Im deutschen Sexualstrafrecht gibt es eine Konstellation, die für den Beschuldigten besonders bedrohlich und für den Verteidiger besonders anspruchsvoll ist: Aussage steht gegen Aussage. Es gibt keine DNA-Spuren, keine Videoaufnahmen, keine neutralen Augenzeugen. Der einzige Beweis ist die Aussage des mutmaßlichen Opfers. Und diese Aussage soll ausreichen, um einen Menschen zu verurteilen. Kann das sein? Ja. Ist es die Regel? Nein. Zumindest dann nicht, wenn der Verteidiger seine Arbeit macht. Was der BGH von Gerichten verlangt. Der Bundesgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung klargestellt, dass in Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen an die Beweiswürdigung besonders hohe Anforderungen zu stellen sind. Das Gericht muss die Glaubhaftigkeit der Zeugenaussage besonders sorgfältig ...
Weiterlesen
Benjamin Grunst





Mit Leidenschaft, fachlicher Expertise und langjähriger Berufserfahrung setzt sich Rechtsanwalt Benjamin Grunst für Ihre Rechte in Strafverfahren ein und ist dabei sowohl als Strafverteidiger als auch Nebenklagevertreter tätig. Als Fachanwalt für Strafrecht bildet er sich fortlaufend auf dem Gebiet des Strafrechts fort, ist auch über aktuelle Wandlungen in der Rechtsprechung und der Gesetzeslage informiert und arbeitet spezialisiert im Bereich des Strafrechts.
Der Erwerb des Titels Zertifizierter Strafverteidiger im Wirtschaftsstrafrecht (DSV) durch den Deutscher Strafverteidiger Verband e.V. zeigt, dass Rechtsanwalt Grunst Mandanten auch in speziellen, umfangreichen und komplexen Fällen des Wirtschaftsstrafrechts vertreten kann.
Neben Fällen des Wirtschaftsstrafrechts, ist Rechtsanwalt Grunst auch insbesondere in den Bereichen Sexualstrafrecht, Jugendstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Drogenstrafrecht, Cybercrime sowie dem Allgemeinen Strafrecht (z.B. beim Vorwurf Diebstahl, Betrug, Nötigung, Verleumdung oder gefährliche Körperverletzung) tätig.
Grundsätzlich ist es zu empfehlen, sich möglichst zeitnah nach der Kenntniserlangung, dass man Beschuldigter eines Strafverfahrens ist, an einen Fachanwalt für Strafrecht zu wenden. Das liegt vor allem daran, dass auch und gerade in frühen Stadien eines Strafverfahrens wesentliche Weichen für den weiteren Verlauf des Verfahrens gestellt werden. Fehler, die hier gemacht werden (z.B. eine unbedachte, voreilige Aussage vor der Polizei) können unter Umständen (bestenfalls) später nur schwer wieder korrigiert werden, (schlimmstenfalls) gar nicht mehr. Gehen Sie also am Besten von Anfang an bedacht vor und suchen sich erfahrene, professionelle Hilfe, die Sie über Ihre Rechte aufklären und hinsichtlich des weiteren Vorgehens umfassend beraten kann.
Durch die langjährige Tätigkeit am Hauptstandort der Kanzlei in Berlin kennt Rechtsanwalt Grunst die Gepflogenheiten und etablierten Besonderheiten der Berliner Justiz. Gerade aufgrund dieser bestehenden Besonderheiten bei Strafverfahren in Berlin empfiehlt es sich, sich an einen ortsansässigen Anwalt für Strafrecht zu wenden, sollte man mit einem Strafverfahren in Berlin konfrontiert sein.
Kontaktieren Sie mich gerne und vereinbaren einen Termin für ein persönliches Gespräch; telefonisch, vor Ort oder per Videocall.
- Absolvierung: Fachanwaltslehrgang Strafrecht
- Titelverleihung: Zertifizierter Strafverteidiger im Wirtschaftsstrafrecht (DSV) durch den Deutscher Strafverteidiger Verband e.V.
- Zertifikat im Medienrecht (Bereich Internetstrafrecht)
- hervorragende Bewertung
- bundesweite Erfahrung in Strafprozessen
Spezialisierungen
- IT-Strafrecht / Internetstrafrecht
- Wirtschaftsstrafrecht
- Sexualstrafrecht
- Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie
- Straftaten gegen das Strafgesetzbuch
- Jugendstrafrecht
- Drogenstrafrecht
Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete
- Anklageschrift
- Berufsverbot
- Bestechung
- Betäubungsmittelrecht
- Betäubungsmittelstrafrecht
- Betrug
- Bewährung
- BTMG
- Bußgeld
- Bußgeldverfahren
- Computerstrafrecht
- Diebstahl
- Drogen
- Durchsuchung
- Ermittlungsverfahren
- Festnahme
- Haftbefehl
- Hausdurchsuchung
- Internetstarfrecht
- Jugendarrest
- Jugendstrafe
- Jugendstrafrecht
- Jugendstrafverfahren
- Körperverletzung
- Korruption
- Ladendiebstahl
- Mord
- Nebenklage
- Opferanwalt
- Opferhilfe
- Ordnungswidrigkeiten
- Ordnungswidrigkeitsverfahren
- Pflichtverteidiger
- Revision
- Revisionsrecht
- Stalking
- Steuerstrafrecht (im StrafR)
- Strafprozessrecht
- Strafrecht
- Straftat
- Strafverteidiger
- Strafverteidigung
- Strafvollstreckungsrecht
- Strafvollzugsrecht
- Totschlag
- U-Haft
- Umweltstrafrecht
- Unfall
- Unterschlagung
- Untersuchungshaft
- Vergewaltigung
- Verhaftung
- Verkehrsstrafrecht
- Wirtschaftskriminalität
- Wirtschaftsstrafrecht
- Zeugnisverweigerungsrecht
- Zwangsprostitution
Meine Fachanwaltschaften
- Strafrecht
Korrespondenzsprachen
- Deutsch
- Englisch
Mitgliedschaften
- Berliner Anwaltsverein e.V.
- Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V.
- Deutscher Anwaltverein e.V.
- ANUAS e.V.
Weitere Standorte
Alter Wall 32
20457 Hamburg
Deutschland
Telefon: 040/8090319013
Telefax: 040/8090319150
E-Mail:
Antonienstraße 1
80802 München
Deutschland
Telefon: 089/74055200
Telefax: 089/740552050
E-Mail:
Kanzlei Impressum
Impressum
Angaben i.S.d. Telemediengesetzes (TMG) und Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV):
BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg
Aktenzeichen: PR 1039 B
Vertretungsberechtigte Partner:
Rechtsanwalt Norman Buse, LL.M., Rechtsanwalt David Herz, Rechtsanwalt Benjamin Grunst
Standorte Berlin
Bahnhofstr. 17, 12555 Berlin
(Hauptstandort & primäre Postanschrift)
Kurfürstendamm 11, 10719 Berlin
(Zweigstelle)
Tel.: +49 30 51302682
Fax: +49 30 51304859
E-Mail: kontakt@kanzlei-bhg.de
Standort Hamburg
(Zweigstelle)
Alter Wall 32, 20457 Hamburg
Tel.: +49 40 8090319013
Fax: +49 40 8090319150
E-Mail: kontakt@kanzlei-bhg.de
Standort München
(Zweigstelle)
Antonienstraße 1, 80802 München
Tel. +49 89 74055200
Fax: +49 89 740552050
E-Mail: kontakt@kanzlei-bhg.de
Berufsbezeichnung und zuständige Kammer:
Rechtsanwalt Norman Buse, Rechtsanwalt David Herz und Rechtsanwalt Benjamin Grunst sind nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassene Rechtsanwälte und Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Berlin, Littenstraße 9, 10179 Berlin.
Aufsichtsbehörden:
Rechtsanwaltskammer Berlin
Rechtsanwaltskammer München
Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg
Bundesrechtsanwaltskammer
Umsatzsteueridentifikationsnummer (§ 27a UStG):
Ust-IdNr.: DE303876601
Berufshaftpflichtversicherung:
R+V Versicherung AG
Die für deutsche Rechtsanwälte maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen sind:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Rechtsanwaltsberufsordnung (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE-Berufsregeln)
Berufsrechtliche Ergänzungen zum Geldwäschebekämpfungsgesetz (GwG)
Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG)
Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt (§ 43a Abs. 4 BRAO). Vor Annahme eines Mandates wird deshalb immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.
Verantwortlichkeit gem. § 18 Abs. 1 MStV: Rechtsanwalt Norman Buse, LL.M., Rechtsanwalt David Herz, Rechtsanwalt Benjamin Grunst
HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Trotz sorgfältiger Bearbeitung der Inhalte der Website kann außerhalb bestehender Mandatsverhältnisse keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernommen werden.
ONLINE-STREITBEILEGUNG
Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung: webgate.ec.europa.eu/odr
Zu der Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir weder verpflichtet noch bereit.
BILDNACHWEISE
Porträt- und Kanzleifotos: Dietmar Schmidt, Florian Schmidt PHOTOGRAPHY, Janet Voß, Max Woyack
Stockfotos: © Fotolia –Alexander Limbach, Marco2811, fotogestoeber, tumsasedgars, Halfpoint, Axel Bueckert, eccolo, fotogestoeber, momius, Yingko, Fineas, beebright, benedetti68, Nmedia, p365.de, WK, Katja Xenikis, magele-picture, REDPIXEL, seventyfour, oneinchpunch, Pixelot, AA+W (Justitia im Header auf Unterseiten), sdecoret (Anwalt zeichnet Wage im Header auf Unterseite), psdesign1 (Konferenztisch mit Stift und Block im Header auf Unterseite), Ingo Bartussek (Gesetzbuch im Header auf Unterseite)
SOCIAL-MEDIA-PRÄSENZEN
Dieses Impressum gilt auch für die Social-Media-Präsenzen der Kanzlei und/oder der einzelnen Kanzleipartner auf Facebook, Instagram, LinkedIn und YouTube.
Kanzlei Datenschutzerklärung




102 Bewertungen



25 Bewertungen



(2 Bewertungen) • 02.05.2026 • Benjamin Grunst




(1 Bewertung) • 02.05.2026 • Benjamin Grunst
Es ist oft der Moment, mit dem niemand rechnet. Ein Brief der Staatsanwaltschaft im Briefkasten. Eine Vorladung zur Polizei. Ein Anruf, der Ihr Leben innerhalb von Minuten auf den Kopf stellt. Der Vorwurf: eine Sexualstraftat. Vergewaltigung. Sexuelle Nötigung. Sexueller Missbrauch. Wer zum ersten Mal mit einem solchen Vorwurf konfrontiert wird, erlebt häufig eine Mischung aus Schock, Unverständnis und dem überwältigenden Impuls, alles sofort richtigzustellen. „Ich erkläre das einfach. Die werden doch sehen, dass das nicht stimmt." Das ist menschlich nachvollziehbar. Und es ist der gefährlichste Fehler, den ein Beschuldigter in diesem Moment machen kann. Was viele nicht wissen: Das Strafverfahren ist kein Gespräch. Das Ermittlungsverfahren ist kein offener Austausch, ...
Weiterlesen



(1 Bewertung) • 02.05.2026 • Benjamin Grunst
Eine Sexualstraftat wird vorgeworfen. Von einer Minute auf die nächste steht die Welt still. Polizei, Staatsanwaltschaft, vielleicht sogar die Öffentlichkeit – plötzlich ist man Beschuldigter. Und das, obwohl man nichts getan hat. Wer glaubt, dass Unschuld sich von selbst erweist, irrt gefährlich. Im deutschen Sexualstrafrecht kann bereits eine einzelne Aussage ausreichen, um ein Ermittlungsverfahren einzuleiten – und unter Umständen sogar eine Verurteilung zu begründen. Umso entscheidender ist es, sofort professionelle Hilfe zu suchen. Warum Sexualstrafvorwürfe so gefährlich sind Sexualdelikte gehören zu den schwerwiegendsten Straftaten des Strafgesetzbuches. Entsprechend hoch ist der gesellschaftliche und mediale Druck – lange bevor ein Gericht auch nur ...
Weiterlesen


ANWALT KONTAKTIEREN
ANWALT KONTAKTIEREN