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Unsere Fachanwalt.de-Rechtstipps
Strafrecht
Aussageverweigerungsrecht: Wann kann man vor Gericht die Aussage verweigern?
Angeklagte und Zeugen dürfen unter Umständen vor Gericht schweigen. Inwieweit sie das dürfen, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Dass der Angeklagte vor Gericht schweigen darf, ist auch vielen Laien bekannt. Er braucht zur Sache, d.h. zu der ihm vorgeworfenen Straftat, keine Angaben zu machen. Dieses Aussageverweigerungsrecht des Beschuldigten bzw. Angeklagten ergibt sich aus § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO. Nach dieser Vorschrift ist er zu Prozessbeginn auch dann auf sein Aussageverweigerungsrecht hinzuweisen, wenn er bereits zuvor, beispielsweise durch Polizei und/oder Staatsanwaltschaft, davon Kenntnis erlangt hat. Diese Befugnis ergibt sich aus dem rechtlichen Grundsatz, dass sich niemand selbst belasten braucht. Ein Verstoß gegen diese Regelung hat normalerweise zur Folge, dass bezüglich der ... weiter lesen
Allgemein
Gilt ein Einschreiben als Zustellungsnachweis?
Oft ist es bei rechtlichen Auseinandersetzung notwendig, dass nachgewiesen werden kann, dass die gegnerische Partei auch tatsächlich eine bestimmte Willenserklärung erhalten hat. Vor allem im Arbeitsrecht, bei der Zustellung einer Kündigung, kommt es dabei häufig zu Problemen. Insofern stellt sich die Frage, ob ein Einschreiben als Zustellungsnachweis ausreichend ist.
Zugang der Willenserklärung
Grundsätzlich muss die beweisbelastende Partei, die günstigen Tatsachen nachweisen. Insbesondere muss nachgewiesen werden, dass eine bestimmte Willenserklärung auch tatsächlich beim Empfänger eingegangen ist und dieser die Möglichkeit der Kenntnisnahme besaß. Entscheidet ist der § 130 Abs. 1 BGB:
„Eine Willenserklärung, die einem anderen ... weiter lesen
Strafrecht
BGH: Grenzwert der nicht geringen Menge für einige synthetische Cannabinoide festgelegt
Das Landgericht Landshut hat den Angeklagten u.a. wegen mehrerer Betäubungsmitteldelikte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt.
Nach den Feststellungen des Landgerichts vertrieb der Angeklagte über einen Internethandel im In- und Ausland angekaufte Kräutermischungen, die synthetische Cannabinoide, namentlich die Wirkstoffe JWH-018, JWH-073, CP 47,497 und CP 47,497-C8-Homologes, enthielten. Dem Angeklagten war bekannt, dass die Kräutermischungen zum Konsum durch Rauchen bestimmt waren und eine bewusstseinsverändernde Wirkung haben, sofern sie synthetische Cannabinoide enthielten. In mehreren Fällen der Einfuhr lag die Gesamtwirkstoffmenge an JWH-018 jeweils erheblich über dem vom sachverständig beratenen ... weiter lesen