Den besten Rechtsanwalt in Bergneustadt suchen 2024!

IHRE SUCHE: NEUE SUCHE

ⓘ BEWERTUNGSKRITERIEN
Sortiere nach
Othestr. 4
51702 Bergneustadt

Othestr. 4
51702 Bergneustadt

Telefon: (02261) 94420
Othestr. 4
51702 Bergneustadt

Telefon: (02261) 94420
Eschenstraße 1
51702 Bergneustadt

Telefon: 02261 / 94740
Telefax: 02261 / 947479
Kölner Str. 254 a
51702 Bergneustadt

Othestr. 4
51702 Bergneustadt

Othestr. 4
51702 Bergneustadt

Telefon: 02261 94420
Telefax: 22261 944222
Othestr. 4
51702 Bergneustadt

Telefon: (02261) 94420

Unsere Fachanwalt.de-Rechtstipps
Allgemein Wirksamkeit des Widerrufs eines Darlehensvertrags für den Kauf eines Gebrauchtwagens
Der Widerruf eines Darlehensvertrags im Zusammenhang mit dem Kauf eines Gebrauchtwagens ist ein wichtiges Thema im Verbraucherschutz. Insbesondere die Rechtsfolgen des Widerrufs und die Frage, ob der Verbraucher Wertersatz leisten muss, sorgen immer wieder für Unsicherheiten. Wesentlich ist die Kenntnis über die rechtlichen Rahmenbedingungen, um die Möglichkeiten eines Wiederrufs korrekt einschätzen zu können. Das Widerrufsrecht bei verbundenen Verträgen Beim Kauf eines Fahrzeugs ist es oft üblich, dass dieser über einen Darlehensvertrag finanziert wird. In solchen Fällen spricht man von einem verbundenen Vertrag , bei dem der Darlehensvertrag direkt mit dem Kaufvertrag verknüpft ist.  Ein Widerruf des Darlehens führt automatisch auch zum Widerruf des Kaufvertrags nach § 358 Abs. 2 BGB. Dies ... weiter lesen
Sozialrecht Wenn die Krankenkasse ihr Geld zurückhaben möchte: Regressansprüche im Schadensfall
Regressansprüche gesetzlicher Krankenkassen bedeutet, dass diese im Schadensfall eine Rückforderung gegen Unfallverursacher anstrengen können. Diese Ansprüche unterliegen strengen rechtlichen Voraussetzungen, wobei die Beweislast oft umstritten ist. Sie sind entscheidend für die finanzielle Verantwortung von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Sozialversicherten im Schadensfall. Regressansprüche gesetzlicher Krankenkassen: Rechtliche Grundlagen Die rechtliche Grundlage für Regressansprüche der gesetzlichen Krankenkassen ist § 116 SGB X, der den Forderungsübergang auf die Krankenkasse regelt, sobald diese Heilbehandlungskosten übernimmt. Bei Arbeitsunfällen gelten die speziellen Vorschriften der §§ 104 ff. SGB VII, die besondere Haftungsprivilegien vorsehen. Ein Regress ist hier nur bei grober ... weiter lesen
Arbeitsrecht Klare Grenzen: Sexuelle Belästigung auf Betriebsfeier kann ein Grund für fristlose Kündigung sein
Das Arbeitsgericht Siegburg hat in seinem Urteil vom  24. Juli 2024 (Az.: 3 Ca 387/24) die fristlose Kündigung eines Außendienstmitarbeiters – der auf Wiedereinstellung geklagt hatte– bestätigt. Er soll während einer Betriebsfeier eine Kollegin sexuell belästigt haben. Der Fall zeigt, dass auch in vermeintlich lockeren Situationen am Arbeitsplatz Grenzen des Anstands nicht überschritten werden dürfen.  Der Vorfall – Übergriff auf Betriebsfeier und die Folgen  Bei der Betriebsfeier im März 2024 schlug der Mitarbeiter (im Urteil der Kläger) – vermutlich durch Konsum von Alkohol beeinträchtigt – einer Kollegin auf den Po und hielt sie fest, obwohl sie sich von ihm lösen wollte. Zudem äußerte er anstößige Bemerkungen und zog die Frau erneut zu sich heran, obwohl sie ... weiter lesen
Anwaltssuche filtern





Mind. 4 Sterne (0)




Rechtstipp - Autor (0)
Dr. / LLM (0)

Neu auf fachanwalt.de
Neu
Andreas Günther
Fachanwalt in Bergneustadt
Neu
LL.M. Patrick Schladitz
Fachanwalt in Bergneustadt
Neu
Ines Ratay
Fachanwältin in Bergneustadt

Mehr große Städte