Bernd Herbertz
Auf dem komplexen Gebiet des Arbeitsrechtes kann er seine nachgewiesenen umfangreichen praktischen Erfahrungen und seine besonderen rechtlichen Kenntnisse für die Belange seiner Mandanten im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht für Arbeitnehmer, Betriebsräte und Arbeitgeber einsetzen. Er ist in allen diesen Bereichen in der Lage, aus der Sicht ,,beider Seiten“ eines Arbeitsvertrages seine Kompetenz in die Waagschale zu werfen. Rechtsanwalt Herbertz ist bereits seit dem Jahr 2004 als Fachanwalt für Arbeitsrecht zugelassen und tätig.
Einen besonderen weiteren Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet für Rechtsanwalt Herbertz das Erbrecht in allen seinen Untergebieten. Auch hier hat er inzwischen durch zusätzliche Ausbildungsgänge und das Absolvieren des Fachanwaltslehrgangs überdurchschnittliche spezielle Kenntnisse erworben, die seinen Mandanten zugute gebracht werden. Herr Rechtsanwalt Herbertz ist bereits seit dem Jahr 2006 Fachanwalt für Erbrecht.
Spezialisierungen
- Arbeitsrecht
- Erbrecht
Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete
- Abfindung
- Abmahnung ArbR
- Altersteilzeit
- Arbeitgeber
- Arbeitnehmererfinderrecht
- Arbeitnehmerüberlassungsrecht
- Arbeitsförderungsrecht
- Arbeitsgericht
- Arbeitsgerichtsverfahren
- Arbeitskampfrecht
- Arbeitsrecht
- Arbeitsunfähigkeit
- Arbeitsverhältnis Kündigung
- Arbeitsvertrag
- Arbeitsvertragänderung
- Arbeitszeugnis
- ArbR (Arbeitgeber u. Angestellte TVöD)
- ArbR (Arbeitgeber u. Angestellte, BAT)
- Aufhebungsvertrag
- Beendigung Arbeitsvertrag
- befristeter Arbeitsvertrag
- Berufsausbildungsvertrag
- Betriebliche Altersversorgung
- Betriebliche Altersvorsorge
- Betriebsbedingte Kündigung
- Betriebsrat
- Betriebsvereinbarung
- Betriebsverfassungsrecht
- Fristlose Kündigung
- Individualarbeitsrecht
- Kollektives ArbR
- Kündigung
- Kündigung Arbeitsvertrag
- Kündigungsfrist
- Kündigungsfristen Arbeitnehmer
- Kündigungsschutz
- Kündigungsschutzklage
- Kündigungsschutzrecht
- Kurzarbeit
- Mitbestimmungsrecht (im ArbR)
- Mobbing
- Mutterschutz
- Personalvertretungsrecht
- Probezeit
- Schwarzarbeit
- Sonderurlaub
- Sozialplan
- Sozialversicherungsrecht (im ArbR)
- Tarifrecht
- Tarifvertrag
- Tarifvertragsrecht
- Urlaubsanspruch
- Vorstellungsgespräch
- Zeugniskorrektur
- Erbengemeinschaft
- Erbrecht
- Erbschaftssteuererklärung
- Erbschein
- Erbteilung
- Internationales Privatrecht im ErbR
- Nachlass
- Nachlassinsolvenz
- Nachlasspflegschaft
- Nachlassverwaltung
- Patientenverfügung
- Pflichtteil
- Schenkungssteuererklärung
- Testament
- Testamentsgestaltung
- Testamentsvollstreckung
- Übergabe zu Lebzeiten
- Vertragsgestaltung
- Vertretung bei Gericht oder Finanzamt
- Vorsorgevollmacht
- Vorweggenommene Erbfolge
Meine Fachanwaltschaften
- Arbeitsrecht
- Erbrecht
Kanzlei Impressum
Rechtsanwälte Andries & Collegen GbR
Dürerstr. 17
47799 Krefeld
Vertreten durch die Rechtsanwälte
Andreas Möller und Bernd Herbertz
Sekretariat: 0 21 51 / 58 35 0
Fax: 0 21 51 / 59 60 36
E-Mail: info@andries-collegen.de
Unsere St.-Nr. lautet: 117/5005/0613
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (DL-InfoV) sind wir verpflichtet, auf folgendes hinzuweisen: Berufshaftpflichtversicherung:
Züricher Versicherungs AG 53115 Bonn
Räumlicher Geltungsbereich im gesamten EU-Gebiet und den Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum. Die Berufsbezeichnung lautet “Rechtsanwalt”. Da die gleiche Berufsbezeichnung auch in anderen deutschsprachigen EU-Ländern gebräuchlich ist, weisen wir darauf hin, dass wir “Rechtsanwälte in der Bundesrepublik Deutschland” sind.
Zuständige Rechtsanwaltskammer und Aufsichtsbehörde: Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, Freiligrathstraße 25,
40479 Düsseldorf,
Tel.: 0211-495020,
Fax: 0211-4950228
Zuständige Rechtsanwaltsanwaltskammer für Kooperationspartner Rechtsanwalt Philipp Muffert: Rechtsanwaltskammer Köln,
Riehler Straße 30, 50668 Köln,
Telefon: 0221-973010-0,
Fax: 0221-973010-50,
Email: Kontakt@rak-koeln.de .
Wichtige Mandateninformationen zu den maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen (Angaben gemäß § 5 TMG): BORA, FAO, BRAO, RVG, Grundlagen der Deutschen Anwaltsgebühren,Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft.
Beruflich unterliegende Rechtsordnungen
Berufsordnung (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)
Sie finden diese Regelungen auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer, http://www.brak.de, unter der Rubrik „Berufsrecht“.
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.
Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Inhalte gem. § 55 II RstV:
Bernd Herbertz
Haftungshinweis:
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernimmt die Kanzlei Andries & Collegen keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.