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Unsere Fachanwalt.de-Rechtstipps
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Klausel über erschwerte Wohnungskündigung gilt auch nach Hausverkauf
Karlsruhe (jur). Ist nach einem Mietvertrag eine Wohnungskündigung nur in besonderen Ausnahmefällen zulässig, muss sich bei einem Hausverkauf daran auch der neue Eigentümer halten. Dies gilt selbst dann, wenn der neue Vermieter selbst in dem Haus wohnt, sich dort nur zwei Wohnungen befinden und eine Mietkündigung nach dem Gesetz dann eigentlich auch ohne ein „berechtigtes Interesse“ möglich ist, urteilte am Mittwoch, 16. Oktober 2013, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: VIII ZR 57/13).
Im konkreten Fall hatte ein Berliner Mieter mit seiner Vermieterin vereinbart, dass das Mietverhältnis grundsätzlich nicht aufgelöst werden kann. Nur bei einem „wichtigen berechtigten Interesse“ sei die Kündigung zulässig. 2006 verkaufte die Vermieterin...weiter lesen
Steuerrecht
BFH: Erststudium nicht von der Steuer absetzbar
München (jur). Studenten können das Finanzamt doch nicht an den Kosten ihres Erststudiums beteiligen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem am Mittwoch, 8. Januar 2014, veröffentlichten Urteil entschieden, dass die Ausgaben nicht als Werbungskosten abziehbar sind (Az.: VIII R 22/12).
Im konkreten Fall hatte ein Jura-Student geklagt. Er wollte die 2004 und 2005 angefallenen Kosten für sein Erststudium – über 9.300 Euro – als vorweggenommene Betriebsausgaben steuerlich geltend machen.
Normalerweise sind Kosten für die berufliche Aus- und Weiterbildung von der Steuer für Arbeitnehmer als Werbungskosten und für Unternehmer und Selbstständige als Betriebsausgaben absetzbar. Seit 2004 hatte der Gesetzgeber die Ausgaben für die erstmalige Berufsausbildung oder das...weiter lesen
Allgemein
Befristung von Online-Gutscheinen kann unzulässig sein
Verbraucher werden gerne mit befristeten Online-Gutscheinen geködert. So etwas sehen Gerichte häufig als wettbewerbswidrig an. Das gilt aber nicht immer.
Auf der Webseite einer Fahrschule konnte man Online-Gutscheine erwerben, mit denen man zwei Fahrstunden zum Schnäppchenpreis nehmen durfte. In den AGB war die Geltungsdauer dieses Gutscheins auf ein Jahr begrenzt. Aus diesem Grunde bekam der Betreiber eine Abmahnung zugeschickt und wurde auf Unterlassung verklagt.
Das Oberlandesgericht Brandenburg entschied in seinem Urteil vom 11.06.2013 (Az. 6 U 98/12), dass der Betreiber der Fahrschule hier die Geltungsdauer seine Gutscheine im Internet auf ein Jahr befristen durfte. Das Gericht begründete das damit, dass Verbraucher hier durch die Befristung nicht unzumutbar benachteiligt werden. Dies ergebe sich...weiter lesen