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Arbeitsrecht
BAG erklärt Regelung zu Überstundenzuschlägen bei Teilzeitkräften für unwirksam
Das Bundesarbeitsgericht (Az. 8 AZR 370/20 ) erklärte eine tarifliche Regelung zu Überstundenzuschlägen für unwirksam.
Benachteiligung von Teilzeitkräften
Eine Pflegekraft in Teilzeit klagte gegen ihren Arbeitgeber, einen ambulanten Dialyseanbieter mit über 5.000 Mitarbeitern. Laut Manteltarifvertrag (MTV) wurden Überstundenzuschläge nur für Arbeitszeiten über der regulären Wochenarbeitszeit von Vollzeitkräften gewährt. Diese Regelung benachteiligte Teilzeitbeschäftigte, da ihre Mehrarbeit nicht berücksichtigt wurde.
Die Klägerin, deren Arbeitszeitkonto über 129 Überstunden aufwies, erhielt keine Zuschläge oder Zeitgutschriften. Sie verlangte eine Gutschrift von 38 Stunden und 39 Minuten sowie eine Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG in Höhe eines Vierteljahresverdienstes.
Während das ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht
Verwaltungsgericht Koblenz: Keine Genehmigung für Torbau
Das Verwaltungsgericht Koblenz (Az. 4 K 282/24.KO ) entschied, dass ein Portalrahmen eines Landwirts im Außenbereich keine Baugenehmigung erhält.
Portalrahmen als Zugangstor errichtet
Ein im Nebenerwerb tätiger Landwirt hatte auf seinem Grundstück im Außenbereich einen sogenannten Portalrahmen errichtet. Das Bauwerk besteht aus zwei 3,53 Meter hohen Sandsteinsäulen, die ein schmiedeeisernes, doppelflügeliges Tor tragen. Auf den Säulen befinden sich Metallskulpturen, und das gesamte Bauwerk ist fünf Meter breit. Die Konstruktion ist fest mit dem Boden verankert.
Der Landkreis Bad Kreuznach lehnte den Antrag auf Baugenehmigung ab, da das Vorhaben nicht als privilegiertes Bauvorhaben im Außenbereich zulässig sei. Der Kläger argumentierte, das Tor diene seinem landwirtschaftlichen Betrieb, indem es Zugang ... weiter lesen
Arbeitsrecht
Arbeitszeitregelungen bei Abwesenheit: LAG Nürnberg stärkt Rechte von Arbeitnehmern
In einer richtungsweisenden Entscheidung hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg am 16. August 2024 eine wichtige Klärung in Bezug auf die Arbeitszeitregelungen bei Abwesenheiten durch Urlaub oder Arbeitsunfähigkeit vorgenommen. Dieses Urteil konkretisiert die Anforderungen an die Erfassung von Arbeitszeiten auf Arbeitszeitkonten und hat maßgebliche Auswirkungen auf die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern sowie Arbeitnehmern in Bayern und potenziell darüber hinaus.
Sachverhalt und Hintergründe
In dem verhandelten Fall klagte ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitszeiten während seiner Urlaubs- und Krankheitstage nicht entsprechend dem Dienstplan anerkannt wurden. Dabei war strittig, wie die Arbeitszeiten bei Abwesenheit auf dem Arbeitszeitkonto zu verbuchen sind. Der Kläger forderte eine Korrektur der ... weiter lesen