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Unsere Fachanwalt.de-Rechtstipps

Smiley-Form bei Tiefkühlprodukten: Eine herkunftshinweisende Markenform?
24.01.2025Redaktion fachanwalt.deGewerblicher Rechtsschutz

Am 19. Dezember 2024 hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf ein bedeutendes Urteil in Sachen Markenrecht gefällt. Es stellte fest, dass die Smiley-Form bei tiefgekühlten Kartoffelprodukten herkunftshinweisend ist und somit den Schutz einer Unionsmarke genießt. Dieses Urteil betrifft einen Fall, in dem ein Lebensmittelkonzern, der seit Jahren Smiley-förmige Produkte anbietet, gegen die Nachahmung durch ein Konkurrenzunternehmen vorging.  Die zentrale Fragestellung: Was bedeutet herkunftshinweisend? Im Kern des Verfahrens stand die Frage, ob die Form eines Produkts als herkunftshinweisend  angesehen werden kann. Herkunftshinweisend bedeutet, dass ein Verbraucher die konkrete Gestaltung eines Produkts mit einem bestimmten Unternehmen in Verbindung bringt.  Das OLG Düsseldorf entschied ( Az....

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EuGH-Urteil: Neue Haftungsregeln für Hersteller und Lieferanten
23.01.2025Redaktion fachanwalt.deInternationales Wirtschaftsrecht

Am 19. Dezember 2024 fällte der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein richtungsweisendes Urteil in der Rechtssache - Person(en), die sich als Hersteller ausgeben - das weitreichende Konsequenzen für Unternehmer und Selbstständige hat. Im Mittelpunkt steht die Auslegung des Begriffs "Hersteller" in der Richtlinie über die Haftung für fehlerhafte Produkte. Dieses Urteil erweitert die Verantwortlichkeit von Lieferanten und zwingt Unternehmen, ihre Risikomanagementstrategien anzupassen. Was besagt das EuGH-Urteil zur Haftung von Herstellern? Der EuGH  legt in seinem Urteil ( C-157/23 ) fest, dass ein Lieferant als Hersteller gilt, wenn er das Produkt unter seinem Namen , seiner Marke oder einem anderen Erkennungszeichen in den Verkehr bringt. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Lieferant selbst an der...

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Kürzere Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege
22.01.2025Redaktion fachanwalt.deSteuerrecht

Kürzere Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV), verabschiedet am 18. Oktober 2024, zielt darauf ab, Bürger, die Wirtschaft und die Verwaltung deutlich von Bürokratie zu entlasten. Zu den zentralen Veränderungen gehört die Verkürzung der Aufbewahrungsfrist von Buchungsbelegen, die insbesondere Selbstständigen und Unternehmern die Arbeit erleichtern soll. Das Gesetz wird ab dem 1. Januar 2025 wirksam und soll die Wirtschaft um fast eine Milliarde Euro entlasten. Wesentliche Änderungen: Verkürzung der Aufbewahrungsfristen Eine der bedeutsamsten Maßnahmen des BEG IV ist die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege. Ab Januar 2025 beträgt die Frist nur noch acht statt zehn Jahre . Diese Erleichterung gilt für alle Belege, deren Frist nach...

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