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Unsere Fachanwalt.de-Rechtstipps
Strafrecht
Was ist ein Strafbefehl? Wie ist der Ablauf?
Ein Strafbefehl ist eine Verurteilung (Strafe), die man vom Gericht erhält. Allerdings nicht – wie üblich – nach Ablauf einer mündlichen Gerichtsverhandlung vor Gericht. Ein solcher schriftlicher Strafbefehl flattert in den Briefkasten und beinhaltet eine bestimmte Strafe.
Im deutschen Recht ist das Strafbefehlsverfahren ein vereinfachtes Verfahren zur Bewältigung der leichten Kriminalität. Das Verfahren läuft schriftlich ab. Es kann somit zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens kommen ohne mündliche Hauptverhandlung. Das Strafbefehlsverfahren hat mehrere Vorteile. Zum Einen werden Gericht und Staatsanwaltschaft entlastet. Zum Anderen kann diese vereinfachte Form aber auch im Interesse des Beschuldigten liegen, da das Verfahren kostengünstiger, schneller und ... weiter lesen
Arbeitsrecht
Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers
Ist der Anspruch auf Urlaubsabgeltung vererblich, wenn der Arbeitnehmer stirbt? Hierzu hat jetzt der Europäische Gerichtshof eine wichtige Entscheidung gesprochen.
Der Tod eines nahestehenden Menschen kommt häufig überraschend. Sofern er als Arbeitnehmer tätig gewesen ist, fragen sich viele Angehörige als Erben, ob der Arbeitgeber ihnen eine finanzielle Vergütung wegen dem noch nicht genommenen Jahresurlaub bezahlen muss.
Arbeitgeber verweigern Zahlung der Urlaubsabgeltung an Erben
Doch dazu sind viele Arbeitgeber nicht bereit. Sie vertreten die Auffassung, dass der restliche Jahresurlaub beim Tod des Arbeitnehmers verfällt und daher nicht einen Anspruch auf Urlaubsabgeltung umgewandelt werden kann.
Arbeitgeber konnten sich ... weiter lesen
Verwaltungsrecht
Faire Verteilung kommunaler Mittel für kleinere Stadtratsfraktionen
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass die Finanzierung der Geschäftsführung von Ratsfraktionen, deren Höhe sich nur nach der jeweiligen Anzahl der Fraktionsmitglieder richtet, kleinere Fraktionen diskriminiert. Die Sächsische Gemeindeordnung sieht vor, dass die Ratsfraktionen zu ihren sächlichen und personellen Aufwendungen finanzielle Zuwendungen aus dem Haushalt der Gemeinde erhalten können. Die Stadt Chemnitz stellt ihren Ratsfraktionen die benötigten Sachmittel (Räume, PC, Telefon, Internet) im Wesentlichen unmittelbar zur Verfügung und gewährt zu den personellen Aufwendungen der Fraktionsgeschäftsführung einen finanziellen Zuschuss. Der klagenden ehemaligen Fraktion PRO CHEMNITZ.DSU wurden während der Wahlperiode 2004 bis 2009 ... weiter lesen