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Jetzt Profil anlegenDer Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 3. Juni 2025 eine grundlegende Entscheidung zur Wirksamkeit sogenannter Zustimmungsfiktionen bei der Anpassung von Kontoführungsentgelten getroffen. Im Mittelpunkt stand eine Bankklausel, die geänderte Entgelte automatisch als akzeptiert gelten ließ, sofern Kundinnen und Kunden nicht aktiv widersprachen. Kernaussagen des BGH-Urteils zu Kontoführungsentgelten Unwirksamkeit von Zustimmungsfiktionsklauseln : Die Klauseln in Sparkassen-AGB, die stillschweigende Zustimmung zu Gebührenerhöhungen unterstellen, sind nach § 307 BGB unwirksam, wie der BGH 2021 entschieden hat. Rückzahlungsansprüche trotz jahrelanger Zahlung : Verbraucher können unrechtmäßig gezahlte Entgelte zurückfordern, wenn sie keine vertragliche Grundlage haben. Verjährungsbeginn : Die...
weiter lesenMit Urteil vom 23. Mai 2025 hat das Oberlandesgericht Köln eine Bildagentur zur Zahlung von rund 35.000 Euro Schadensersatz verurteilt. Der Grund: Die Agentur hatte 220 Fotografien aus dem Inneren des Kölner Doms ohne entsprechende Lizenz kommerziell angeboten. Das Urteil stärkt sowohl die Rechte der Eigentümerin des Doms als auch die des Künstlers Gerhard Richter, dessen „Richter-Fenster“ auf vielen dieser Aufnahmen zu sehen ist. Grundlage des Rechtsstreits um Innenaufnahmen des Kölner Doms Bereits im Jahr 2022 hatten Vorinstanzen entschieden, dass die Bildagentur keine Nutzungsrechte für die betreffenden Innenaufnahmen des Kölner Doms besaß. Dennoch bot sie diese weiterhin in einer Bilddatenbank zur kommerziellen Nutzung an. Die Eigentümerin des Doms und der Künstler Gerhard Richter klagten...
weiter lesenDas Bundessozialgericht (Az. B 2 U 6/23 R ) hat entschieden, dass ein Sturz auf einer Kliniktoilette unter bestimmten Umständen versichert sein kann. Patientin stürzt bei Toilettengang auf der Stroke Unit Die Klägerin befand sich zur Behandlung einer Hirnblutung mit halbseitiger Lähmung und Sprachstörungen auf der spezialisierten Schlaganfallstation eines Krankenhauses. Der Aufenthalt erfolgte im Rahmen einer stationären Versorgung, die von der Krankenkasse finanziert wurde. Am Unfalltag wurde sie von einem Pflegekraft ins Badezimmer begleitet. Nachdem sie Platz genommen hatte, verließ der Pfleger den Raum. Während ihres Aufenthalts im Bad kam es zu einem Sturz, bei dem sich die Patientin eine Verletzung am rechten Arm zuzog. Der Toilettengang erfolgte in einer Situation, in der die Patientin aufgrund ihrer...
weiter lesenSchildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
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