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Jetzt Profil anlegenDas Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (Az. 6 B 1231/24 ) hat die sofortige Entlassung eines Polizeibeamten auf Probe wegen extrem rechter Chat-Inhalte bestätigt und damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen (Az. 1 L 714/24) bekräftigt. Chatnachweise führten zur Entlassung auf Probe Ein 25-jähriger Beamter auf Probe, eingesetzt bei der Polizei in Bottrop, wurde vom Land Nordrhein-Westfalen entlassen, nachdem bei Ermittlungen gegen einen anderen ehemaligen Polizisten dessen Handy ausgewertet wurde. Dabei stellte sich heraus, dass der Antragsteller Mitglied mehrerer Chatgruppen war, in denen zahlreiche Dateien mit rassistischem, rechtsextremem und menschenverachtendem Inhalt geteilt wurden. Laut Dienstherr hatte der Beamte selbst drei Bilder sowie ein Video mit entsprechender oder...
weiter lesenDas Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az. 9 U 5/24 ) entschied, dass bei einem Unfall nach einem abgebrochenen Spurwechsel beide Beteiligten zur Hälfte haften. Der Anscheinsbeweis gegen den Auffahrenden sei in dieser Konstellation entkräftet. Unfall nach abruptem Fahrstreifenwechsel Im Sommer 2021 war ein Ford Ranger, versichert bei der Klägerin, auf der linken Spur der A45 unterwegs. Wegen einer Baustelle verengte sich die Autobahn auf zwei Fahrstreifen. Der Fahrer des Ford wollte daher auf die mittlere Spur wechseln. Als sich der Verkehr dort jedoch staute, kehrte er – ähnlich wie das Fahrzeug vor ihm – nach etwa halbem Spurwechsel zurück auf die linke Spur. Dort kam das vorausfahrende Fahrzeug plötzlich zum Stillstand. Der Ford-Fahrer konnte nach eigenen Angaben noch für etwa eine Sekunde bremsen, bevor...
weiter lesenWenn ein Strafverfahren mit einer Verurteilung endet, ist für viele Beschuldigte der Schock groß. Doch das Urteil muss nicht das letzte Wort sein. Mit der Revision besteht die Möglichkeit, gerichtliche Fehler anzugreifen – allerdings nur unter engen rechtlichen Voraussetzungen und mit einer präzisen Begründung. Gerade in dieser Phase zeigt sich oft, dass der bisherige Verteidiger mit den komplexen Anforderungen eines Revisionsverfahrens überfordert ist – sei es fachlich, strategisch oder im Hinblick auf die knappen Fristen. In unserer Praxis erleben wir regelmäßig Mandanten, die sich nach der Urteilsverkündung fragen: „Ist mein Anwalt überhaupt der richtige für die Revision?“ Ein Wechsel kann dann nicht nur sinnvoll, sondern notwendig sein – insbesondere bei schwerwiegenden Vorwürfen wie dem Handel...
weiter lesenSchildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
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