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Rechtsanwalt • Fachanwalt für Arbeitsrecht

Dr. Christoph Albrecht

Rechtsanwalt Dr. Christoph Albrecht
(Knies & Albrecht)
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Wasserburger Landstraße 264
81827 München
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Rechtsanwalt Dr. Christoph Albrecht
(Knies & Albrecht)
Rechtsanwalt Dr. Christoph Albrecht

Die Kanzlei wurde im Jahr 2004 von den beiden Rechtsanwälten Dr. Knies und Dr. Albrecht gegründet, die zuvor umfassende Erfahrung in Großkanzleien gesammelt hatten. Sie ist dauerhaft und schwerpunktmäßig in drei Rechtsgebieten tätig:

  • Arbeitsrecht
  • Urheber- und Medienrecht
  • Wirtschaftsstrafrecht und Strafrecht

Rechtsanwalt Dr. Albrecht beschäftigte sich bereits während seines Studiums an der Ludwig-Maximilians-Universität München intensiv mit dem Arbeitsrecht. Nach dem erfolgreichen Abschluss des zweiten bayerischen Staatsexamens im Jahr 1997 und seiner juristischen Promotion im Jahr 2000 wurde ihm im Jahr 2010 der Titel „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ verliehen. Dr. Albrecht ist verheiratet und Vater von drei Kindern.

Rechtsanwalt Dr. Christoph Albrecht

Spezialisierungen

Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen kreative und passgenaue Lösungen. Dabei begleiten wir Sie in jeder Phase und bei sämtlichen Fragestellungen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.

Unser Beratungsspektrum reicht von der Gestaltung von Arbeitsverträgen über die laufende Beratung in bestehenden Arbeitsverhältnissen bis hin zur Entwicklung und Umsetzung von Arbeitszeit- und Vergütungsmodellen. Ebenso unterstützen wir Sie bei Umstrukturierungen und Restrukturierungsmaßnahmen, in Verhandlungen mit dem Betriebsrat oder der Mitarbeitervertretung sowie bei der Ausarbeitung und dem Abschluss von Interessenausgleich, Sozialplan und Vereinbarungen über Beschäftigungsgesellschaften.

Darüber hinaus beraten und vertreten wir Sie bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie in allen damit verbundenen gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen. Dazu zählen insbesondere Kündigungsschutzverfahren, Einigungsstellenverfahren und Verfahren gegenüber Behörden.

Wir beraten und vertreten Arbeitgeber ebenso wie Arbeitnehmer, leitende Angestellte, Organmitglieder, freie Mitarbeiter und selbständige Dienstleister.

Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete

  • Abfindung
  • Abmahnung ArbR
  • Altersteilzeit
  • Arbeitgeber
  • Arbeitnehmererfinderrecht
  • Arbeitnehmerüberlassungsrecht
  • Arbeitsförderungsrecht
  • Arbeitsgericht
  • Arbeitsgerichtsverfahren
  • Arbeitskampfrecht
  • Arbeitsrecht
  • Arbeitsunfähigkeit
  • Arbeitsverhältnis Kündigung
  • Arbeitsvertrag
  • Arbeitsvertragänderung
  • Arbeitszeugnis
  • ArbR (Arbeitgeber u. Angestellte TVöD)
  • ArbR (Arbeitgeber u. Angestellte, BAT)
  • Aufhebungsvertrag
  • Beendigung Arbeitsvertrag
  • befristeter Arbeitsvertrag
  • Berufsausbildungsvertrag
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Betriebsbedingte Kündigung
  • Betriebsrat
  • Betriebsvereinbarung
  • Betriebsverfassungsrecht
  • Fristlose Kündigung
  • Individualarbeitsrecht
  • Kollektives ArbR
  • Kündigung
  • Kündigung Arbeitsvertrag
  • Kündigungsfrist
  • Kündigungsfristen Arbeitnehmer
  • Kündigungsschutz
  • Kündigungsschutzklage
  • Kündigungsschutzrecht
  • Kurzarbeit
  • Mitbestimmungsrecht (im ArbR)
  • Mobbing
  • Mutterschutz
  • Personalvertretungsrecht
  • Probezeit
  • Schwarzarbeit
  • Sonderurlaub
  • Sozialplan
  • Sozialversicherungsrecht (im ArbR)
  • Tarifrecht
  • Tarifvertrag
  • Tarifvertragsrecht
  • Urlaubsanspruch
  • Vorstellungsgespräch
  • Zeugniskorrektur
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Meine Fachanwaltschaften

  • Arbeitsrecht

Impressionen zur Kanzlei

Kanzlei Impressum

Verantwortliche im Sinne des § 5 Abs. 1 TMG:

Rechtsanwälte Knies & Albrecht

Vertretungsberechtigt:

Rechtsanwalt Dr. Bernhard Knies

Trogerstraße 52, 81675 München

Rechtsanwalt Dr. Christoph Albrecht

Sophienstr. 33 A, 10178 Berlin (Hauptkanzleisitz)

Wasserburger Landstraße 264, 81827 München (Zweigstelle München)

Tel.: 089 – 23 68 42 79

Fax.: 089 – 23 24 92 11

Email: albrecht@ra-ca.de

USt ID Nr. Dr. Christoph Albrecht DE 218560910

USt ID Nr. Dr. Bernhard Knies DE 203691353

Rechtsanwälte Knies & Albrecht sind Mitglieder der Rechtsanwaltskammer München (Rechtsanwalt Dr. Knies) bzw. der Rechtsanwaltskammer Berlin (Rechtsanwalt Dr. Albrecht) und durch die Präsidenten der Landgerichte München I und II, Berlin sowie des OLG München bzw. des Kammergerichts Berlin zugelassen. Sie unterliegen berufsrechtlichen Regelungen. Diese werden auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltkammer www.brak.de bereitgehalten. Zu den berufsrechtlichen Regelungen gehören insbesondere:

Bundesrechtsanwaltsordnung, BRAO

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, RVG

Berufsordnung der Rechtsanwälte, BORA

Haftungshinweis:

Wir informieren mit dieser Seite über neuere Entwicklungen im Bereich des Rechts der Informationstechnologie, des E-Commerce und des Software- und Multimediarechts. Wir bemühen uns, aktuelle und zutreffende Informationen bereitzustellen. Wir übernehmen jedoch keinerlei Haftung für die Angaben auf dieser Website. Wir weisen darauf hin, dass diese Angaben nur Informationen allgemeiner Art sind und nicht auf die besonderen Bedürfnisse bestimmter Personen oder Einrichtungen abgestimmt sind. Wir weisen darauf hin, dass diese Angaben nicht notwendigerweise umfassend, komplett oder aktuell sind, teilweise mit externen Websites verbunden sind, die wir nicht beeinflussen können und für die wir keine Verantwortung übernehmen können und die keine rechtliche Beratung im Einzelfall ersetzen können. Bei konkreten Rechtsproblemen sollten Sie fallbezogenen Rat einholen.

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Stand: 15.06.2026

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