Individuelle Lösungen für vielschichtige Fragestellungen bietet Ihnen Rechtsanwalt Uwe Middelhauve auf Basis langjähriger Praxiserfahrung in der Sozietät von Bergneustadt.
Individuelle Mandatsbetreuung erwarten Sie bei Rechtsanwalt Kurt Bernd Röhrig mit ausgereiften Strategien vor Ort, direkt in Ihrer Stadt.
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Jetzt Profil anlegenSorgfältige Begleitung bei schwierigen Entscheidungen garantiert Ihnen Rechtsanwalt Andreas Günther durch eine direkte Betreuung in der Sozietät von Bergneustadt.
Vielseitige juristische Fragestellungen analysiert und betreut Rechtsanwalt Thomas Hütt direkt in Bergneustadt.
Unübersichtliche Rechtsfälle begutachtet Rechtsanwalt Michael Strombach in der Niederlassung in Bergneustadt.
Herr Rechtsanwalt Rolf-Helmut Becker bietet eine kompetente und verlässliche Betreuung und schützt Ihre Rechte konsequent, direkt hier in der Nähe.
Strukturierte Vorgehensweisen stellen wir sicher bei Rechtsanwalt Patrick Schladitz auf Basis umfassender Erfahrung an diesem Ort hier.
Individuelle Lösungen für vielschichtige Fragestellungen finden Sie durch Rechtsanwältin Ines Ratay mit persönlicher Beratung am Standort Bergneustadt.
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Jetzt Profil anlegenMit seinem Urteil vom 25. März 2025 hat das Landgericht München eine Grundsatzentscheidung getroffen: Die farbliche Gestaltung eines Cola-Mix-Getränks kann ein geschütztes Kennzeichen im Sinne des Markenrechts darstellen. Konkret erkannte das Gericht die sogenannte „Fünf-Farben-Welle“ der Paulaner Brauerei als Herkunftshinweis an. Dieses Urteil hat Bedeutung über den konkreten Rechtsstreit hinaus und sendet ein klares Signal an Unternehmen, die visuelle Gestaltungselemente zur Markenbildung nutzen. Farbgestaltung und Markenrecht: Mehr als nur Design Im Verfahren „Spezi gegen Brauerlimo“ (Az. 33 O 14937/23 ) untersagte das Landgericht einer konkurrierenden Brauerei die Verwendung einer Farbgestaltung , die der markenrechtlich geschützten Gestaltung der Klägerin ähnelte . Entscheidend dabei war, dass es...
weiter lesenAm 8. Oktober 2024 entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf , dass strafbare oder extremistische Äußerungen eines Arbeitnehmers in sozialen Medien nicht ohne Weiteres eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Entscheidend sei vielmehr, ob das Verhalten die arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt und das Vertrauen des Arbeitgebers in die Integrität des Arbeitnehmers nachhaltig stört. In dem verhandelten Fall kam das Gericht zu dem Schluss, dass eine Abmahnung als milderes Mittel vorzuziehen sei. Sachverhalt: Facebook-Posts mit problematischem Inhalt Ein langjährig beschäftigter Schlosser hatte auf seinem öffentlich zugänglichen Facebook-Profil zwei Beiträge veröffentlicht, die antisemitische Inhalte sowie Aufrufe zu Gewalt enthielten. Diese Posts fielen in den zeitlichen Kontext der Eskalation des...
weiter lesenMit Beschluss vom 8. April 2025 (Az. 5 ME 65/24 ) hat das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen eine wichtige Entscheidung zum Benachteiligungsverbot von Mitgliedern der Personalvertretung getroffen. Es erklärte die fiktive Fortschreibung einer dienstlichen Beurteilung eines freigestellten Personalratsmitglieds für unzulässig, wenn eine regelkonforme Beurteilung möglich gewesen wäre. Das Verfahren betrifft den Bewerbungsverfahrensanspruch nach Art. 33 Abs. 2 GG und hat weitreichende Bedeutung für künftige Auswahlentscheidungen im öffentlichen Dienst. Hintergrund: Auswahlentscheidung um Führungsposition Die Antragsgegnerin , eine Bundesbehörde, hatte den nach Besoldungsgruppe A 15 bewerteten Dienstposten eines Geschäftsfeldmanagers ausgeschrieben. Neben mehreren Bewerbern bewarb sich auch der...
weiter lesenSchildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
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