Willkommen! Manuela Reibold-Rolinger vertritt seit mehr als 20 Jahren die Interessen privater Bauherren und engagiert sich als Verbraucheranwältin rund um die Themen Wohnen, Leben, Kaufen und Bauen. Sie ist ausgebildete Schlichterin und gefragte …
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Jetzt Profil anlegenDas Bundesarbeitsgericht stellt mit Urteil vom 19.Februar 2025 klar: Eine verspätete oder unterlassene Zielvorgabe stellt eine schuldhafte Pflichtverletzung dar, die einen Anspruch auf Schadensersatz nach § 280 Abs. 1, Abs. 3 BGB i. V. m. § 283 Satz 1 BGB begründen kann. Dabei wird auch klargestellt, dass eine nachträgliche Zielvorgabe ihre Anreiz- und Motivationsfunktion nicht mehr erfüllen kann. Argumentation des Gerichts zu Schadenshöhe bei verspäteter Zielvorgabe Bemerkenswert ist auch die Argumentation des Gerichts zur Schadenshöhe : Diese darf geschätzt werden. Im konkreten Fall nahm das BAG an, dass der Arbeitnehmer bei rechtzeitiger Zielvorgabe die Unternehmensziele zu 100 Prozent und die individuellen Ziele entsprechend dem Durchschnittswert von 142 Prozent erreicht hätte. Diese Annahme betont die...
weiter lesenMit Urteil vom 20. Februar 2025 hat der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) die Anforderungen an die Kontrollpflichten eines Rechtsanwalts bei Fristsachen neu definiert. Die Entscheidung bringt eine bedeutende Entlastung für die Anwaltschaft und schafft zugleich Rechtssicherheit durch die Angleichung an die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH). Kontrollpflichten des Rechtsanwalts: Hintergrund und bisherige Praxis Bislang galt bei der Bearbeitung fristgebundener Verfahrenshandlungen eine doppelte Kontrollpflicht : Rechtsanwälte mussten sowohl die Vermerke in der Handakte als auch die Eintragungen im Fristenkalender auf Richtigkeit überprüfen. Ziel war es, Fristversäumnisse zu vermeiden und den hohen Sorgfaltsanforderungen an den Anwaltsberuf gerecht zu werden. Diese Praxis war...
weiter lesenDas Bundesverwaltungsgericht (Az. BVerwG 2 C 8.24 ) hat entschieden, dass eine Verletzung bei einer privaten Uhrreparatur im Dienstzimmer mit einem Klappmesser nicht als Dienstunfall anerkannt wird. Das Urteil vom 13. März 2025 stellt klar: Der Einsatz eines gefährlichen Gegenstandes zu einem nicht dienstlichen Zweck widerspricht den Interessen des Dienstherrn. Verletzung bei inoffizieller Reparaturarbeit Der Kläger, ein inzwischen im Ruhestand befindlicher Polizeivollzugsbeamter des Saarlands, meldete im April 2019 einen vermeintlichen Dienstunfall. Er hatte beim Betreten seines Büros bemerkt, dass die normalerweise über der Tür hängende Wanduhr auf der Fensterbank lag. Dabei fiel ihm eine verbogene Batteriefeder und eine unsachgemäß eingesetzte Batterie auf. In Eigeninitiative beschloss er, den...
weiter lesenSchildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
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