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Rechtsanwalt • Fachanwalt für Arbeitsrecht

Benedikt Sommer

Rechtsanwalt
Märkisches Ufer 34
10179 Berlin
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Über mich

Arbeitsrecht.

Vertrauenssache.

Rechtsberatung für Arbeitnehmer:innen, Unternehmen, Führungskräfte und Betriebsrät:innen

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner der in Berlin ansässigen Medien- und Wirtschaftskanzlei Spieß Schumacher Schmieg & Partner Rechtsanwälte mbB berate und vertrete ich mit meinem Team sowohl Arbeitnehmer:innen, Unternehmen, Führungskräfte und Geschäftsführer:innen, als auch Betriebs- und Personalrät:innen umfassend im Arbeitsrecht.

Wir unterstützen unsere Mandant:innen bei der gerichtlichen und außergerichtlichen Durchsetzung ihrer arbeitsrechtlichen Ansprüche, insbesondere in Kündigungsschutzverfahren und vertreten sie vor sämtlichen deutschen Arbeitsgerichten bis zum Bundesarbeitsgericht. Wir prüfen, erstellen und verhandeln Arbeitsverträge und Aufhebungsvereinbarungen, unterstützen bei Abmahnungen und der Verhandlung von Abfindungen.

Unternehmen begleiten und beraten wir bei Betriebsübergängen – bei Bedarf zusammen mit unserem gesellschaftsrechtlichen Department – sowie bei personalrelevanten Entscheidungen, von individuellen Maßnahmen bis hin zu Massenentlassungen. Zudem unterstützen wir bei Verhandlungen und Auseinandersetzungen mit dem Betriebsrat, etwa bei der Ausgestaltung von Betriebsvereinbarungen und der Durchführung von Einigungsstellenverfahren.

Geschäftsführer:innen und Vorständen stehen wir bei gesellschaftsrechtlichen und dienstvertraglichen Fragestellungen, etwa bei der Aufnahme, Beendigung und Abwicklung ihrer Geschäftsführertätigkeit, beratend zur Seite, prüfen und erstellen die entsprechenden Verträge und Beschlüsse und führen notwendige Vergütungs- oder Abfindungsverhandlungen.

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Beratung und Vertretung bei sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen, insbesondere zu den Themen „Scheinselbstständigkeit“ und Versicherungspflicht von Freelancern oder Geschäftsführer:innen sowie zum Thema Künstlersozialkasse (KSK).

Spezialisierungen

  • Arbeitsrecht

Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete

  • Abfindung
  • Abmahnung ArbR
  • Altersteilzeit
  • Arbeitgeber
  • Arbeitnehmererfinderrecht
  • Arbeitnehmerüberlassungsrecht
  • Arbeitsförderungsrecht
  • Arbeitsgericht
  • Arbeitsgerichtsverfahren
  • Arbeitskampfrecht
  • Arbeitsrecht
  • Arbeitsunfähigkeit
  • Arbeitsverhältnis Kündigung
  • Arbeitsvertrag
  • Arbeitsvertragänderung
  • Arbeitszeugnis
  • ArbR (Arbeitgeber u. Angestellte TVöD)
  • ArbR (Arbeitgeber u. Angestellte, BAT)
  • Aufhebungsvertrag
  • Beendigung Arbeitsvertrag
  • befristeter Arbeitsvertrag
  • Berufsausbildungsvertrag
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Betriebsbedingte Kündigung
  • Betriebsrat
  • Betriebsvereinbarung
  • Betriebsverfassungsrecht
  • Fristlose Kündigung
  • Individualarbeitsrecht
  • Kollektives ArbR
  • Kündigung
  • Kündigung Arbeitsvertrag
  • Kündigungsfrist
  • Kündigungsfristen Arbeitnehmer
  • Kündigungsschutz
  • Kündigungsschutzklage
  • Kündigungsschutzrecht
  • Kurzarbeit
  • Mitbestimmungsrecht (im ArbR)
  • Mobbing
  • Mutterschutz
  • Personalvertretungsrecht
  • Probezeit
  • Schwarzarbeit
  • Sonderurlaub
  • Sozialplan
  • Sozialversicherungsrecht (im ArbR)
  • Tarifrecht
  • Tarifvertrag
  • Tarifvertragsrecht
  • Urlaubsanspruch
  • Vorstellungsgespräch
  • Zeugniskorrektur
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Meine Fachanwaltschaften

  • Arbeitsrecht

Mitgliedschaften

  • Schlichtungsausschuss für Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte (Arbeitgebervertreter)
  • Deutscher Anwaltsverein
  • Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des DAV
  • Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V. (VdAA)

Kanzlei Impressum

  • Rechtsanwalt Benedikt Sommer

Märkisches Ufer 34
10179 Berlin

Telefon: +49 (0)30 440 133 00
Fax: +49 (0)30 440 101 44
E-mail: kanzlei@arbeitsrecht-sommer.de

Gesetzliche Berufsbezeichnung:

Die gesetzliche Berufsbezeichnung von Herrn Benedikt Sommer lautet „Rechtsanwalt“.

Zulassung und zuständige Behörde:

Rechtsanwalt Benedikt Sommer ist nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen und Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Berlin.

Rechtsanwaltskammer Berlin
Littenstraße 9
10179 Berlin
Telefon: +49 (030) 306 931 – 0
Telefax: +49 (030) 306 931 – 99
E-Mail: info@rak-berlin.de
Internet: https://www.rak-berlin.de/

Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle

Für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis besteht grundsätzlich die Möglichkeit sich an die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft zu wenden. (Rauchstraße 26, 10787 Berlin, www.s-d-r.org)

Rechtsanwalt Benedikt Sommer ist jedoch nicht bereit an Streitbeilegungsverfahren bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft teilzunehmen.

Berufshaftpflichtversicherung

Für die Tätigkeit von Herrn Rechtsanwalt Benedikt Sommer besteht eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bei der Gothaer Allgemeine Versicherung AG (Gothaer Allee 1, 50969 Köln). Der räumliche Geltungsbereich dieser Versicherung ist weltweit.

Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:

BRAO – Bundesrechtsanwaltsordnung
BORA – Berufsordnung für Rechtsanwälte
RVG – Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
GNotKG – Gerichts- und Notarkostengesetz
Berufsregeln für Rechtsanwälte in der EU

Die Inhalte der genannten Vorschriften sind im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und können auch über die Rechtsanwalts- und Notarkammern bezogen werden.

Ich weise darauf hin, dass die auf diesen Seiten enthaltenen Beiträge lediglich der Information dienen. Es wird keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Inhalte übernommen. Diese dienen daher nicht der konkreten Rechtsberatung im Einzelfall.

Jede Veröffentlichung und Verbreitung von Inhalten dieser Seiten bedarf der ausdrücklichen vorab schriftlich zu erklärenden Zustimmung von Rechtsanwalt Benedikt Sommer.

Fotos: Alexander Ullmann

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Abfindung verhandeln – was Sie wissen sollten
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1. Kein gesetzlicher Abfindungsanspruch Ein genereller Anspruch auf Abfindung besteht im deutschen Arbeitsrecht nicht. Nur in Ausnahmefällen – z. B. bei ausdrücklichem Angebot im Kündigungsschreiben (§ 1a KSchG), bei Sozialplan oder einer tarifvertraglichen bzw. vertraglichen Regelung – ist eine Abfindung verbindlich.  Wann lohnt sich Verhandeln? Nach einer arbeitgeberseitigen Kündigung (betriebs-, verhaltens- oder personenbedingt) Im Rahmen eines Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrags In beiden Fällen kann eine Abfindung als Gegenleistung für den Verzicht auf Rechtsmittel oder zur einvernehmlichen Vertragsbeendigung angeboten werden.   2. Wovon hängt die Höhe ab? Typischer Anhaltspunkt ist ein halbes ...

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