Die Unterscheidung zwischen Festnahme und Verhaftung ist komplex und kann für juristische Laien verwirrend sein. In dieser Situation kann ein erfahrener Strafverteidiger eine entscheidende Rolle spielen, um Klarheit zu schaffen und angemessenen rechtlichen Beistand zu bieten. Verhaftung aufgrund eines Haftbefehls: Die Rolle des Strafverteidigers Verhaftungen erfolgen auf Grundlage eines Haftbefehls, der zur Durchsetzung von Untersuchungshaft, Vorführung in der Hauptverhandlung oder Haftantritt dient. Ein Strafverteidiger kann die Bedeutung und Anwendung eines Haftbefehls erläutern und rechtliche Schritte im Interesse des Beschuldigten einleiten. Vorläufige Festnahme nach § 127 StPO: Der Strafverteidiger als rechtlicher Ratgeber Die vorläufige Festnahme, gemäß § ...
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Benjamin Grunst





Rechtsanwalt Benjamin Grunst steht Ihnen in allen Verfahrenslagen, in jeder Instanz, eines Strafverfahrens mit Engagement und Kompetenz fest zur Seite und vertritt Ihre Rechte.
Die Verleihung der Titel Fachanwalt für Strafrecht und Zertifizierter Strafverteidiger im Wirtschaftsstrafrecht (DSV) zeigen dabei seine Spezialisierung und Erfahrung auf dem Gebiet des Strafrechts. Aufgrund seiner Spezialisierung und konstanten Weiterbildung kann Rechtsanwalt Grunst Sie auch in komplexen und umfangreichen Strafverfahren beraten und vertreten. Gerade im Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht liegen strafrechtlichen Vorwürfen oftmals sehr komplizierte Sachverhalte zugrunde. Regelmäßig bedarf es hier für ein umfassendes Verständnis neben juristischer Fachkenntnis auch eines wirtschaftlichen Verständnisses.
Die Tätigkeit von Rechtsanwalt Grunst ist dabei als Fachanwalt für Strafrecht auf das Strafrecht konzentriert. Außer bei Vorwürfen im Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht steht Ihnen Rechtsanwalt Grunst auch mit langjähriger Erfahrung bei Vorwürfen im Drogenstrafrecht, Sexualstrafrecht, Jugendstrafrecht, Verkehrsstrafrecht und im Allgemeinen Strafrecht (zum Beispiel beim Vorwurf der Körperverletzung, Raub, Diebstahl, Betrug, Computerbetrug, Üble Nachrede oder Verleumdung) zur Seite und kann Sie umfassend beraten. Jeder Fall ist anders. Eine pauschalisierte Verteidigungsstrategie gibt es so nicht. Daher empfiehlt es sich, sich an einen erfahrenen und auf den im Raum stehenden Vorwurf spezialisierten Strafverteidiger zu wenden. Dieser erkennt bei Analyse der Ermittlungsakten die jeweiligen Besonderheiten des Falls und kann Sie auf dieser Grundlage über das weitere Vorgehen in Ihrem Fall umfassend beraten und eine geeignete Verteidigungsstrategie erarbeiten.
Durch unsere Arbeit im Team in unserer Kanzlei und der Spezialisierung unserer jeweiligen Anwälte, können wir gerade bei Überschneidungen zu den Gebieten des Verwaltungsrechts (z.B. in Disziplinarverfahren von Soldaten oder Beamten), des Urheberrechts und Medienrechts (z.B. bei Vorwürfen von Straftaten im Internet, social media) sicherstellen, dass die in Ihrem Fall auftauchenden Fragestellungen von jeweils spezialisierten Anwälten bearbeitet werden. Sollten sich im Rahmen der Fallbearbeitung also spezielle Anschlussfragen stellen, die außerhalb des Strafrechts liegen, so findet sich insbesondere in diesen Bereichen stets ein Ansprechpartner unmittelbar in der Kanzlei.
Sollten Sie beispielsweise mit einer Hausdurchsuchung oder einer Festnahme mit anschließender Untersuchungshaft, mit dem Erhalt einer Vorladung, einer Anklage oder einem Strafbefehl oder einer Kontenpfändung aufgrund der Anordnung von Vermögensarrest konfrontiert sein, so können Sie sich gerne zur Vereinbarung einer Beratungstermins bei mir melden.
- Absolvierung: Fachanwaltslehrgang Strafrecht
- Titelverleihung: Zertifizierter Strafverteidiger im Wirtschaftsstrafrecht (DSV) durch den Deutscher Strafverteidiger Verband e.V.
- Zertifikat im Medienrecht (Bereich Internetstrafrecht)
- Zweites Juristisches Staatsexamen am GJPA Berlin-Brandenburg
- Rechtsreferendariat (Kammergericht mit Rechtsanwalts- & Wahlstation bei mehreren auf Strafrecht spezialisierten Berliner Kanzleien)
- Zweites Juristisches Staatsexamen (GJPA Berlin-Brandenburg)
- Studium der Rechtswissenschaften: Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder), Schwerpunkt: Medienrecht & Wirtschaftstrafrecht
Spezialisierungen
- IT-Strafrecht / Internetstrafrecht
- Wirtschaftsstrafrecht
- Sexualstrafrecht
- Straftaten gegen das Strafgesetzbuch
- Jugendstrafrecht
- Drogenstrafrecht
Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete
- Anklageschrift
- Berufsverbot
- Bestechung
- Betäubungsmittelrecht
- Betäubungsmittelstrafrecht
- Betrug
- Bewährung
- BTMG
- Bußgeld
- Bußgeldverfahren
- Computerstrafrecht
- Diebstahl
- Drogen
- Durchsuchung
- Ermittlungsverfahren
- Festnahme
- Haftbefehl
- Hausdurchsuchung
- Internetstarfrecht
- Jugendarrest
- Jugendstrafe
- Jugendstrafrecht
- Jugendstrafverfahren
- Körperverletzung
- Korruption
- Ladendiebstahl
- Mord
- Nebenklage
- Opferanwalt
- Opferhilfe
- Ordnungswidrigkeiten
- Ordnungswidrigkeitsverfahren
- Pflichtverteidiger
- Revision
- Revisionsrecht
- Stalking
- Steuerstrafrecht (im StrafR)
- Strafprozessrecht
- Strafrecht
- Straftat
- Strafverteidiger
- Strafverteidigung
- Strafvollstreckungsrecht
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Meine Fachanwaltschaften
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- Englisch
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Rechtsanwalt Norman Buse, Rechtsanwalt David Herz und Rechtsanwalt Benjamin Grunst sind nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassene Rechtsanwälte und Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Berlin, Littenstraße 9, 10179 Berlin.
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Die für deutsche Rechtsanwälte maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen sind:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Rechtsanwaltsberufsordnung (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE-Berufsregeln)
Berufsrechtliche Ergänzungen zum Geldwäschebekämpfungsgesetz (GwG)
Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG)
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Verantwortlichkeit gem. § 18 Abs. 1 MStV: Rechtsanwalt Norman Buse, LL.M., Rechtsanwalt David Herz, Rechtsanwalt Benjamin Grunst
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