Der Vorwurf des Besitzes kinderpornografischer Inhalte (§ 184b StGB) gehört zu den belastendsten Situationen, die ein Mensch erleben kann. Häufig beginnt alles mit einer unangekündigten Hausdurchsuchung : Polizei, Durchsuchungsbeschluss, Sicherstellung von Handy, Laptop, Festplatten. Innerhalb weniger Minuten steht das gesamte Leben still. Als Fachanwalt für Strafrecht mit langjähriger Erfahrung in genau solchen Verfahren gebe ich Ihnen einen klaren, praxisnahen Rechtstipp, was jetzt entscheidend ist – und was Sie unbedingt unterlassen sollten. 1. Ruhe bewahren – nichts erklären Nach der Durchsuchung sind viele Betroffene unter Schock. Der größte Fehler ist, jetzt reden zu wollen: keine Erklärungen gegenüber Polizei oder Dritten ...
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Benjamin Grunst





Rechtsanwalt Benjamin Grunst ist mit Leidenschaft Strafverteidiger und Dezernatsleiter eines Teams von Spezialisten.
Seit nun mehreren Jahren ist Rechtsanwalt Grunst außerdem Fachanwalt für Strafrecht. Der Fachanwaltstitel zeigt nicht nur eine besondere fachliche Expertise, sowohl theoretischer als auch praktischer Natur sowie eine umfassende Berufserfahrung, sondern auch eine stetige Fortbildung auf dem Gebiet des Strafrechts.
Zudem ist Rechtsanwalt Grunst zertifizierter Strafverteidiger im Wirtschaftsstrafrecht (DSV). Gerade auf dem Gebiet des Wirtschaftsstrafrechts liegen strafrechtlichen Vorwürfen oftmals komplexe Geschehen zugrunde, sodass es zum Verständnis des Falles und zur Erarbeitung einer geeigneten Verteidigungsstrategie neben juristischer Fachkenntnis auch eines wirtschaftlichen Verständnisses bedarf. Gerade aus diesem Grund ist es empfehlenswert, sich beim Vorwurf auf dem Gebiet des Wirtschaftsstrafrechts an einen auf das Wirtschaftsstrafrecht spezialisierten Strafverteidiger zu wenden.
Außerdem ist Rechtsanwalt Grunst im Schwerpunkt auf den Gebieten Sexualstrafrecht, Jugendstrafrecht, Drogenstrafrecht, Steuerstrafrecht und Cybercrime / Internetstrafrecht, im Allgemeinen Strafrecht (z.B. beim Vorwurf Körperverletzung, Üble Nachrede, Diebstahl, Raub, Sachbeschädigung, Nötigung u.v.m.) sowie in Ordnungswidrigkeitenverfahren tätig.
Dabei steht er mit Engagement und Kompetenz seinen Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens und in allen Instanzen zur Seite und vertritt ihre Rechte.
Allgemein empfiehlt es sich, bei Erhalt einer polizeilichen Vorladung, einer Anklage, eines Strafbefehls oder wenn man auf sonstige Weise davon Kenntnis erlangt, Beschuldigter eines Strafverfahrens zu sein, sich möglichst zeitnah an einen Anwalt für Strafrecht zu wenden. Gerade zu Beginn des Verfahrens können Fehler besonders schwer wiegen. Das betrifft insbesondere unbedachte Aussagen den Ermittlungsbeamten gegenüber. Solche Fehler sind vor allem regelmäßig vermeidbar, indem man möglichst früh einen Strafverteidiger konsultiert.
- Absolvierung: Fachanwaltslehrgang Strafrecht
- Titelverleihung: Zertifizierter Strafverteidiger im Wirtschaftsstrafrecht (DSV) durch den Deutscher Strafverteidiger Verband e.V.
- Zertifikat im Medienrecht (Bereich Internetstrafrecht)
- Zweites Juristisches Staatsexamen am GJPA Berlin-Brandenburg
- Rechtsreferendariat (Kammergericht mit Rechtsanwalts- & Wahlstation bei mehreren auf Strafrecht spezialisierten Berliner Kanzleien)
- Zweites Juristisches Staatsexamen (GJPA Berlin-Brandenburg)
- Studium der Rechtswissenschaften: Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder), Schwerpunkt: Medienrecht & Wirtschaftstrafrecht
Spezialisierungen
- Sexualstrafrecht
- Wirtschaftsstrafrecht
- IT-Strafrecht / Internetstrafrecht
- Straftaten gegen das Strafgesetzbuch
- Jugendstrafrecht
- Drogenstrafrecht
Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete
- Anklageschrift
- Berufsverbot
- Bestechung
- Betäubungsmittelrecht
- Betäubungsmittelstrafrecht
- Betrug
- Bewährung
- BTMG
- Bußgeld
- Bußgeldverfahren
- Computerstrafrecht
- Diebstahl
- Drogen
- Durchsuchung
- Ermittlungsverfahren
- Festnahme
- Haftbefehl
- Hausdurchsuchung
- Internetstarfrecht
- Jugendarrest
- Jugendstrafe
- Jugendstrafrecht
- Jugendstrafverfahren
- Körperverletzung
- Korruption
- Ladendiebstahl
- Mord
- Nebenklage
- Opferanwalt
- Opferhilfe
- Ordnungswidrigkeiten
- Ordnungswidrigkeitsverfahren
- Pflichtverteidiger
- Revision
- Revisionsrecht
- Stalking
- Steuerstrafrecht (im StrafR)
- Strafprozessrecht
- Strafrecht
- Straftat
- Strafverteidiger
- Strafverteidigung
- Strafvollstreckungsrecht
- Strafvollzugsrecht
- Totschlag
- U-Haft
- Umweltstrafrecht
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- Untersuchungshaft
- Vergewaltigung
- Verhaftung
- Verkehrsstrafrecht
- Wirtschaftskriminalität
- Wirtschaftsstrafrecht
- Zeugnisverweigerungsrecht
- Zwangsprostitution
Meine Fachanwaltschaften
- Strafrecht
Korrespondenzsprachen
- Deutsch
- Englisch
Mitgliedschaften
- Berliner Anwaltsverein e.V.
- Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V.
- Deutscher Anwaltverein e.V.
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Berufsbezeichnung und zuständige Kammer:
Rechtsanwalt Norman Buse, Rechtsanwalt David Herz und Rechtsanwalt Benjamin Grunst sind nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassene Rechtsanwälte und Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Berlin, Littenstraße 9, 10179 Berlin.
Aufsichtsbehörden:
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Die für deutsche Rechtsanwälte maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen sind:
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Berufsrechtliche Ergänzungen zum Geldwäschebekämpfungsgesetz (GwG)
Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG)
Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt (§ 43a Abs. 4 BRAO). Vor Annahme eines Mandates wird deshalb immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.
Verantwortlichkeit gem. § 18 Abs. 1 MStV: Rechtsanwalt Norman Buse, LL.M., Rechtsanwalt David Herz, Rechtsanwalt Benjamin Grunst
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Trennungen gehören zu den emotional und wirtschaftlich belastendsten Phasen im Leben. Wenn es um Vermögen, Unterhalt oder das Sorgerecht für gemeinsame Kinder geht, geraten viele Auseinandersetzungen außer Kontrolle. In meiner Praxis sehe ich dabei immer wieder ein besonders gefährliches Muster: Plötzlich tauchen Vorwürfe aus dem Sexualstrafrecht auf. Als Fachanwalt für Strafrecht mit über zehn Jahren Erfahrung und hunderten verteidigter Verfahren sage ich klar: Solche Vorwürfe sind kein Randphänomen – sie können Ihre Freiheit, Ihre Elternrolle und Ihre Existenz bedrohen. Warum sexuelle Vorwürfe nach Trennungen so häufig auftreten Nach einer Trennung treffen oft mehrere Faktoren zusammen: verletzte Gefühle ...
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(1 Bewertung) • 12.01.2026 • Benjamin Grunst
Ein Vorwurf wegen sexueller Belästigung oder sexueller Nötigung am Arbeitsplatz trifft Betroffene meist völlig unvorbereitet – und wirkt sofort. Anders als in vielen anderen Strafverfahren ist hier die berufliche Existenz von der ersten Minute an gefährdet . Oft laufen Strafverfahren, arbeitsrechtliche Maßnahmen und interne Untersuchungen parallel . Als Fachanwalt für Strafrecht mit über zehn Jahren Erfahrung aus hunderten Verfahren weiß ich: Wer hier falsch reagiert, riskiert nicht nur eine Verurteilung – sondern auch den endgültigen Verlust von Job, Karriere und Ruf. Warum Vorwürfe am Arbeitsplatz besonders brisant sind Im beruflichen Umfeld greifen mehrere Ebenen ineinander: interne Compliance- oder HR-Verfahren ...
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