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Rechtsanwalt • Fachanwalt für Strafrecht

Benjamin Grunst

BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte PartG mbB
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Rechtsanwalt Benjamin Grunst ist mit Leidenschaft Strafverteidiger und Dezernatsleiter eines Teams von Spezialisten.

Seit nun mehreren Jahren ist Rechtsanwalt Grunst außerdem Fachanwalt für Strafrecht. Der Fachanwaltstitel zeigt nicht nur eine besondere fachliche Expertise, sowohl theoretischer als auch praktischer Natur sowie eine umfassende Berufserfahrung, sondern auch eine stetige Fortbildung auf dem Gebiet des Strafrechts.

Zudem ist Rechtsanwalt Grunst zertifizierter Strafverteidiger im Wirtschaftsstrafrecht (DSV). Gerade auf dem Gebiet des Wirtschaftsstrafrechts liegen strafrechtlichen Vorwürfen oftmals komplexe Geschehen zugrunde, sodass es zum Verständnis des Falles und zur Erarbeitung einer geeigneten Verteidigungsstrategie neben juristischer Fachkenntnis auch eines wirtschaftlichen Verständnisses bedarf. Gerade aus diesem Grund ist es empfehlenswert, sich beim Vorwurf auf dem Gebiet des Wirtschaftsstrafrechts an einen auf das Wirtschaftsstrafrecht spezialisierten Strafverteidiger zu wenden.

Außerdem ist Rechtsanwalt Grunst im Schwerpunkt auf den Gebieten Sexualstrafrecht, Jugendstrafrecht, Drogenstrafrecht, Steuerstrafrecht und Cybercrime / Internetstrafrecht, im Allgemeinen Strafrecht (z.B. beim Vorwurf Körperverletzung, Üble Nachrede, Diebstahl, Raub, Sachbeschädigung, Nötigung u.v.m.) sowie in Ordnungswidrigkeitenverfahren tätig.

Dabei steht er mit Engagement und Kompetenz seinen Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens und in allen Instanzen zur Seite und vertritt ihre Rechte.

Allgemein empfiehlt es sich, bei Erhalt einer polizeilichen Vorladung, einer Anklage, eines Strafbefehls oder wenn man auf sonstige Weise davon Kenntnis erlangt, Beschuldigter eines Strafverfahrens zu sein, sich möglichst zeitnah an einen Anwalt für Strafrecht zu wenden. Gerade zu Beginn des Verfahrens können Fehler besonders schwer wiegen. Das betrifft insbesondere unbedachte Aussagen den Ermittlungsbeamten gegenüber. Solche Fehler sind vor allem regelmäßig vermeidbar, indem man möglichst früh einen Strafverteidiger konsultiert.

  • Absolvierung: Fachanwaltslehrgang Strafrecht
  • Titelverleihung: Zertifizierter Strafverteidiger im Wirtschaftsstrafrecht (DSV) durch den Deutscher Strafverteidiger Verband e.V.
  • Zertifikat im Medienrecht (Bereich Internetstrafrecht)
  • Zweites Juristisches Staatsexamen am GJPA Berlin-Brandenburg
  • Rechtsreferendariat (Kammergericht mit Rechtsanwalts- & Wahlstation bei mehreren auf Strafrecht spezialisierten Berliner Kanzleien)
  • Zweites Juristisches Staatsexamen (GJPA Berlin-Brandenburg)
  • Studium der Rechtswissenschaften: Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder), Schwerpunkt: Medienrecht & Wirtschaftstrafrecht
BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte PartG mbB

Spezialisierungen

  • Sexualstrafrecht
  • Wirtschaftsstrafrecht
  • IT-Strafrecht / Internetstrafrecht
  • Straftaten gegen das Strafgesetzbuch
  • Jugendstrafrecht
  • Drogenstrafrecht

Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete

  • Anklageschrift
  • Berufsverbot
  • Bestechung
  • Betäubungsmittelrecht
  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Betrug
  • Bewährung
  • BTMG
  • Bußgeld
  • Bußgeldverfahren
  • Computerstrafrecht
  • Diebstahl
  • Drogen
  • Durchsuchung
  • Ermittlungsverfahren
  • Festnahme
  • Haftbefehl
  • Hausdurchsuchung
  • Internetstarfrecht
  • Jugendarrest
  • Jugendstrafe
  • Jugendstrafrecht
  • Jugendstrafverfahren
  • Körperverletzung
  • Korruption
  • Ladendiebstahl
  • Mord
  • Nebenklage
  • Opferanwalt
  • Opferhilfe
  • Ordnungswidrigkeiten
  • Ordnungswidrigkeitsverfahren
  • Pflichtverteidiger
  • Revision
  • Revisionsrecht
  • Stalking
  • Steuerstrafrecht (im StrafR)
  • Strafprozessrecht
  • Strafrecht
  • Straftat
  • Strafverteidiger
  • Strafverteidigung
  • Strafvollstreckungsrecht
  • Strafvollzugsrecht
  • Totschlag
  • U-Haft
  • Umweltstrafrecht
  • Unfall
  • Unterschlagung
  • Untersuchungshaft
  • Vergewaltigung
  • Verhaftung
  • Verkehrsstrafrecht
  • Wirtschaftskriminalität
  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Zeugnisverweigerungsrecht
  • Zwangsprostitution
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Meine Fachanwaltschaften

  • Strafrecht

Korrespondenzsprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Mitgliedschaften

  • Berliner Anwaltsverein e.V.
  • Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V.
  • Deutscher Anwaltverein e.V.
  • ANUAS e.V.

Weitere Standorte

Niederlassung Berlin

Kurfürstendamm 11
10719 Berlin
Deutschland

Telefon: 030/51302682
Telefax: 030/51304859

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Alter Wall 32
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Telefon: 040/8090319013
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Kanzlei Impressum

Impressum

Angaben i.S.d. Telemediengesetzes (TMG) und Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV):

BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung

Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg
Aktenzeichen: PR 1039 B

Vertretungsberechtigte Partner:
Rechtsanwalt Norman Buse, LL.M., Rechtsanwalt David Herz, Rechtsanwalt Benjamin Grunst

Standorte Berlin
Bahnhofstr. 17, 12555 Berlin
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Berufsbezeichnung und zuständige Kammer:
Rechtsanwalt Norman Buse, Rechtsanwalt David Herz und Rechtsanwalt Benjamin Grunst sind nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassene Rechtsanwälte und Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Berlin, Littenstraße 9, 10179 Berlin.

Aufsichtsbehörden:
Rechtsanwaltskammer Berlin
Rechtsanwaltskammer München
Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg
Bundesrechtsanwaltskammer

Umsatzsteueridentifikationsnummer (§ 27a UStG):
Ust-IdNr.: DE303876601

Berufshaftpflichtversicherung:
R+V Versicherung AG

Die für deutsche Rechtsanwälte maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen sind:

Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Rechtsanwaltsberufsordnung (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE-Berufsregeln)
Berufsrechtliche Ergänzungen zum Geldwäschebekämpfungsgesetz (GwG)
Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG)

Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt (§ 43a Abs. 4 BRAO). Vor Annahme eines Mandates wird deshalb immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.

Verantwortlichkeit gem. § 18 Abs. 1 MStV: Rechtsanwalt Norman Buse, LL.M., Rechtsanwalt David Herz, Rechtsanwalt Benjamin Grunst

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SternSternSternSternStern (2 Bewertungen) 16.10.2023 Benjamin Grunst
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Die Unterscheidung zwischen Festnahme und Verhaftung ist komplex und kann für juristische Laien verwirrend sein. In dieser Situation kann ein erfahrener Strafverteidiger eine entscheidende Rolle spielen, um Klarheit zu schaffen und angemessenen rechtlichen Beistand zu bieten. Verhaftung aufgrund eines Haftbefehls: Die Rolle des Strafverteidigers Verhaftungen erfolgen auf Grundlage eines Haftbefehls, der zur Durchsetzung von Untersuchungshaft, Vorführung in der Hauptverhandlung oder Haftantritt dient. Ein Strafverteidiger kann die Bedeutung und Anwendung eines Haftbefehls erläutern und rechtliche Schritte im Interesse des Beschuldigten einleiten. Vorläufige Festnahme nach § 127 StPO: Der Strafverteidiger als rechtlicher Ratgeber Die vorläufige Festnahme, gemäß § ...

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