Jetzt mit einem Premiumeintrag mehr Mandate generieren & 1 Monat kostenlos testenPfeil rechtsPremiumeintrag jetzt kostenlos testenPfeil rechts
Premiumeintrag
Foto
Rechtsanwalt • Fachanwalt für Strafrecht

Benjamin Grunst

BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte PartG mbB
5.0
SternSternSternSternStern
127 Bewertungen aus 2 Portalen
Alter Wall 32
20457 Hamburg
Standort auf Karte anzeigen
ANWALT ANRUFEN
Zur Webseite
5,0
SternSternSternSternStern
127 Bewertungen
Bewertungen stammen aus 2 Portalen
Alle anzeigen
Über mich Bewertungen Kontakt Ratgeber
Über mich
BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte PartG mbB
BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte PartG mbB

Rechtsanwalt Benjamin Grunst steht Ihnen in allen Verfahrenslagen, in jeder Instanz, eines Strafverfahrens mit Engagement und Kompetenz fest zur Seite und vertritt Ihre Rechte.

Die Verleihung der Titel Fachanwalt für Strafrecht und Zertifizierter Strafverteidiger im Wirtschaftsstrafrecht (DSV) zeigen dabei seine Spezialisierung und Erfahrung auf dem Gebiet des Strafrechts. Aufgrund seiner Spezialisierung und konstanten Weiterbildung kann Rechtsanwalt Grunst Sie auch in komplexen und umfangreichen Strafverfahren beraten und vertreten. Gerade im Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht liegen strafrechtlichen Vorwürfen oftmals sehr komplizierte Sachverhalte zugrunde. Regelmäßig bedarf es hier für ein umfassendes Verständnis neben juristischer Fachkenntnis auch eines wirtschaftlichen Verständnisses.

Die Tätigkeit von Rechtsanwalt Grunst ist dabei als Fachanwalt für Strafrecht auf das Strafrecht konzentriert. Außer bei Vorwürfen im Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht steht Ihnen Rechtsanwalt Grunst auch mit langjähriger Erfahrung bei Vorwürfen im Drogenstrafrecht, Sexualstrafrecht, Jugendstrafrecht, Verkehrsstrafrecht und im Allgemeinen Strafrecht (zum Beispiel beim Vorwurf der Körperverletzung, Raub, Diebstahl, Betrug, Computerbetrug, Üble Nachrede oder Verleumdung) zur Seite und kann Sie umfassend beraten. Jeder Fall ist anders. Eine pauschalisierte Verteidigungsstrategie gibt es so nicht. Daher empfiehlt es sich, sich an einen erfahrenen und auf den im Raum stehenden Vorwurf spezialisierten Strafverteidiger zu wenden. Dieser erkennt bei Analyse der Ermittlungsakten die jeweiligen Besonderheiten des Falls und kann Sie auf dieser Grundlage über das weitere Vorgehen in Ihrem Fall umfassend beraten und eine geeignete Verteidigungsstrategie erarbeiten.

Durch unsere Arbeit im Team in unserer Kanzlei und der Spezialisierung unserer jeweiligen Anwälte, können wir gerade bei Überschneidungen zu den Gebieten des Verwaltungsrechts (z.B. in Disziplinarverfahren von Soldaten oder Beamten), des Urheberrechts und Medienrechts (z.B. bei Vorwürfen von Straftaten im Internet, social media) sicherstellen, dass die in Ihrem Fall auftauchenden Fragestellungen von jeweils spezialisierten Anwälten bearbeitet werden. Sollten sich im Rahmen der Fallbearbeitung also spezielle Anschlussfragen stellen, die außerhalb des Strafrechts liegen, so findet sich insbesondere in diesen Bereichen stets ein Ansprechpartner unmittelbar in der Kanzlei.

Sollten Sie beispielsweise mit einer Hausdurchsuchung oder einer Festnahme mit anschließender Untersuchungshaft, mit dem Erhalt einer Vorladung, einer Anklage oder einem Strafbefehl oder einer Kontenpfändung aufgrund der Anordnung von Vermögensarrest konfrontiert sein, so können Sie sich gerne zur Vereinbarung einer Beratungstermins bei mir melden.

  • Absolvierung: Fachanwaltslehrgang Strafrecht
  • Titelverleihung: Zertifizierter Strafverteidiger im Wirtschaftsstrafrecht (DSV) durch den Deutscher Strafverteidiger Verband e.V.
  • Zertifikat im Medienrecht (Bereich Internetstrafrecht)
  • Zweites Juristisches Staatsexamen am GJPA Berlin-Brandenburg
  • Rechtsreferendariat (Kammergericht mit Rechtsanwalts- & Wahlstation bei mehreren auf Strafrecht spezialisierten Berliner Kanzleien)
  • Zweites Juristisches Staatsexamen (GJPA Berlin-Brandenburg)
  • Studium der Rechtswissenschaften: Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder), Schwerpunkt: Medienrecht & Wirtschaftstrafrecht
BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte PartG mbB

Spezialisierungen

  • IT-Strafrecht / Internetstrafrecht
  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Sexualstrafrecht
  • Straftaten gegen das Strafgesetzbuch
  • Jugendstrafrecht
  • Drogenstrafrecht

Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete

  • Anklageschrift
  • Berufsverbot
  • Bestechung
  • Betäubungsmittelrecht
  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Betrug
  • Bewährung
  • BTMG
  • Bußgeld
  • Bußgeldverfahren
  • Computerstrafrecht
  • Diebstahl
  • Drogen
  • Durchsuchung
  • Ermittlungsverfahren
  • Festnahme
  • Haftbefehl
  • Hausdurchsuchung
  • Internetstarfrecht
  • Jugendarrest
  • Jugendstrafe
  • Jugendstrafrecht
  • Jugendstrafverfahren
  • Körperverletzung
  • Korruption
  • Ladendiebstahl
  • Mord
  • Nebenklage
  • Opferanwalt
  • Opferhilfe
  • Ordnungswidrigkeiten
  • Ordnungswidrigkeitsverfahren
  • Pflichtverteidiger
  • Revision
  • Revisionsrecht
  • Stalking
  • Steuerstrafrecht (im StrafR)
  • Strafprozessrecht
  • Strafrecht
  • Straftat
  • Strafverteidiger
  • Strafverteidigung
  • Strafvollstreckungsrecht
  • Strafvollzugsrecht
  • Totschlag
  • U-Haft
  • Umweltstrafrecht
  • Unfall
  • Unterschlagung
  • Untersuchungshaft
  • Vergewaltigung
  • Verhaftung
  • Verkehrsstrafrecht
  • Wirtschaftskriminalität
  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Zeugnisverweigerungsrecht
  • Zwangsprostitution
MEHR ANZEIGEN

Meine Fachanwaltschaften

  • Strafrecht

Korrespondenzsprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Mitgliedschaften

  • Berliner Anwaltsverein e.V.
  • Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V.
  • Deutscher Anwaltverein e.V.
  • ANUAS e.V.

Weitere Standorte

Niederlassung Berlin

Kurfürstendamm 11
10719 Berlin
Deutschland

Telefon: 030/51302682
Telefax: 030/51304859

E-Mail:

Niederlassung München

Antonienstraße 1
80802 München
Deutschland

Telefon: 089/74055200
Telefax: 089/740552050

E-Mail:

Kanzlei Impressum

Impressum

Angaben i.S.d. Telemediengesetzes (TMG) und Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV):

BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung

Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg
Aktenzeichen: PR 1039 B

Vertretungsberechtigte Partner:
Rechtsanwalt Norman Buse, LL.M., Rechtsanwalt David Herz, Rechtsanwalt Benjamin Grunst

Standorte Berlin
Bahnhofstr. 17, 12555 Berlin
(Hauptstandort & primäre Postanschrift)
Kurfürstendamm 11, 10719 Berlin
(Zweigstelle)
Tel.: +49 30 51302682
Fax: +49 30 51304859
E-Mail: kontakt@kanzlei-bhg.de

Standort Hamburg
(Zweigstelle)
Alter Wall 32, 20457 Hamburg
Tel.: +49 40 8090319013
Fax: +49 40 8090319150
E-Mail: kontakt@kanzlei-bhg.de

Standort München
(Zweigstelle)
Antonienstraße 1, 80802 München
Tel. +49 89 74055200
Fax: +49 89 740552050
E-Mail: kontakt@kanzlei-bhg.de

Berufsbezeichnung und zuständige Kammer:
Rechtsanwalt Norman Buse, Rechtsanwalt David Herz und Rechtsanwalt Benjamin Grunst sind nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassene Rechtsanwälte und Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Berlin, Littenstraße 9, 10179 Berlin.

Aufsichtsbehörden:
Rechtsanwaltskammer Berlin
Rechtsanwaltskammer München
Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg
Bundesrechtsanwaltskammer

Umsatzsteueridentifikationsnummer (§ 27a UStG):
Ust-IdNr.: DE303876601

Berufshaftpflichtversicherung:
R+V Versicherung AG

Die für deutsche Rechtsanwälte maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen sind:

Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Rechtsanwaltsberufsordnung (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE-Berufsregeln)
Berufsrechtliche Ergänzungen zum Geldwäschebekämpfungsgesetz (GwG)
Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG)

Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt (§ 43a Abs. 4 BRAO). Vor Annahme eines Mandates wird deshalb immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.

Verantwortlichkeit gem. § 18 Abs. 1 MStV: Rechtsanwalt Norman Buse, LL.M., Rechtsanwalt David Herz, Rechtsanwalt Benjamin Grunst

HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Trotz sorgfältiger Bearbeitung der Inhalte der Website kann außerhalb bestehender Mandatsverhältnisse keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernommen werden.

ONLINE-STREITBEILEGUNG

Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung: webgate.ec.europa.eu/odr

Zu der Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir weder verpflichtet noch bereit.

BILDNACHWEISE

Porträt- und Kanzleifotos: Dietmar Schmidt, Florian Schmidt PHOTOGRAPHY, Janet Voß, Max Woyack

Stockfotos: © Fotolia –Alexander Limbach, Marco2811, fotogestoeber, tumsasedgars, Halfpoint, Axel Bueckert, eccolo, fotogestoeber, momius, Yingko, Fineas, beebright, benedetti68, Nmedia, p365.de, WK, Katja Xenikis, magele-picture, REDPIXEL, seventyfour, oneinchpunch, Pixelot, AA+W (Justitia im Header auf Unterseiten), sdecoret (Anwalt zeichnet Wage im Header auf Unterseite), psdesign1 (Konferenztisch mit Stift und Block im Header auf Unterseite), Ingo Bartussek (Gesetzbuch im Header auf Unterseite)

SOCIAL-MEDIA-PRÄSENZEN

Dieses Impressum gilt auch für die Social-Media-Präsenzen der Kanzlei und/oder der einzelnen Kanzleipartner auf Facebook, Instagram, LinkedIn und YouTube.

Kanzlei Datenschutzerklärung

Fachanwalt Benjamin Grunst ist gelistet unter Rechtsanwalt Hamburg und Anwalt Strafrecht Hamburg.
Jetzt Rechtsanwalt Benjamin Grunst kontaktieren: ANLIEGEN SCHILDERN
Bewertungen von Fachanwalt Benjamin Grunst

Bewertung auf anwalt.de
SternSternSternSternStern102 Bewertungen
5.0 von 5.0 •
Stand: 11.05.2023
Bewertung auf Google
SternSternSternSternStern25 Bewertungen
4.9 von 5.0 •
Stand: 11.05.2023

Rechtstipps von Benjamin Grunst auf fachanwalt.de

Vergewaltigungsvorwurf abgewehrt: Ermittlungsverfahren mangels Tatverdacht eingestellt
24.06.2025 Benjamin Grunst
Foto

Ein Ermittlungsverfahren wegen Vergewaltigung ist für die Betroffenen eine extreme psychische Belastung – unabhängig davon, ob der Vorwurf berechtigt ist oder nicht. In einem aktuellen Fall konnte ich als Fachanwalt für Strafrecht die Einstellung eines solchen Verfahrens bei der Staatsanwaltschaft Landshut erreichen. Der Grund: Es bestand kein hinreichender Tatverdacht. Aussage gegen Aussage – eine klassische Konstellation im Sexualstrafrecht Im vorliegenden Fall ging es um eine Situation, wie sie im Sexualstrafrecht häufig anzutreffen ist: Zwei Personen kommen sich auf einer Feier näher und haben später einvernehmlichen Geschlechtsverkehr. Erst am darauffolgenden Tag erhebt eine der beteiligten Personen den Vorwurf der Vergewaltigung. Objektive Beweismittel? Fehlanzeige. Es ...

Weiterlesen

Aussage gegen Aussage im Strafprozess: Zwischen Wahrheitssuche und rechtsstaatlicher Verantwortung
SternSternSternSternStern (1 Bewertung) 12.06.2025 Benjamin Grunst
Foto

Wenn im Strafprozess keine objektiven Beweise vorliegen und lediglich zwei gegensätzliche Aussagen einander gegenüberstehen – die des mutmaßlichen Opfers und die des Angeklagten – steht das Gericht vor einer enormen Herausforderung: Wie lässt sich Gerechtigkeit schaffen, wenn Wort gegen Wort steht? Solche sogenannten „Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen“ sind vor allem im Sexualstrafrecht keine Seltenheit. Oft existieren keine Spuren, keine Zeugen – nur zwei völlig konträre Darstellungen des Geschehens. Der Umgang mit diesen Fällen erfordert ein Höchstmaß an Sensibilität, juristischer Präzision und die strikte Beachtung rechtsstaatlicher Prinzipien. Was ist eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation? Der Begriff beschreibt ...

Weiterlesen

Angriff auf Polizisten – Was droht und wie sich Beschuldigte verteidigen können
SternSternSternSternStern (1 Bewertung) 17.05.2025 Benjamin Grunst
Foto

Gewalt gegen Polizeibeamte sorgt regelmäßig für öffentliche Empörung – und führt fast ebenso regelmäßig zu erheblichen strafrechtlichen Konsequenzen für die Beschuldigten. In Berlin kam es kürzlich zu zwei besonders brisanten Vorfällen: In einem Fall wurde ein Beamter mit einem Messer attackiert, in einem anderen Fall landeten zwei Polizisten nach Tritten im Krankenhaus. Was in der Öffentlichkeit schnell als "Angriff auf den Staat" verurteilt wird, ist aus juristischer Sicht häufig differenzierter zu bewerten. Die rechtliche Einordnung: §§ 113 und 114 StGB Das Strafgesetzbuch sieht für Angriffe auf Polizeibeamte zwei zentrale Normen vor: § 113 StGB – Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte : Wer einem ...

Weiterlesen
Jetzt Rechtsanwalt Benjamin Grunst kontaktieren: ANLIEGEN SCHILDERN
Foto
Rechtsanwalt Benjamin Grunst
SternSternSternSternStern
(127 Bewertungen)