Am Mühlenberg 2-14, 51465 Bergisch
Geboren 1956, Studium an den Universitäten Köln und Bonn, einige Jahre Geschäftsführer einer Steuerberatungsgesellschaft mbH, als Rechtsanwalt selbstständig tätig seit 1990, von 1998-2002 Sozius einer Wirtschaftsprüfer-, Steuerberater- und Rechtsanwaltssozietät. …
Broicher Str. 28, 51429 Bergisch
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Wer um ein gewerbliches Mietverhältnis streitet, landet nicht immer dort vor Gericht, wo die Klage zuerst eingereicht wurde. Bei Mieträumen zählt häufig der Ort, an dem die Räume liegen. Wird dieser Ort versehentlich dem falschen Gerichtsbezirk zugeordnet, kann das den Prozess verzögern und die Beteiligten vor die Frage stellen: Ist die falsche Verweisung endgültig? Genau darum ging es in einem Verfahren, in dem Mieträume in Bottrop lagen, der Rechtsstreit aber zunächst an das Landgericht Frankenthal verwiesen wurde. Nach Hinweis auf die offensichtliche Unzuständigkeit wurde die Verweisung auf das Landgericht Essen berichtigt. Die sofortige Beschwerde der Beklagten blieb ohne Erfolg. Das Wichtigste in Kürze Bei Streitigkeiten aus einem Mietverhältnis kann nach § 29a ZPO der Ort der Mieträume...
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Das Oberlandesgericht Hamburg hat in seiner Entscheidung vom 2. April 2026 ( Az. 3 U 57/25 ) erkannt, dass die Vermarktung nahezu alkoholfreier Getränke unter geschützten Spirituosenbezeichnungen wie Rum, Gin oder Whiskey unzulässig ist. Die Entscheidung betrifft Hersteller und Händler unmittelbar: Wer eine geschützte Spirituosenbezeichnung für alkoholfreie Produkte verwendet, riskiert wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche – unabhängig davon, wie das Etikett formuliert ist. Der Fall: Kreative Etikettierung von nahezu alkoholfreien Getränken Ein Startup vertrieb nahezu alkoholfreie Getränke als Alternative zu klassischen Spirituosen. Die Produkte bestanden aus einer Basisessenz, Wasser, Aromen und Zusatzstoffen und wiesen einen Alkoholgehalt von lediglich 0,3 Prozent auf. Der Hersteller bewarb sie...
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Wer ein soziales Netzwerk nutzt, rechnet oft nicht damit, dass die Frage nach Schadensersatz am Ende an sehr persönlichen Umständen hängt. Genau daran ist nun eine verbandsklageweise erhobene Abhilfeklage gegen die Betreiberin von X gescheitert. Eine Verbraucherorganisation wollte für in Deutschland registrierte Nutzer mindestens 750 Euro verlangen, bei einem konkreten Datenleck zusätzlich mindestens 250 Euro. Das Kammergericht sieht solche Ansprüche aber nicht als ausreichend gleichartig an. Für Nutzer sozialer Netzwerke ist die Entscheidung wichtig, weil sie eine verbreitete Annahme einordnet: Datenschutzverstöße führen nicht automatisch zu einem pauschalen Betrag für alle Betroffenen. Entscheidend kann sein, ob im konkreten Einzelfall tatsächlich ein ersatzfähiger Schaden entstanden ist und wie dieser aussieht....
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