Herr von Boehn ist ein äußerst kompetenter Rechtsanwalt, der sich mit sehr viel Sachverstand wirklich für die Belange seines Mandanten einsetzt. Mit sehr großer Expertise werden die Ziele ruhig sowie konsequent, beharrlich verfolgt. Auf den Mandanten wird eingegangen. Er erklärt was er macht. Erfolge werden vollumfänglich erzielt. Damit eine ganz klare Empfehlung!

Bernhard von Boehn





1981 bis 1984 Referendariat in Hildesheim, Celle, Lüneburg und Hannover beim Landgericht, Oberlandesgericht und bei der Bezirksregierung
Seit 1984 erfolgreich im Arbeitsrecht tätig, bei der Stadt Celle als stellvertretender Rechtsamtsleiter, Disziplinarbeamter und ständiger Vertreter der britischen, französischen und amerikanischen Truppen bei den Arbeitsgerichten in Niedersachsen
Ab 1989 Rechtsanwalt - auf Arbeitsrecht, Personenschadensrecht und Arzthaftung, Verkehrsrecht und Versicherungsrecht spezialisiert
Spezialisierungen
Rechtsgebiete:
- Arbeitsrecht
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht
Kompetenzen:
- Arzthaftung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Erwerbsunfähigkeit
- Personenschäden
- Verkehrsstraftaten und Ordnungswidrigkeiten
- Lebensversicherung
Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete
- Abfindung
- Abmahnung ArbR
- Altersteilzeit
- Arbeitgeber
- Arbeitnehmererfinderrecht
- Arbeitnehmerüberlassungsrecht
- Arbeitsförderungsrecht
- Arbeitsgericht
- Arbeitsgerichtsverfahren
- Arbeitskampfrecht
- Arbeitsrecht
- Arbeitsunfähigkeit
- Arbeitsverhältnis Kündigung
- Arbeitsvertrag
- Arbeitsvertragänderung
- Arbeitszeugnis
- ArbR (Arbeitgeber u. Angestellte TVöD)
- ArbR (Arbeitgeber u. Angestellte, BAT)
- Aufhebungsvertrag
- Beendigung Arbeitsvertrag
- befristeter Arbeitsvertrag
- Berufsausbildungsvertrag
- Betriebliche Altersversorgung
- Betriebliche Altersvorsorge
- Betriebsbedingte Kündigung
- Betriebsrat
- Betriebsvereinbarung
- Betriebsverfassungsrecht
- Fristlose Kündigung
- Individualarbeitsrecht
- Kollektives ArbR
- Kündigung
- Kündigung Arbeitsvertrag
- Kündigungsfrist
- Kündigungsfristen Arbeitnehmer
- Kündigungsschutz
- Kündigungsschutzklage
- Kündigungsschutzrecht
- Kurzarbeit
- Mitbestimmungsrecht (im ArbR)
- Mobbing
- Mutterschutz
- Personalvertretungsrecht
- Probezeit
- Schwarzarbeit
- Sonderurlaub
- Sozialplan
- Sozialversicherungsrecht (im ArbR)
- Tarifrecht
- Tarifvertrag
- Tarifvertragsrecht
- Urlaubsanspruch
- Vorstellungsgespräch
- Zeugniskorrektur
- Bauwesenversicherungsrecht
- Berufshaftpflichtversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherungsrecht
- Betriebliches Haftpflichtversicherungsrecht
- Brandschutzversicherung
- Einbruchdiebstahlversicherungsrecht
- Fahrzeugversicherungsrecht
- Feuerversicherungsrecht
- Gebäudeversicherungsrecht
- Gliedertaxe
- Haftpflichtversicherungsrecht
- Hapftpflichtversicherung
- Hausratversicherungsrecht
- Internationales Versicherungsrecht
- Kraftfahrzeugversicherung
- Krankentagegeldversicherung
- Krankenversicherungsrecht (im VersR)
- Kreditversicherungsrecht
- Lebensversicherung
- Lebensversicherungsrecht
- Personenversicherungsrecht
- Pflichtversicherungsrecht
- Private Krankenversicherung
- Private Unfallversicherung
- Produkthaftpflichtrecht
- Rechtsschutzversicherungsrecht
- Reisegepäckversicherungsrecht
- Reiserücktrittsversicherungsrecht
- Rückkaufsrecht
- Sachversicherung
- Sachversicherungsrecht
- Schadensregulierung
- Speditionsversicherungsrecht
- Transportversicherungsrecht (im VersR)
- Umwelthaftpflichtrecht
- Unfallversicherungsrecht
- Versicherungsaufsichtsrecht
- Versicherungsfall Eintritt
- Versicherungspolice
- Versicherungsrecht
- Versicherungsschaden
- Versicherungsvertragsrecht
- Vertrauensschadensrecht
- EU-Führerschein
- Fahrerflucht
- Fahrerlaubnis
- Fahrerlaubnisrecht
- Fahruntüchtigkeit
- Fahrverbot
- Führerschein
- Führerscheinentzug
- Geschwindigkeitsüberschreitung
- Kaskoversicherungsrecht
- Kfz-Versicherung
- Kraftfahrtversicherung
- Ladungssicherung
- Lenkzeit
- Mietwagen
- MPU
- Ordnungswidrigkeitenrecht
- Parkverbot
- Personenversicherungsrecht (im VerkehrsR)
- Schleudertrauma
- Sicherheitsabstand
- Strafzettel
- TÜV
- Umweltplakette
- Unfallflucht
- Verkehrshaftungsrecht
- Verkehrsrecht
- Verkehrsrechtsanwalt
- Verkehrsstrafrecht (im VerkehrsR)
- Verkehrsunfall
- Verkehrsvertragsrecht
- Verkehrszivilrecht
- Verwarnung
Meine Fachanwaltschaften
- Arbeitsrecht
- Versicherungsrecht
- Verkehrsrecht
Mitgliedschaften
- ARGE Versicherungsrecht im DAV
- ARGE Verkehrssrecht im DAV
- Anwaltverein Hannover e.V.
- Rechtsanwaltskammer Celle
Kanzlei Impressum
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Bernhard von Boehn
Marktstr. 13
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Informationspflichten gemäß § 5 TMG und § 2 und 3 DL-InfoV:
Berufsbezeichnung
Bernhard v. Boehn ist von der Bundesrepublik Deutschland zugelassener Rechtsanwalt. Er gehört folgender Rechtsanwaltskammer an:
Rechtsanwaltskammer Celle
Bahnhofstrasse 5
29221 Celle
Tel.: 05141 / 9282-0
E-Mail: info@rakcelle.de
Berufsrechtliche Regelungen
Die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen für den Anwaltsberuf (BRAO, BORA, CCBE-Berufsregeln, EuRAG, FAO und RVG) sind unter der Rubrik Berufsrecht bei der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de abrufbar.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Bernhard von Boehn, Marktstr. 13 31303 Burgdorf, Fax: 05136-886688, Email: info@von-boehn.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Postversandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Außergerichtliche Streitschlichtung
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Celle (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de), E‐Mail: schlichtungsstelle@brak.de.
Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-
Streitbeilegung: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
ab 1. Februar 2017 besteht die Möglichkeit der Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor der zuständigen Verbraucherstreitbeilegungsstelle – hier: Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft in Berlin –
Berufshaftpflichtversicherung
VGH Versicherungen
Schiffgraben 4
30159 Hannover
Räumlicher Geltungsbereich: im gesamten EU‐Gebiet und den Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.
Rechtanwaltsvergütung
Die Vergütung richtet sich nach dem RVG. Bei Vorliegen der wirtschaftlichen Voraussetzungen werden Anträge auf Beratungshilfe und Prozeßkostenhilfe aufgenommen und gegenüber der Staatskasse abgerechnet. Der Eigenanteil bei Beratungshilfe beträgt 10 Euro. Weitere Angaben werden auf Anfrage zur Verfügung gestellt, (§ 4 DL-InfoV).
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Ich möchte Herrn Boehn von ganzem Herzen für seine Hilfe danken, die es geschafft hat, bei Fahrverbot. Er tat sein Bestes, um sicherzustellen, dass die Geldbuße nur finanzieller Natur war, da ich eine Reinigungsfirma habe Meine Arbeit erfordert viel Auto, um zu Kunden zu fahren. Ich kann es nur wärmstens empfehlen

























Nach einjähriger zähfließender Verhandlung durch einen anderen Anwalt wurde das Mandat niedergelegt und ich fand glücklicherweise durch die guten Bewertungen den Weg zu Herrn von Boehn. Ein Rechtsanwalt, der es gern auch mit großen Konzernen aufnimmt und trotz diverser Manöver und Hinhaltetaktiken der Gegenseite stets fokussiert bleibt. Auch wenn es scheinbar aussichtlos erscheint, findet Herr von Boehn einen Weg. Dabei wurde ich immer motiviert durchzuhalten, obgleich ich mehrfach bereits das Handtuch werfen wollte. Somit konnte in zweiter Instanz ein für alle Beteiligten zufriedenstellendes Ergebnis erzielt werden, wenngleich Herr von Boehn Kampfbereitschaft für weitere Instanzen zeigte. Ich kann Herrn von Boehn wirklich weiterempfehlen!

























Herr von Boehn hat in meinem Fall hervorragende Arbeit geleistet! Ich bin sehr zufrieden!
Nach jahrelanger Auseinandersetzung mit einer Unfallversicherung, welche den Fall scheinbar aussitzen wollte bis ich aufgebe, kam es nun endlich zu einer für mich zufriedenstellenden Lösung. Herr von Boehn war für mich telefonisch oder per Mail immer kurzfristig erreichbar und stets freundlich, hat mir immer wieder Mut zugesprochen. Ohne ihn hätte ich aufgegeben! Er lässt sich nicht kleinreden, ist durchsetzungsstark, äußerst kompetent und hartnäckig. Ich kann ihn nur weiterempfehlen!

























Top Anwalt mein Fall wurde zu meinem vollsten Zufriedenheit abgeschlossen.Top Arbeit hat geleistet ein sehr sehr netter Anwalt. Ich kann Herr Von Boehn nur weiterempfehlen da wo andere Anwälte aufhören, fängt Herr Von Boehn erst an für seine Mandanten zu kämpfen..Einfach nur super Anwalt...




















