Rechtsanwältin von Wallenberg ist eine hervorragende Anwältin für Arbeitsrecht. Ich habe mich ab dem Erstkontakt bestens beraten und aufgehoben gefühlt - fachlich wie menschlich. Sehr freundlich, sehr kompetent, immer gut und schnell erreichbar – und in allen Belangen sehr erfolgreich. Eine proaktive Arbeitsweise ist darüberhinaus für sie selbstverständlich - als Mandat wird man fortwährend auf dem Laufenden gehalten. Ich wurde in der Kanzlei bereits mehrfach von ihr vertreten.
Zuletzt aufgrund einer unsachgemäßen Kündigung von Arbeitgeberseite nach langer Betriebszugehörigkeit. Durch die hervorragende, professionelle und engagierte Arbeit von Frau v. Wallenberg konnte ein Vergleich mit entsprechender Vergütung und Freistellung zum besten Ergebnis erwirkt werden. Ich kann die Kanzlei und Frau v. Wallenberg für Arbeitsrecht uneingeschränkt empfehlen und bedanke mich an dieser Stelle gerne nochmals für die hervorragende Leistung und Unterstützung.
Beatrice von Wallenberg Pachaly





Seit über 20 Jahren arbeite ich als Rechtsanwältin, davon mehr als 10 Jahre als Fachanwältin für Arbeitsrecht, in der Kanzlei DR. THORN Rechtsanwälte in München-Schwabing.
Lernen Sie mich kennen in einem Video:
VIDEO von B. von Wallenberg Pachaly
(Weiterleitung zu youtube)
Mein Angebot an Arbeitnehmer und Arbeitgeber umfasst die Beratung und Vertretung in allen arbeitsrechtlichen Fragen, insbesondere:
- Kündigungen
- Aufhebungsverträge
- Abfindungsverhandlungen
- Kündigungsschutzklagen
- Arbeitsverträge
- Abmahnungen
- Zeugnisse
- Entgeltfragen
Auf der Basis meiner langjährigen Erfahrung in der Beratung von Arbeitnehmern und Unternehmen kann ich Ihnen individuelle und maßgeschneiderte Lösungen für alle Ihre arbeitsrechtlichen Angelegenheiten liefern.
Dabei arbeite ich stets eng mit meinen Mandanten zusammen. Ich stehe Ihnen bei allen arbeitsrechtlichen Belangen zur Seite. Auf meiner Webseite können Sie sich gerne über mich, meine Qualifikationen und Kompetenzen informieren.
Gerne lade ich Sie zu einem kostenlosen telefonischen Erstgespräch ein, in dem Sie mir Ihr Anliegen schildern können und von mir eine erste Einschätzung erhalten.
Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag. Hierzu möchte ich Ihnen Hinweise aus meiner Praxis geben:
- Nach Erhalt einer Kündigung sollten Sie am besten sofort einen Fachanwalt für Arbeitsrecht kontaktieren.
- Oft läuft eine - weithin unbekannte - Frist von nur wenigen Tagen zur Zurückweisung der Kündigung. Ein potentieller Game Changer, denn damit können Sie Ihren Prozeß gewinnen.
- Daneben läuft bekanntlich die Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage von 3 Wochen.
- Diese Frist müssen Sie auch dann beachten, wenn Sie nur an einer Abfindung interessiert sind.
- Kosten müssen Sie bei einer Kontaktaufnahme nicht fürchten, denn ich führe grundsätzlich erst einmal ein kostenloses und unverbindliches Ersttelefonat.
- Die meisten Kündigungen sind angreifbar und oft ist eine Abfindung zu erlangen.
- Sollen Sie einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen, sollten Sie erst recht sofort einen Fachanwalt für Arbeitsrecht kontaktieren und keinesfalls ohne vorherige anwaltliche Beratung unterschreiben:
- Ein Aufhebungsvertrag wird oft nur angeboten, weil eine Kündigung unwirksam wäre.
- Lassen Sie sich nicht unter zeitlichen Druck setzen.
- Ein Aufhebungsvertrag kann Ihnen erheblichen Schaden zufügen, weil Sie eine Sperrfrist riskieren.
- Nahezu jeder Aufhebungsvertrag kann nachverhandelt werden, weil es nur „ein erstes Angebot“ ist. Daraus ergibt sich, dass Sie in jedem Fall nachverhandeln lassen sollten, um das Optimum herauszuholen.
- Kommt für Sie eine Beendigung mit einem Aufhebungsvertrag in Betracht, können Sie mit geschickten Verhandlungen bei einem Aufhebungsvertrag eine signifikant hohe Abfindung erzielen.
Das Arbeitsgericht ist im Arbeitsrecht der Ort, an dem Konflikte zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgetragen werden. Eine entscheidende Rolle spielt dabei die Güteverhandlung, in der versucht werden muss, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Weil die Zeit dafür sehr knapp bemessen ist, ist eine perfekte Vorbereitung unerlässlich.
Langjährige Erfahrung im Arbeitsrecht ist ebenfalls ein wichtiger Faktor für ein erfolgreiches Verhandlungsergebnis. Nur wer die verschiedenen Fallkonstellationen bereits aus eigener Erfahrung kennt, kann effektiv argumentieren und vertreten.
Für ein sehr gutes Ergebnis ist es für Arbeitgeber und Arbeitnehmer unerlässlich, sich im Vorfeld eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens von einem erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten und anschließend vertreten zu lassen. Nur so kann die optimale Vorbereitung auf die Güteverhandlung und ein erfolgreiches Verhandlungsergebnis gewährleistet werden.
Auch im laufenden Arbeitsverhältnis kann es notwendig werden einen Anwalt hinzuzuziehen. Ich werde hier insbesondere tätig bei:
- Offenen Zahlungsansprüchen, auf Gehalt, Bonus, Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld etc. Hier sind oft Ausschlussfristen zu beachten.
- Streitigkeiten um das Arbeitszeugnis
- Beratung bei Abmahnung
Warum Sie bei mir, als Fachanwältin für Arbeitsrecht, gut aufgehoben sind?
Ein „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ ist eine Qualifikation und zugleich ein beruflicher Titel für jene Anwälte, die sich aufgrund ihrer zusätzlichen Fachkenntnisse und praktischen Erfahrungen auf dem Arbeitsrecht besonders qualifiziert haben.
Diese Anwälte verfügen über vertiefte Kenntnisse, die sie in Prüfungen der Rechtsanwaltskammer (Anzahl von bearbeiteten Fällen, erfolgreich absolvierte schriftliche und mündliche Prüfung) belegen haben.
Aufgrund ihrer Fortbildungsverpflichtung sind sie auf dem neuesten Stand der Rechtsentwicklung und können ihren Mandanten auch in komplexen arbeitsrechtlichen Fragestellungen erfolgreich zur Seite stehen. Die Bezeichnung "Fachanwalt für Arbeitsrecht" ist somit ein Gütesiegel für qualitativ hochwertige Rechtsberatung im Arbeitsrecht.
Als Fachanwältin für Arbeitsrecht verfüge ich über umfassende Kenntnisse und langjährige Erfahrung in diesem spezialisierten Rechtsgebiet. Ich stehe Ihnen kompetent und engagiert zur Seite, wenn es um Ihre arbeitsrechtlichen Belange geht.
Warum sollten Sie zu mir kommen?
- Bei mir sind Sie gut aufgehoben, weil ich Ihre Rechte und Interessen mit vollem Einsatz als Anwältin und Fachanwaältin vertrete und für Ihre Rechte kämpfe.
- Sie können sich auf meine Fachkompetenz und meine Erfahrung verlassen, egal ob es um Fragen zum Arbeitsvertrag, zu Abmahnungen, Kündigungen oder um sonstige arbeitsrechtliche Themen geht.
"Wer kämpft, kann verlieren.
Aber wer nicht kämpft, hat bereits verloren."
Ich lade Sie herzlich ein, mit mir in Kontakt zu treten!
Rufen Sie mich einfach an uns schildern Sie mir Ihr Anliegen.
Ich bin gerne für Sie da, um Ihnen bei Ihren arbeitsrechtlichen Fragen und Problemen als Fachanwältin für Arbeitsrecht zu helfen. Sie können Sie auf meine Erfahrung vertrauen.
Das zeigen die vielen positiven Bewertungen meiner Mandanten.
Lassen Sie sich in einem unverbindlichen Telefonat von meiner Fachkompetenz und meinem Engagement überzeugen. Nutzen Sie gerne mein kostenloses telefonisches Erstgespräch, in dem Sie mir Ihr Anliegen schildern können und von mir eine erste Einschätzung erhalten.
Ich freue mich darauf, Sie kennenzulernen und gemeinsam mit Ihnen eine Lösung für Ihr Anliegen zu entwickeln.
Ihre
Beatrice von Wallenberg Pachaly
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht
Spezialisierungen
Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Sie suchen eine kompetente und engagierte Rechtsvertretung im Arbeitsrecht? Als erfahrene Fachanwältin im Arbeitsrecht biete ich Ihnen umfassende Beratung und Unterstützung. Seit über 20 Jahren berate und vertrete ich Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Vertrauen Sie auf meine Expertise und lassen Sie uns gemeinsam Ihre Rechte durchsetzen. Kontaktieren Sie mich jetzt!
Info für Arbeitnehmer
Arbeitsverträge
Arbeitsverträge regeln die Rechte und Pflichten in einem Arbeitsverhältnis. Ich gestalte und prüfe für Sie Arbeitsverträge, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind und Ihre Interessen als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer berücksichtigt werden.
Kündigung
Eine Kündigung ist die häufigste Beendigungsform für ein Arbeitsverhältnis. Viele Arbeitgeberkündigungen sind aus verschiedensten Gründen unterwirksam. Ich unterstütze Sie nach Erhalt bzw. Zugang einer Kündigung. Im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung erhalten Sie als erstes eine Analyse zur Wirksamkeit der Kündigung. Zugleich erfahren Sie wie Sie am besten gegen die Kündigung vorgehen, um Ihre Ziele zu erreichen. Insbesondere prüfe ich für Sie den Lauf von Fristen, etwa zur Zurückweisung der Kündigung und kümmere mich auf Wunsch um die Einreichung einer Klage gegen die Kündigung.
Aufhebungsverträge
Aufhebungsverträgen sind ein Mittel ein Arbeitsverhältnis unter Vermeidung einer Kündigung zu beenden. Allerdings bergen sie für Arbeitnehmer erhebliche Risiken; insbesondere droht eine Sperrfrist. Ich helfe Ihnen durch Prüfung und Verhandlung von Aufhebungsverträgen. Mit meiner Hilfe können Sie sicherzustellen keine Nachteile zu erleiden. Ich sorge dafür, dass Ihre Interessen geschützt sind und eine faire Vereinbarung mit optimalen Konditionen für Sie getroffen wird. Im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung erhalten Sie gerne eine erste Einschätzung.
Abfindung
Eine Abfindung ist der Preis für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Für Arbeitnehmer geht es darum, dass Maximum bei den Verhandlungen um die Anbfindung herauszuholen. Hier unterstütze ich Sie bei Verhandlungen oder führe in Ihrem Auftrag alle nötigen Verhandlungen um eine optimale Abfindung für Sie zu erhalten.
Freistellung
Bei einer Kündigung kommt es meistens zu einer Freistellung. Ich berate Sie zu bezüglich Ihrer Freistellung und unterstütze Sie dabei, sicherzustellen, dass diese rechtmäßig sind und Ihre Interessen gewahrt werden.
Vergütung
Vergütungen sind alle möglichen finanziellen Gegenleistungen des Arbeitgebers. Ich unterstütze Sie bei allen Fragen rund um die Vergütung, einschließlich Überstunden, Urlaubsgeld und anderen Leistungen, insbesondere die korrekte und rechtzeitige Geltendmachung, da oft Ausschlussfristen laufen.
Abmahnung
Mit der Abmahnung wird nicht nur eine Pflichtverletzung gerügt, sondern in vielen Fällen eine geplante verhaltensbedingte Kündigung vorbereitet. Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, berate ich Sie gerne welche Optionen Sie haben und wie Sie darauf reagieren können, um Ihre Interessen und Rechte zu schützen.
Urlaub
Von mir bekommen Sie Antworten auf alle Ihre Fragen rund um den Urlaub, einschließlich der Urlaubsansprüche und der richtigen Handhabung bei Krankheit während des Urlaubs sowie der Urlaubsabgeltung.
Krankheit
Ich unterstütze Sie bei allen Fragen rund um die Krankheit am Arbeitsplatz, einschließlich Krankheitsabwesenheit, Krankschreibung und Rehabilitation.
Mutterschutz und Elternzeit
Ich berate Sie zu Fragen rund um den Mutterschutz und die Elternzeit, einschließlich der rechtlichen Anforderungen und Ihrer Rechte als Arbeitnehmerin oder Arbeitgeber.
Kündigungsschutzklage
Die Kündigungsschutzklage unter Beachtung der Klagefrist ist notwendig, wenn Sie eine Kündigung erhalten. Ich unterstütze Sie bei einer Kündigung, indem ich für Sie die Kündigungsschutzklage erstelle, einreiche und das Verfahren betreue. Ich berate Sie zu den rechtlichen Anforderungen und zeige Ihnen alle Optionen auf.
Erstellung und Prüfung von Arbeitszeugnissen
Das Arbeitszeugnis ist das, was Ihnen bleibt nach Jahren in einem Arbeitsverhältnis. Zugleich hat es Bedeutung für Ihre Zukunft, denn noch immer ist das Arbeitszeugnis ein wichtiger Punkt bei der Bewerbung. Ich erstelle und prüfe Arbeitszeugnisse, um sicherzustellen, dass diese rechtlich korrekt sind und Ihre Interessen als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer berücksichtigt werden.
Vertretung in Arbeitsgerichtsverfahren
Ich vertrete Sie Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen Arbeitsgerichtsverfahren, insbesondere vor dem Arbeitsgericht München
Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete
- Abfindung
- Abmahnung ArbR
- Altersteilzeit
- Arbeitgeber
- Arbeitnehmererfinderrecht
- Arbeitnehmerüberlassungsrecht
- Arbeitsförderungsrecht
- Arbeitsgericht
- Arbeitsgerichtsverfahren
- Arbeitskampfrecht
- Arbeitsrecht
- Arbeitsunfähigkeit
- Arbeitsverhältnis Kündigung
- Arbeitsvertrag
- Arbeitsvertragänderung
- Arbeitszeugnis
- ArbR (Arbeitgeber u. Angestellte TVöD)
- ArbR (Arbeitgeber u. Angestellte, BAT)
- Aufhebungsvertrag
- Beendigung Arbeitsvertrag
- befristeter Arbeitsvertrag
- Berufsausbildungsvertrag
- Betriebliche Altersversorgung
- Betriebliche Altersvorsorge
- Betriebsbedingte Kündigung
- Betriebsrat
- Betriebsvereinbarung
- Betriebsverfassungsrecht
- Fristlose Kündigung
- Individualarbeitsrecht
- Kollektives ArbR
- Kündigung
- Kündigung Arbeitsvertrag
- Kündigungsfrist
- Kündigungsfristen Arbeitnehmer
- Kündigungsschutz
- Kündigungsschutzklage
- Kündigungsschutzrecht
- Kurzarbeit
- Mitbestimmungsrecht (im ArbR)
- Mobbing
- Mutterschutz
- Personalvertretungsrecht
- Probezeit
- Schwarzarbeit
- Sonderurlaub
- Sozialplan
- Sozialversicherungsrecht (im ArbR)
- Tarifrecht
- Tarifvertrag
- Tarifvertragsrecht
- Urlaubsanspruch
- Vorstellungsgespräch
- Zeugniskorrektur
Meine Fachanwaltschaften
- Arbeitsrecht
Korrespondenzsprachen
- Deutsch
- Englisch
- Französisch
Kanzlei Impressum
Impressum
Firma und Rechtsform:
DR. THORN Rechtsanwälte PartGmbB
Angaben gemäß § 5 TMG:
ANWALT ARBEITSRECHT MÜNCHEN
DR. THORN RECHTSANWÄLTE
Fachanwalt Arbeitsrecht - Anwalt für
Kündigung Aufhebungsvertrag und
Abfindung München
Firma und Rechtsform:
DR. THORN RECHTSANWÄLTE PartGmbB
Clemensstrasse 30
80803 München
Kontakt:
Telefon: +49 (0) 89 3801990
Telefax: +49 (0) 89 38019950
E-Mail: thorn (at) thorn-law.de
Vertretungsberechtigt:
Dr. Michael Thorn
Registereintrag:
Registergericht:Amtsgericht München
Registernummer: PartReg 1283
Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkte Berufshaftung
Umsatzsteuer:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 293191353
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Rechtsanwaltskammer für den
Oberlandesgerichtsbezirk München
Tal 33
D-80331 München
Telefon: +49 (0)89-53 29 44-0
Telefax: +49 (0)89-53 29 44-28
E-Mail: info@rak-muenchen.de
Internet: www.rak-muenchen.de
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt/Rechtsanwältin
Verleihungsstaat: Bundesrepublik Deutschland
Berufsrechtliche Regelungen:
- Berufsordnung: BORA
- Gesetz über die Vergütung von Rechtsanwältinnen
und Rechtsanwälten: RVG
- Fachanwaltsordnung: FAO
- Bundesrechtsanwaltsordnung: BRAO
- Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen
Gemeinschaft
- Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte
in Deutschland: EuRAG
- Law Implementing the Directives of the European
Community pertaining to the professional law
regulating the legal profession,
Regelungen einsehbar unter: Wir dürfen auf die Sammlung der „Berufsregeln“ der Bundesrechtsanwaltskammer verweisen (www.brak.de),
dort finden Sie jeweils den neusten Stand.
Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung
Name und Sitz des Versicherers:
ERGO Versicherung AG
Victoriaplatz 1
40477 Düsseldorf
Tel.: (0800) 3746 000
Geltungsraum der Versicherung:
Europaweit
Streitbeilegungsverfahren
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Bewertung von J. N. • 29.09.2024



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(3 Bewertungen) • 21.03.2025 • Beatrice von Wallenberg PachalyMit einem Abfindungsrechner einfach Ihre Abfindung berechnen Sie haben eine Kündigung erhalten oder stehen vor einem Aufhebungsvertrag ? Sie möchten wissen, mit welcher Abfindung Sie rechnen können ? Unser kostenfreier Abfindungsrechner hilft Ihnen, eine erste Einschätzung zur Höhe zu erhalten – schnell, anonym und unkompliziert. Wie hilft Ihnen der Abfindungsrechner? Mit dem Online-Rechner können Sie einfach herausfinden, mit welcher Höhe Sie ungefähr rechnen können . Geben Sie lediglich zwei Angaben ein: Ihr Bruttomonatsgehalt , die Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit (in Jahren). Anhand dieser Werte errechnet unser Tool einen ungefähren Abfindungsbetrag auf Basis der sogenannten Faustformel: Abfindung = ...
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