Dr. Christoph Albrecht
(Knies & Albrecht)





(Knies & Albrecht)
Die Kanzlei wurde im Jahr 2004 von den beiden Rechtsanwälten Dr. Knies und Dr. Albrecht gegründet, die zuvor umfassende Erfahrung in Großkanzleien gesammelt hatten. Sie ist dauerhaft und schwerpunktmäßig in drei Rechtsgebieten tätig:
- Arbeitsrecht
- Urheber- und Medienrecht
- Wirtschaftsstrafrecht und Strafrecht
Rechtsanwalt Dr. Albrecht beschäftigte sich bereits während seines Studiums an der Ludwig-Maximilians-Universität München intensiv mit dem Arbeitsrecht. Nach dem erfolgreichen Abschluss des zweiten bayerischen Staatsexamens im Jahr 1997 und seiner juristischen Promotion im Jahr 2000 wurde ihm im Jahr 2010 der Titel „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ verliehen. Dr. Albrecht ist verheiratet und Vater von drei Kindern.
Spezialisierungen
Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen kreative und passgenaue Lösungen. Dabei begleiten wir Sie in jeder Phase und bei sämtlichen Fragestellungen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Unser Beratungsspektrum reicht von der Gestaltung von Arbeitsverträgen über die laufende Beratung in bestehenden Arbeitsverhältnissen bis hin zur Entwicklung und Umsetzung von Arbeitszeit- und Vergütungsmodellen. Ebenso unterstützen wir Sie bei Umstrukturierungen und Restrukturierungsmaßnahmen, in Verhandlungen mit dem Betriebsrat oder der Mitarbeitervertretung sowie bei der Ausarbeitung und dem Abschluss von Interessenausgleich, Sozialplan und Vereinbarungen über Beschäftigungsgesellschaften.
Darüber hinaus beraten und vertreten wir Sie bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie in allen damit verbundenen gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen. Dazu zählen insbesondere Kündigungsschutzverfahren, Einigungsstellenverfahren und Verfahren gegenüber Behörden.
Wir beraten und vertreten Arbeitgeber ebenso wie Arbeitnehmer, leitende Angestellte, Organmitglieder, freie Mitarbeiter und selbständige Dienstleister.
Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete
- Abfindung
- Abmahnung ArbR
- Altersteilzeit
- Arbeitgeber
- Arbeitnehmererfinderrecht
- Arbeitnehmerüberlassungsrecht
- Arbeitsförderungsrecht
- Arbeitsgericht
- Arbeitsgerichtsverfahren
- Arbeitskampfrecht
- Arbeitsrecht
- Arbeitsunfähigkeit
- Arbeitsverhältnis Kündigung
- Arbeitsvertrag
- Arbeitsvertragänderung
- Arbeitszeugnis
- ArbR (Arbeitgeber u. Angestellte TVöD)
- ArbR (Arbeitgeber u. Angestellte, BAT)
- Aufhebungsvertrag
- Beendigung Arbeitsvertrag
- befristeter Arbeitsvertrag
- Berufsausbildungsvertrag
- Betriebliche Altersversorgung
- Betriebliche Altersvorsorge
- Betriebsbedingte Kündigung
- Betriebsrat
- Betriebsvereinbarung
- Betriebsverfassungsrecht
- Fristlose Kündigung
- Individualarbeitsrecht
- Kollektives ArbR
- Kündigung
- Kündigung Arbeitsvertrag
- Kündigungsfrist
- Kündigungsfristen Arbeitnehmer
- Kündigungsschutz
- Kündigungsschutzklage
- Kündigungsschutzrecht
- Kurzarbeit
- Mitbestimmungsrecht (im ArbR)
- Mobbing
- Mutterschutz
- Personalvertretungsrecht
- Probezeit
- Schwarzarbeit
- Sonderurlaub
- Sozialplan
- Sozialversicherungsrecht (im ArbR)
- Tarifrecht
- Tarifvertrag
- Tarifvertragsrecht
- Urlaubsanspruch
- Vorstellungsgespräch
- Zeugniskorrektur
Meine Fachanwaltschaften
- Arbeitsrecht
Kanzlei Impressum
Verantwortliche im Sinne des § 5 Abs. 1 TMG:
Rechtsanwälte Knies & Albrecht
Vertretungsberechtigt:
Rechtsanwalt Dr. Bernhard Knies
Trogerstraße 52, 81675 München
Rechtsanwalt Dr. Christoph Albrecht
Sophienstr. 33 A, 10178 Berlin (Hauptkanzleisitz)
Wasserburger Landstraße 264, 81827 München (Zweigstelle München)
Tel.: 089 – 23 68 42 79
Fax.: 089 – 23 24 92 11
Email: albrecht@ra-ca.de
USt ID Nr. Dr. Christoph Albrecht DE 218560910
USt ID Nr. Dr. Bernhard Knies DE 203691353
Rechtsanwälte Knies & Albrecht sind Mitglieder der Rechtsanwaltskammer München (Rechtsanwalt Dr. Knies) bzw. der Rechtsanwaltskammer Berlin (Rechtsanwalt Dr. Albrecht) und durch die Präsidenten der Landgerichte München I und II, Berlin sowie des OLG München bzw. des Kammergerichts Berlin zugelassen. Sie unterliegen berufsrechtlichen Regelungen. Diese werden auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltkammer www.brak.de bereitgehalten. Zu den berufsrechtlichen Regelungen gehören insbesondere:
Bundesrechtsanwaltsordnung, BRAO
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, RVG
Berufsordnung der Rechtsanwälte, BORA
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