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Rechtsanwalt • Fachanwalt für Arbeitsrecht

Björn Becker

BECKER Rechtsanwaltskanzlei - Kanzlei für Arbeitsrecht
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BECKER Rechtsanwaltskanzlei - Kanzlei für Arbeitsrecht
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Rechtsanwalt Björn Becker,
Fachanwalt für Arbeitsrecht

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Johannes Gutenberg - Universität Mainz
  • Rechtsreferendariat am Landgericht Mainz
  • Rechtsabteilung DZ-Bank Frankfurt im Bereich Arbeitsrecht
  • Zulassung als Rechtsanwalt seit 2002
BECKER Rechtsanwaltskanzlei - Kanzlei für Arbeitsrecht

Spezialisierungen

Unser Fokus liegt auf dem gesamten Arbeitsrechtsspektrum.

Wenn Sie einen engagierten und kompetenten Anwalt für Arbeitsrecht suchen, der sowohl in Mainz als auch in Wiesbaden Büros unterhält, sind Sie bei uns genau richtig. Unsere Expertise liegt insbesondere in der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, sei es durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag, stets begleitet von der Abwicklung einer angemessenen Abfindungszahlung. Im Arbeitsrecht genügen oft allgemeine Rechtskenntnisse allein nicht, um die angestrebten Ziele zu erreichen. Vielmehr sind Verhandlungsgeschick und eine strategische Herangehensweise gefragt.

Gemeinsam mit unseren Mandanten erarbeiten wir maßgeschneiderte Lösungen, die sowohl Ihre individuellen Ziele als auch finanziellen Aspekte berücksichtigen.

Unser Beratungsspektrum erstreckt sich auf Unternehmen, Arbeitnehmer, leitende Angestellte, Vorstände, Geschäftsführer, freie Mitarbeiter und Betriebsräte in sämtlichen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.

Wir sind deutschlandweit für unsere Mandanten tätig.

Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete

  • Abfindung
  • Abmahnung ArbR
  • Altersteilzeit
  • Arbeitgeber
  • Arbeitnehmererfinderrecht
  • Arbeitnehmerüberlassungsrecht
  • Arbeitsförderungsrecht
  • Arbeitsgericht
  • Arbeitsgerichtsverfahren
  • Arbeitskampfrecht
  • Arbeitsrecht
  • Arbeitsunfähigkeit
  • Arbeitsverhältnis Kündigung
  • Arbeitsvertrag
  • Arbeitsvertragänderung
  • Arbeitszeugnis
  • ArbR (Arbeitgeber u. Angestellte TVöD)
  • ArbR (Arbeitgeber u. Angestellte, BAT)
  • Aufhebungsvertrag
  • Beendigung Arbeitsvertrag
  • befristeter Arbeitsvertrag
  • Berufsausbildungsvertrag
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Betriebsbedingte Kündigung
  • Betriebsrat
  • Betriebsvereinbarung
  • Betriebsverfassungsrecht
  • Fristlose Kündigung
  • Individualarbeitsrecht
  • Kollektives ArbR
  • Kündigung
  • Kündigung Arbeitsvertrag
  • Kündigungsfrist
  • Kündigungsfristen Arbeitnehmer
  • Kündigungsschutz
  • Kündigungsschutzklage
  • Kündigungsschutzrecht
  • Kurzarbeit
  • Mitbestimmungsrecht (im ArbR)
  • Mobbing
  • Mutterschutz
  • Personalvertretungsrecht
  • Probezeit
  • Schwarzarbeit
  • Sonderurlaub
  • Sozialplan
  • Sozialversicherungsrecht (im ArbR)
  • Tarifrecht
  • Tarifvertrag
  • Tarifvertragsrecht
  • Urlaubsanspruch
  • Vorstellungsgespräch
  • Zeugniskorrektur
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Meine Fachanwaltschaften

  • Arbeitsrecht

Mitgliedschaften

  • Mitglied im Deutschen Anwaltsverein
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins

Kanzlei Impressum

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Rechtsanwalt Björn Becker

Becker Rechtsanwaltskanzlei
Kanzlei für Arbeitsrecht
Fort-Malakoff-Park
Rheinstr. 4 i
55116 Mainz
Tel: 06131 – 21 21 29

Zweigstelle:
Becker Rechtsanwaltskanzlei
Kanzlei für Arbeitsrecht

Kanzlei für Arbeitsrecht
Lessingstr. 11
65189 Wiesbaden
Tel: 0611 -1375034

Die gesetzliche Berufs­bezeichnung ist Rechtsanwalt. Die Berufsbezeichnung ist in der Bundesrepublik Deutschland verliehen worden.

Zuständige Rechtsanwalts­kammer und Aufsichtsbehörde ist die Rechtsanwalts­kammer Koblenz, Rheinstraße 24, 56068 Koblenz.

Berufsrechtliche Regelungen:

Sie finden diese Normen auch auf der Homepage der Bundesrechts­anwaltskammer unter der Rubrik Berufsrecht.

Haftungshinweis bzw. -ausschluss:

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Es wird für die Richtigkeit der Angaben keine Gewähr übernommen, auch wenn die Seiten mit der gebotenen Sorgfalt erstellt wurden. Sofern es sich nicht um vorsätzlich oder grob fahrlässige Falschinformationen handelt, ist die Haftung für den Inhalt der Webseite ausgeschlossen.

Durch die Nutzung der Webseite und der darauf enthaltenen Informationen entsteht kein Mandatsverhältnis. Es wird darauf hingewiesen, dass unverschlüsselte Kommunikation via e-Mail unsicher ist, so dass eine Haftung für übermittelte Mitteilungen, insbesondere zur Fristwahrung, ausgeschlossen ist. Bei unverschlüsselter Erstübermittlung von e-Mails wird das Einverständnis zur unverschlüsselten Kommunikation unterstellt. Soweit Sie eine Rechtsberatung wünschen, ist hierzu die Begründung eines Mandatsverhältnisses Voraussetzung.

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