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Rechtsanwalt • Fachanwalt für Arbeitsrecht

Benjamin Stumpp

Stumpp I Kanzlei für Arbeitsrecht
Breite Straße 29 - 6. Stock
10178 Berlin
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Stumpp I Kanzlei für Arbeitsrecht
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Mein Name ist Benjamin Stumpp. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht stehe ich Ihnen in allen arbeitsrechtlichen Fragen kompetent und engagiert zur Seite. Ob Kündigungsstreitigkeiten, Beschlussverfahren, Gestaltung von Verträgen oder Entgeltstreitigkeiten – ich berate und vertrete Sie bundesweit, mit Schwerpunkt in Berlin und Brandenburg. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt meiner Kanzlei ist das Sportarbeitsrecht. Hier berate und vertrete ich Sportler, Spielerberater und Vereine bei allen Fragen des Sportarbeitsrechts.

Schreiben Sie mir eine E-Mail an kontakt@bst-legal.de oder rufen Sie mich unter 030/86320246 an. Dann besprechen wir Ihr Anliegen und die für Sie passende Lösung.

Stumpp I Kanzlei für Arbeitsrecht

Spezialisierungen

Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

Arbeitsrecht für Führungskräfte

Sportarbeitsrecht (für Profis oder Amateure)

Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete

  • Abfindung
  • Abmahnung ArbR
  • Altersteilzeit
  • Arbeitgeber
  • Arbeitnehmererfinderrecht
  • Arbeitnehmerüberlassungsrecht
  • Arbeitsförderungsrecht
  • Arbeitsgericht
  • Arbeitsgerichtsverfahren
  • Arbeitskampfrecht
  • Arbeitsrecht
  • Arbeitsunfähigkeit
  • Arbeitsverhältnis Kündigung
  • Arbeitsvertrag
  • Arbeitsvertragänderung
  • Arbeitszeugnis
  • ArbR (Arbeitgeber u. Angestellte TVöD)
  • ArbR (Arbeitgeber u. Angestellte, BAT)
  • Aufhebungsvertrag
  • Beendigung Arbeitsvertrag
  • befristeter Arbeitsvertrag
  • Berufsausbildungsvertrag
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Betriebsbedingte Kündigung
  • Betriebsvereinbarung
  • Betriebsverfassungsrecht
  • Fristlose Kündigung
  • Individualarbeitsrecht
  • Kollektives ArbR
  • Kündigung
  • Kündigung Arbeitsvertrag
  • Kündigungsfrist
  • Kündigungsfristen Arbeitnehmer
  • Kündigungsschutz
  • Kündigungsschutzklage
  • Kündigungsschutzrecht
  • Kurzarbeit
  • Mitbestimmungsrecht (im ArbR)
  • Mobbing
  • Mutterschutz
  • Personalvertretungsrecht
  • Probezeit
  • Schwarzarbeit
  • Sonderurlaub
  • Sozialplan
  • Sozialversicherungsrecht (im ArbR)
  • Tarifrecht
  • Tarifvertrag
  • Tarifvertragsrecht
  • Urlaubsanspruch
  • Vorstellungsgespräch
  • Zeugniskorrektur
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Meine Fachanwaltschaften

  • Arbeitsrecht

Kanzlei Impressum

Benjamin Stumpp

Breite Straße 29 - 6. Stock
10178 Berlin

Tel: 030/86320246
Fax: 030/86320247
E-Mail: kontakt@bst-legal.de

W-IdNr. DE419172559-00001

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Rechtstipps von Benjamin Stumpp auf fachanwalt.de

Krieg im Nahen Osten – haben gestrandete Urlauber Anspruch auf Lohn?
10.03.2026 Benjamin Stumpp
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Die Eskalation im Nahen Osten hat massive Auswirkungen auf den internationalen Flugverkehr. Nach den Angriffen auf und aus dem Iran wurden in Teilen der Golfregion Lufträume gesperrt, Flüge gestrichen und zahlreiche Reisende sitzen fest. Auch viele Arbeitnehmer können daher nicht rechtzeitig aus dem Urlaub nach Deutschland zurückkehren. Doch wie ist die arbeitsrechtliche Lage in solchen Fällen? Grundsatz im Arbeitsrecht Im deutschen Arbeitsrecht gilt der Grundsatz: „Ohne Arbeit kein Lohn“. Ein Anspruch auf Lohn besteht grundsätzlich nicht, wenn ein Arbeitnehmer nach dem Urlaub aufgrund eines Krieges im Nahen Osten nicht rechtzeitig zur Arbeit zurückkehren kann und deshalb seine Arbeitsleistung nicht erbringt. Maßgeblich ist § 611a BGB, wonach der ...

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Das BAG hat sich erstmals mit Kryptowährungen auseinandergesetzt
09.03.2026 Benjamin Stumpp
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Das Bundesarbeitsgericht hat am 16. April 2025 – 10 AZR 80/24 entschieden, dass Kryptowährungen im Arbeitsverhältnis als Sachbezug zulässig sind, sofern die zwingenden Schutzvorschriften des § 107 GewO beachtet werden. Um was ging es in der Entscheidung? Die Klägerin war bei der Beklagten, einem Unternehmen, das sich u.a. mit Kryptowährungen befasst, seit dem 1. Juni 2019, zunächst mit einer monatlichen Bruttovergütung von 960,00 Euro bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 20 Stunden und ab dem 1. April 2020 in Vollzeit mit einem Bruttomonatsgehalt von 2.400,00 Euro beschäftigt. Zusätzlich war jedenfalls bis zum 31. März 2020 arbeitsvertraglich ein Provisionsanspruch auf Basis der monatlichen Geschäftsabschlüsse vereinbart. Die Provision war dabei ...

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Wie aus einem „Bad Leaver“ ein „Good Leaver“ wurde und warum das BAG seine Rechtsprechung geändert hat
06.03.2026 Benjamin Stumpp
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Das Bundesarbeitsgericht hat am 19. März 2025 – 10 AZR 67/24 entschieden, dass Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die den sofortigen Verfall oder beschleunigten Verfall „gevesteter“ virtueller Optionsrechte nach einer Eigenkündigung des Arbeitnehmers vorsehen, unwirksam sind. Die Klauseln benachteiligen den Arbeitnehmer unangemessen, weil sie die bereits erbrachte Arbeitsleistung nicht angemessen berücksichtigen und eine unverhältnismäßige Kündigungserschwerung darstellen. In der Praxis wird hier oftmals von sog. „Bad Leaver“-Klauseln gesprochen. Beispiel für eine solche Klausel: "Virtuelle Optionen, die gemäß dem vorstehenden Abschnitt ausübbar sind, verfallen, wenn das Anstellungs- oder Dienstverhältnis ...

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