
Bianca Groß
Meine Qualifizierung als Fachanwältin für Sozialrecht und meine Spezialisierung im Rahmen meiner langjährigen Tätigkeit als Bezirksgeschäftführerin eines Sozialverbandes sowie meine permanente Weiterbildung garantieren Ihnen fundiertes Fachwissen auf den Gebieten des Sozialrechts.
Das Tragen der Bezeichnung Fachanwalt setzt die offizielle Ernennung als Fachanwalt voraus.
Hierfür sind viele aufwendige Prüfungen und sehr viel Erfahrung, die in Form von Fällen dokummentiert werden muss, erforderlich.
Weiterbildung ist hier selbstverständlich und ein Muss, da sonst der Titel "Fachanwalt" aberkannt wird. Es soll somit optimales Fachwissen und Fachkönnen gewährleistet werden.
Kein Jurist kann heute alle Rechtsgebiete mit der gleichen Qualität bearbeiten. Nur die Spezialisierung erlaubt es, den Mandanten eine optimierte Beratung zukommen zu lassen. Auf eine Ausdehnung der Aufgabengebiete verzichte ich deshalb bewusst.
Die Konzentration auf das Sozialversicherungs- und Sozialrecht ermöglicht mir eine laufende und intensive Beschäftigung mit den aktuellen Entwicklungen in der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Fachliteratur auf den betreffenden Gebiet.
Daher dürfen und können Sie von mir eine umfassende und gründliche rechtliche Betreuung erwarten. Das ist Sinn und Vorteil anwaltlicher Spezialisierung.
Spezialisierungen
- Rentenversicherung
- Unfallversicherung
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
- Schwerbehindertenrecht/ Rehabilitation
- Arbeitslosenversicherung
- Opferentschädigung
Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete
- Arbeitsförderungsrecht (im SozialR)
- Arbeitslosenversicherung
- Ausbildungsförderungsrecht
- Behindertenrecht
- Demenz
- Eingliederungsrecht
- Elterngeld
- Erwerbsminderungsrente
- Erziehungsgeld
- Erziehungsrente
- Existenzminimum
- Familienlastenausgleichsrecht
- Heimrecht
- Kindergeld
- Krankenversicherungsrecht
- Pflegegutachten
- Pflegeheim
- Pflegekasse
- Pflegeversicherung Einstufung
- Pflegeversicherungsrecht
- Recht der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden
- Rentenrecht
- Rentenversicherungsrecht
- Schwerbehindertenrecht
- Seniorenrecht
- Sozialhilfe
- Sozialhilferecht
- Sozialrecht
- Sozialverfahrensrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Unfallversicherungsrecht (im SozialR)
- Waisenrente
- Wegeunfall
- Witwenrente
- Wohngeld
Meine Fachanwaltschaften
- Sozialrecht
Kanzlei Impressum
Pflichtangaben nach § 6 TDG
Frau Bianca Groß ist als Rechtsanwältin in der Bundesrepublik Deutschland, dort am Landgericht Kaiserslautern und Amtsgericht Kaiserslautern zugelassen und Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Zweibrückenl als zuständige Zulassungs- und Aufsichtsbehörde. Die einschlägigen berufsrechtlichen Normen sind unter www.brak.de abrufbar.
Die Rechtsanwältin istbefugt, an allen Deutschen Gerichten: Amts-, Land-, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof zu verteidigen.
Es gelten die Gebühren- und Berufsordnungen:
Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO
Berufsordnung für Rechtsanwälte - BORA
Fachanwaltsordnung - FAO
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft - CCBE
Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)
v. 9. 3. 2000 (BGBl. I S. 182).
Kanzlei: Rechtsanwältin Bianca Groß
Siehe Kontakt!
Steueridentnr.:
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