Die Unterscheidung zwischen Festnahme und Verhaftung ist komplex und kann für juristische Laien verwirrend sein. In dieser Situation kann ein erfahrener Strafverteidiger eine entscheidende Rolle spielen, um Klarheit zu schaffen und angemessenen rechtlichen Beistand zu bieten. Verhaftung aufgrund eines Haftbefehls: Die Rolle des Strafverteidigers Verhaftungen erfolgen auf Grundlage eines Haftbefehls, der zur Durchsetzung von Untersuchungshaft, Vorführung in der Hauptverhandlung oder Haftantritt dient. Ein Strafverteidiger kann die Bedeutung und Anwendung eines Haftbefehls erläutern und rechtliche Schritte im Interesse des Beschuldigten einleiten. Vorläufige Festnahme nach § 127 StPO: Der Strafverteidiger als rechtlicher Ratgeber Die vorläufige Festnahme, gemäß § ...
WeiterlesenBenjamin Grunst
Mit Leidenschaft, fachlicher Expertise und langjähriger Berufserfahrung setzt sich Rechtsanwalt Benjamin Grunst für Ihre Rechte in Strafverfahren ein und ist dabei sowohl als Strafverteidiger als auch Nebenklagevertreter tätig. Als Fachanwalt für Strafrecht bildet er sich fortlaufend auf dem Gebiet des Strafrechts fort, ist auch über aktuelle Wandlungen in der Rechtsprechung und der Gesetzeslage informiert und arbeitet spezialisiert im Bereich des Strafrechts.
Der Erwerb des Titels Zertifizierter Strafverteidiger im Wirtschaftsstrafrecht (DSV) durch den Deutscher Strafverteidiger Verband e.V. zeigt, dass Rechtsanwalt Grunst Mandanten auch in speziellen, umfangreichen und komplexen Fällen des Wirtschaftsstrafrechts vertreten kann.
Neben Fällen des Wirtschaftsstrafrechts, ist Rechtsanwalt Grunst auch insbesondere in den Bereichen Sexualstrafrecht, Jugendstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Drogenstrafrecht, Cybercrime sowie dem Allgemeinen Strafrecht (z.B. beim Vorwurf Diebstahl, Betrug, Nötigung, Verleumdung oder gefährliche Körperverletzung) tätig.
Grundsätzlich ist es zu empfehlen, sich möglichst zeitnah nach der Kenntniserlangung, dass man Beschuldigter eines Strafverfahrens ist, an einen Fachanwalt für Strafrecht zu wenden. Das liegt vor allem daran, dass auch und gerade in frühen Stadien eines Strafverfahrens wesentliche Weichen für den weiteren Verlauf des Verfahrens gestellt werden. Fehler, die hier gemacht werden (z.B. eine unbedachte, voreilige Aussage vor der Polizei) können unter Umständen (bestenfalls) später nur schwer wieder korrigiert werden, (schlimmstenfalls) gar nicht mehr. Gehen Sie also am Besten von Anfang an bedacht vor und suchen sich erfahrene, professionelle Hilfe, die Sie über Ihre Rechte aufklären und hinsichtlich des weiteren Vorgehens umfassend beraten kann.
Durch die langjährige Tätigkeit am Hauptstandort der Kanzlei in Berlin kennt Rechtsanwalt Grunst die Gepflogenheiten und etablierten Besonderheiten der Berliner Justiz. Gerade aufgrund dieser bestehenden Besonderheiten bei Strafverfahren in Berlin empfiehlt es sich, sich an einen ortsansässigen Anwalt für Strafrecht zu wenden, sollte man mit einem Strafverfahren in Berlin konfrontiert sein.
Kontaktieren Sie mich gerne und vereinbaren einen Termin für ein persönliches Gespräch; telefonisch, vor Ort oder per Videocall.
- Absolvierung: Fachanwaltslehrgang Strafrecht
- Titelverleihung: Zertifizierter Strafverteidiger im Wirtschaftsstrafrecht (DSV) durch den Deutscher Strafverteidiger Verband e.V.
- Zertifikat im Medienrecht (Bereich Internetstrafrecht)
- hervorragende Bewertung
- bundesweite Erfahrung in Strafprozessen
Spezialisierungen
- IT-Strafrecht / Internetstrafrecht
- Wirtschaftsstrafrecht
- Sexualstrafrecht
- Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie
- Straftaten gegen das Strafgesetzbuch
- Jugendstrafrecht
- Drogenstrafrecht
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- Betäubungsmittelrecht
- Betäubungsmittelstrafrecht
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Berufsbezeichnung und zuständige Kammer:
Rechtsanwalt Norman Buse, Rechtsanwalt David Herz und Rechtsanwalt Benjamin Grunst sind nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassene Rechtsanwälte und Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Berlin, Littenstraße 9, 10179 Berlin.
Aufsichtsbehörden:
Rechtsanwaltskammer Berlin
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Die für deutsche Rechtsanwälte maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen sind:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Rechtsanwaltsberufsordnung (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE-Berufsregeln)
Berufsrechtliche Ergänzungen zum Geldwäschebekämpfungsgesetz (GwG)
Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG)
Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt (§ 43a Abs. 4 BRAO). Vor Annahme eines Mandates wird deshalb immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.
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