Beratungsintensive Themen aus dem rechtlichen Bereich klärt Rechtsanwältin Katrin Stephan direkt in Cadolzburg.
Individuelle Mandantenwünsche analysiert und betreut Rechtsanwältin Jana Eichmann mit dem Kanzleisitz in Cadolzburg.
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Jetzt Profil anlegenDie Verwertungsrechte öffentlich-rechtlicher Sender stehen erneut im Fokus eines juristischen Grundsatzstreits. Das Landgericht München I hat am 28. Mai 2025 ( Az. 37 O 2223/25 u.a. ) klargestellt, dass Medienplattformen keine Inhalte von ARD und ZDF ohne ausdrückliche Zustimmung übernehmen dürfen. Der Fall hat erhebliche Relevanz für Medienunternehmen, Plattformbetreiber und Rechteinhaber. Streaming ohne Lizenz: Der Streitfall im Überblick Ein privater Medienanbieter hatte einen Streaming-Service aufgebaut, der systematisch Inhalte öffentlich-rechtlicher Sender eingebunden hatte. Nutzerinnen und Nutzer konnten dort unter anderem Nachrichtensendungen, Dokumentationen und Unterhaltungsformate von ARD und ZDF abrufen. Die Inhalte stammten nicht aus eigenen Lizenzvereinbarungen , sondern wurden direkt von...
weiter lesenEin Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17. Juni 2025 sorgt für klare Verhältnisse: Die Bundesnetzagentur durfte eine Pressemitteilung veröffentlichen, in der sie ein Energieunternehmen namentlich nennt und auf gesetzliche Verstöße hinweist. Rechtliche Grundlagen und Maßstäbe, die anzuwenden sind, haben eine große Bedeutung für Unternehmen und deren Kommunikationsstrategie. Pressemitteilung der Bundesnetzagentur: Informationsinteresse versus Reputationsschutz Die Bundesnetzagentur überwacht unter anderem die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben im Energiesektor. Nach § 54 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist sie verpflichtet , für eine sichere, verbraucherfreundliche Versorgung zu sorgen und Missstände zu ahnden. Wann ist öffentliche Kritik durch Behörden erlaubt? Behördliche Pressearbeit...
weiter lesenDas Landgericht Frankfurt am Main (Az. 2-06 O 299/24 ) entschied am 16.05.2025, dass auch einfache Handyvideos urheberrechtlich geschützt sind und exklusive Nutzungsrechte daran übertragbar bleiben – selbst wenn das Material bereits in sozialen Netzwerken geteilt wurde. Überschwemmungs-Video wird Auslöser für Rechtsstreit Im Juni 2024 kam es in einer Ortschaft in Baden-Württemberg zu schweren Überschwemmungen. Eine Privatperson filmte die Ereignisse mit dem Smartphone. Dabei wurde festgehalten, wie eine Lärmschutzwand unter dem Druck der Wassermassen zusammenbrach. Am folgenden Morgen nutzte ein Medienunternehmen, das später verklagt wurde, einzelne Bilder aus dem Video. Diese Standbilder wurden auf der Website sowie im kostenpflichtigen Newsletter des Unternehmens veröffentlicht. Der Kläger,...
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