Das Baurecht ist mit allen seinen Ausnahmen und der Rechtsprechung sehr komplex. Im deutschen Recht unterscheidet man zwischen dem privaten Baurecht und dem öffentlichen Baurecht. Das öffentliche Baurecht ist ein Teil des Verwaltungsrechts. Es befasst sich mit allen rechtlichen Vorschriften, welche sich mit der Veränderung oder der Beseitigung eines Gebäudes befassen, wie z.B.: Ordnung, Zulässigkeit von Grenzen, Förderung des baulichen Bodens. Von großer Bedeutung im öffentlichen Baurecht sind das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht. Das BauGB ist das wichtigste Gesetz des Bauplanungsrechts. Das private Baurecht normiert die Rechtsbeziehungen all derer, die an einem Bauprojekt teilhaben. Im Bürgerlichen Gesetzbuch finden sich die meisten Gesetze das private Baurecht betreffend. Von großer Bedeutung im privaten Baurecht sind das Bauvertragsrecht, das Grundstücksrecht, das Architektenrecht oder auch das Erbbaurecht. Bei einem Bauprojekt kann vieles schiefgehen ...
Sophienstr. 7 , 35576 Wetzlar
Fachanwalt Bernd Böhm mit Anwaltskanzlei in Wetzlar bietet anwaltliche Hilfe und bietet juristischen Beistand im Anwaltsschwerpunkt Baurecht und Architektenrecht.

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Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG, Az. 6 A 1/24 ) entschied am 19. August 2025, dass private Eigentümer keinen Anspruch auf weitergehenden Schallschutz ihres Neubaus in Flughafennähe haben. Neubau ohne rechtzeitigen Antrag: Erstattung begrenzt Die Kläger hatten in den Jahren 2018/2019 ein Einfamilienhaus in Eigenbewohnung errichtet, ohne zunächst einen Antrag auf passive Schallschutzmaßnahmen bei der Flughafengesellschaft BER einzureichen. Erst nach Abschluss des Bauvorhabens beantragten sie Kostenübernahme. Daraufhin stellte das Unternehmen einen Erstattungsanspruch von rund 27.000 Euro brutto für bestimmte Wohnbereiche fest. Die Gesamtkosten zur Erreichung des Standards des Planfeststellungsbeschlusses BER hätten sich zwar auf etwa 56.000 Euro summiert. Erstattet wurden jedoch nur die...
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Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (Az. 4 L 691/25.KS ) hat mit Beschluss vom 21.08.2025 die Beschwerde eines Grundstückseigentümers abgewiesen. Dieser wollte die Untersagung der Nutzung von Wohn- und Zirkuswagen zu Wohnzwecken auf seinem Areal verhindern. Damit bleibt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Kassel bestehen. Eigentümer kämpft gegen Nutzungsverbot für Bauwagen Der Antragsteller wehrte sich gegen eine Nutzungsuntersagung der Stadt Kassel vom 5. Februar 2025. Mit dieser hatte die Behörde nicht nur die Nutzung sämtlicher Wohn- und Zirkuswagen auf dem Grundstück des Antragstellers untersagt, sondern zugleich die Vermietung als Stellplatz für weitere bauliche Anlagen verboten und die sofortige Vollziehung angeordnet. Hintergrund war, dass die Stadt bereits im Mai 2022 einen Antrag des...
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Das Oberverwaltungsgericht Münster (Az. 10 D 39/23.NE, 10 D 17/24.NE ) hat die Normenkontrollanträge gegen den Bebauungsplan für ein Krematorium in Ochtrup abgewiesen. Stadt plant Krematorium am Rand des Gewerbegebiets Die Stadt Ochtrup hatte mit dem Bebauungsplan Nr. 42 L „Nordöstliche Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebietes Am Langenhorster Bahnhof“, 3. Änderung, die Grundlage für ein neues Krematorium geschaffen. Geplant ist die Anlage ohne Abschiedsraum auf einem bisher als Industriefläche ausgewiesenen Areal am Rand des bestehenden Gewerbegebiets. Die Fläche wurde dafür als Sondergebiet mit dem ausdrücklichen Zweck „Krematorium“ neu festgesetzt. Gegen diesen Beschluss klagten sowohl eine Anwohnerin mit gemischt genutztem Grundstück (Wohnen und Gewerbe) als auch ein benachbartes...
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Bei einem Hausbau mit Rechtsfragen und rechtlichen Problemen konfrontiert zu sein, das passiert vielen Bauherren oft schneller als sie denken. Der erste Punkt, der für viele Bauherrn an erster Stelle steht und der zu rechtlichen Problemen führen kann, ist der Grundstückskauf. Hat man ein Grundstück gefunden, das den persönlichen Wünschen entspricht, sollte in jedem Fall geklärt werden, wie es mit dem Grenzabstand aussieht und ob es irgendwelche Wegerechte gibt. Außerdem zu beachten: Ist das Grundstück nicht erschlossen, teilerschlossen, erschlossen. Mit Erschließung sind alle Maßnahmen gemeint, die erforderlich sind, um ein Grundstück gemäß baurechtlicher Vorschriften nutzen zu können. Außerdem sollte unbedingt der Bebauungsplan eingesehen werden. Im Bebauungsplan legt eine Gemeinde fest, welche Nutzungen auf einer bestimmten Gemeindefläche zulässig sind. Scheint das Grundstück passend, um das Bauvorhaben umzusetzen, dann kann es gekauft werden. Ist man als Käufer des Grundstücks in das Grundbuch eingetragen, dann kann der Bau in die nächste Stufe gehen. Als nächstes gilt es eine Baugenehmigung zu beantragen. Ist das Bauvorhaben im allerbesten Fall genehmigt, bekommt man einen schriftlichen Bescheid von der Bauaufsichtsbehörde. Im Übrigen kann mit einem Bauvorbescheid auf Antrag bereits vor der Einreichung des Bauantrags über einzelne baurechtliche Fragestellungen entschieden werden. Angemerkt werden muss ferner, dass die Errichtung bestimmter baulicher Anlagen wie kleinerer Wohngebäude in bestimmten Landesbauordnungen von der Genehmigung freigestellt ist. In diesen Fällen reicht es aus, der Behörde das Bauvorhaben anzuzeigen. Für den Bau eines neuen Hauses wird dann ein Architekt beauftragt, den Plan zu erstellen. Hier ist der Architektenvertrag von großer Bedeutung. Führt man den Bau nicht selbst durch, dann wird meist ein Bauvertrag mit einem Bauträger abgeschlossen oder auch mit einem Bauunternehmen. Es ist hierbei wichtig, bereits im Vorfeld die diversen Bauleistungen genau abzuklären. Sich auf Schwarzarbeit einzulassen, das sollte unbedingt vermieden werden. Viele Bauherren vertreten die Meinung, dass sie so sparen können. Nicht selten ist genau das Gegenteil der Fall. Schwarzarbeit kann für den Bauherrn teuer werden. Vor allem, wenn es zu Baumängeln kommt, sind Rechtsprobleme keine Seltenheit.
Ist der Hausbau vollendet, steht die Bauabnahme an. Von der Bauabnahme betroffen sind sowohl der Innenbereich als auch der äußere Bereich. Baumängel - sie werden nun offensichtlich. Liegt ein Mangel am Bau wie z.B. eine fehlerhafte Wärmedämmung vor und der Bauunternehmer weigert sich, eine Mängelbeseitigung durchzuführen, ist genau das der Zeitpunkt für Bauherren, anwaltlichen Beistand einzuholen. In Wetzlar sind etliche Rechtsanwälte für Baurecht mit einer Anwaltskanzlei vertreten. Es wird als kein großes Problem darstellen, einen fachkundigen Anwalt im Baurecht aus Wetzlar zu finden. Der Anwalt zum Baurecht aus Wetzlar wird nicht nur dabei helfen, lange dauernde Prozesse, wie sie gerade bei Mängeln am Bau oft der Fall sind, zu umgehen. Der Rechtsanwalt zum Baurecht wird auch sämtliche Verträge, die während eines Baus zum Abschluss kommen, rechtlich prüfen und seinem Mandanten während des gesamten Bauprojekts mit Rat und Tat zur Seite stehen. Der Bauanwalt wird darüber hinaus, sollte es nötig sein, eine Abrissverfügung anfechten oder auch rechtlich klären, ob eine Ersatzvornahme angebracht ist. Der Jurist kennt sich zudem mit anderen rechtlichen Aspekten Bauvorhaben betreffend optimal aus wie dem Bauordnungsrecht oder auch dem Bauvertragsrecht oder dem Erbbaurecht. Auch bei einer Nutzungsuntersagung oder Nutzungsänderung ist der Rechtsanwalt für Baurecht der richtige Ansprechpartner.
Doch nicht bloß als Bauherr sollte man die Hilfe eines Fachanwalts im Baurecht aus Wetzlar nutzen. Auch wenn ein Immobilienverkauf ansteht oder ein Wohnungsverkauf geplant sein sollte genauso wie ein Wohnungskauf oder ein Hauskauf beziehungsweise ein allgemeiner Immobilienkauf, dann kann der Rechtsanwalt nicht nur die diversen Verträge prüfen, sondern auch als kompetenter Partner den Verkauf / Ankauf begleiten. Angemerkt sei an dieser Stelle, dass, gerade wenn es sich um eine schwierige Fallgestaltung handelt, es immer angebracht ist, sich umgehend an einen Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht zu halten. Warum? Ein Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht kann ein überdurchschnittliches theoretisches als auch praktisches fachliches Know-how vorweisen. Ein Rechtsanwalt darf sich nur dann Fachanwalt nennen, wenn er besondere Voraussetzungen erfüllt, dies schreibt die Fachanwaltsordnung vor. So ist es Pflicht, dass in den letzten drei Jahren zumindest 80 Fälle aus dem Architektenrecht bzw. Baurecht bearbeiten wurden. Ferner ist gefordert, dass der Anwalt einen speziellen Fachanwaltslehrgang besucht hat. Er muss zudem mind. einmal pro Jahr an einer Fortbildungsveranstaltung partizipieren oder wissenschaftlich publizieren. Es besteht also kein Zweifel, dass man bei baurechtlichen Problemen bei einem Fachanwalt zum Baurecht und Architektenrecht in den allerbesten Händen ist.