Foto
Rechtsanwältin Birte Raguse
(19 Bewertungen)
Telefon: 040 / 609 436 70
Rechtsanwältin bewerten
 Birte Raguse
Gesamt:
19 Bewertungen, 5.0 von 5.0
Bewertungen stammen aus
2 Portalen. Alle anzeigen

Birte Raguse

Komning Rechtsanwälte
Rechtsanwältin • Fachanwältin für Versicherungsrecht
sowie Mediatorin

Am Kaiserkai 69
20457 Hamburg

Nachricht
Zur Webseite Diesen Rechtsanwalt bewerten



Sie akzeptieren durch das Laden der Karte die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte zeigen

Über Mich Kontakt Bewertungen

Es freut mich, dass mein Profil Ihr Interesse geweckt hat. Da Anlass hierfür vermutlich eine beabsichtigte oder bereits erfolgte Geltendmachung von Leistungsansprüchen aus einem bestehenden Versicherungsvertrag sein wird oder aber der Versicherer aus Ihrer Sicht Leistungen zu Unrecht abgelehnt bzw. nicht in voller Höhe erbracht hat, möchte ich Ihnen einige Informationen über mich und meine Tätigkeit mitteilen.           

Seit 2004 bin ich als Rechtsanwältin und seit über zehn Jahren in Hamburg als Fachanwältin für Versicherungsrecht tätig. Da der Schwerpunkt meiner Tätigkeit im Personenversicherungsrecht liegt, habe ich darüber hinaus einen Fachanwaltslehrgang für Medizinrecht absolviert. Aufgrund der Schnittstelle zum Recht der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vertrete ich auch Mandanten, die gesetzlich krankenversichert sind.  

Ich berate Versicherungsnehmer/ Patienten, unterstütze bei der Geltendmachung von (abgelehnten) Leistungsansprüchen aber auch bei der Abwehr unberechtigter (Rück-)Forderungen oder bei nachteiligen Vertragserklärungen von Seiten des Versicherers wie beispielweise Kündigung, Rücktritt oder Anfechtung. 

Meine Tätigkeit im Personenversicherungsrecht umfasst insbesondere die folgenden Bereiche:

Krankenversicherung, also die Krankheitskosten- und Krankentagegeldversicherung                                        Hierbei geht es im Schwerpunkt um die Ablehnungen von Kostenübernahmen für beabsichtigte bzw. die Verweigerung oder Leistungskürzung von bereits erfolgten medizinischen oder zahnmedizinischen Behandlungen. Versicherer verweisen hier häufig zu Unrecht auf eine fehlende medizinische Notwendigkeit der Heilbehandlung oder aber eine fehlerhafte bzw. der Höhe nach nicht korrekte Abrechnung durch den behandelnden Arzt.  Dies umfasst auch die Prüfung der Abrechnung nach den Gebührenordnungen der Ärzte / Zahnärzte (GOÄ / GOZ).         Bei der Krankentagegeldversicherung kommt es z.B. von Seiten des Versicherers, insbesondere bei länger andauerndem Leistungsbezug, oftmals zu Vertragsbeendigungen mit dem Einwand, es läge keine Arbeitsunfähigkeit mehr sondern bereits Berufsunfähigkeit vor.             

Im Bereich der Krankenversicherung bin ich sowohl für privat Versicherte / Privatpatienten als auch für Versicherte in der gesetzlichen Krankenkasse tätig.                                                                                 

Berufsunfähigkeitsversicherung                                                                                                                                                  Tritt Berufsunfähigkeit ein, wird oftmals im Rahmen der Leistungsprüfung zunächst geprüft, ob der Versicherungsnehmer bei Antragsstellung Angaben zu seinem Gesundheitszustand nicht oder nicht vollständig erbracht hat und der Vertrag wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung angefochten werden kann oder zumindest für den konkreten Fall keine Leistung erbracht werden muss oder es wird das Vorliegen der Voraussetzungen der bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit bestritten.

Unfallversicherung                                                                                                                                                                     Bei Ansprüchen aus Unfallversicherungen wird oftmals das Unfallereignis an sich infrage gestellt und die Leistung verweigert. Im Rahmen der Leistungsprüfung kommen die von den Versicherern eingeholten Gutachten häufig fehlerhaft zu einem zu geringen Invaliditätsgrad, was sich gravierend auf die Leistungssumme auswirkt.

Lebensversicherungen                                                                                                                                                                    Es weigern sich z. B. noch immer Versicherer trotz Erfüllung der Voraussetzungen den Widerruf einer Lebensversicherung zu akzeptieren und den Vertrag rückabzuwickeln. 

Die darstellten Probleme sind nicht abschließend und stellen nur Beispiele von möglichen Streitigkeiten dar. Ich vertrete Sie selbstverständlich in allen denkbaren Konstellationen und auch in den weiteren, hier nicht explizit aufgeführten Bereichen des Versicherungsrecht wie beispielsweise der Rechtsschutzversicherung im Falle von Deckungsablehnungen oder den Sachversicherungen wie der Hausratversicherung u.a. nach Einbruchsdiebstählen.

Rufen Sie mich gerne an oder schreiben Sie mir eine Nachricht, damit wir Ihr Anliegen besprechen und klären können, wie ich Sie unterstützen kann.

Birte Raguse

 

Spezialisierungen
  • Fachanwältin für Versicherungsrecht
  • Mediatorin (DAA)
Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete
  • Berufsunfähigkeitsversicherungsrecht
  • Einbruchdiebstahlversicherungsrecht
  • Feuerversicherungsrecht
  • Gebäudeversicherungsrecht
  • Haftpflichtversicherungsrecht
  • Hausratversicherungsrecht
  • Krankentagegeldversicherung
  • Krankenversicherungsrecht (im VersR)
  • Kreditversicherungsrecht
  • Lebensversicherung
  • Lebensversicherungsrecht
  • Personenversicherungsrecht
  • Pflichtversicherungsrecht
  • Private Krankenversicherung
  • Private Unfallversicherung
  • Rechtsschutzversicherungsrecht
  • Reisegepäckversicherungsrecht
  • Reiserücktrittsversicherungsrecht
  • Sachversicherung
  • Sachversicherungsrecht
  • Unfallversicherungsrecht
  • Versicherungsfall Eintritt
  • Versicherungspolice
  • Versicherungsrecht
  • Versicherungsschaden
  • Versicherungsvertragsrecht
Diesen Fachanwalt bewerten
Meine Fachanwaltschaften
  • Versicherungsrecht
Mitgliedschaften
  • Arbeitsgemeinschaft für Versicherungsrecht des DeutschenAnwaltVereins
  • Förderverein für die Forschungsstelle für Versicherungswesen der Universität Münster e.V.
  • Versicherungswissenschaftlicher Verein in Hamburg e.V.
Diesen Fachanwalt bewerten

Ausbildungen
  • Mediator
Kanzlei-Impressum
Datenschutzhinweis im Profil

Fachanwältin Birte Raguse ist gelistet unter Rechtsanwalt Hamburg und Anwalt Versicherungsrecht Hamburg.
Rechtstipps auf Fachanwalt.de
Versicherungsrecht BGH entscheidet über Verjährungsfrist bei Rückforderungsansprüchen wegen PKV-Beitragserhöhungen
17.11.2021
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 17.11.2021 zum Az. IV ZR 113/20 entschieden, dass Rückforderungsansprüche nach einer Beitragserhöhung in der privaten Krankenversicherung in vielen Fällen der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren unterliegen. Für viele Versicherungsnehmer bedeutet dies, dass Rückforderungsansprüche wegen unzureichender Begründung einer Beitragserhöhung regelmäßig nur für die vergangenen drei Jahre geltend machen können. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Versicherungsnehmer bereits vor einer höchstrichterlichen Entscheidung seinen Anspruch gegenüber dem Versicherer geltend macht und dadurch selbst zu erkennen gibt, von dem Bestehen des Anspruchs auszugehen. Hintergrund der Entscheidung: In der ... weiter lesen
Versicherungsrecht Bundesgerichtshof entscheidet über Beitragserhöhungen in der PKV
16.12.2020
Der Bundesgerichtshof hat in seinen Entscheidungen vom 16.12.2020 zum Aktenzeichen IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19 über die dort anhängigen Revisionen zu den Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung entschieden. Überwiegend bestätigt hat der IV. Zivilsenat, dass die Begründung einer Beitragsanpassung in der privaten Versicherung nach § 203  Abs. 5 VVG einen konkreten Bezug zum Tarif aufweisen muss und die Angabe der Rechnungsgrundlage (Versicherungsleistungen oder Sterbewahrscheinlichkeit) erfordert, deren Veränderung die Prämienanpassung veranlasst hat.  Der Bundesgerichtshof hat weiter festgestellt, dass der Versicherer nicht mitteilen muss, in welcher Höhe sich die Rechnungsgrundlage verändert hat. Ebenfalls nicht anzugeben ist die ... weiter lesen
Versicherungsrecht Beitragserhöhungen in der PKV unwirksam?
12.08.2020
Versicherer kündigen regelmäßig zum Jahresende bevorstehende und oftmals erhebliche Beitragserhöhungen an. Über die Jahre führen diese Prämienanpassungen zu teils massiven Beitragssteigerungen in der privaten Krankenversicherung. Diese Anpassungen waren Gegenstand mehrerer Verfahren, die für Versicherungsnehmer von erheblicher Bedeutung sein können.  Warum können Beitragserhöhungen unwirksam sein? Versicherer können ihre Beiträge nicht beliebig erhöhen. Es sind strenge Voraussetzungen zu erfüllen. Erforderlich ist u.a., dass eine gravierende Veränderung der maßgeblichen Rechnungsgrundlage vorliegt, welche sich auf die Prämienkalkulation auswirkt. Der Versicherungsnehmer ist über diese maßgeblichen Gründe zu ... weiter lesen