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Unsere Fachanwalt.de-Rechtstipps
Arbeitsrecht
Arbeitgeber darf mit Dienstplan nicht Entgeltfortzahlung umgehen
Chemnitz (jur). Weist eine Arbeitnehmerin wegen einer bevorstehenden Operation auf eine voraussichtliche Arbeitsunfähigkeit hin, darf der Arbeitgeber bei der Planung von Arbeitsschichten nicht das Recht auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall umgehen. Wurde die Beschäftigte während ihrer Krankschreibung nicht in die sonst üblichen Schichten eingeteilt, kann der Arbeitgeber für den entgangenen Lohn zu Schadenersatz verpflichtet sein, entschied das Sächsische Landesarbeitsgericht (LAG) in einem in Chemnitz kürzlich veröffentlichten Urteil vom 8. September 2023 (Az.: 2 Sa 197/22).
Die Klägerin arbeitete im Schichtdienst im Bereich der ambulanten Pflege und Betreuung und übernahm dort Fahrdienste. Es galt eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden. Beginn und Ende der Einsatzzeiten sowie Pausen ... weiter lesen
Strafrecht
Kein Kavaliersdelikt: Was ist bei sexueller Belästigung zu tun?
Leider gibt es kaum eine Branche, die von dem Problem nicht betroffen ist: Sexuelle Belästigung. Bereits im Jahre 2015 hat die Statistik gezeigt, dass über die Hälfte der deutschen Arbeitnehmer auf der Arbeit schon einmal sexuelle Übergriffe erleben musste – ob als Zeuge oder am eigenen Leib.
In den deutschen Büros erleben besonders oft Frauen ungewollte Berührungen und sexuelle Anspielungen. Allerdings sind durchaus auch Männer von dieser Art der Belästigung betroffen.
Doch was kann bei Belästigungen sexueller Natur eigentlich getan werden? Stillschweigend hingenommen werden sollten diese Zwischenfälle am Arbeitsplatz keinesfalls.
Wann fängt sexuelle Belästigung an?
Wo genau sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz beginnt, ist gar nicht so einfach zu definieren. Empfindungen sind schließlich immer ... weiter lesen
Steuerrecht
BFH sichert volle Steuerbefreiung der Nacht- und Sonntags-Zuschläge
München (jur). In welcher Höhe Zuschläge zur Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit steuerfrei bleiben, hängt von dem dem Arbeitnehmer zustehenden Grundlohn ab. Es kommt nicht darauf an, inwieweit das Geld dem Arbeitnehmer tatsächlich zufließt, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 10. August 2023 entschied (Az.: VI R 11/21). Beiträge für die Altersvorsorge, die im Wege der Gehaltsumwandlung abgezweigt werden, zählen danach mit.
Damit gab der BFH einem Unternehmen aus Baden-Württemberg recht, das seinen Beschäftigten regelmäßig Zuschläge zur Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit gewährte. Dabei gelten gesetzliche Obergrenzen, bis zu denen diese Zuschläge steuerfrei bleiben. Diese reichen von 25 Prozent für Nachtarbeit bis zu 150 Prozent an ... weiter lesen