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Beratungsintensive Themen aus dem rechtlichen Bereich begutachtet Rechtsanwältin Maren Dolgner mit dem Kanzleisitz in Büdelsdorf.
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Jetzt Profil anlegenDas Verwaltungsgericht Koblenz (Az. 5 K 967/24.KO und 5 K 1024/24.KO ) hat am 01.04.2025 entschieden, dass Beamte in Elternteilzeit eine entsprechend ihrer reduzierten Arbeitszeit gekürzte Inflationsausgleichszahlung erhalten dürfen. Die Klagen zweier Teilzeitbeschäftigter wurden abgewiesen. Beamtin und Beamter klagen gegen gekürzte Sonderzahlung Zwei rheinland-pfälzische Landesbeamte erhielten im Rahmen ihrer Elternzeit lediglich anteilige Inflationsausgleichszahlungen – entsprechend ihrer zum Stichtag geleisteten Teilzeitbeschäftigung von 30 % bzw. 50 %. Grundlage war das Landesgesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2024/2025, das eine einmalige Zahlung in Höhe von 1.800 € vorsah. Maßgeblich war der Beschäftigungsstand am 9. Dezember 2023, sofern im Zeitraum vom 1. August bis zum Stichtag...
weiter lesenDer Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 11. März 2025 eine zentrale Entscheidung zur Reichweite der Auskunftspflicht von Plattformbetreibern getroffen. Arbeitgeber, die sich gegen rufschädigende Bewertungen zur Wehr setzen wollen, erhalten damit eine klare Orientierung: Nicht jede kritische Äußerung rechtfertigt die Herausgabe von Nutzerdaten, selbst wenn diese stark subjektiv geprägt erscheinen. Auskunftspflicht bei Arbeitgeberbewertungen: Einordnung des BGH-Beschlusses Die Entscheidung des BGH ( Az. VI ZB 79/23 ) betrifft eine Arbeitgeberbewertungsplattform , auf der eine Bewertung das Verhalten der Geschäftsführung eines Unternehmens kritisierte. Die Bewertung schloss mit dem Satz: " Seine Krönung findet solches Vorgesetztenverhalten darin, dass ausgeschiedene Mitarbeiter ausstehendes Gehalt und...
weiter lesenDas Landesarbeitsgericht (LAG) Köln hat mit Urteil vom 11. Februar 2025 entschieden, dass ein Arbeitnehmer, der während der Arbeitszeit privaten Tätigkeiten nachgeht und dadurch Arbeitszeitbetrug begeht, nicht nur fristlos gekündigt werden kann, sondern auch die Kosten für eine zur Überwachung beauftragte Detektei zu erstatten hat. Diese Entscheidung hat erhebliche Bedeutung für Arbeitgeber, insbesondere im Hinblick auf die Durchsetzung arbeitsvertraglicher Pflichten und den Umgang mit Arbeitszeitverstößen. Arbeitszeitbetrug als Kündigungsgrund Im vorliegenden Fall war der Kläger seit 2009 als Fahrausweisprüfer bei einem kommunalen Verkehrsunternehmen beschäftigt. Aufgrund von Hinweisen eines Sicherheitsdienstes wurde bekannt, dass der Kläger während seiner Arbeitszeit privaten Aktivitäten nachging,...
weiter lesenSchildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
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