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Rechtsanwalt • Fachanwalt für Strafrecht

Benjamin Grunst

BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte PartG mbB
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Mit Leidenschaft, fachlicher Expertise und langjähriger Berufserfahrung setzt sich Rechtsanwalt Benjamin Grunst für Ihre Rechte in Strafverfahren ein und ist dabei sowohl als Strafverteidiger als auch Nebenklagevertreter tätig. Als Fachanwalt für Strafrecht bildet er sich fortlaufend auf dem Gebiet des Strafrechts fort, ist auch über aktuelle Wandlungen in der Rechtsprechung und der Gesetzeslage informiert und arbeitet spezialisiert im Bereich des Strafrechts.

Der Erwerb des Titels Zertifizierter Strafverteidiger im Wirtschaftsstrafrecht (DSV) durch den Deutscher Strafverteidiger Verband e.V. zeigt, dass Rechtsanwalt Grunst Mandanten auch in speziellen, umfangreichen und komplexen Fällen des Wirtschaftsstrafrechts vertreten kann.

Neben Fällen des Wirtschaftsstrafrechts, ist Rechtsanwalt Grunst auch insbesondere in den Bereichen Sexualstrafrecht, Jugendstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Drogenstrafrecht, Cybercrime sowie dem Allgemeinen Strafrecht (z.B. beim Vorwurf Diebstahl, Betrug, Nötigung, Verleumdung oder gefährliche Körperverletzung) tätig.

Grundsätzlich ist es zu empfehlen, sich möglichst zeitnah nach der Kenntniserlangung, dass man Beschuldigter eines Strafverfahrens ist, an einen Fachanwalt für Strafrecht zu wenden. Das liegt vor allem daran, dass auch und gerade in frühen Stadien eines Strafverfahrens wesentliche Weichen für den weiteren Verlauf des Verfahrens gestellt werden. Fehler, die hier gemacht werden (z.B. eine unbedachte, voreilige Aussage vor der Polizei) können unter Umständen (bestenfalls) später nur schwer wieder korrigiert werden, (schlimmstenfalls) gar nicht mehr. Gehen Sie also am Besten von Anfang an bedacht vor und suchen sich erfahrene, professionelle Hilfe, die Sie über Ihre Rechte aufklären und hinsichtlich des weiteren Vorgehens umfassend beraten kann.

Durch die langjährige Tätigkeit am Hauptstandort der Kanzlei in Berlin kennt Rechtsanwalt Grunst die Gepflogenheiten und etablierten Besonderheiten der Berliner Justiz. Gerade aufgrund dieser bestehenden Besonderheiten bei Strafverfahren in Berlin empfiehlt es sich, sich an einen ortsansässigen Anwalt für Strafrecht zu wenden, sollte man mit einem Strafverfahren in Berlin konfrontiert sein.

Kontaktieren Sie mich gerne und vereinbaren einen Termin für ein persönliches Gespräch; telefonisch, vor Ort oder per Videocall.

  • Absolvierung: Fachanwaltslehrgang Strafrecht
  • Titelverleihung: Zertifizierter Strafverteidiger im Wirtschaftsstrafrecht (DSV) durch den Deutscher Strafverteidiger Verband e.V.
  • Zertifikat im Medienrecht (Bereich Internetstrafrecht)
  • hervorragende Bewertung
  • bundesweite Erfahrung in Strafprozessen
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Spezialisierungen

  • IT-Strafrecht / Internetstrafrecht
  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Sexualstrafrecht
  • Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie
  • Straftaten gegen das Strafgesetzbuch
  • Jugendstrafrecht
  • Drogenstrafrecht

Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete

  • Anklageschrift
  • Berufsverbot
  • Bestechung
  • Betäubungsmittelrecht
  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Betrug
  • Bewährung
  • BTMG
  • Bußgeld
  • Bußgeldverfahren
  • Computerstrafrecht
  • Diebstahl
  • Drogen
  • Durchsuchung
  • Ermittlungsverfahren
  • Festnahme
  • Haftbefehl
  • Hausdurchsuchung
  • Internetstarfrecht
  • Jugendarrest
  • Jugendstrafe
  • Jugendstrafrecht
  • Jugendstrafverfahren
  • Körperverletzung
  • Korruption
  • Ladendiebstahl
  • Mord
  • Nebenklage
  • Opferanwalt
  • Opferhilfe
  • Ordnungswidrigkeiten
  • Ordnungswidrigkeitsverfahren
  • Pflichtverteidiger
  • Revision
  • Revisionsrecht
  • Stalking
  • Steuerstrafrecht (im StrafR)
  • Strafprozessrecht
  • Strafrecht
  • Straftat
  • Strafverteidiger
  • Strafverteidigung
  • Strafvollstreckungsrecht
  • Strafvollzugsrecht
  • Totschlag
  • U-Haft
  • Umweltstrafrecht
  • Unfall
  • Unterschlagung
  • Untersuchungshaft
  • Vergewaltigung
  • Verhaftung
  • Verkehrsstrafrecht
  • Wirtschaftskriminalität
  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Zeugnisverweigerungsrecht
  • Zwangsprostitution
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Meine Fachanwaltschaften

  • Strafrecht

Korrespondenzsprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Mitgliedschaften

  • Berliner Anwaltsverein e.V.
  • Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V.
  • Deutscher Anwaltverein e.V.
  • ANUAS e.V.

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BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung

Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg
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Rechtsanwalt Norman Buse, LL.M., Rechtsanwalt David Herz, Rechtsanwalt Benjamin Grunst

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Berufsbezeichnung und zuständige Kammer:
Rechtsanwalt Norman Buse, Rechtsanwalt David Herz und Rechtsanwalt Benjamin Grunst sind nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassene Rechtsanwälte und Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Berlin, Littenstraße 9, 10179 Berlin.

Aufsichtsbehörden:
Rechtsanwaltskammer Berlin
Rechtsanwaltskammer München
Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg
Bundesrechtsanwaltskammer

Umsatzsteueridentifikationsnummer (§ 27a UStG):
Ust-IdNr.: DE303876601

Berufshaftpflichtversicherung:
R+V Versicherung AG

Die für deutsche Rechtsanwälte maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen sind:

Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Rechtsanwaltsberufsordnung (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE-Berufsregeln)
Berufsrechtliche Ergänzungen zum Geldwäschebekämpfungsgesetz (GwG)
Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG)

Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt (§ 43a Abs. 4 BRAO). Vor Annahme eines Mandates wird deshalb immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.

Verantwortlichkeit gem. § 18 Abs. 1 MStV: Rechtsanwalt Norman Buse, LL.M., Rechtsanwalt David Herz, Rechtsanwalt Benjamin Grunst

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24.06.2025 Benjamin Grunst
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Aussage gegen Aussage im Strafprozess: Zwischen Wahrheitssuche und rechtsstaatlicher Verantwortung
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Gewalt gegen Polizeibeamte sorgt regelmäßig für öffentliche Empörung – und führt fast ebenso regelmäßig zu erheblichen strafrechtlichen Konsequenzen für die Beschuldigten. In Berlin kam es kürzlich zu zwei besonders brisanten Vorfällen: In einem Fall wurde ein Beamter mit einem Messer attackiert, in einem anderen Fall landeten zwei Polizisten nach Tritten im Krankenhaus. Was in der Öffentlichkeit schnell als "Angriff auf den Staat" verurteilt wird, ist aus juristischer Sicht häufig differenzierter zu bewerten. Die rechtliche Einordnung: §§ 113 und 114 StGB Das Strafgesetzbuch sieht für Angriffe auf Polizeibeamte zwei zentrale Normen vor: § 113 StGB – Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte : Wer einem ...

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