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Rechtsanwalt in Brackenheim • Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz
Klaus Karl Blükle
Adresse Icon Kirchstraße 11 , 74336 Brackenheim

Rechtsanwalt Klaus Karl Blükle bietet eine verlässliche Mandatsführung und sorgt für Klarheit in komplexen Situationen, innerhalb dieser Räumlichkeiten.

Rechtsanwältin in Brackenheim • Fachanwältin für Familienrecht
Brigitte Hentschke
Adresse Icon Kirchstraße 11 , 74336 Brackenheim

Vertrauensvolle rechtliche Beratung bietet Ihnen bei Rechtsanwältin Brigitte Hentschke auf Grundlage sorgfältiger Analysen aus dem Kanzleiumfeld in dieser Umgebung.

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Rechtsanwalt in Brackenheim • Fachanwalt für Steuerrecht
Werner Ludwig Hogrefe Kanzlei Hogrefe
Adresse Icon Obertorstrasse 7, 74334 Brackenheim
Telefon07135 / 936 20 - Fax07135 / 936 20 - 15

Rechtsanwalt Werner Ludwig Hogrefe bietet eine lösungsorientierte Arbeitsweise und gewährleistet eine bestmögliche Vertretung, hier unmittelbar vor Ort.

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Unsere Fachanwalt.de-Rechtstipps

BGH klärt, wann Online-Unterricht unter das Fernunterrichtsschutzgesetz fällt
01.04.2026Redaktion fachanwalt.deIT Recht
BGH klärt, wann Online-Unterricht unter das Fernunterrichtsschutzgesetz fällt

Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 5. Februar 2026 ( Az. III ZR 137/25 ) erkannt, dass das Fernunterrichtsschutzgesetz Online-Unterricht nur dann erfasst, wenn die Wissensvermittlung asynchron erfolgt und keine unkomplizierte Echtzeit-Kommunikation mit dem Lehrenden möglich ist. Synchrone Live-Kurse mit interaktiver Rückfragemöglichkeit fallen damit grundsätzlich nicht unter das FernUSG. Für Anbieter digitaler Lernformate und deren Teilnehmende schafft dieses Urteil wichtige Rechtssicherheit. Warum das Fernunterrichtsschutzgesetz für Online-Anbieter bedeutsam ist Das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) aus dem Jahr 1976 verpflichtet Anbieter entgeltlicher Bildungsangebote zur staatlichen Zulassung , wenn sie unter seinen Anwendungsbereich fallen. Es räumt Lernenden weitreichende...

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Phishing-Schaden: Bank muss zuerst zahlen – Streiten kommt danach
31.03.2026Redaktion fachanwalt.deBankrecht und Kapitalmarktrecht
Phishing-Schaden: Bank muss zuerst zahlen – Streiten kommt danach

Der Europäische Gerichtshof könnte die Position von Bankkunden bei Zahlungsbetrug grundlegend stärken. Der EU-Generalanwalt hat in seinen Schlussanträgen vom 5. März 2026 ( Rs. C-70/25 ) erkannt, dass Banken die Erstattung nicht autorisierter Zahlungsvorgänge nicht unter Berufung auf grobe Fahrlässigkeit des Kunden verweigern dürfen. Das sogenannte „Erst erstatten, dann streiten"-Modell soll künftig für klare Verhältnisse zwischen Kunden und Zahlungsdienstleistern sorgen. Phishing-Schaden: Was die EU-Zahlungsdiensterichtlinie vorschreibt Die europäische Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 (EU) 2015/2366 verpflichtet Banken nach Art. 73 dazu, bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen den Betrag unverzüglich zurückzubuchen. Eine pauschale Ausnahme wegen angeblicher grober Fahrlässigkeit sieht die Richtlinie...

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BGH stärkt Betroffene bei Corona-Impfschäden
30.03.2026Redaktion fachanwalt.deMedizinrecht
BGH stärkt Betroffene bei Corona-Impfschäden

Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 9. März 2026 ( Az. VI ZR 335/24 ) erkannt, dass Betroffene bei einem Corona-Impfschaden leichter Auskunft vom Hersteller verlangen können. Der BGH senkte die Anforderungen des Auskunftsanspruchs nach § 84a AMG und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung zurück. Damit ist erstmals eine höchstrichterliche Klärung dieser Fragen erfolgt — mit Leitbildwirkung für zahlreiche Parallelverfahren. Haftung nach dem Arzneimittelgesetz Nach § 84 Abs. 1 AMG (Arzneimittelgesetz) haftet ein Pharmahersteller verschuldensunabhängig , wenn ein Arzneimittel bei bestimmungsgemäßem Gebrauch Schäden verursacht, die über ein medizinisch vertretbares Maß hinausgehen. Gleiches gilt, wenn die Produktinformation nicht dem damaligen Stand der Wissenschaft entsprach....

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