
Björn Becker





Rechtsanwalt Björn Becker,
Fachanwalt für Arbeitsrecht
- Studium der Rechtswissenschaften an der Johannes Gutenberg - Universität Mainz
- Rechtsreferendariat am Landgericht Mainz
- Rechtsabteilung DZ-Bank Frankfurt im Bereich Arbeitsrecht
- Zulassung als Rechtsanwalt seit 2002
Spezialisierungen
Unser Fokus liegt auf dem gesamten Arbeitsrechtsspektrum.
Wenn Sie einen engagierten und kompetenten Anwalt für Arbeitsrecht suchen, der sowohl in Mainz als auch in Wiesbaden Büros unterhält, sind Sie bei uns genau richtig. Unsere Expertise liegt insbesondere in der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, sei es durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag, stets begleitet von der Abwicklung einer angemessenen Abfindungszahlung. Im Arbeitsrecht genügen oft allgemeine Rechtskenntnisse allein nicht, um die angestrebten Ziele zu erreichen. Vielmehr sind Verhandlungsgeschick und eine strategische Herangehensweise gefragt.
Gemeinsam mit unseren Mandanten erarbeiten wir maßgeschneiderte Lösungen, die sowohl Ihre individuellen Ziele als auch finanziellen Aspekte berücksichtigen.
Unser Beratungsspektrum erstreckt sich auf Unternehmen, Arbeitnehmer, leitende Angestellte, Vorstände, Geschäftsführer, freie Mitarbeiter und Betriebsräte in sämtlichen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.
Wir sind deutschlandweit für unsere Mandanten tätig.
Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete
- Abfindung
- Abmahnung ArbR
- Altersteilzeit
- Arbeitgeber
- Arbeitnehmererfinderrecht
- Arbeitnehmerüberlassungsrecht
- Arbeitsförderungsrecht
- Arbeitsgericht
- Arbeitsgerichtsverfahren
- Arbeitskampfrecht
- Arbeitsrecht
- Arbeitsunfähigkeit
- Arbeitsverhältnis Kündigung
- Arbeitsvertrag
- Arbeitsvertragänderung
- Arbeitszeugnis
- ArbR (Arbeitgeber u. Angestellte TVöD)
- ArbR (Arbeitgeber u. Angestellte, BAT)
- Aufhebungsvertrag
- Beendigung Arbeitsvertrag
- befristeter Arbeitsvertrag
- Berufsausbildungsvertrag
- Betriebliche Altersversorgung
- Betriebliche Altersvorsorge
- Betriebsbedingte Kündigung
- Betriebsrat
- Betriebsvereinbarung
- Betriebsverfassungsrecht
- Fristlose Kündigung
- Individualarbeitsrecht
- Kollektives ArbR
- Kündigung
- Kündigung Arbeitsvertrag
- Kündigungsfrist
- Kündigungsfristen Arbeitnehmer
- Kündigungsschutz
- Kündigungsschutzklage
- Kündigungsschutzrecht
- Kurzarbeit
- Mitbestimmungsrecht (im ArbR)
- Mobbing
- Mutterschutz
- Personalvertretungsrecht
- Probezeit
- Schwarzarbeit
- Sonderurlaub
- Sozialplan
- Sozialversicherungsrecht (im ArbR)
- Tarifrecht
- Tarifvertrag
- Tarifvertragsrecht
- Urlaubsanspruch
- Vorstellungsgespräch
- Zeugniskorrektur
Meine Fachanwaltschaften
- Arbeitsrecht
Mitgliedschaften
- Mitglied im Deutschen Anwaltsverein
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins
Kanzlei Impressum
Impressum
Rechtsanwalt Björn Becker
Becker Rechtsanwaltskanzlei
Kanzlei für Arbeitsrecht
Fort-Malakoff-Park
Rheinstr. 4 i
55116 Mainz
Tel: 06131 – 21 21 29
Zweigstelle:
Becker Rechtsanwaltskanzlei
Kanzlei für Arbeitsrecht
Kanzlei für Arbeitsrecht
Lessingstr. 11
65189 Wiesbaden
Tel: 0611 -1375034
- e-Mail: kanzlei@bb-arbeitsrecht.de
Die gesetzliche Berufsbezeichnung ist Rechtsanwalt. Die Berufsbezeichnung ist in der Bundesrepublik Deutschland verliehen worden.
Zuständige Rechtsanwaltskammer und Aufsichtsbehörde ist die Rechtsanwaltskammer Koblenz, Rheinstraße 24, 56068 Koblenz.
Berufsrechtliche Regelungen:
- Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO
- Berufsordnung für Rechtsanwälte - BORA
- Fachanwaltsordnung - FAO
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG
- Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft - CCBE
- Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland - EuRAG
Sie finden diese Normen auch auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer unter der Rubrik Berufsrecht.
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