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Unsere Fachanwalt.de-Rechtstipps
Arbeitsrecht
Urlaub bei Teilzeitbeschäftigten
In Deutschland arbeiten nicht alle beschäftigten Personen in Vollzeit. Es gibt zahlreiche Angestellte, die lediglich einer Teilzeitbeschäftigung mit ungefähr 20 Arbeitsstunden pro Woche nachgehen. Die Gründe für die Beschäftigungsform sind ganz unterschiedlich. Fraglich ist allerdings, ob den Teilzeitbeschäftigten trotz der verringerten Arbeitszeit ein voller Urlaubanspruch zusteht oder ob der Anspruch vom Arbeitgeber gekürzt werden darf.
Grundsätzliches zum Urlaub im Arbeitsrecht
In der Bundesrepublik erhält jeder Arbeitnehmer einen Mindesturlaub von mindestens 20 Arbeitstagen Erholungsurlaub im Jahr. Wenn der Arbeitnehmer zudem eine 6-Tage-Woche hat, dann steht der Person sogar ein gesetzlicher Mindesturlaub in Höhe von 24 Arbeitstagen zu. Diese Regelung ist im ... weiter lesen
Steuerrecht
BFH begrenzt Steuer auf Geschenke an Kunden und Arbeitnehmer
München (jur). Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Pauschalsteuer auf Geschenke an Geschäftspartner und Arbeitnehmer begrenzt. Die Steuer danach nur dann fällig, wenn sonst der Empfänger deutsche Einkommensteuer auf den Wert des Geschenks zahlen müsste, entschied der BFH in drei am Mittwoch, 15. Januar 2014, veröffentlichten Leitsatzurteilen (Az.: VI R 57/11, VI R 52/11 und VI R 78/12).
Wer als Geschäftspartner oder Arbeitnehmer ein Geschenk bekommt, muss dessen Wert eigentlich als Einkommen besteuern. Das Gesetz ermöglicht es aber den schenkenden Unternehmen oder Selbstständigen, die Steuer pauschal mit einem Satz von 30 Prozent abzugelten.
Damit die Geschenke auch wirklich wie erwünscht die Freundschaft erhalten, ist dies auch so üblich. Bislang war ... weiter lesen
Strafrecht
„Einvernehmlicher“ Sex mit Gefangenen gilt als Missbrauch
Koblenz (jur). Haben Justizvollzugsbeamte mit Gefangenen einvernehmlichen Sex, ist trotzdem der Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs erfüllt. Dies stellte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in einem am Donnerstag, 31. Januar 2013, bekanntgegebenen Beschluss klar (Az.: 3 BG 10064/13.OVG). Die Koblenzer Richter bestätigten damit die vorläufige Dienstenthebung eines JVA-Beamten sowie die Kürzung seiner Dienstbezüge um 20 Prozent. Das Land Rheinland-Pfalz hatte diese Maßnahmen angeordnet, weil der Beamte mit einer Gefangenen in deren Zelle bei offenstehender Zellentür einvernehmlichen Sex hatte. Der JVA-Beamte meinte, dass die Disziplinarstrafen falsch seien und beantragte, diese bis zum Abschluss des Hauptverfahrens auszusetzen. Doch das OVG entschied in seinem Beschluss vom ... weiter lesen