücksichtnahmegebot und dem Bestandsschutz ebenso aus wie mit der Grundschuld oder der Erbpacht. Außerdem ist der Rechtsanwalt für Baurecht der optimale Ansprechpartner, wenn es zu einer Nutzungsuntersagung gekommen ist.
Mit einem Fachanwalt im Baurecht und Architektenrecht schaffen Sie die optimale Grundlage, um Ihr Recht durchzusetzen
Doch nicht nur als Bauherr sollte man die Unterstützung eines Anwalts im Baurecht aus Wesel nutzen. Auch wenn ein Immobilienverkauf ansteht oder ein Wohnungsverkauf geplant sein sollte genauso wie ein Wohnungskauf oder ein Hauskauf beziehungsweise ein genereller Immobilienkauf, dann kann der Anwalt nicht bloß die diversen Verträge prüfen, sondern auch als fachkundiger Partner den Verkauf / Ankauf begleiten. Darauf hinzuweisen ist, dass es vor allem bei schwierigeren baurechtlichen Fällen sinnvoll ist, sich an einen Fachanwalt im Baurecht und Architektenrecht zu wenden. Weshalb? Ein Fachanwalt zum Baurecht und Architektenrecht kann ein überdurchschnittliches theoretisches als auch praktisches fachliches Know-how vorweisen. Ein Rechtsanwalt darf sich nur dann Fachanwalt nennen, wenn er besondere Voraussetzungen erfüllt, dies schreibt die Fachanwaltsordnung vor. Wenigstens achtzig Fälle, die auf das Baurecht / Architektenrecht bezogen waren, müssen so in den letzten 3 Jahren bearbeitet worden sein. Ferner muss der Anwalt einen Fachanwaltslehrgang hinter sich gebracht haben. Daneben muss er jedes Jahr an einer fachbezogenen Fortbildungsveranstaltung partizipieren oder jährlich auf dem Gebiet des Baurechts wissenschaftlich publizieren. Es ist damit wohl keine Frage, dass man bei einem derartig fundierten fachlichen Know-how gerade bei einem Fachanwalt im Baurecht und Architektenrecht optimal aufgehoben ist.