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Rechtsanwalt • Fachanwalt für Arbeitsrecht • Fachanwalt für Versicherungsrecht • Fachanwalt für Verkehrsrecht

Bernhard von Boehn

Rechtsanwalt Bernhard v. Boehn
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Über mich
Rechtsanwalt Bernhard v. Boehn
Rechtsanwalt Bernhard v. Boehn

1981 bis 1984 Referendariat in Hildesheim, Celle, Lüneburg und Hannover beim Landgericht, Oberlandesgericht und bei der Bezirksregierung

Seit 1984 erfolgreich im Arbeitsrecht tätig, bei der Stadt Celle als stellvertretender Rechtsamtsleiter, Disziplinarbeamter und ständiger Vertreter der britischen, französischen und amerikanischen Truppen bei den Arbeitsgerichten in Niedersachsen

Ab 1989 Rechtsanwalt - auf Arbeitsrecht, Personenschadensrecht und Arzthaftung, Verkehrsrecht und Versicherungsrecht spezialisiert

Rechtsanwalt Bernhard v. Boehn

Spezialisierungen

Rechtsgebiete:

  • Arbeitsrecht
  • Verkehrsrecht
  • Versicherungsrecht

Kompetenzen:

  • Arzthaftung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Personenschäden
  • Verkehrsstraftaten und Ordnungswidrigkeiten
  • Lebensversicherung

Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete

  • Abfindung
  • Abmahnung ArbR
  • Altersteilzeit
  • Arbeitgeber
  • Arbeitnehmererfinderrecht
  • Arbeitnehmerüberlassungsrecht
  • Arbeitsförderungsrecht
  • Arbeitsgericht
  • Arbeitsgerichtsverfahren
  • Arbeitskampfrecht
  • Arbeitsrecht
  • Arbeitsunfähigkeit
  • Arbeitsverhältnis Kündigung
  • Arbeitsvertrag
  • Arbeitsvertragänderung
  • Arbeitszeugnis
  • ArbR (Arbeitgeber u. Angestellte TVöD)
  • ArbR (Arbeitgeber u. Angestellte, BAT)
  • Aufhebungsvertrag
  • Beendigung Arbeitsvertrag
  • befristeter Arbeitsvertrag
  • Berufsausbildungsvertrag
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Betriebsbedingte Kündigung
  • Betriebsrat
  • Betriebsvereinbarung
  • Betriebsverfassungsrecht
  • Fristlose Kündigung
  • Individualarbeitsrecht
  • Kollektives ArbR
  • Kündigung
  • Kündigung Arbeitsvertrag
  • Kündigungsfrist
  • Kündigungsfristen Arbeitnehmer
  • Kündigungsschutz
  • Kündigungsschutzklage
  • Kündigungsschutzrecht
  • Kurzarbeit
  • Mitbestimmungsrecht (im ArbR)
  • Mobbing
  • Mutterschutz
  • Personalvertretungsrecht
  • Probezeit
  • Schwarzarbeit
  • Sonderurlaub
  • Sozialplan
  • Sozialversicherungsrecht (im ArbR)
  • Tarifrecht
  • Tarifvertrag
  • Tarifvertragsrecht
  • Urlaubsanspruch
  • Vorstellungsgespräch
  • Zeugniskorrektur
  • Bauwesenversicherungsrecht
  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherungsrecht
  • Betriebliches Haftpflichtversicherungsrecht
  • Brandschutzversicherung
  • Einbruchdiebstahlversicherungsrecht
  • Fahrzeugversicherungsrecht
  • Feuerversicherungsrecht
  • Gebäudeversicherungsrecht
  • Gliedertaxe
  • Haftpflichtversicherungsrecht
  • Hapftpflichtversicherung
  • Hausratversicherungsrecht
  • Internationales Versicherungsrecht
  • Kraftfahrzeugversicherung
  • Krankentagegeldversicherung
  • Krankenversicherungsrecht (im VersR)
  • Kreditversicherungsrecht
  • Lebensversicherung
  • Lebensversicherungsrecht
  • Personenversicherungsrecht
  • Pflichtversicherungsrecht
  • Private Krankenversicherung
  • Private Unfallversicherung
  • Produkthaftpflichtrecht
  • Rechtsschutzversicherungsrecht
  • Reisegepäckversicherungsrecht
  • Reiserücktrittsversicherungsrecht
  • Rückkaufsrecht
  • Sachversicherung
  • Sachversicherungsrecht
  • Schadensregulierung
  • Speditionsversicherungsrecht
  • Transportversicherungsrecht (im VersR)
  • Umwelthaftpflichtrecht
  • Unfallversicherungsrecht
  • Versicherungsaufsichtsrecht
  • Versicherungsfall Eintritt
  • Versicherungspolice
  • Versicherungsrecht
  • Versicherungsschaden
  • Versicherungsvertragsrecht
  • Vertrauensschadensrecht
  • EU-Führerschein
  • Fahrerflucht
  • Fahrerlaubnis
  • Fahrerlaubnisrecht
  • Fahruntüchtigkeit
  • Fahrverbot
  • Führerschein
  • Führerscheinentzug
  • Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Kaskoversicherungsrecht
  • Kfz-Versicherung
  • Kraftfahrtversicherung
  • Ladungssicherung
  • Lenkzeit
  • Mietwagen
  • MPU
  • Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Parkverbot
  • Personenversicherungsrecht (im VerkehrsR)
  • Schleudertrauma
  • Sicherheitsabstand
  • Strafzettel
  • TÜV
  • Umweltplakette
  • Unfallflucht
  • Verkehrshaftungsrecht
  • Verkehrsrecht
  • Verkehrsrechtsanwalt
  • Verkehrsstrafrecht (im VerkehrsR)
  • Verkehrsunfall
  • Verkehrsvertragsrecht
  • Verkehrszivilrecht
  • Verwarnung
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Meine Fachanwaltschaften

  • Arbeitsrecht
  • Versicherungsrecht
  • Verkehrsrecht

Mitgliedschaften

  • ARGE Versicherungsrecht im DAV
  • ARGE Verkehrssrecht im DAV
  • Anwaltverein Hannover e.V.
  • Rechtsanwaltskammer Celle

Kanzlei Impressum

Impressum/Datenschutz- erklärung/Widerrufs- belehrung/Streitschlichtung

Dienstanbieter dieser Seite im Sinne des Telemediengesetzes (TMG) ist:

Bernhard von Boehn
Marktstr. 13
31303 Burgdorf
Tel.: 05136/8866-0
Umsatzsteuer.Id.-Nr.: DE 114979566
E-Mail: info@von-boehn.de

Informationspflichten gemäß § 5 TMG und § 2 und 3 DL-InfoV:

Berufsbezeichnung

Bernhard v. Boehn ist von der Bundesrepublik Deutschland zugelassener Rechtsanwalt. Er gehört folgender Rechtsanwaltskammer an:

Rechtsanwaltskammer Celle
Bahnhofstrasse 5
29221 Celle
Tel.: 05141 / 9282-0
E-Mail: info@rakcelle.de

Berufsrechtliche Regelungen

Die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen für den Anwaltsberuf (BRAO, BORA, CCBE-Berufsregeln, EuRAG, FAO und RVG) sind unter der Rubrik Berufsrecht bei der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de abrufbar.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Bernhard von Boehn, Marktstr. 13 31303 Burgdorf, Fax: 05136-886688, Email: info@von-boehn.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Postversandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Außergerichtliche Streitschlichtung

Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Celle (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de), E‐Mail: schlichtungsstelle@brak.de.

Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-

Streitbeilegung: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

ab 1. Februar 2017 besteht die Möglichkeit der Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor der zuständigen Verbraucherstreitbeilegungsstelle – hier: Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft in Berlin –

Berufshaftpflichtversicherung

VGH Versicherungen
Schiffgraben 4
30159 Hannover
Räumlicher Geltungsbereich: im gesamten EU‐Gebiet und den Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.

Rechtanwaltsvergütung

Die Vergütung richtet sich nach dem RVG. Bei Vorliegen der wirtschaftlichen Voraussetzungen werden Anträge auf Beratungshilfe und Prozeßkostenhilfe aufgenommen und gegenüber der Staatskasse abgerechnet. Der Eigenanteil bei Beratungshilfe beträgt 10 Euro. Weitere Angaben werden auf Anfrage zur Verfügung gestellt, (§ 4 DL-InfoV).

Haftungsauschluss

Ich übernehme ausdrücklich keine Haftung auf jegliche Inhalte auf Internetseiten, auf die ich innerhalb dieser Webseite verweise. Ich habe keinerlei Einfluss auf den Inhalt dieser Seiten und distanziere mich aus diesem Grund ausdrücklich von ihnen. Das gleiche gilt für Seiten, die auf meine Internetpräsenz verweisen.

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Bewertungen von Fachanwalt Bernhard von Boehn

Bewertung auf fachanwalt.de
SternSternSternSternStern5 Bewertungen
4.4 von 5.0 •
Stand: 18.04.2025
Bewertung auf anwalt.de
SternSternSternSternStern3 Bewertungen
5.0 von 5.0 •
Stand: 08.01.2021

SternSternSternSternSternBewertung von J. H. • 16.10.2024
Versicherungsrecht

Herr von Boehn ist ein äußerst kompetenter Rechtsanwalt, der sich mit sehr viel Sachverstand wirklich für die Belange seines Mandanten einsetzt. Mit sehr großer Expertise werden die Ziele ruhig sowie konsequent, beharrlich verfolgt. Auf den Mandanten wird eingegangen. Er erklärt was er macht. Erfolge werden vollumfänglich erzielt. Damit eine ganz klare Empfehlung!

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SternSternSternSternSternBewertung von Y. A. • 19.09.2024
Verkehrsrecht

Ich möchte Herrn Boehn von ganzem Herzen für seine Hilfe danken, die es geschafft hat, bei Fahrverbot. Er tat sein Bestes, um sicherzustellen, dass die Geldbuße nur finanzieller Natur war, da ich eine Reinigungsfirma habe Meine Arbeit erfordert viel Auto, um zu Kunden zu fahren. Ich kann es nur wärmstens empfehlen

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SternSternSternSternSternBewertung von M. S. • 21.02.2024
Arbeitsrecht

Nach einjähriger zähfließender Verhandlung durch einen anderen Anwalt wurde das Mandat niedergelegt und ich fand glücklicherweise durch die guten Bewertungen den Weg zu Herrn von Boehn. Ein Rechtsanwalt, der es gern auch mit großen Konzernen aufnimmt und trotz diverser Manöver und Hinhaltetaktiken der Gegenseite stets fokussiert bleibt. Auch wenn es scheinbar aussichtlos erscheint, findet Herr von Boehn einen Weg. Dabei wurde ich immer motiviert durchzuhalten, obgleich ich mehrfach bereits das Handtuch werfen wollte. Somit konnte in zweiter Instanz ein für alle Beteiligten zufriedenstellendes Ergebnis erzielt werden, wenngleich Herr von Boehn Kampfbereitschaft für weitere Instanzen zeigte. Ich kann Herrn von Boehn wirklich weiterempfehlen!

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